Yvonne Gebauer
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn meine Vorredner schon darauf eingegangen sind, erlauben Sie auch mir, an dieser Stelle das Wort an die Opfer und Angehörigen der NSU-Terrorserie zu richten.
Wer selber nicht das erlebt hat, was ihnen, den Opfern und Angehörigen, geschehen ist, der wird nur erahnen können, welches Leid diesen Menschen widerfahren ist: jahrelange Ermittlungen in eine völlig falsche Richtung. Sie wurden teilweise behandelt wie Täter und nicht wie Opfer. Mancher von ihnen musste erfahren, dass sich Familie und Freunde von ihnen abwendeten, weil diese Verdächtigungen gegen sie im Raum standen.
Wir als Politiker können diese schlechten Erfahrungen, die diese Menschen mit unserem Rechtsstaat machen mussten, leider nicht ungeschehen machen. Doch wir alle – und da darf ich sicher im Namen aller Kolleginnen und Kollegen des Untersuchungsausschusses sprechen – waren fest entschlossen, her
auszufinden, was zu diesen zum Teil ungeheuerlichen Fehlleistungen geführt hat. Wie konnte es dazu kommen, dass Opfer und Angehörige plötzlich zu Tatverdächtigen wurden? Warum wurde jahrelang – zum Teil stoisch – in falsche Richtungen ermittelt?
Die Antworten, die wir Ihnen heute mit dem Untersuchungsbericht präsentieren, sind nicht wirklich in Gänze befriedigend; denn sie richten den Scheinwerfer auf grundlegende Probleme, die wir in der nordrhein-westfälischen Sicherheitsarchitektur ausgemacht haben.
Herr Kossiski hat es schon angesprochen: Es gab drei Aussagen, die wir im Ausschuss von den befragten Zeugen am häufigsten gehört haben. Zum einen: Wir hatten keine Hinweise. Zum andern: Ich kann mich nicht erinnern. Und das Dritte war: Das war nicht meine Aufgabe.
Diese Aussagen kamen von Mitarbeitern von Polizei, von Staatsanwaltschaften und vom Verfassungsschutz gleichermaßen. Wir waren im Ausschuss oft genug fassungslos, wenn sich einige Zeugen völlig desinteressiert, unmotiviert und vor allen Dingen mitunter auch völlig ahnungslos gezeigt haben.
Die wenigsten konnten beispielsweise etwas über die theoretischen Konzepte des Rechtsterrorismus aussagen. Stattdessen – so unser Eindruck – wurde und wird in Nordrhein-Westfalen immer noch an einem veralteten Terrorismusbegriff festgehalten, einem Terrorismusbegriff, der in den 70er- und 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts vom Linksterrorismus der RAF geprägt worden ist: eine kleine Gruppe von Terroristen, die Anschlagsziele so auswählt, dass sie ihren Unterstützern vermittelbar sind. Ein weiteres wesentliches Merkmal: Zur Tat wurde sich dann immer mit einem Bekennerschreiben bekannt.
Oft genug wurde uns im Ausschuss entgegengehalten, dass es bei den Morden und Anschlägen des NSU keine Bekennerschreiben gegeben habe. Leider muss man konstatieren, dass bis heute, lange nach der Selbstenttarnung des NSU, an diesen Zeugen offenbar – zwar nicht an allen, aber an manchen – spurlos vorübergegangen ist, dass der Rechtsterrorismus eben nicht mit einem Bekennerschreiben arbeitet, sondern dass die Tat allein Bekennung genug ist.
Dieses Wissen muss bei allen Mitarbeitern von Polizei, Justiz und Verfassungsschutz vollständig ankommen. In diesem Zusammenhang lautet das Stichwort: Fortbildung, Fortbildung und nochmals Fortbildung.
Ich möchte in diesem Zusammenhang gerne noch einen weiteren Punkt ausführen. Nachdem Ende 2011 klar war, dass die Morde und Anschläge auf
das Konto des NSU gingen, wurde die BAO „Trio“ eingerichtet, um die Geschehnisse entsprechend aufzuarbeiten. An dieser BAO „Trio“ waren natürlich auch nordrhein-westfälische Beamte beteiligt. Unter anderem nahm man dort auch den Fall „Michael Berger“ unter die Lupe. Der Rechtsextreme Michael Berger hatte im Jahr 2000 drei Polizisten ermordet. Damals wurde nicht ermittelt, wie genau Berger in die rechte Szene verstrickt war.
Im Jahr 2012 erfolgte die erneute Überprüfung durch die BAO „Trio“. Dafür wurden aber ausgerechnet die Beamten eingesetzt, die auch schon im Jahr 2000 ermittelt hatten – die Beamten überprüften somit ihre eigene Arbeit. Damit wird jeder ernsthafte Aufklärungswille konterkariert.
Was also bleibt am Ende dieses Parlamentarischen Untersuchungsausschusses festzuhalten? Festzuhalten bleibt, dass die Zusammenarbeit einzelner Behörden bei der Aufarbeitung der Anschläge unprofessionell bis unverantwortlich war. Es bleibt festzuhalten, dass mangelnde Kenntnisse, fehlende Erfahrungswerte im Umgang mit Rechtsterrorismus sowie Unstimmigkeiten über Zuständigkeiten dazu geführt haben, dass wichtigen Spuren und wichtigen Hinweisen bei der Aufklärung der Morde nicht mit der nötigen Sorgfalt nachgegangen wurde.
Dieser Arbeitsauftrag war kein leichter – geschuldet der Tatsache, dass es hier um Aufklärung ging und diese Aufklärung in unmittelbarem Zusammenhang von Anschlägen mit Toten und Verletzten sowie deren Angehörigen stand.
Das verlangte zum einen eine hohe Sensibilität gegenüber den Opfern, es erwartet zum anderen Hartnäckigkeit in der Sache, um dem Aufklärungsanspruch des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gerecht zu werden. Beidem ist der Ausschussvorsitzende – sind Sie, lieber Herr Wolf – stets nachgekommen. Dafür meinen persönlichen Dank an Sie, aber auch den Dank von meinem Kollegen Joachim Stamp.
Auch den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen möchte ich ausdrücklich danken – zum einen für die schon mehrfach angesprochene Kollegialität, die in diesem Ausschuss uneingeschränkt herrschte, zum anderen aber auch für die freundliche Aufnahme meiner Person, die ich ja nun doch sehr spät in die Arbeit des Ausschusses eingestiegen bin. In diesen Dank möchte ich ausdrücklich alle Referentinnen und Referenten einschließen. Sie haben gerade in der Schlussphase weit über das Normalmaß
hinaus gearbeitet und Früh- und Nachtschichten eingelegt – keine Selbstverständlichkeit.
Last but not least geht mein Dank auch an das Ausschusssekretariat, allen voran Frau Soboll für ihren Einsatz, und für den Einsatz der vielen weiteren Mitarbeiter in diesem Ausschuss.
Es war mitunter bestimmt nicht immer leicht, und die Zusammenarbeit zum Ende hin vielleicht auch ein wenig holprig – vorrangig aber sicher auch der Tatsache geschuldet, dass wir alle unter einem enormen Zeitdruck standen, den Abschlussbericht noch rechtzeitig fertig zu bekommen.
