trimmen. Aber, Frau Kraft, eine Fahrt nach Essen hätte gereicht, um eine Vorstellung von der digitalen Schule der Zukunft zu bekommen. Offensichtlich ist Ihnen entgangen, dass die Schulen schon viel weiter sind als diese Landesregierung. Denn bereits heute arbeiten 2.200 Schulen, also mehr als jede dritte Schule in Nordrhein-Westfalen, in der digitalen Gegenwart. Sie nutzen eine Software – davon gibt es mehrere, aber diese ist Marktführer –, bei der es überhaupt kein Problem ist, alle Informationen zum Unterrichtsausfall für Eltern, Schüler, Lehrer und Schuladministration abzurufen. Im Unterschied dazu arbeiten Sie bei der Erhebung des Unterrichtsausfalls heute immer noch mit Papier und Bleistift. Das ist geradezu lächerlich.
Frau Kraft, Besuche auf Zukunftsmessen wie der CeBIT reichen eben nicht. Sorgen Sie dafür, dass die Schulaufsicht in unserem Land in der Gegenwart ankommt, und zwar zum Besten für unsere Kinder und Jugendlichen!
Es ist eine Blamage für diese Regierung, wenn sie nicht einschätzen kann, an wieviel Schulen eine Software eingesetzt wird, bei der Unterrichtsausfall ohne große Zusatzarbeiten in kürzester Zeit abrufbar wäre. Bei den größeren Systemen ist dies heute schon Standard. Noch schlimmer ist, wenn die Regierung diese Möglichkeiten erst gar nicht nutzen will, weil sie sich dem Thema Unterrichtsausfall nicht stellen will.
Die verfügbaren Programme sind so leistungsstark, dass der Unterrichtsausfall und die verschiedenen Ursachen und Kriterien schon heute für jeden beliebigen Zeitraum – tagesgenau, wochengenau, halbjahresgenau, monatsgenau, schuljahresgenau, kalenderjahresgenau – komplett erfasst werden kann. Für die gesamte Überstundenberechnung geht das ebenfalls online; das ist die Praxis.
Frau Löhrmann, ich habe Ihnen schon bei früheren Diskussionen zum Unterrichtsausfall angeboten, sich gemeinsam auf einen Kriterienkatalog, was Unterrichtsausfall ist und was nicht, zu einigen. Wir bieten Ihnen dies an, damit man über die Legislaturperioden hinaus ein verlässliches System zur Kompletterfassung des Unterrichtsausfalls in Nordrhein-Westfalen erleben kann.
Wir wollen, Frau Löhrmann – das sei der letzte Satz –, nicht mehr als Ihre Parteifreunde beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern, wo die bildungspolitische Sprecherin der Grünen, Frau Berger, am 18. August 2014 den dortigen Bildungsminister aufforderte – ich zitiere –,
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Hendricks, Sie haben im Schulausschuss verblüffend offen zugegeben, welchen Stellenwert Unterrichtsausfall für die SPD hat. Ich brauche an dieser Stelle den Ausführungen von Herrn Kaiser nichts mehr hinzuzufügen. Es ist in meinen Augen ein Affront gegenüber den Schülern, gegenüber den Eltern und gegenüber den Lehrkräften.
Aber, und das muss man sagen, dieses Verhalten reiht sich nahtlos in das rot-grüne Vorgehen der vergangenen Jahre ein. Vier Jahre lang hat RotGrün keinen Unterrichtsausfall erhoben. Dann gab es, Herr Kaiser hat es schon erwähnt, das fragwürdige Gutachten. Als Ihnen die zweifelhafte Qualität des Gutachtens um die Ohren zu fliegen drohte, wendeten Sie die alte Stichprobenerhebung an, die Sie jahrelang kritisiert haben. Sie haben sie zwar leicht modifiziert, das ist richtig – aber Sie haben sie vehement aufs Schärfste kritisiert. Gleichwohl haben Sie sie wieder angewendet.
