Dann verweise ich noch mal darauf, was Herr Bialas vorhin deutlich gemacht hat, dass nämlich die Ministerpräsidentin öffentlich ihre Unterstützung für unsere Ansinnen formuliert und erklärt hat: Es wird eine politische Lösung für die Frage geben, wie wir mit Kunstbesitz von Unternehmen in öffentlicher Hand umgehen werden.
Ich möchte nicht alles wiederholen, was schon von meinen Vorrednern über das Prozedere gesagt worden ist. Liebe Frau Schmitz, ich möchte nur auf eines hinweisen: Sie hinterfragen ja die Wirksamkeit dieses runden Tisches. Ich kann mich aber noch daran erinnern, dass die FDP ihn gefordert hat, nachdem ich erklärt hatte, ich würde ihn einberufen. Ich hatte schon längst veröffentlicht, dass ich diesen runden Tisch einberufen würde. Also erkennen Sie diesem runden Tisch doch eine gewisse Bedeutung zu, wenn Sie ihn selbst einfordern.
Aber es versteht sich, glaube ich, von selbst, dass man nicht nach Ablauf von drei Stunden schon eine Lösung parat hat, wenn man das erste Mal zu diesem runden Tisch einlädt und zunächst Lösungsmodelle diskutiert. Sonst hätte das ja bedeutet, dass man schon mit einer fertigen Lösung hineingegangen wäre.
Ich empfand die Diskussion jedenfalls als sehr offen und sehr konstruktiv, auch als sehr kritisch. So war sie übrigens angelegt, und so muss sie auch sein. Wir haben Aufträge mitgenommen, die wir jetzt aufarbeiten. Zum Beispiel haben wir uns darauf verständigt, einen kulturfachlichen Beirat neben dem Sachverständigenbeirat zu etablieren, den wir zum Schutz des Deutschen Kulturgutes etabliert haben. Das Verfahren läuft ja qua Gesetz.
Dieser Beirat wird derzeit zusammengestellt. Wir müssen Personen finden und mit ihnen Kontakt aufnehmen und prüfen, wer mitmacht. Dann nimmt das Prozedere seinen Lauf, und dann werden wir diesen Beirat in alle weiteren Beratungen über den Umgang mit Kunst im Unternehmensbesitz einbin
Was mögliche Stiftungen angeht, sind wir dabei, verschiedene Lösungsmodelle zu überprüfen. Da hat der Finanzminister seine Aufgabe mitgenommen, da haben wir unsere Aufgabe mitgenommen. Wir arbeiten jetzt an diesen Themen weiter, und wir werden diese Punkte beim nächsten runden Tisch wieder mit Ihnen allen gemeinsam diskutieren, sodass ich hoffe, dass wir es schaffen, wie geplant vor der Sommerpause eine politische Lösung zu finden.
Und auch von mir aus noch einmal die Aussage, Herr Prof. Sternberg: Wir haben wirklich ein fantastisches Kunst- und Kulturland. Aber ich stimme Ihnen ausdrücklich zu: Diese Debatte hat unserem Land alles andere als gutgetan. Ich finde es auch sehr schade. Das möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen. Aber ich freue mich auch darüber, dass ich spüren kann, dass alle helfen und alle unterstützen wollen, dass wir hier einen guten Weg und eine gute Lösung finden.
Im Übrigen – das will ich nicht verschweigen – sind auch aus privaten Unternehmen Menschen auf uns zugegangen. Diese Gespräche werden geführt – auch das hatten wir beim runden Tisch verabredet –, sodass auf verschiedenen Ebenen Dinge laufen, die am Ende zusammengefügt werden müssen.
In diesem Sinne hoffe ich auch, dass wir uns vor der Sommerpause bei einer guten Lösung gemeinsam wiederfinden werden. – Ich sage Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann schließe ich die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 13.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/8117 an den Ausschuss für Kultur und Medien – dieser Ausschuss bekommt die Federführung – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Mitberatung. Die abschließende Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Stimmt jemand gegen die Überweisung? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.
Bevor ich die Aussprache eröffne, will ich Sie darüber informieren, dass gerade versucht wird, das im Ältestenrat verabredete Beratungsverfahren zu verändern. Ich rede so lange und versuche, die Zeit zu überbrücken, bis ich ein abschließendes Signal bekomme.
Ich bitte alle Fraktionen für den Fall, dass gleich ohne Debatte in den Ausschuss überwiesen wird, sicherzustellen, dass die Rednerinnen und Redner, die für Tagesordnungspunkt 15 vorgesehen und zum allergrößten Teil noch nicht im Raum sind, verständigt werden.