Dies ist uns gelungen: Der Bericht ist fertig geworden. Unsere Arbeit, die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, ist getan, auch wenn nicht alle Fragen beantwortet werden konnten. Die Arbeit, die notwendigen Verbesserungen in den verschiedenen Sicherheitsbehörden umzusetzen, muss weiterhin vorangetrieben werden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht in unserem Antrag um Leistung: um Leistungsbereitschaft, Leistungsorientierung, Leistungserwartung und Leistungsfreude. All das sind Begriffe, die uns im Leben immer wieder begegnen, die sich aber auch in der Ausbildung unserer Schülerinnen und Schüler wiederfinden müssen.
Eine gute Bildungspolitik sollte Leistungsfreude stimulieren. Sie sollte individuelle Potenziale unterstützen und die Begeisterung für Lernfortschritte befördern. Leider suchen wir diesen Anspruch im Repertoire der rot-grünen Bildungspolitik vergeblich. Vielmehr wird in Nordrhein-Westfalen Leistung immer nur mit Druck und Stress verbunden. Wenn sich Frau Ministerin Löhrmann in Interviews mit Überschriften zitieren lässt, wonach Schule – ich zitiere – stressfreier werden müsse, heißt das in rot-grüner Umsetzung, dass Schule vom Leistungsgedanken befreit werden soll. Genau das erfahren wir zurzeit in unserer Bildungslandschaft.
Auf breiter Front hat Rot-Grün in den vergangenen Jahren Qualitätsstandards abgebaut oder dringend benötigte Standards verhindert. Von der Kita über die
Schule bis zur Hochschule werden diese Standards, wenn denn vorhanden, eingedampft. In der frühkindlichen Bildung fallen Kinder durchs Netz, weil keine systematische Sprachstandsfeststellung und -förderung mehr erfolgt.
Am anderen Ende werden in den Hochschulen vermehrt Vorbereitungskurse eingerichtet, weil angehende Studierende nicht mehr studierfähig sind. Der Rektor der Universität Wuppertal schrieb hierzu vor einigen Monaten – ich darf zitieren –:
„Einerseits überschwemmen heute Heerscharen von Abiturienten mit phantastischen Abschlussnoten die Hochschulen. Andererseits verfehlen immer mehr Schulabsolventen das universitäre Einstiegsniveau bei den grundlegenden Anforderungen wie Ausdruck, Rechtschreibung, Textverständnis oder einfache Mathematik.“
Und weiter:
„Völlig unmöglich wird es, wenn die politische Seite dann auch noch fordert, die Abbruchquoten möglichst auf null zu reduzieren.“
Ich kann und werde noch weiter zitieren, weil es just am heutigen Tag ein Positionspapier der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen gegeben hat. Dort heißt es in ähnlicher Art und Weise – auch hier darf ich wieder zitieren –:
„Immer mehr junge Menschen verlassen das Schul- und Ausbildungssystem mit einer Berechtigung zum Hochschulstudium. … Festzustellen ist neben einer wachsenden sozialen Heterogenität der Studierendenschaft
auch eine spürbare Spreizung der ins Studium mitgebrachten Kompetenzen der Studienanfänger/innen. Immer häufiger müssen eigentlich in den schulischen Curricula vorgesehene Kompetenzen hochschulseitig durch spezielle Auffrischungs- und Angleichungskurse gefestigt oder sogar nachgebessert werden.
Viele Abiturient/innen sind trotz hervorragender Noten nur bedingt studierfähig.“
Frau Ministerin Löhrmann, Sie sprechen permanent davon, es finde keine Absenkung von Anforderungen
statt. Die Bestnoteninflation sei eine Folge der gestiegenen Leistungsbereitschaft.
Ich würde mich freuen, wenn das so wäre. Aber leider stimmt das so nicht.
Ich darf in diesem Zusammenhang auch noch ganz aktuell einen Lehrerverband zitieren, wonach die rotgrüne Landesregierung – jetzt komme ich zum eigentlichen Zitat –, wie aus manchen Bezirksregierungen zu hören ist, für die Bewertung von normalen Klassenarbeiten das Niveau der zentralen Prüfungen fordert, nämlich 70 % gleich Note „sehr gut“.
Das ist nichts anderes als ein flächendeckendes Absenken von Anforderungen und eine schleichende Entwertung von Abschlüssen. Das ist Bildungsdumping zulasten unserer Kinder.
Rot-Grün hat das Bildungssystem in den letzten Jahren weder gerechter noch leistungsfähiger gemacht. Rot-Grün verfolgt schlicht das Ziel, möglichst alle gleichzumachen,
und sei es gleich schlecht. – Ja, Frau Beer, aber leider gleich schlecht.
Eine solch verheerende Bildungspolitik hilft weder dem einzelnen jungen Menschen noch unserer Gesellschaft. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Geist der UNKonvention hat die möglichst autonome Lebensgestaltung für Menschen mit Behinderungen zum Ziel. Wer diesen richtigen und großen Anspruch wirklich ernst nimmt, der muss auch Wahlmöglichkeiten sichern. Wer einseitig ein einziges inhaltliches Konzept als allein seligmachend zu erzwingen sucht, der handelt in meinen Augen gegen diesen Geist der UNKonvention.
Wir haben hier unter Rot-Grün und unter dieser Ministerin zurzeit eine beispiellose Schließungswelle von Förderschulen zu verzeichnen. Seit Ihrer Amtsübernahme ist die Zahl der Förderschulen bereits um 200 gesunken, und die Schließungen werden weitergehen, wie auch 35 auslaufende Förderschulen zeigen.
Ja, es ist klar und richtig: Natürlich sinkt im Inklusionsprozess die Zahl der Förderschulen, und auch für Förderschulen – das sage ich ganz deutlich – müssen Mindestgrößen gelten. Aber dieser jetzige Kahlschlag ist unverantwortlich.
Gerade im ländlichen Raum werden die Entfernungen immer größer. Die Förderschulen werden immer unerreichbarer, und die Wahlrechte für Eltern laufen leer. Um es gleich vorwegzunehmen: Daran ändern auch die Teilstandort- und Verbundregelungen nichts.
Sie, die Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, haben frühzeitig deutlich gemacht, dass Sie nur scheinbar die Wahlrechte der Eltern in Nordrhein-Westfalen akzeptieren. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die mehrfache Aussage einer SPD-Kollegin, dass die Zahl der Förderschulen sogar viel langsamer sinke als erwartet.
Diese Situation sehen Experten allerdings ganz anders. VBE, GEW, lehrer nrw und der Verband Sonderpädagogik haben sich wiederholt kritisch geäußert. Von den Elternverbänden möchte ich gar nicht erst sprechen.
Auch in vielen Kommunen brodelt es. Als ein Beispiel verweise ich hier auf den Rat der Stadt Bornheim, der vor Weihnachten eine Erklärung zur schulischen Inklusion verabschiedet hat, in der beklagt wird – und jetzt darf ich mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren –, dass „die Ausdünnung der Standorte der Förderschulen durch die restriktive Handhabung der Mindestgrößenverordnung und damit der Entfall einer echten Wahlmöglichkeit der Eltern und ihrer Kinder durch unzumutbare Entfernungen“ vorliegt.
