Protokoll der Sitzung vom 18.03.2015

Wir sind bürgernah und für alle da. Darauf hat jeder einen Anspruch.

Der zweite Punkt!

Herr Minister, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Ich bitte, zu berücksichtigen, dass wir klare Verfahrensregeln haben; Kurzintervention: anderthalb Minuten; Antwort: anderthalb Minuten. Die sind längst verbraucht. Bitte beherzigen Sie das.

Gut. Dann sei‘s drum. Herr Bayer, es tut mir leid, aber das können wir ja im Ausschuss nachholen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Oliver Bayer [PIRATEN]: Gerne!)

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Vielen Dank, Herr Minister, für die Antwort auf die Kurzintervention und Herrn Kollegen Bayer für die Kurzintervention. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/8111 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – federführend –, an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das sehe ich nicht. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenom

men.

Ich rufe auf:

6 Landesregierung muss mit Leitentscheidung

Klarheit für die Menschen im rheinischen Braunkohlerevier schaffen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/8128

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner, der schon Gewehr bei Fuß steht, Herrn Kollegen Dr. Hachen das Wort. Bitte.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit der medienwirksamen Ankündigung der Landesregierung für eine Leitentscheidung im März 2014 ist mittlerweile ein ganzes Jahr vergangen. Es folgten eine Auftaktveranstaltung und eine von der Opposition geforderte Debatte im Wirtschaftsausschuss; aber darüber hinaus gibt es bis heute keine für uns Parlamentarier sichtbaren Aktivitäten geschweige denn öffentlich vorzeigbare neue Erkenntnisse.

Das vergangene Jahr war deshalb vermutlich die hohe Zeit für die Arbeit von Lobbyisten hinter den Kulissen und natürlich auch für neue Spekulationen, Befürchtungen und wieder steigende Verunsicherung bei der Bevölkerung.

Natürlich haben wir Verständnis dafür, dass ein Vorgang von so großer Tragweite mit all seinen Facetten und Implikationen gut und differenziert geplant und auch abgestimmt sein muss. Aber nach

einem ganzen Jahr, in dem die angekündigte breite Abstimmung mit allen Betroffenen öffentlich erkennbar noch nicht stattgefunden hat, und damit das ursprüngliche Versprechen, die Leitentscheidung zum Tagebau Garzweiler II bis Mitte dieses Jahres vorzulegen, wohl eher nicht mehr stattfinden wird, war und ist es uns wichtig, diesen Prozess spätestens jetzt mit einem eigenen Antrag anzumahnen und hoffentlich zu beschleunigen.

Es gibt für uns übrigens noch einen zweiten Beweggrund für diesen Antrag: Die bisherigen Aussagen von Vertretern der Staatskanzlei und auch von Ihnen selbst, Herr Minister, haben den Eindruck entstehen lassen, dass man eher bemüht ist, keine konkreten Leitplanken für diese Leitentscheidung und die darauf folgende Detailplanung des Braunkohlenplanänderungsverfahrens vorzugeben.

Die erkennbare Tendenz dagegen ist, Vorfestlegungen zu vermeiden und die Verantwortung an den Braunkohlenausschuss zu delegieren. Ich erinnere daran: Der Braunkohlenausschuss hat bisher ein einziges Braunkohlenplanänderungsverfahren im Zusammenhang mit dem Tagebau Inden durchgeführt und dafür sage und schreibe neun Jahre gebraucht.

Es ist deshalb unverantwortlich, wesentliche Grundfragen, die den Bergbautreibenden als Grundlage für seine Abbauplanungen ebenso betreffen wie die Bürger oder die Kommunen, auf einen so langen Zeitraum zu verschieben. Deshalb hoffe ich – übrigens auch persönlich – sehr, dass wir im Hinblick auf wesentliche Eckpunkte Konsens erzielen können. Diese will ich noch einmal kurz benennen und erläutern.

Erstens. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass es keine rückgreifenden Veränderungen für den im Verfahren befindlichen dritten Umsiedlungsabschnitt geben darf.

Zweitens. Auch wenn Sie, Herr Minister, sich hier erkennbar noch zieren: Wer eine Verkleinerung des Abbaufeldes ankündigt, der muss auch sagen, wo es dann enden soll. Eine solche Vorgabe benötigt sowohl RWE für die zu ändernde Abbauplanung wie auch der Braunkohlenausschuss als Grundlage für die dann zu erstellende Detailplanung. Von den Interessen der direkt betroffenen Menschen haben wir an dieser Stelle noch gar nicht gesprochen.

Ich erinnere im Übrigen daran, dass die zweite Leitentscheidung im Jahre 1994 die Vorgabe einer ökologisch-wasserwirtschaftlichen Schutzlinie gemacht hat, die dann im nachfolgenden Braunkohlenplan fast parzellenscharf umgesetzt wurde. – Es gilt also, entsprechende Vorgaben zu machen.

Drittens. Die Aufforderung an die Landesregierung, den Abstand der Tagebaukante zur Wohnbebauung unter Einbeziehung der betroffenen Kommunen festzulegen, beschreibt eigentlich nur den heute üblichen Standard. Das sollte also ebenso selbstver

ständlich sein wie die Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes.

Da absehbar auch Landwirte von neuen Abbaukanten betroffen sein werden, sollten sie, wenn ihnen die Betriebsgrundlage durch Verlust von Betriebsflächen entzogen wird, auch den Umsiedlerstatus erhalten können.

