Ich weise noch einmal darauf hin, dass in Hessen vorläufige Maßstäbe verkündet worden sind, dass aber inzwischen – das ist wichtig für die gesamte Debatte – die Länder in Zusammenarbeit mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt sowie mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ebenfalls Maßstäbe zur Anwendung des § 25 der EnEV erarbeiten. Diese befinden sich gerade in der abschließenden Beratung und sollen noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
Aus Ländersicht bzw. aus Sicht Nordrhein-Westfalens ist Folgendes wichtig: Um unterschiedliche Auslegungen im Vollzug zwischen den Ländern zu vermeiden, will Nordrhein-Westfalen jetzt auf einen vorläufigen Erlass verzichten. Der Kollege Groschek hat mir aber gesagt, dass er die Bedenken und Vorschläge; die Sie hier noch einmal eingebracht haben, durchaus nachvollziehen kann. Er hat gesagt: Wenn es keine Einigung auf Bundesebene gibt – aus welchen Gründen auch immer –, kommt das Thema hier wieder auf die Tagesordnung. Soviel darf ich Ihnen von meinem Kollegen übermitteln. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/8129 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Die abschließende Abstimmung soll dann dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann haben wir so überwiesen.
Damit sind wir in der Tat – es ist jetzt 14:59 Uhr – am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich danke all denen, die so lange hiergeblieben sind, ganz herzlich.
Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Nachmittag, ein schönes Wochenende und, sofern wir uns im Laufe der nächsten Woche nicht mehr sehen, natürlich auch ein schönes Osterfest sowie eine geruhsame und erholsame sitzungsfreie Zeit.