Meine Damen und Herren, diese Erklärung ist auch von SPD und Grünen vor Ort offensiv mitgetragen worden. Also finden auch Ihre Kolleginnen und Kollegen das Vorgehen hier im Land inakzeptabel.
Lassen Sie mich eine persönliche Bemerkung machen. Ich fand es beschämend, wie in den vergangenen Jahren vor Beginn des Inklusionsprozesses mit Eltern von Kindern mit einer Behinderung umgegangen worden ist, die ihr Kind nicht an einer Förderschule anmelden wollten, sondern an einer Regelschule. Was da geschehen ist und welche Verfahren diese Eltern zum Teil durchlaufen mussten, fand ich beschämend.
Aber ich finde es auch beschämend, wenn wir aus diesen zum Teil entwürdigenden Verfahren nichts gelernt haben und trotz dieser Vergangenheit heute Eltern um ihr Wahlrecht bringen wollen, indem wir Förderschulen flächendeckend schließen und ihnen dieses Wahlrecht verwehren, obwohl wir wissen, dass für viele Kinder die Förderschule nach wie vor der richtige Unterrichtsort bleibt.
Natürlich kann ein solches Angebot nicht, wie bei den Grundschulen, immer wohnortnah sichergestellt werden. Aber es ist auch nicht nachvollziehbar, nicht verständlich und auch sicherlich nicht gerechtfertigt, warum Rot-Grün bei dem Grundgedanken erreichbarer Grundschulangebote zwischen Förderschulen und Regelschulen in dem Maße differenziert, wie wir das momentan vorfinden.
Wir von der FDP sind der Meinung, dass gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Landschaftsverbänden ein flexibleres Konzept für die Förderschullandschaft entwickelt werden muss. Denn eine so sensible Thematik darf sich nicht allein an starren Zahlen der Verordnung orientieren, sondern muss sich den Situationen vor Ort bzw. den Entfernungen der Förderschulschwerpunkte anpassen und sie entsprechend berücksichtigen.
Ein letzter Satz: Wer den Geist der UN-Behindertenrechtskonvention wirklich ernst nimmt, der sichert für Kinder und Eltern Qualität an beiden Förderorten und respektiert entsprechend auch die Wahlmöglichkeiten. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wie würden Sie es einschätzen, wenn es um das Heraufsetzen des Schlüssels, also der Schüler-Lehrer-Relation, in Bezug auf Kinder mit Förderbedarf geht, wenn eine Mitarbeiterin Ihres Hauses sagt: „Ja, wir haben das raufgesetzt, weil nicht immer alle Kinder im Unterricht anwesend sind“? Es gibt mehrere hier im Raum, die diese Originalaussage gehört haben.
Ist das nicht auch Willkür?
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Frau Schmitt-Promny, man achte auf die Sprache.
Wir hatten uns über dieses Thema schon einmal unterhalten; mehr sage ich zu Ihrem Ausspruch nicht.
Womit fange ich an? Ich denke, Rot-Grün verschließt hier die Augen vor der Realität, vor dem, was draußen vor Ort stattfindet.
Ja, ich muss es eben immer wieder sagen, weil das tatsächlich auch immer wieder der Fall ist. Das ist nicht nur heute so.
Frau Schmitt-Promny, wir sorgen uns nicht nur heute um ein vielfältiges Schulangebot vor Ort, sondern wir haben das auch in der Vergangenheit getan. Das haben wir auch dadurch zum Ausdruck gebracht, dass wir verschiedene Anfragen gestellt haben, um zu erfahren, wie das Schulangebot vor Ort tatsächlich aussieht.
Es geht uns darum, die Spielräume zur Sicherung der vielfältigen Schulangebote vor Ort zu erhöhen; denn wir erleben weiter sinkende Schülerzahlen und dass wir dementsprechend diese Schulangebote vor Ort nicht halten können. Das sagen nicht nur wir, sondern davon geht auch das Ministerium in seinem Evaluationsbericht aus. Wir möchten deshalb die Absenkung pro Zug gleichberechtigt – das ist richtig – für alle weiterführenden Schulformen vornehmen.
Herr Weiß, bevor ich nachher auf die Sekundarschulen zurückkomme, noch eine Sache: Sie haben ausgeführt, diese Schulform sei ein Erfolgsmodell. Ich muss sagen: Bei den nicht nur vereinzelt, sondern flächendeckend in Nordrhein-Westfalen schwächelnden Anmeldezahlen für die Sekundarschule und den wenigen Jahren, innerhalb deren diese Schulform schwächelt, von einem Erfolgsmodell zu sprechen, dafür fehlt mir die Fantasie.
Wenn Sie auch noch sagen, die Tendenz sei steigend, dann muss ich erwidern: Das ist für mich nicht mehr mit Fantasie zu begründen, sondern das ist schlicht und ergreifend vermessen.
Wir haben Gestaltungsspielräume; auch das ist richtig. Wir brauchen darüber hinaus aber noch weitere Gestaltungsspielräume.
Das Thema „Teilstandorte“ hat Herr Kaiser schon angesprochen. Wir erleben die Rückmeldungen der Kommunen, die sagen: Teilstandorte sind nicht das Gelbe vom Ei, und wir müssen neu überlegen, wie wir Schulangebote vor Ort sichern.
Wir sind in vielem auseinander, aber dass wir ein vielfältiges Schulangebot vor Ort sicherstellen wollen, das bekommen wir doch fraktionsübergreifend heute noch auf den Punkt. Die Intention unseres Antrages ist: Wir wollen dieses Schulangebot vor Ort sichern.
Ich komme zurück auf die Sekundarschulen, die Sie, Herr Weiß, angesprochen haben. Wir müssen dort wirklich einbrechende Anmeldezahlen verzeichnen. Dazu kann ich ruhig sagen: leider verzeichnen müssen. Denn es ist für die Eltern bzw. für die Schülerinnen und Schüler vor Ort nicht schön, wenn nachher kein Schulangebot mehr vorhanden ist.
Jetzt kommt aber Schulgröße versus pädagogisches Konzept ins Spiel. Ich möchte mit Erlaubnis des Präsidenten gern Frau Löhrmann zitieren, die am 1. Oktober 2014 – es ist schon etwas länger her – gesagt hat:
„Wenn man sagt: ‚Wir brauchen in den Sekundarschulen auch gymnasiale Standards‘, dann muss eine bestimmte Größe gegeben sein, damit diese gymnasialen Standards auch verwirklicht werden können und zum Erfolg führen.“
Ich stimme Ihren Worten ausdrücklich zu. Das passiert ja selten, aber in diesem Zusammenhang ist es so.
Jetzt komme ich zu den Größen und der Zweizügigkeit. Wenn wir hier eine Zweizügigkeit fordern, muss man den Eltern fairerweise sagen, dass dann das pädagogische Konzept mit gymnasialen Standards an den Sekundarschulen nicht mehr zu halten ist. So ehrlich muss man in der Diskussion sein.