Frau Ministerin, Sie haben im vergangenen Schulausschuss eine Nebelkerze nach der anderen geworfen. Zum Beispiel sollte der Eindruck erweckt werden, dass die Opposition Klassenfahrten infrage stelle. Dann haben Sie es als absurd bezeichnet, dass auf diese Statistik durch kurze Zeiträume oder das Weglassen ganzer Schulformen Einfluss ausgeübt werden könne.
Frau Ministerin, ich möchte gerne in diesem Zusammenhang den VBE-Vorsitzenden, Herrn Udo Beckmann, zitieren:
„Allein der gewählte Zeitraum für die Stichprobe, circa vier Wochen nach den Sommerferien, wirft schon viele Fragezeichen mit Blick auf die Wertigkeit dieser Stichprobe auf.“
Dann haben Sie im Schulausschuss permanent auf das frühere schwarz-gelbe Vorgehen verwiesen. Frau Ministerin, ich erwarte von Ihnen als Ministerin, dass Sie die Dinge vorantreiben. Wer sich nicht lösen kann von dem, was hinter ihm liegt, bringt sich um seine Zukunft.
Sie müssen als Ministerin nach vorne schauen. Zukunft gewinnt man nicht in der Vergangenheit. Durch Ihre Verweigerung der Einführung einer schulscharfen Unterrichtsstatistik bringen Sie die Kinder und Jugendlichen um ihre Bildungsqualität und somit auch um ihre Zukunft.
Sie sprechen in Ihrem Bericht selber von Diskrepanzen, Problemen und Bedenken und gravierenden abweichenden Ergebnissen. Am Ende sagen Sie dann trotzdem, dass die Ergebnisse nicht geschönt seien. Ich weiß nicht, wie ich das zu bewerten habe.
Meine Damen und Herren, seit dem Landesrechnungshofbericht ist klar, dass wir eine schulscharfe Erhebung des Unterrichtsausfalls brauchen. Dass das digital möglich ist, hat Kollege Kaiser bereits ausführlich dargelegt. Schulleiter können mit dem berühmten Mausklick bereits jetzt digital eine Statistik ausdrucken. Es gab von Schulen bereits sogar das Angebot an die Schulministerin, übrigens auch an die Gutachterin, sie einzuladen, damit sie sich vor Ort einmal anschauen, wie Schulen im Rahmen dieser Unterrichtsausfallstatistik heutzutage arbeiten.
Wir brauchen wirksame Zahlen. Wir brauchen Daten. Wir brauchen Fakten, um effizient gegen Unterrichtsausfall vorzugehen. Aber ich sage Ihnen auch: Natürlich sind die Zahlen kein reiner Selbstzweck, sondern es geht um Steuerungsmöglichkeiten der Schulbehörden, es geht um regionale Disparitäten, um Vertretungskonzepte und entsprechendes mehr an den Schulen.
Eine glaubwürdige Darstellung von Unterrichtsausfall, bei der zum Beispiel eigenverantwortliches Arbeiten nicht als Allheilmittel dient, das sind die Daten, die wir brauchen, weil alles andere letztendlich in Wahrheit nur den Unterrichtsausfall kaschiert.
Frau Ministerin Löhrmann, ich fordere Sie am Ende meiner Rede auf: Setzen Sie Ihrem Stolpern durch die digitale Welt ein Ende! Werden Sie Ihrer Verantwortung als Ministerin gegenüber allen Kindern und Jugendlichen gerecht und führen Sie endlich hier in Nordrhein-Westfalen eine digitale, schulscharfe Statistik ein. – Herzlichen Dank.
richtsausfälle immer höher als die von den Landesregierungen ermittelten Daten. Diese Abweichungen zeigen sich sowohl in den Ländern, die Stichprobenerhebungen vornehmen, als auch in Ländern, die Vollerhebungen machen.