Denn das Signal lautet: Die Parlamentarische Geschäftsführerin und die Parlamentarischen Geschäftsführer haben zugestimmt, dass der zu Tagesordnungspunkt 14 aufgerufene Antrag Drucksache 16/8107 in einem veränderten Verfahren ohne Debatte in den zuständigen Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen wird. Gemäß § 82 Absatz 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung wird nach Behandlung im Fachausschuss und dem Vorliegen eines Berichts und einer Beschlussempfehlung die Beratung im Plenum aufgerufen werden. Der Abschluss dieser Antragsberatung wird ebenfalls mit Abstimmung im Plenum stattfinden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/8145
Zwei Redner, die für die Aussprache gemeldet worden sind, haben den Raum betreten. Damit kann ich in aller Ruhe die Aussprache eröffnen. Für die SPDFraktion erhält Frau Kollegin Lück das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir kommen zur zweiten Lesung des Krankenhausgestaltungsgesetzes
Nordrhein-Westfalen. Wir haben uns im Ausschuss natürlich intensiv damit beschäftigt. Wir haben heute dieses neue Gesetz zu verabschieden.
Kommen Sie erst einmal zu Luft und zu Ruhe. Denn sonst wird Ihnen gleich die Stimme wegbleiben. Das wollen wir nicht, zumal wir Sie aus einem anderem Termin geholt haben. Atmen Sie in aller Ruhe durch. So viel Zeit muss jetzt auch sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Krankenhäuser sind ein stabiler Anker zur Sicherstellung der wohnortnahen medizinischen Versorgung.
Aber das Älterwerden der Bevölkerung stellt neue Anforderungen an die stationäre Versorgung, denn mit dem Alter nimmt auch die Zahl derer zu, die chronisch erkrankt sind, mehrere Erkrankungen oder einen zusätzlichen psychiatrischen oder geriatrischen Versorgungsbedarf haben. Insbesondere die Zahl der Menschen mit einer Demenz wird in den nächsten Jahren weiter steigen.
Durch die Neufassung des Landeskrankenhausrechts sollen diese im Wesentlichen für die Krankenhäuser geregelt und festgestellte Unsicherheiten und Regelungslücken beseitigt werden – ebenso wie die Handlungsbedarfe, die sich aus dem Evaluationsbericht zum Krankenhausgestaltungsgesetz ergeben haben.
Krankenhausplanung und -gestaltung müssen zudem in stärkerem Maße an den Bedürfnissen und Interessen der Patientinnen und Patienten ausgerichtet werden. Erforderlich sind daher Ergänzungen im Hinblick auf eine größere Transparenz der Krankenhausplanung und -gestaltung, aber auch bezogen auf die Qualitätsmerkmale wie etwa Hygienestandards und vergleichbare Parameter.
Dem Gesichtspunkt der Transparenz widmen wir ein besonderes Augenmerk, zum Beispiel durch die Anzeigepflicht bei Änderungen in der Trägerschaft eines Krankenhauses. Dem wird hiermit Rechnung getragen. Auch die landesseitige Prüfung des Umgangs mit Fördermitteln wird optimiert, um dem Transparenzgedanken größeren Raum zu geben.
Darüber hinaus ermöglicht der vorliegende Gesetzentwurf eine größere Transparenz für die Öffentlichkeit und auf diese Weise die Chance von Qualitätszuwächsen zum Beispiel bezogen auf die Qualitätsmerkmale wie die Hygienestandards. Krankenhäuser werden zum Beispiel verpflichtet, Informationen zur Verfügung zu stellen, die den Patientinnen und Patienten helfen, eine sachkundige Entscheidung treffen. Sie können sich im Vorfeld über Behandlungsoptionen, Verfügbarkeit, Qualität und Sicherheit der erbrachten Gesundheitsversorgung informieren.
Zudem werden die Handlungsmöglichkeiten des Landes mit Blick auf das krankenhausplanerische Ziel einer bedarfsdeckenden stationären Versorgung der Bevölkerung erweitert.
Es werden ebenso Regelungen zur Umsetzung der Patientenmobilitätsrichtlinie aufgenommen. Die enthaltenen Vorgaben zu Informationspflichten und zum Erfordernis einer Haftpflichtversicherung, einer Garantie oder einer ähnlichen Regelung für den Krankenhaussektor werden damit umgesetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir den Vertretern der Fraktion der FDP Glauben schenken müssten, würde der aktuelle Gesetzentwurf der Landesregierung eine Kehrtwende beim Bürokratieabbau bedeuten. Angeblich sollen bürokratische Anforderungen und Belastungen eingeführt werden.
Das ist nicht der Fall. Es wird keine zusätzliche Bürokratie eingebaut. Es werden lediglich Verfahren festgelegt, durch die dazu beigetragen wird, dass öffentliche Investitionszuschüsse zweckentspre
chend eingesetzt werden. Dies konnte mit dem bisherigen Gesetz nicht gewährleistet werden, wie wir aus einigen Krankenhäusern schon erfahren haben.
Die darüber hinausgehende Forderung des Entschließungsantrages nach mehr öffentlichen Mitteln für Investitionen könnte als Forderung an den Bund durchaus sympathisch klingen. Wie Sie sicher wissen, haben Frau Ministerin Steffens und Frau Senatorin Prüfer-Storcks hierzu erste Erfolge auf Bundesebene erzielen können.