Deshalb sagen wir: Wir müssen andere Varianten ins Spiel bringen. Dafür ist aus unserer Sicht die akzeptable Absenkung pro Zug deutlich zielführender.
Ich möchte am Ende meiner Rede wiederholen: Uns geht es um ein vielfältiges Schulangebot für die Kommunen, die dafür Vorsorge treffen müssen, aber ganz besonders für die Eltern und die Schülerinnen und Schüler, die es am Ende des Tages wahrnehmen können, wollen und müssen.
Ja.
Pädagogische Konzepte sind in einem solchen Zusammenhang immer zu berücksichtigen. Das ist überhaupt keine Frage.
Wir haben unseren Antrag ganz breit angelegt und gesagt: Wir geben die Hausaufgabe an das Ministerium. – Frau Schmitt-Promny, ich muss Ihnen sagen: Es gibt Zigtausende von Mitarbeitern im Ministerium.
Die müssen schließlich auch etwas zu tun haben. Es ist deren Aufgabe,
Konzepte zu erarbeiten, und nicht unsere Aufgabe. Sie sind an der Regierung. Ich gebe Ihnen aber recht: Pädagogische Konzepte gehören mit hinein. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt tatsächlich seit Jahren bei vielen angestellten Lehrerinnen und Lehrern eine Ungleichbehandlung, die sachlogisch auch in keiner Art und Weise zu begründen ist, und wir müssen jetzt nicht noch einmal auf die Veranstaltung der GEW vor zwei Wochen eingehen.
Weder Eltern noch Kinder können bei der alltäglichen Arbeit angestellte oder verbeamtete Lehrkräfte unterscheiden. Wir haben als FDP auch immer erklärt, dass wir bei angestellten Lehrkräften ein Gerechtigkeitsproblem sehen bzw. erkennen. Man muss aber auch ehrlich dazu sagen, dass nicht alles Wünschenswerte immer unmittelbar umgesetzt bzw. erreicht werden kann.
Daher haben wir als FDP einmal ein schrittweises Vorgehen beim Abbau dieser Ungleichgewichte zugesagt und im Rahmen unserer Gestaltungschancen auch ein Stück weit umgesetzt. Sie wissen, wir waren in der Zeit von 2005 bis 2010 zusammen mit der CDU hier an der Regierung. Wir haben zum Beispiel die Erhöhung des Verbeamtungs-Höchstalters um fünf Jahre für viele angestellte Lehrkräfte umgesetzt und entsprechend auch Chancen eröffnet.
Denn letztlich geht es in diesem Zusammenhang auch um Fragen der Attraktivität des öffentlichen Dienstes.
Aber, liebe Piraten, da gebe ich Ihnen recht: Man darf schon – nicht nur hier und heute, sondern generell – sehr deutliche Fragen an Rot-Grün richten.
Die Tarifautonomie – das haben wir immer gesagt – ist zweifellos und zu Recht ein im Grundgesetz geschütztes hohes Gut. NRW ist jedoch über den NRW-Arbeitgeberverband auch Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder. Ex-Minister Schneider hat es sich in einer Debatte zu dieser Frage im Jahre 2015 – so meinen wir – schon sehr leicht gemacht, als er einerseits verkündete, aufgrund der Tarifautonomie sollte sich der Landtag mit diesen Fragen eigentlich nicht grundsätzlich befassen. Als Begründung dafür führte er andererseits gerade an, was für ein Schwergewicht Nordrhein-Westfalen aufgrund der Bevölkerungszahl im Gesamtgefüge darstelle. Wenn denn das Schwergewicht des Landes so betont wird, muss auch die Frage erlaubt sein, wie Rot-Grün dann eigentlich mit diesem Gewicht agiert hat bzw. agiert.
Trotz der Schwierigkeit dieses Themas – ich glaube, das eint uns an der Stelle alle –, müssen sich SPD und Grüne insbesondere die Frage gefallen lassen, was eigentlich aus ihren früheren Versprechungen diesbezüglich geworden ist.
In der Opposition verkündete die SPD im Jahr 2009 – Zitat –:
„Die Forderungen nach besseren Gehältern für angestellte Lehrerinnen und Lehrer ist richtig.... Das Motto ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ muss auch hier gelten.“
Im Koalitionsvertrag im Jahr 2010 versprach RotGrün, eine Kommission einzusetzen. Diese Kommission sollte Wege aufzeigen, wie wir die Benachteiligung der angestellten Lehrerinnen und Lehrer in der Bezahlung abbauen können. Außerdem sollte sie ein gerechtes Lehrerarbeitszeitmodell entwickeln. Meine grüne Kollegin Sigrid Beer hat im Jahr 2011 noch verkündet, dass sie hier auf dem richtigen Weg seien. Ich kann nur sagen: Beide Ziele hat Rot-Grün in dieser Legislaturperiode jedenfalls nicht erreicht.
Im Koalitionsvertrag 2012 war dann Rot-Grün schon vorsichtiger.
Aber da standen auch keine Neuwahlen mehr vor der Tür. In diesem Koalitionsvertrag hieß es dann – ich darf noch einmal zitieren –:
„… die fortwährende Ungleichbehandlung von Beamtinnen/Beamten und Tarifbeschäftigten
stellen auch veränderte Anforderungen an das Dienstrecht. … Deshalb werden wir das Dienstrecht ausgabenneutral optimieren.“
Ich habe schon im November 2012 in einer Kleinen Anfrage unter anderem zu angestellten Lehrkräften gefragt, wie dieses ausgabenneutrale Optimieren denn genau umgesetzt werden sollte. Als Antwort erklärte der Finanzminister Dr. Walter-Borjans dann – das war auch nach der Wahl –, dort seien Rot-Grün leider durch die Tarifgemeinschaft die Hände gebunden. Hört, hört!
Ich komme zum Schluss. Fakt ist, Rot-Grün hat den angestellten Lehrkräften hier in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren viel versprochen und wenig gehalten. Es wundert mich in diesem Zusammenhang nicht, dass die Emotionen dort in Bezug auf die angestellten Lehrkräfte zu Recht hoch hergehen.
SchaLL.NRW hat letzte Woche erklärt, dass Frau Löhrmann ihre Fürsorgepflicht nicht wahrnehme und Frau Kraft sich einfach in die Büsche schlage. Dem würde ich mich an dieser Stelle anschließen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen lieben Dank.
Nein, ich sitze auf dem Platz von Herrn Lürbke.
Ich bitte vielmals um Entschuldigung und werde mich für die nächste Frage dann umsetzen, Herr Präsident.
Herr Minister, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Alle Fragen konnten Sie nicht beantworten. Deswegen habe ich jetzt noch die eine oder andere Nachfrage an Sie.
Sie haben in dem Bericht zur Krankenstandserhebung unter anderem auch als Grund für die bis heute nicht erfolgte Veröffentlichung der Daten vor allem Probleme des Arbeitnehmerdatenschutzes und der Personalmitbestimmung erwähnt. Mich interessiert in diesem Zusammenhang, welche Gründe die Landesregierung für Probleme in datenschutzrechtlicher Hinsicht sieht, wenn Krankenstände nur in anonymisierter und aggregierter Form bekannt gegeben werden.
