Protokoll der Sitzung vom 17.12.2014

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion Herrn Kollegen Wolf das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der heutigen zweiten Lesung beraten wir ein zentrales Gesetzgebungsvorhaben der Rechtspolitik in Nordrhein-Westfalen. Mit der Föderalismusreform 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer übertragen worden. Wir können sicher sein, dass die anderen Bundesländer mit großer Aufmerksamkeit darauf schauen, wie das größte Bundesland künftig seinen Strafvollzug regeln und organisieren wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn im Namen des Volkes ein Urteil gesprochen wird und ein Straftäter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, ist dies die härteste Sanktion, die unser Rechtsstaat kennt – der Entzug der Freiheit. Dabei geht es nicht

darum, den Täter an den Pranger zu stellen oder zu demütigen. Vielmehr richtet sich das Strafmaß nach dem, was tat- und schuldangemessen ist. Der anschließenden Haftzeit kommt eine ganz besondere Bedeutung zu. Sie soll die Tat sühnen, aber zugleich auch verhindern, dass sich Taten wiederholen.

Auf Grundlage der im Februar 2012 beschlossenen Leitlinien hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf erarbeitet und vorgelegt, den wir im Parlament, begleitet durch eine Anhörung, sehr ausführlich in zahlreichen Sitzungen des Rechtsausschusses diskutiert haben.

Im Mittelpunkt dieses Gesetzentwurfs steht der Gedanke des aktivierenden Strafvollzugs. Während der Haft sollen die Täter sich mit ihrem Leben nach der Haft auseinandersetzen. Wir erwarten daher einen harten Einsatz der Insassen, an sich zu arbeiten und sich gegebenenfalls beim Opfer zu entschuldigen, und zwar nicht nur, um die Tat aufzuarbeiten, sondern auch, um künftig Taten zu verhindern. Wir verlangen also viele Anstrengungen von den Insassen.

Wir haben eine Reihe von Maßnahmen in diesen Gesetzentwurf hineingeschrieben, die dazu dienen sollen, dass die Resozialisierung gelingt. Ich will ein paar Stichworte nennen: eine sozialtherapeutische Behandlung, eine gute Entlassungsvorbereitung, ein funktionierendes Übergangsmanagement und mehr Besuchszeiten für minderjährige Kinder inhaftierter Eltern, um die sozialen Kontakte, die bestehen, auch zu erhalten.

Ein ganz wichtiger Punkt sind schulische und berufliche Qualifikationen. Dies beinhaltet ausdrücklich auch die in dem von Ihrer Fraktion gerade auf den Tisch gelegten Änderungsantrag geforderte Möglichkeit, ein Studium abzuschließen, wenn die Eignung dafür vorliegt, Herr Kollege Schulz. Das ist aber nicht das Hauptproblem, glaube ich. Wie Sie aus den Besuchen in den Anstalten wissen, müssen viele Insassen zunächst einmal lesen und schreiben lernen. Sie nehmen an den sogenannten Liftkursen teil und haben dann die Möglichkeit, darauf aufbauend Schulabschlüsse zu machen und eine Berufsausbildung anzustreben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das alles sind wichtige Ziele. Diese Ziele dienen dem Schutz der Allgemeinheit. Sie sind auch alle von den Experten in der Anhörung durchweg begrüßt worden – unabhängig davon, ob sie aus der Wissenschaft oder aus der Praxis kamen.

Zu Beginn steht eine ausführliche Diagnostik, um sich ein sehr umfängliches Bild vom Insassen machen zu können. Auf dieser Grundlage wird ein Vollzugsplan entworfen, und zwar gemeinsam mit dem Strafgefangenen. Dieser Vollzugsplan wird fortgeschrieben. Das alles mündet am Ende in einen Schlussbericht, um das, was in der Haftzeit mit

dem Gefangenen gemacht wurde, auch an die Stellen weiterzugeben, die sich weiter mit dem Entlassenen beschäftigen. Das ist insbesondere auch von den Bewährungshelfern ausdrücklich begrüßt worden.

