Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich versuche, mich einigermaßen kurzzufassen. Herr Hafke hat den einen oder anderen kritischen Punkt gerade schon genannt. Ich möchte auf drei Punkte eingehen und vorwegnehmen, dass wir uns als Piratenfraktion bei der Abstimmung gleich ebenfalls enthalten werden und dem Gesetz nicht zustimmen können.
Erster Punkt. Wir sehen kritisch die unterschiedliche Punktbewertung für Erst- und Folgeberatungstermine. Die Punktbewertung führt dazu, dass der Fokus in Richtung der Erstgespräche geht. Das ist auch bei der Anhörung letzten Endes erwähnt worden. Unter anderem ist es von den kommunalen Spitzenverbänden kritisiert worden.
Wir sehen bei dieser Bepunktung eine Benachteiligung hinsichtlich der präventiven Gruppenarbeit der Beratungsstellen. Dort ist es so, dass es neben Beratungsgesprächen auch Gruppenveranstaltungen mit bestimmten Zielgruppen zur präventiven Sexualaufklärung gibt. Dazu gehören Kinder, junge Erwachsene, Mütter, Väter und Multiplikatoren, welche geschult werden müssen. Hiermit wird die Arbeit in den Beratungsgesprächen an sich sinnvoll ergänzt. Beratungsstellen allerdings, die einen Schwerpunkt auf solche Gruppenveranstaltungen legen, haben durch die Bepunktung, wie sie hier aufgeführt wird, einen entsprechenden Nachteil zu erwarten.
Zweiter Punkt. Wir teilen die Bedenken der Freien Wohlfahrtspflege aus der Anhörung. Ich darf die Freie Wohlfahrtspflege zitieren:
„Die bisher gute und konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der Ratsuchenden wird dadurch durchaus belastet, weil man ungern die Zahlen an andere Beratungsstellen abgeben möchte, auch wenn sie fachlich einen anderen Schwerpunkt setzen und eigentlich besser helfen könnten.“
Wir möchten letzten Endes für alle Hilfesuchenden die bestmögliche Versorgung sichern. Eine Benachteiligung der Klienten aufgrund von finanziellen Interessen der Beratungsstellen, die dort entstehen können, ist bedenklich.
Drittens. In der jetzt vorliegenden Form entspricht das Ausführungsgesetz den unteren Standards des Bundesgesetzes, nach dem mindestens eine Beratungskraft für 40.000 Einwohner zur Verfügung stehen muss. Frau Kopp-Herr hatte das eingangs auch erwähnt. Bei Bedarf sollten mehr Fachkräfte eingesetzt werden. Wir würden begrüßen, wenn die Beratungs- und Präventionsangebote an dieser Stelle ausgebaut würden.
Wir haben am 25. September 2014 hier gemeinsam die Experten angehört. Es gab keinen Sachverständigen, der dem Gesetzentwurf komplett zustimmen konnte. Alle Experten haben Kritik an verschiedenen Punkten geäußert, unter anderem an den drei von mir eben erwähnten.
Wir begrüßen jedoch den Entschließungsantrag. Ihm werden wir zustimmen, weil wir es für sinnvoll halten, die Situation weiter zu überprüfen. Dann können wir uns zu gegebener Zeit wieder darüber unterhalten und schauen, ob das Gesetz in der Form, in der wir es heute mit der Mehrheit des Hauses verabschieden werden, auch tatsächlich sinnvoll ist. – Vielen Dank und einen schönen Abend.
Vielen Dank, Herr Kollege Düngel. – Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Schäfer das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es freut mich sehr, dass sich in den Ausschussdebatten und Abstimmungen zum Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz jetzt ein so großes fraktionsübergreifendes Bündnis gefunden hat.
Den Dank an das Ministerium, den Frau Kopp-Herr hier geäußert hat, gebe ich gerne an Herrn Bösche und Frau Dr. Kaufmann weiter, die mich heute hier begleiten.