Herr Präsident! Herr Minister, Sie haben jetzt von Teilmengen gesprochen. Vorhin haben Sie von einer ausreichenden Anzahl von Schulen gesprochen, die sich zurückmelden müssten. 5.300 Schulen haben Sie genannt. Was ist denn jetzt die ausreichende Anzahl von Schulen, die Sie benötigen, um ein Teilergebnis herzustellen?
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Jäger, Lehrkräfte – das wissen wir – machen mehr als die Hälfte aller Landesbediensteten aus und sind natürlich in einem hohen Maße ausschlaggebend für das Gesamtergebnis.
Meine letzte Frage an Sie lautet: Gibt es bereits Erkenntnisse zu eventuellen Abweichungen des Umfangs erkrankter Lehrkräfte zu der Gesamtheit der
übrigen Landesbediensteten, also strukturelle Unterschiede, oder ist in dieser Hinsicht noch nichts bekannt?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit etwas Positivem, mit einigen positiven Aspekten zu dem Haushaltsentwurf, den wir heute hier besprechen. Da sind zum einen weitere Lehrerstellen zu nennen. Da sind zu nennen die dringend benötigten zusätzlichen Fortbildungsmittel, für die Sie Gelder eingestellt haben, und auch weitere Stellen für den Ganztagsausbau. Das erkennen wir an. Aber dann war es das auch erst einmal mit dem Lob.
Denn leider setzt sich die Schieflage Ihres Regierungshandelns auch bei diesem Haushalt
fort. Dafür möchte ich Sie gern einmal mitnehmen in die Jahre zuvor, einen Rückblick wagen, nämlich einen Rückblick dahin gehend, dass Sie rund 2.000
Stellen an den Gymnasien und 500 Stellen an den Berufskollegs gestrichen haben,
obwohl an diesen beiden Schulformen eine strukturelle Lücke von jeweils über 1.000 Lehrerstellen besteht. Ich weiß, wir haben darüber schon x-mal gesprochen, aber ich werde es trotzdem immer wieder sagen. Während an diesen Schulformen teilweise nicht einmal der verpflichtende Fachunterricht abgedeckt werden kann, zeigen unsere alljährlichen Haushaltsnachfragen, wie viele Stellen weiter als sogenannte Privilegien in wenige bevorzugte Schulformen oder auch in rot-grüne Schulversuche fließen. Das lässt am Ende des Tages den Schluss zu, dass Ihre Schulpolitik nach Kindern an gewünschten Schulformen und nach Kindern an weniger liebsamen Schulformen sortiert.
Bei einigem Handeln hat es auch den Anschein, dass Ihnen manche Kinder mehr wert sind als andere. Aber dazu komme ich später noch einmal.
Frau Vogt hat die Baustelle Inklusion schon angesprochen. Aber auch ich kann Ihnen das an dieser Stelle nicht ersparen. Wir haben wie alle Jahre wieder vor dieser Art der Umsetzung gewarnt. Statt, wie von der FDP seit Jahren gefordert, deutlich mehr auf Schwerpunktschulen zu setzen – da erwarten wir eben nicht nur, dass es immer heißt, dafür sind die Kommunen zuständig; nein, da erwarten wir ein Signal seitens der Landesregierung –,
haben Sie innerhalb eines Jahres 2.800 Regelschulen als Schulen des längeren gemeinsamen Lernens deklariert. Dann bei einem solchen Vorgehen immer wieder gebetsmühlenartig Schwarz-Gelb für fehlende Sonderpädagogen verantwortlich zu machen, zeigt nur, dass Sie hier die Folgen Ihres eigenen Handelns auf die Opposition abwälzen wollen.
Frau Ministerin Löhrmann, Sie waren letzte Woche bei Facebook Live und haben dort zum Thema Inklusion unter anderem erklärt, dass sich hier andere in die Büsche schlagen, wenn es mal ein bisschen schwierig wird. Ein bisschen schwierig, Frau Ministerin Löhrmann – das ist es bei der Inklusion wahrhaftig nicht nur. Es verwundert mich auch, wenn dann Frau Beer in der letzten Ausschusssitzung erklärt, die Wahrnehmung an den Schulen hier in NordrheinWestfalen entspräche nicht den rot-grünen Anstrengungen.
Meine Damen und Herren, die Art der Umsetzung der Inklusion, die schlechte Gestaltung der Inklusion
liegt jetzt an der falschen Wahrnehmung an den Schulen. Getreu nach dem Motto: „Ihre Realität ist nicht unsere Realität“. – Das lässt schon tief blicken.
50 Städte und Gemeinden klagen gegen Ihr Gesetz. Der erste Termin für die mündliche Verhandlung ist für den Dezember terminiert. Gerade eben hat der Präsident des Landkreistages erklärt – ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren –:
„Die Inklusionspauschale für das nicht-lehrende Personal muss zum 01.01.2017 auf zumindest 20 Millionen € jährlich verdoppelt werden, um dem festgestellten Bedarf auch nur annähernd Rechnung zu tragen.“
Ich frage Sie, Rot-Grün: Ist es hier auch wieder eine falsche Wahrnehmung, die diesmal nicht von den Schulen, sondern von den Kommunen kommt?
Dieser Haushalt zeigt, dass Sie tatsächlich nicht zum wirklichen Umsteuern bereit sind. Frau Beer, Sie werden wahrscheinlich gleich versuchen, uns etwas anderes weiszumachen, und werden vielleicht an der Stelle das LES-Budget ansprechen, welches Sie um 290 Stellen angehoben haben. Ja, das ist richtig, und diese Stellen waren auch dringend notwendig.
Aber Sie sprechen bei der gezielten Nachsteuerung permanent von einem systemischen Ansatz. Wenn wir nachfragen, wie sich diese 290 Stellen zusammensetzen bzw. warum es gerade 290 Stellen sind – das haben wir im Berichterstattergespräch getan –, dann kommt auf diese Nachfrage lapidar der Satz: Das sei eine Setzung der Landesregierung. – Also, hier kann ich einen systemischen Ansatz bei Weitem nicht erkennen, und der ist bei der Nachbesserung in Sachen Inklusion dringend erforderlich.
Sie reagieren nicht auf die wirklichen Bedarfe der Schulen, sondern versuchen, vor der Landtagswahl die vielen Kritiker Ihrer rot-grünen Inklusionspolitik und vielleicht vermeintlichen Wähler gnädig zu stimmen.
Hier gab es in der vorletzten Ausschusssitzung auch einen bemerkenswerten Satz der SPD, der da lautete: Es ist klar, dass wir im Bereich Inklusion mehr tun müssen. – Ja, dem kann ich nur so zustimmen. Aber einem solchen Bekenntnis müssen dann auch entsprechend Taten folgen, und die vermisse ich nach wie vor.