Den Opfern einer Tat kommt in dem neuen Gesetz ein ganz besonderer und bisher auch nicht gekannter Stellenwert zu. Der Vollzug wird sich künftig opferbezogen gestalten – sei es bei der Tataufarbeitung, beim Täter-Opfer-Ausgleich oder bei der Frage von Lockerungen. Dort sollen die Opfer frühzeitig eingebunden und auch informiert werden. Ein Experte, den wir immer wieder gerne zitieren, bezeichnete den opferbezogenen Vollzug als einen Höhepunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Fraktionen herzlich für die sachliche Diskussion bedanken, insbesondere aber auch beim Ministerium für die hervorragende Zusammenarbeit. Die SPD-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf gerne zustimmen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Wolf. – Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Kollege Kamieth das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der hier vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung weist im Hinblick auf die Themenbereiche „Opferschutz“ und „Übergangsmanagement“ Parallelen zu dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion auf.

(Sven Wolf [SPD]: Also ist er gut?)

Nicht zuletzt aus diesem Grunde möchte ich noch einmal betonen, dass unser Gesetzentwurf bereits sehr viel länger vorliegt.

(Dietmar Schulz [PIRATEN]: Dann nehmen wir beide!)

Herr Kollege Wolf, deshalb bin ich nicht sicher, ob die anderen Bundesländer wirklich so gespannt auf Nordrhein-Westfalen schauen. Es gibt einige Bundesländer, die ihre Vollzugsgesetze schon lange erlassen haben.

(Beifall von Christina Schulze Föcking [CDU])

In den meisten anderen Punkten unterscheiden sich die beiden Gesetzentwürfe deutlich voneinander. Lassen Sie mich an einigen Beispielen erläutern, warum allein der Entwurf der CDU Ihre Zustimmung verdient.

Bereits die Länge des Änderungsantrages der FDPFraktion vom heutigen Tage macht deutlich, wie schlecht der Gesetzentwurf der Regierung ist.

Auch die Fraktion der Piraten hatte in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses ja noch Zeit für Gespräche erbeten. Diese Zeit wurde ausdrücklich zugesprochen. Es eile ja nicht, das könne man auch im nächsten Jahr noch beschließen. Plötzlich ist es doch auf der Tagesordnung mit einem jetzt noch kurzfristig hereingereichten Änderungsantrag der Piraten. Wäre die Landesregierung von ihrem Werk überzeugt gewesen, hätte sie es nicht so eilig gehabt und würde die Gespräche nicht fürchten.

(Beifall von der CDU)

Im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung in den Anstalten gehen die Vorstellungen der beiden Gesetzentwürfe erheblich auseinander. Zum einen werden die technisch verfügbaren Hilfsmittel im Strafvollzug nicht in dem Maße nutzbar gemacht, wie es möglich wäre, beispielsweise die optische Überwachung und der Fußfesseleinsatz. Zum anderen werden die Disziplinarmöglichkeiten gegenüber renitenten Gefangenen sogar geschwächt, indem die zulässige Höchstdauer von drei Monaten auf vier Wochen verkürzt wird, beispielsweise bei der Beschränkung des Fernsehempfangs, bei der Beschränkung des Einkaufs, dem Entzug von Gegenständen usw.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung den Belangen der Gefangenen deutlich höheres Gewicht beimisst als den Belangen der Allgemeinheit.

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Nein!)

Für die CDU-Fraktion ergibt sich das Bestmögliche an Sicherheit für die Gesellschaft dadurch, dass ein stringenter Strafvollzug auf der einen Seite und eine optimale Resozialisierung auf der anderen Seite quasi als zwei Seiten einer Medaille anzusehen sind.

(Beifall von der CDU)

In der Anhörung im Juni ist deutlich geworden, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung vor allem bei den Vollzugsbediensteten auf Vorbehalte stößt. Damit fehlt dem Gesetzentwurf bereits die Akzeptanz derjenigen, die ihn später anwenden sollen.

Wörtlich hat der Bund der Strafvollzugsbediensteten in seiner Stellungnahme etwa den Verzicht auf eine durchgehende Videoüberwachung bei entsprechender Indikationslage als „weltfremd“ oder die Grundsätze der künftigen Vollzugsgestaltung als „maßlos überfrachtet“ kritisiert.