Drittens. Im öffentlichen Dienst fallen rund 5 % der Arbeitsstunden wegen Krankheit aus. Analog dazu müssten auch wegen Erkrankung der Lehrkräfte rund 5 % der Unterrichtsstunden ausfallen. Die vom MSW in NRW ermittelten Daten lagen sowohl 2008/2009 mit 2,3 % als auch aktuell mit 1,7 % wesentlich niedriger. Das zeigt, dass viele Schulen gute Vertretungskonzepte haben, die greifen. An dieser Stelle einmal recht herzlichen Dank an alle Lehrerinnen und Lehrer, die sich an ihren Schulen in dieser Sache engagieren und einsetzen.
Aber was genau ist Unterrichtsausfall? – Hier, also mit der Definition, fängt das Problem nämlich schon an.
Für die Klasse 8 a fällt wegen der Erkrankung der Englischlehrerin der Unterricht nicht aus. Die Kollegin der Parallelklasse übernimmt diese Klasse. Ist das Unterrichtsausfall?
Wegen Fortbildung fällt in der Klasse 5 c die Deutschstunde aus. Die Mathelehrerin der Klasse macht Vertretung und unterrichtet ihr Fach. Vertretung – Unterrichtsausfall?
Eine Klasse schreibt eine Mathearbeit über zwei Stunden. Neben der Mathestunde wird dafür noch eine Kunststunde genutzt. Unterrichtsausfall?
Unabhängig von einer gemeinsamen Definition kamen die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Brigitte Mandt, und Gabriele Bellenberg, Mitverfasserin des Gutachtens „Möglichkeiten einer Ermittlung des Unterrichtsausfalls in Schulen in NRW“ in der Schulausschusssitzung im Juni letzten Jahres zu dem Schluss, dass die einzelne Schule der entscheidende Faktor bei der Vermeidung von Unterrichtsausfall ist.
Der Unterrichtsausfall in Schulen ist geringer, wenn der Unterrichtsausfall dort erfasst wird und wenn ein Vertretungskonzept vorliegt. Die Schulleitung jeder Schule ist nach § 59 Abs. 7 des Schulgesetzes verpflichtet, in jedem Jahr der Schulkonferenz einen Bericht über die Unterrichtsversorgung und die Erteilung des Unterrichts an der Schule vorzulegen. Es besteht also eine Form der schulinternen Berichterstattung. So wird für Transparenz gegenüber Schülern und Eltern gesorgt. Dieser vorzulegende Bericht könnte standardisiert werden.
Eltern interessiert nicht der landesweit durchschnittliche Unterrichtsausfall, sondern das, was an ihren Schulen, an den Schulen ihrer Kinder passiert. Der Elternrat in Sachsen wollte den Unterrichtsausfall und die Vertretung für die einzelnen Klassen genau erfassen. Sachsens Kultusministerin richtete daraufhin einen runden Tisch ein, der Kriterien für die statistische Erfassung und Veröffentlichung des Unterrichtsausfalls erarbeitete.
Kurze Rede, langer Sinn: Die Anträge von CDU und FDP lehnen wir ab. Aber es sollten gemeinsam Kriterien für die Definition von Unterrichtsausfall erarbeitet werden. Auf dieser Grundlage kann der Unterrichtsausfall dann möglichst gering gehalten werden. Und diese Vorgehensweise trifft auch den Kern der Überschrift des CDU-Antrags, denn so entsteht – ich zitiere – „Transparenz und Verlässlichkeit bei der Erhebung des Unterrichtsaufalls“. Auch dem FDP-Antrag würde in einem Punkt Rechnung getragen. Es gäbe dann – Zitat – „schulscharfe Unterrichtsausfallstatistik“. – Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Herr Feuß. – Bleiben Sie bitte am Pult. Es gibt die angemeldete Kurzintervention aus der CDU-Fraktion von Herrn Abgeordneten Stein. Herr Stein, anderthalb Minuten für Sie! Dann antwortet Ihnen Herr Feuß. Bitte schön.