In der Tat schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf Rahmenbedingungen für eine moderne Schwangerschaftskonfliktberatung, die den Bedürfnissen der Ratsuchenden Rechnung trägt und ein hochwertiges Beratungs- und Präventionsangebot bietet.
Die Details haben Frau Kopp-Herr, Frau Scharrenbach und Frau Paul in der Tat alle aufgelistet. Das möchte ich nicht wiederholen.
Lassen Sie mich nur noch Folgendes anfügen: Zu der Rechtsverordnung, die die Details zur Ausführung des Gesetzes regelt, soll das Einvernehmen mit dem Landtag in der Plenarsitzung am 17./18. Dezember 2014 hergestellt werden. Dann können Gesetz und Verordnung rechtzeitig zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Erstens lasse ich über den Gesetzentwurf Drucksache 16/6095 abstimmen. Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend empfiehlt in Drucksache 16/7187, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Somit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/7187. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? – Kein Abgeordneter stimmt dagegen. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die FDP-Fraktion und die Piratenfraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/7187 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/6095 in zweiter Lesung verabschiedet.
Zweitens lasse ich über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/7342 abstimmen. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Wer stimmt gegen den Entschließungsantrag? – Niemand. Wer enthält sich der Stimme? – Die FDP-Fraktion enthält sich der Stimme. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/7342 mit der festgestellten großen Mehrheit angenommen. – Herzlichen Dank.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Drucksache 16/7221
Meine Damen und Herren, alle Fraktionen haben sich inzwischen darauf verständigt, ihre Reden zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 1)
Somit kommen wir direkt zur Abstimmung. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt in Drucksache 16/7221, den Gesetzentwurf Drucksache
16/6752 unverändert anzunehmen. Wir stimmen daher nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Gesetzentwurf selbst ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Stimmt jemand dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Letzteres ist beides jeweils nicht der Fall. Dann kann ich feststellen, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/6752 vom Landtag Nordrhein-Westfalen in zweiter Lesung einstimmig verabschiedet und damit unverändert angenommen worden ist. – Vielen Dank.
Auch hier haben sich alle Fraktionen des Parlaments darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 2)
Wir kommen wiederum direkt zur Abstimmung. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in Drucksache 16/7413, den Gesetzentwurf Drucksache 16/7090 unverändert anzunehmen. Daher stimmen wir nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Gesetzentwurf Drucksache 16/7090 selbst ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Stimmt jemand gegen den Gesetzentwurf? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/7090 mit der festgestellten großen Mehrheit unverändert angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet. – Vielen Dank.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/7225
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion als erster Rednerin Frau Kollegin Watermann-Krass das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der Zeit halte ich mich kurz, möchte aber trotzdem gerne einige Punkte, weil ich die erste Rednerin bin, aufzeigen. Das Änderungsgesetz bringt einige Neuerungen.
Punkt 1: Unsere beamteten Tierärzte in den Kreisen und kreisfreien Städten werden bei ihrer Fülle von Tätigkeiten entlastet. Wir wollen an die 100 Veterinärassistentenstellen schaffen. Genau das hat uns auch der Landkreistag ausdrücklich mitgegeben.
Punkt 2: Wir ändern das Gesetz in punkto Kostenübernahme. Bisher sind die gesamten Logistikkosten zum Abtransport der toten Tiere komplett von den Kreisen übernommen worden. Die Beseitigungskosten wurden zu 75 % übernommen und lediglich zu 25 % von den Tierbesitzern. Dazu noch eine ganz interessante Zahl, um welche Kosten es geht: Der Kreis Borken ist mit 1,4 Millionen € zur Beseitigung der toten Tiere dabei, der Kreis Warendorf mit 860.000 €. Deswegen sagen wir: Im Rahmen der Neuregelung werden die Kosten künftig zusammengezogen, und von diesen Gesamtkosten übernehmen die Landwirte weiterhin 25 %.