Deutlich wurde außerdem, dass dem Gesetzentwurf der Landesregierung insgesamt ein zwar durchaus anspruchsvolles Vollzugskonzept zugrunde liegt, das mit den Ressourcen aber nicht umsetzbar ist. Ich zitiere dazu den Leiter der JVA Bielefeld-Senne Herrn Uwe Nelle-Cornelsen:

„Dieses Gesetz ist personalintensiv und bedarf an vielen Stellen räumlicher und finanzieller Ressourcen …“.

Wie wir alle wissen und heute Morgen erörtert haben, sind die Ressourcen vor allem in diesem Land allerdings sehr, sehr knapp. Die Landesregierung bürdet den Vollzugsbeamten damit Aufgaben auf, die sie faktisch gar nicht leisten können. So bleiben die Sicherheit und die Beamtinnen und Beamten selber auf der Strecke.

Wir fordern, dass der Schutz der Allgemeinheit mindestens die Bedeutung hat wie das Wohl der Straftäter. Dazu zählt, dass der Opferschutz groß geschrieben wird, der geschlossene Vollzug der Regelvollzug ist und Gefangene besser überwacht werden, um die Sicherheit in den Vollzugsanstalten zu gewährleisten, nicht zuletzt zum Schutz der Bediensteten.

Bei den mangelnden Personal- und Finanzressourcen müssen wir die Arbeit der Bediensteten effektiv unterstützen und da, wo es möglich ist, erleichtern.

Ich empfehle daher meiner Fraktion, den Gesetzentwurf der Landesregierung und auch die Änderungsanträge von FDP und Piraten – allerdings nur weil sie auf dem falschen Entwurf basieren – abzulehnen und unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kamieth. – Nun spricht für die grüne Fraktion Frau Hanses.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die „Westfalenpost“ titelte am 24. März 2014:

„Die Landesregierung stärkt den Opferschutz.“

Die LAG der Anstaltspsychologinnen und Anstaltspsychologen spricht in ihrer Stellungnahme von einem „weitgehenden Kulturwandel“. Diesen Kulturwandel im Strafvollzug, den wir mit diesem wegweisenden Strafvollzugsgesetz vollziehen, möchte ich Ihnen gerne noch einmal erläutern.

Denn dieses Gesetz ist ein klares Bekenntnis zum aktivierenden Behandlungsvollzug mit dem Ziel der Resozialisierung

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

mit einer sorgfältigen Diagnostik, individueller Behandlung und Motivation. Dabei werden vollzugsbegleitende und nachsorgende Angebote miteinander verzahnt, wie wir es alle schon lange gefordert haben. Freie Träger der Straffälligenhilfe und Verbände, Vereine engagieren sich mit vielen Menschen, die die Gefangenen und ihre Angehörigen betreuen und ihnen Brücken bauen für die Zeit danach. Dies ist auch dringend notwendig. Denn je besser Inhaftierte auf ein Leben nach der Haft vorbereitet werden, desto höher ist die Wahrscheinlich

keit, dass sie künftig ein Leben ohne Straftaten führen können.

Ich werde auch nicht müde, das der CDU noch einmal zu erklären. Ihre Auffassung von Opferschutz ist wirklich sehr irritierend. Ich möchte noch einmal klarstellen, dass aktivierende Täterarbeit für uns der beste Opferschutz von Morgen ist.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Es ist nicht ein Entweder-oder, sondern es gehört immer zusammen. Wir dürfen Strafgefangene und Inhaftierte nicht in Ruhe lassen. Wir müssen sie motivieren, aktivieren. Das hilft auch den Opfern. Gleichzeitig müssen wir dafür Sorge tragen – das ist der Punkt, bei dem sicherlich viele nach NordrheinWestfalen schauen –, dass Opfer geschützt werden, dass die Daten von Opfern geschützt werden, dass Opfer informiert werden über vollzugsöffnende Maßnahmen und dass Opfer unterstützt werden bei der Erlangung ihrer Rechte und ihrer Wiedergutmachung.