Protokoll der Sitzung vom 20.03.2015

Es geht auch– das wird vielleicht nicht mehr ganz so kritisch gesehen – um die Einrichtung des runden Tisches mit allen am Breitbandausbau beteiligten Akteuren, um solche Detailfragen, die sich vielleicht im Bau selbst oder in der Verlegetechnik selbst abspielen, dort zu thematisieren und BestPractice-Beispiele ans Licht zu heben, um sie anderen zugänglich zu machen.

Für uns ist klar: Wir setzen das mit den vorhandenen Programmen – dem Wirtschaftsförderungsprogramm RWP, mit GRW-Mitteln, mit EFRE-Mitteln – fort. Wir werden darüber hinaus die gesamten Einnahmen der Digitalen Dividende II, die dem Land dann zustehen, in diesen Bereich einstellen. Ich bin nicht davon überzeugt, dass man dazu ein zusätzliches neues Programm braucht. Ich möchte, dass wir mit den vorhandenen Mitteln, die wir als Instrumente haben, das dann erzielte Geld on top setzen und damit unsere Bemühungen weiter verstärken.

Damit werden wir dann natürlich – das steht in dem Antrag auch drin, das ist eine Selbstverständlichkeit – diese Mittel technologieneutral für den NGAAusbau einsetzen. Das ist selbstverständlich, das

wird im Rahmen der bereits jetzt schon existierenden Förderprogramme schon genauso gemacht.

Bei anderen Vorschlägen, die in dem Antrag vorkommen, wie zum Beispiel bei den kommunalen Betreibermodellen oder beim Vectoring-Verfahren, bitte ich Sie – das können wir im Ausschuss auch noch einmal vertiefen –, sich auch verstärkt mit Beihilfethemen auseinanderzusetzen, also was dort geht und was nicht. Wenn man im Konflikt mit dem Beihilferecht ist, ersetzt eine Forderung alleine die Zustimmung der EU noch nicht.

Abschließend möchte ich sagen: Was außerdem gegen eine jetzige Festlegung für irgendwelche Spezialfragen spricht, ist Folgendes: Diese Dividende wird uns nach der Versteigerung zugeteilt. Herr Schmeltzer hat darauf hingewiesen, dass wir da über eine Größenordnung reden, die wir uns ungefähr vorstellen können, bei der wir die exakten Daten aber gar nicht kennen.

Ich will noch darauf hinweisen, dass der Bund die andere Hälfte der Erlöse bekommt. Wir sind da noch mitten in der Abstimmung. Es geht darum, dass wir nicht zwei Programme aufsetzen – eines der Bund, eines das Land –, und sich eine Kommune oder ein Betreiber dann aussuchen muss, von wem er das Geld kriegt. Das kann auch zusammenwirken, insbesondere in den unterversorgten Gebieten im ländlichen Raum.

Dann kommt noch etwas hinzu …

Die Redezeit!

Ein Satz noch, Frau Präsidentin. – … nämlich das, was die Große Koalition in Berlin gerade an zusätzlichen Mitteln freigemacht hat, insbesondere was der dafür zuständige Minister Herr Dobrindt noch einmal an zusätzlichen Mitteln für den Breitbandausbau im ländlichen Bereich zur Verfügung stellt.

Diese Programme müssen kompatibel sein. Deswegen macht es keinen Sinn, sich heute hier auf eine bestimmte Struktur festzulegen, sondern wir brauchen die gemeinsame Wirkung aller zur Verfügung stehen Mittel, damit wir in NordrheinWestfalen unser Ziel im Jahre 2018 erreichen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Das bleibt auch so? Alle hätten noch ein bisschen Zeit; der Minister hat auch um eine Minute überzogen, sodass alle ausreichend Zeit hätten, wenn sie reden wollen. – Das wollen Sie aber nicht. Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/8116 einschließlich des Entschließungsantrages Drucksache 16/8232 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen die Überweisung? – Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

7 Dämmwahn bremsen – Kosten und Nutzen

bei der Energiesparverordnung ins Gleichgewicht bringen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/8129

Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Hausmann jetzt das Redepult zur Verfügung.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein altes Sprichwort sagt: Hindernisse lassen sich leichter beklagen als beseitigen. – Unsere Aufgabe hier im Landtag ist es jedoch, Hindernisse zu beseitigen und nicht zu beklagen. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt.

Die hohen Anforderungen in der Energieeinsparverordnung EnEV sind oft Hindernisse für Investitionen in die energetische Sanierung von Wohnungen, und sie machen Investitionen für Eigentümer manchmal extrem unattraktiv. Diese Hindernisse, die wir ausgemacht haben, gilt es hier zu beseitigen. Bei vielen Maßnahmen der energetischen Sanierung stimmt das Verhältnis von Kosten und Nutzen nicht. Eine Sanierung nach den Vorschriften der Energieeinsparverordnung zahlt sich für den Eigentümer einfach nicht aus. Das geht klar zulasten des Klimaschutzes, weil dann am Ende gar nicht mehr gedämmt wird.

Wir fordern daher die Landesregierung auf, dem Beispiel Hessens zu folgen und die in § 25 EnEV geregelte Ausnahme so anzuwenden, dass eine unbürokratische Befreiung durch die Bauämter möglich ist. Die Bauämter brauchen hier Rückendeckung, und sie brauchen eine Beschreibung, wie dieser Spielraum, den die EnEV von Anfang an einräumt, auszulegen ist.