Dass wir hinsichtlich der Art und Weise der Gestaltung dieser Inklusion eine völlig unterschiedliche Auffassung haben, möchte ich noch einmal am Beispiel
vom sogenannten Change-Management darlegen. Im Erläuterungsband finden sich hierzu zwei – finde ich – bezeichnende Sätze. Ich darf noch einmal zitieren. Hier heißt es:
„Mit weiteren zusätzlichen 200 Stellen sollen konzeptionell, organisatorisch und fachlich notwendige Veränderungsprozesse an allgemeinen Schulen des Gemeinsamen Lernens unterstützt werden. Hierbei liegt der Schwerpunkt bei Schulen, die ihre tradierten Konzepte des Gemeinsamen Lernens den veränderten Rahmenbedingungen anpassen müssen.“
Im Umkehrschluss heißt das nichts anderes, dass Sie diese Schulen, die jahrzehntelang hervorragende Arbeit im Rahmen der Inklusion geleistet haben, speziell die Gesamtschulen, jetzt bestrafen und sagen: Jetzt müsst ihr euch auf veränderte verschlechterte Rahmenbedingungen einstellen, aber wir zeigen euch noch einmal genau, wie das geht. Das ist eine Bestrafung dieser Schulform, die jahrzehntelang als Leuchtturmschulen von Rot-Grün angepriesen worden sind.
Wir werden heute im Laufe des Tages sicherlich noch intensiver über Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlinge sprechen, die hier zu beschulen sind.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einige Worte zu den Weiterbildungseinrichtungen sagen. Denn diesen kommt neben den Schulen eine besondere Rolle für die Bildung dieser Kinder und Jugendlichen zu. Ich glaube, in diesem Fall sind wir uns alle tatsächlich einig. Hier haben Sie die Mittel angehoben.
Aber eines möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben: Vielleicht ist Ihnen aufgefallen, wie oft in der Weiterbildungskonferenz die Situation bei schulabschlussbezogenen Lehrgängen beklagt worden ist. Ich finde es schön, wenn sich grüne Abgeordnete im Rahmen der Aktion „Fraktion vor Ort“ an den Volkshochschulen informieren und diese besuchen.
Aber sagen Sie diesen Volkshochschulen auch, dass wir im Rahmen dieser Geschichte bereits vor Wochen und Monaten unterwegs gewesen sind und einen Antrag im Landtag gestellt haben, den Rot-Grün vom Tisch gewischt hat? Es gehört zur Wahrheit, auch das zu sagen.
Zum Ende hin möchte ich auf den mitzuberatenden Gesetzentwurf „Gute Schule 2020“ eingehen. Sie alle wissen, dass wir uns ein Vielfaches mehr an Engagement im Bereich der digitalen Chancen und der
digitalen Bildung an Schulen wünschen. Dazu zählt nicht nur eine umfassende Fortbildungsoffensive, sondern auch die Ausstattung der Schulen.
Frau Vogt hat schon angesprochen, dass Sie fast sieben Jahre lang die Schul- und Bildungspauschale nicht erhöht haben – trotz permanenter Rekordsteuereinnahmen. Sie bilden nun einen Schattenhaushalt – auch das hat Frau Vogt schon angesprochen – und lassen die Kinder die Schulden bis zum Jahr 2041 abtragen. Das sind in unseren Augen teure Wahlgeschenke.
Mit Bezug auf teure Wahlgeschenke kann man nachfragen, wie lieb und teuer Ihnen jedes einzelne Kind bzw. jeder einzelne Schüler in Nordrhein-Westfalen ist. Sie verteilen die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ nicht nur nach der Schülerzahl, sondern legen auch Gemeindefinanzierungsgesetze zugrunde. Das hat dann als Auswirkung, dass bei vergleichbarer Einwohnerzahl – ich nenne die beiden Städte Dortmund und Düsseldorf – die Stadt Düsseldorf 30 Millionen € bekommt, während die Stadt Dortmund 90 Millionen € erhält.
Meine Damen und Herren, jetzt können wir fragen, wie viel Ihnen jedes einzelne Kind in NordrheinWestfalen wert ist. Davon, dass der kreisangehörige Raum mit 150 Millionen € auch schlechter behandelt wird, will ich gar nicht erst reden.
Mein letzter Satz: Der Anspruch der rot-grünen Landesregierung war, dieses Bildungssystem gerechter und leistungsfähiger zu gestalten.
Mein Urteil lautet: Beide Ziele haben Sie nicht erreicht. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Sigrid Beer, ich würde dich doch bitten, den Wahlkampfmodus ein bisschen herauszunehmen.
Das ist der Sache nicht würdig.
Einen Vorwurf kann ich dir nicht ersparen: Es ist glatt gelogen, wenn hier gesagt wird, dass ich nicht auf die Befindlichkeiten der Teilnehmer am runden Tisch zu G8/G9 Rücksicht nehmen wolle. Das habe ich nie gesagt. Ich habe gesagt, es handelt sich hierbei um die Quadratur des Kreises, und wir werden nicht alle Befindlichkeiten, die es in diesem Zusammenhang gibt, befriedigen können.
Das habe ich gesagt und nichts anderes! Das bitte ich ganz genau zu unterscheiden.
Lieber Klaus Kaiser, liebe CDU, wir freuen uns – und ich freue mich besonders –, dass ihr dem Konzept der FDP so weitgehend gefolgt seid.
Wir freuen uns auch, dass unsere langjährige Forderung nach einer Flexibilisierung des Ganztags von euch aufgenommen wurde.
Eine Sache muss ich allerdings korrigieren – das kam vielleicht bei der Übermittlung falsch herüber –: Es ist nicht richtig, dass sich bei unserem Konzept jede Schule neu entscheiden muss. Nein, für uns gilt organisatorisch der Grundsatz: Zufriedene G8-Gymnasien sollen weiterarbeiten können, brauchen deswegen auch kein Konzept, sondern können tatsächlich so in Ruhe weiterarbeiten, wie sie es bisher auch getan haben.
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wir finden auch, dass die Ministerin mit qualitativen Vorbereitungen beginnen müsste. Aber man muss auch aus vergangenen Fehlern lernen. Eine Umsetzung bereits zum nächsten Schuljahr zu fordern, ist nicht seriös, lieber Klaus Kaiser.
Wir wissen, wie zeitnah jetzt die Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen erfolgen. Wir wissen, was es heißt, ein Gesetzgebungsverfahren durch das Parlament zu bringen. Wir wissen, was die Schulen an Vorgaben bezüglich ihrer Organisation brauchen. Wir wissen aber genauso, was die Schulen nicht brauchen, nämlich Chaos, Unruhe und Verunsicherung. Deswegen ist die Einführung mit dem Schuljahr 2017/2018 nicht seriös.
Ich möchte jetzt die Gelegenheit nutzen, einige Anmerkungen zum SPD-Konzept und zum Konzept der Grünen zu machen. Für die SPD – das habe ich von dieser Stelle aus schon einmal getan – muss man konstatieren, dass sie mit dem Ziel der Zersplitterung der dreijährigen Oberstufe an den Gymnasien ziemlich allein auf weiter Flur steht. Die Abkoppelung der Gymnasien in der Sekundarstufe II von anderen Schulformen sowie dann die extrem wackeligen Oberstufen werden – so nehme ich das zumindest wahr – von den anderen Fraktionen als fachlich nicht geeignet verworfen.