Abschließend sollten natürlich auch Grundlagen für die neue Größe und Lage des verbleibenden Restsees mit dem Bergbautreibenden und den umliegenden Kommunen festgelegt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse kurz zusammen: Wir hoffen, dass wir uns auf diese wenigen Eingangsgrößen für den voraussichtlich im kommenden Jahr beginnenden Braunkohlen

planänderungsprozess einigen können, und werben dafür um Ihre Zustimmung, die dann im Wirtschaftsausschuss erfolgen könnte.

Unabhängig davon freuen wir uns heute aber schon sehr darüber, dass heute Abend, also erstaunlicherweise am gleichen Tag, an dem wir hier über diesen Antrag debattieren, Vertreter der Staatskanzlei im Rat der Stadt Erkelenz über die bisherigen Planungen zur Leitentscheidung informieren wollen.

Wenn dort wirklich Neuigkeiten mitgeteilt werden, wäre es schön gewesen, wenn auch wir Abgeordnete von der Staatskanzlei oder vielleicht sogar von der eigentlich zuständigen Ministerpräsidentin

selbst, die Sie, Herr Minister, auch in dieser Debatte zu vertreten haben, informiert worden wären.

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Wenn unser Antrag aber zum Start des überfälligen Dialogprozesses beigetragen hat, der mit den Betroffenen stattzufinden hat, ist das immerhin schon ein schöner Erfolg. – Herzlichen Dank – auch für Ihre Geduld, Herr Präsident.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Hachen. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen van den Berg das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hachen, die Schlussfolgerung, die Sie gezogen haben, dass, wenn nicht im Parlament oder in Ausschüssen ein Thema behandelt wird, daran nicht gearbeitet wird, halte ich für sehr kurz und der Sache in keiner Weise angemessen.

Ich glaube auch, dass Ihr Antrag keinen wesentlichen Beitrag für den Leitentscheidungsprozess liefern wird. Denn wer diesem Antrag zustimmt, der muss in logischer Konsequenz eigentlich die Leitentscheidung und den damit verbundenen Prozess ablehnen. Denn unabhängig davon, wie man die Forderungen der CDU im Einzelnen bewertet, setzt

sich der Antragsteller – Sie, lieber Herr Hachen – vollständig über den mit der Leitentscheidung verbundenen Prozess, aber auch über die damit verbundenen Verantwortlichkeiten hinweg.

Sie ignorieren, dass derzeit die Erarbeitung einer energiepolitischen Metastudie stattfindet. Sie ignorieren ferner, dass derzeit längst ein Beteiligungsverfahren stattfindet. Sie berichten sogar gleichzeitig darüber, dass in Erkelenz die Kommunalpolitik einbezogen wird.

(Bernd Krückel [CDU]: Aber wir nicht! – Wei- tere Zurufe von der CDU)

Sie ignorieren die weiteren angekündigten Schritte des Beteiligungsverfahrens. Und Sie ignorieren – das wundert mich am allermeisten – die Verantwortlichkeit im Prozess, nämlich die Rolle des Braunkohlenausschusses, der letztlich die Abbaugrenze nur festlegen kann, meine Damen und Herren.

(Bernd Krückel [CDU]: Quatsch! – Weitere Zurufe von der CDU)

Stellen Sie eine Zwischenfrage. Dann können wir schauen, ob das Quatsch ist, lieber Kollege. – Es kommt keine; da sehen wir es. Vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall von der SPD)

Ihr Antrag klingt gut. Er soll populär sein. Ich könnte sagen: Er ist auch populistisch. Er soll vermutlich in Erkelenz wirken. Dieser Antrag nutzt aber den betroffenen Menschen nicht. Sie als CDU verabschieden sich mit einem solchen Antrag aus einem rechtssicheren Verfahren, das wir jetzt schaffen müssen. Ihr Antrag verhindert die gebotene Abwägung. Sie als CDU schlagen dem Landtag heute erneut einen Weg vor, der vor den Verwaltungsgerichten angreifbar ist. Sie haben offenbar aus Datteln wenig gelernt.

Am 30. Oktober 2014 ist in Jülich-Barmen – das wurde bereits im Ausschuss klargestellt – klargemacht worden, dass die bergbauliche Abbaukante nur im Rahmen eines Braunkohlenplanverfahrens rechtsverbindlich festgelegt werden kann.

Andererseits wurde auch deutlich, dass die Staatskanzlei im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle Hinweise geben möchte, wie das Abbaufeld am Ende aussehen wird. Das ist letztlich in vergangenen Leitentscheidungsprozessen genauso gemacht worden und auf diese Weise auch gelungen. Ich erinnere an dieser Stelle an die Leitentscheidung von 1991.

Deswegen wird es notwendig sein, Klarstellungen zu machen – im Übrigen nicht nur wegen des dritten Umsiedlungsabschnittes, wie Sie ausführen, sondern auch im Zuge der aktuellen Genehmigungsverfahren, die im aktuellen Bergbaubetrieb noch stattfinden.

Die Betroffenheit, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, liegt nicht nur bei Anwohnern in Erkelenz und nicht nur bei der Landwirtschaft, sondern

natürlich auch bei den bergtechnischen Rahmenbedingungen sowie bei den Beschäftigten im Bergbau selbst. Diese kommen bei der CDU offenbar gar nicht mehr vor.