Deshalb können wir unmittelbar zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates kommen. Dieser empfiehlt uns, den Gesetzentwurf Drucksache 16/747 an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist so überwiesen.
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 16/750
Deshalb können wir unmittelbar zur Überweisungsabstimmung kommen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/750 an den Hauptausschuss. Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist an den Hauptausschuss überwiesen.
Wir können unmittelbar zur Überweisungsabstimmung kommen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Unterrichtung Drucksache 16/709 – Neudruck – an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist an den Ausschuss überwiesen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates, die Unterrichtung Drucksache 16/445 – Neudruck – an den Ausschuss für Haushaltskontrolle zu überweisen. Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist so überwiesen.
16/828, die Wahleinsprüche insgesamt zurückzuweisen. Wer dieser Empfehlung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Ebenfalls keine. Damit ist die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses einstimmig angenommen.
den Mitgliedern der Vertreterversammlung für das Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen
Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/829
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 16/829. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Ebenfalls nicht. – Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen.
Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ist jemand mit den Beschlüssen nicht einverstanden? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Dann stelle ich gemäß § 91 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass die Beschlüsse zu Petitionen in der Übersicht 16/2 bestätigt sind.
Ich berufe das Plenum wieder ein für morgen, Freitag, den 14. September 2012, 10 Uhr, und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.