Sie verschweigen, dass es hierbei auf ansteigende Klassengrößen in der 10. Klasse zulaufen wird. Und Sie verschweigen auch die Tatsache, dass durch die Erhöhung der Stundenzahlen in der Oberstufe die Vorbereitung auf das Abitur deutlich erschwert wird. Ich finde, das sind alles Maßnahmen, die das Gymnasium als Schulform eher schwächen denn stärken.
Noch ein paar Worte zum Konzept der Grünen, über deren schulpolitisches „Phantasialand“ sich laut Presse die SPD entsprechend geäußert hat. Auch hier werden zufriedene G8-Gymnasien nicht in Ruhe gelassen, sondern weitere Baustellen werden aufgerissen. Ich glaube nicht, Frau Löhrmann, dass Sie mit Ihren Varianten Ruhe in die Schulen bringen werden.
Der permanente Wechsel der Schüler zwischen Klasse, Zusatzkursen und anderen Jahrgangsstufen wird die Schulen inhaltlich-organisatorisch heillos überfordern und macht später jede Vergleichbarkeit fast unmöglich.
Aber es gibt auch etwas, was SPD und Grüne in diesem Zusammenhang eint, und das ist die unmissverständliche Forderung – eine Forderung, die in Ihren Parteitagsbeschlüssen zu lesen ist –, nämlich die Forderung nach einer Schule für alle und somit letztlich am Ende des Tages auch nach der Abschaffung des Gymnasiums. Daher, liebe Frau Voigt-Küppers, sollten die Gymnasien bzw. sollten die Eltern und die Lehrer ganz genau aufpassen.
Bochum, jetzt im Oktober verabschiedet.
Also noch einmal: Gymnasien bzw. Eltern und Lehrer an Gymnasien sollten ganz genau aufpassen, wie sie die rot-grünen Vorschläge bewerten. Denn es war schon immer gefährlich, wenn man dem Metzgerhund die Wurst zum Verwahren überlassen hat.
Es geht hier nicht um die Wurst. Nein, das ist richtig, es geht hier um unsere Schülerinnen und Schüler. Es geht um die Zukunft des Gymnasiums. Bei allen unterschiedlichen Ansätzen sollte uns doch eines einen: dass wir uns nach vernünftigen, langanhaltenden Lösungen umschauen, und dies gemeinsam
im konstruktiven und immer fairen Dialog miteinander. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich ist aus Sicht der FDP der Vorstoß der Piraten für mehr Informatikunterricht in allen Schulformen und Schulstufen zu begrüßen.
Informatikunterricht beschäftigt sich mit den systematischen Grundlagen für Verständnis und Umgang,
wie es die Piraten zu Recht ansprechen. Und natürlich erschöpft sich ein Fach Informatik nicht alleine in technischen Aspekten, sondern es muss sich zum Beispiel auch in gesellschaftliche Wechselwirkungen entsprechend einbetten. Technische Grundlagen und gesellschaftliche Aspekte müssen in der Tat bereits frühzeitig qualitativ und letztlich aufwachsend behandelt werden.
Ich muss auch sagen, dass wir als FDP nicht den Eindruck gewonnen haben, zumindest bisher nicht, dass die rot-grüne Landesregierung sich auf diesem Feld besonders hervortut.
Daran kann bis jetzt auch das Leitbild nichts ändern, das vielfach bestehende Maßnahmen einfach zusammenträgt.
Dennoch möchte ich aus unserer Sicht zumindest das zarte Pflänzchen des Modellversuchs Informatik an Grundschulen und seine Module lobend erwähnen. – Das vorab zur allgemeinen Situation.
Ich möchte jetzt wie meine Vorrednerinnen begründen, warum wir den Piratenantrag ablehnen werden. Die Piraten fordern, das angestrebte Konzept soll das Fach Informatik im Lernbereich Naturwissenschaften an allen Schulformen der Sekundarstufe I als verpflichtendes Unterrichtsfach beinhalten.
Liebe Piraten, liebe Monika Pieper, dann müsst ihr auch sagen, wo stattdessen andere Unterrichtsstunden gekürzt werden sollen.
Bei Biologie, Chemie, Physik oder bei allem ein bisschen?
Fachintegriert wäre es in meinen Augen auch nur eine Mogelpackung. Ich erinnere daran, dass Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu manch anderen Bundesländern bereits jetzt weniger MINT-Unterricht hat. NRW hat im Ländervergleich im MINT-Bereich in den vergangenen Jahren verheerend abgeschnitten. Nun auch noch rigoros die Naturwissenschaften zusammenzustreichen, sehen wir, wenn es so kommen sollte, wie die Piraten es möchten, sehr kritisch.
Zum Zweiten verweisen die Piraten auf fehlende Lehrkräfte und fachfremd erteilten Informatikunterricht. Auch wenn manches wünschenswert ist, dürfte eine zeitnahe verbindliche Einführung schlicht und ergreifend am Mangel an Fachkräften scheitern.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch gerne an die Klemm-Studie erinnern, die Studie zum drohenden massiven Mangel an MINT-Lehrkräften. Herr Prof. Klemm hat für den Bereich Informatik im Zeit
raum bis Mitte des nächsten Jahrzehnts eine Bedarfsdeckung von sage und schreibe nur 25 % prognostiziert.
All das müssen wir – das ist richtig – im Auge behalten. Das heißt, es besteht tatsächlich Handlungsbedarf, und deshalb komme ich zu meinem Eingangsstatement zurück. Es ist richtig, dass wir versuchen, dieses Thema angestrengt voranzutreiben. Über das Ziel sind wir uns einig, über den Weg dorthin nicht. Deswegen werden wir den Piratenantrag ablehnen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fange einmal ganz anders an, nämlich mit der CDU. Wir haben der Presse entnehmen dürfen, dass sich die CDU offenbar in die Richtung unserer Vorstellungen bewegt.
Das freut uns. Doch liebe Kolleginnen und Kollegen, bei den Kapriolen, die in der Vergangenheit hier vollzogen worden sind – und nicht nur bei der CDU –, heißt es auch sicherheitshalber, zuerst einmal abwarten, in welche Richtung sich das tatsächlich am Ende entscheidet.
Apropos abwarten: Liebe Frau Ministerin Löhrmann, ich bin davon überzeugt, Ihnen hätte ein bisschen Abwarten bei dem neuen Aufschlag zu G8 und G9 ganz gutgetan,
gleichwohl ich nicht die Hoffnung hege, dass die Richtung eine andere gewesen wäre.
Ihr Vorschlag, den wir der Presse entnehmen dürfen, zeigt leider wieder einmal, wie ideologisch die Grünen in der Schulpolitik auch bei der Frage G8 und G9 unterwegs sind.
Ihre Vorstellungen zielen, wenn man das Ganze einmal bis zum Ende durchdenkt, nämlich letztlich auf eine Zerschlagung des bisherigen Schulsystems ab,
sprich, auf das, was ich immer sage, nämlich auf eine Einheitsschule. Es ist am Ende des Tages dann auch kein Wunder, dass die Vorschläge aus allen Richtungen weitgehend zerrissen wurden.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt von der CDU über die Grünen zur SPD. Wenn man sich das SPD-Modell einmal anschaut, dann kann man zunächst einmal denken: Ja, es ist eigentlich ein ganz charmantes Modell. – Aber auch bei diesem Modell ist klar, dass den Gymnasien von oben ein Umstellungsprozess übergestülpt wird, ob sie ihn jetzt wollen oder nicht.
Es gibt in diesem Zusammenhang auch vielfältige Fragen, die die SPD ehrlich beantworten muss, so zum Beispiel: Steigt nicht die Schüler-Lehrer-Relation in der Klasse 10 massiv an, wenn die Klasse der Sekundarstufe I zugeschlagen wird? Wie wird es pädagogisch ausgestaltet, wenn in Klasse 10 zur schriftlichen Prüfung für den mittleren Schulabschluss hingeführt und gleichzeitig die Einführungsphase durchlaufen wird? Was machen Sie bei Ihrem Konzept, wenn es an einer Schule zu wenige Schüler für Ihr zusätzliches Orientierungsjahr oder aber auch zu wenige Schülerinnen und Schüler für die G8-Variante gibt?
Kommt das Angebot dann nicht zustande oder wird dann zwangsweise gemischt?
Alles gut.
Ja, natürlich.
Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und der FDP. Wir arbeiten erst einmal an diesem Konzept und gehen dann mit einem geschlossenen Konzept nach draußen. Sie werfen jetzt alle möglichen Varianten in die Waagschale, und jeder darf sich dann aussuchen, ob er das Abitur demnächst in acht, neun, zehn, elf oder zwölf Jahren machen möchte.
Das ist etwas, mit dem wir nicht arbeiten können und was letztendlich auch zur Verunsicherung der Elternschaft führt.
Wir können das gerne nachher noch bilateral klären. Ich würde jetzt gerne zu dem zurückkommen, was bei Ihnen letztendlich nicht funktionieren kann. Das ist eine strukturell anders gestaltete und unsichere Oberstufe, und Sie wird dann bei Ihrem Modell letztendlich von den anderen Oberstufen abgekoppelt. Frau Ministerin Löhrmann hat sich ja dazu ge
äußert und hat von der Zersplitterung der einheitlichen dreijährigen Oberstufe gesprochen. Das sehen wir bei Ihrem Modell genauso kritisch.
Letztendlich führt diese wackelige Ausgestaltung auch zu Umsteuerungsprozessen hin zu Gesamtschulen. Ich denke mal, das ist auch vornehmlich das Ziel dieses SPD-Konzeptes; denn, Frau Voigt-Küppers, Sie haben ja hier im Plenum dargebracht, dass das Gymnasium nicht gerade die Lieblingsschulform der SPD ist.
Doch, darüber gibt es im Protokoll sogar einen Vermerk. Also, das ist unumstritten.
Also, letztendlich ist das sicherlich eine Schleifung möglichst vieler Gymnasien hier in Nordrhein-Westfalen. Deswegen warne ich die Gymnasien und natürlich auch die Eltern, sich davor zu hüten, hier auf nett verpackte Konzepte hereinzufallen, wenn hinter ihrem Rücken letztendlich Stück für Stück an der Abwicklung dieser Schulform gearbeitet wird.
Für uns Liberale, meine Damen und Herren, stehen im Zentrum aller Überlegungen – Frau Beer hat das auch angesprochen – die Qualität der gymnasialen Bildung und die individuelle Förderung. Wir wollen die gezielte Benachteiligung aller Gymnasien in Nordrhein-Westfalen durch Rot-Grün endlich beenden. Wir wollen mehr Schulautonomie und den Gymnasien eine Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 eröffnen.
Wir wollen nicht, Frau Pieper, dass sich alle Gymnasien umstellen müssen. Wir wollen auch keinen Zwang zu G9 gegen der erklärten Willen der Schulen. Wir wollen diese in Ruhe arbeiten lassen. Deswegen werden wir Ihrem Antrag heute nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Inhalt des vorliegenden Antrags ist von meinen Vorrednerinnen eigentlich schon alles gesagt worden.
Ich möchte meine Kollegin Renate Hendricks und die SPD hier auch ein Stück weit loben, weil sie – entsprechende Irritationen gab es ja vielleicht nicht nur bei der FDP, sondern auch bei den Elternverbänden – von einer durchgewählten Landeselternschaft Abstand genommen hat und es hier keine gegen den Willen der Eltern verordnete Zwangsstruktur gibt, sondern wir uns gemeinsam auf den Weg gemacht
haben und geschaut haben, wie wir die Elternverbände, aber auch die Kreis- und Stadtschulpflegschaften stärken können. Das waren nämlich diejenigen, die gesagt haben, dass sie kein Gegeneinander-Ausspielen, keine Einschränkung bei der Meinungsbildung oder Ähnliches wollen, sondern mehr Gestaltungsmöglichkeiten und mehr Unterstützung, aber auch Vielfalt bewahren möchten. Deswegen freuen wir uns natürlich, dass es diesen gemeinsamen Antrag hier und heute gibt.
Wir unternehmen hier wichtige zusätzliche Schritte, um die Elternpartizipation auf allen Ebenen zu stärken. Gleichzeitig bewahren wir auch Bestehendes. Deswegen ist heute ein guter Tag, auch im Interesse der Eltern und als Zeichen der Anerkennung ihres Engagements – und natürlich auch des Engagements der Lehrer. Die hatte ich vorhin vergessen. Deswegen nenne ich sie an dieser Stelle noch einmal explizit. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Kutschaty, es gibt unverkennbar auch im öffentlichen Dienst viele leistungsstarke Männer. Es gibt ebenfalls viele leistungsstarke Frauen im öffentlichen Dienst, die aber mitunter Leidtragende dieser verschärften Frauenquote sind. Sie geraten in ihrer Behörde unter kollegialen Rechtfertigungsdruck, gelten manchmal zu Unrecht als Quotenfrau oder werden gar nicht befördert, weil sie für die gesamte Beförderungsliste gesperrt sind.
Meine Frage ist: Welche kritischen Rückmeldungen – in diesem Zusammenhang speziell von Frauen – gegen die neue Frauenquote sind Ihnen bekannt?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Kutschaty, im Zusammenhang mit der Frauenquote hat die Landesregierung doch das eine oder andere Mal Zweifel geäußert, ob das vorhandene Beurteilungssystem für Landesbeamte tatsächlich gut und auch richtig ist.
Jetzt meine Frage: Falls Sie diese Kritik an dem heutigen Beurteilungsverfahren teilen, warum haben Sie dann in den letzten sechs Jahren in Ihrer Verantwortung dieses nicht geändert?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch der Erlass, über den wir hier und heute sprechen, ist in unseren Augen wieder ein weiterer Baustein einer ideologisch motivierten Politik. Sie, meine Damen und Herren der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, besitzen allerdings doch nicht das Rückgrat, ehrlich zu sagen, dass Sie einen Paradigmenwechsel zulasten der Kinder und Lehrer in Nordrhein-Westfalen erzwingen. Der Erlass ist ja nun in der Welt, und die inhaltliche Verantwortung liegt zweifelsfrei bei Ihnen.