Es kann nicht sein, dass Eigentümer gezwungen werden, ihre Immobilien bei einer Modernisierung komplex zu dämmen, obwohl dies wirtschaftlich wie energetisch unwirtschaftlich wäre. Gerade hier müssen wir einen besonderen Blick auf Gebäude legen, die aus verschiedenen Gründen nur noch eine begrenzte Nutzungsdauer haben. Ich spreche

hier durchaus auch den demografischen Wandel an. Denn wir wissen zwar, was mit bestimmten Wohnungsbeständen, die in die Jahre gekommen sind, passiert, und wie diese Wohnungsbestände für eine gewisse Restnutzungsdauer noch fit gemacht werden können. Man weiß aber von vornherein, dass sie für den dauerhaften Wohnungsmarkt in dieser Form nicht mehr benötigt werden.

Neben der Frage, ob die Sanierung mit Wärmedämmverbundsystemen aus aufgeschäumten

Kunststoffen bauphysikalisch überhaupt sinnvoll ist – auch darüber diskutiert die Fachwelt –, gilt neben der Brandsicherheit auch die Behandlung der Oberflächen mit Bioziden zum Schutz vor Algen und Schimmelpilzbewuchs als problematisch. Die gesundheitlichen Folgen durch das Austragen von Bioziden bei Regen und das Eintreten in den Boden sind noch lange nicht ausreichend untersucht.

Meine Damen und Herren, verstehen Sie es nicht falsch: Wir wollen die EnEV nicht abschaffen, aber wir wollen einen intelligenteren Umgang mit den Möglichkeiten herbeiführen, die in ihr angelegt sind. Denn nur, wenn sich die Investitionen für die Eigentümer in einer absehbaren Zeit amortisieren, sind sie auch attraktiv. Nur wenn diese Investitionen in Gebäude mit einer noch relevanten Nutzungsdauer fließen, nützt es auch der Umwelt.

Die engen Auflagen und bürokratischen Anforderungen bei der energetischen Sanierung führen zu steigenden Investitionskosten und machen die Sanierung von Gebäuden unwirtschaftlich. Das bedeutet: Weitere Kostensteigerungen bei den Wohnkosten sind auch so vorprogrammiert.

Wir sind davon überzeugt, dass durch unseren Vorschlag Anreize geschaffen werden, um in die wichtige energetische Sanierung von Bestandsgebäuden zu investieren. Auch Walter Rasch, Vorsitzender des BID – Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland – und Präsident des BFW, fordert, bei der energetischen Sanierung auf die Refinanzierbarkeit genauso zu achten wie auf ein optimales Verhältnis von Kosten und Einsparungen.

Hier sehen wir neben dem Klimaschutz auch eine Chance für den sozialen und den freien Wohnungsbau. Gerade hier würde eher investiert, wenn die Regelungen des § 25 viel leichter zur Anwendung kämen. Sie müssen sich vorstellen, dass das heute in den Bauämtern quasi wie mit einer langen Kneifzange behandelt wird, als ob das eine absolut seltene Ausnahmeregelung wäre. Es gibt außerdem kaum vereinbarte Regelungen, wie damit umzugehen ist.

Den entsprechenden Wohnungsbauprogrammen und Förderwegen könnte so auch im sozialen Wohnungsbau zu einer neuen Dynamik verholfen werden. Dem ständigen Verfall des sozialen Woh

nungsbaus in NRW könnte mit diesem Mittel auch entgegengewirkt werden.

Einen Anfang können Sie, können wir, mit einer nach wohnungswirtschaftlichen Kriterien günstigen Befreiungslösung machen. Wir wollen, dass die Planer verantwortlich mit einem ganz einfachen Dreisatz gegenüber den Bauämtern diesen Nachweis zur Befreiung nach § 25 führen können. Das verhindert Bürokratie bei den Behörden und auch bei den Antragstellern. Es macht den Weg dafür frei, dass viele Gebäude in einem ausgewogenen wirtschaftlichen Maß saniert und Mietpreissteigerungen verhindert werden. Das wäre einmal eine Mietpreisbremse der anderen Art und nach unserem Geschmack.

(Beifall von der CDU und Holger Ellerbrock [FDP])

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss und gebe noch den Hinweis, dass es unserer Ansicht nach sehr sinnvoll wäre – nachdem Hessen vorausmarschiert ist –, dass auch wir jetzt die Konsequenzen daraus ziehen. Zudem macht es auch Sinn, hier zu einer Bundesratsinitiative und zu einer Verabredung mit dem Bund als Mitgesetzgeber im Baubereich zu kommen, damit wir zu einer einheitlichen Befreiungsregelung in allen Ländern und in allen Bauämtern in dieser Republik gelangen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hausmann. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Tüttenberg.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Tag einer Sonnenfinsternis über Energieeinsparung zu debattieren – das hat was! Insoweit haben die Antragsteller tatsächlich ins Schwarze getroffen. Aber so schnell diese Sonnenfinsternis heute verflogen war, so schnell verfliegt nun auch der inhaltliche Reiz Ihres Antrags.

Sie fordern einen Sonderweg, wo ein gemeinsamer Weg doch schon beschritten wurde. Heute Morgen haben Sie unter TOP 1 wieder einmal von Bürokratieabbau gesprochen – hier aber wollen Sie Landesbürokratie aufbauen, wo doch eine bundeseinheitliche Regelung bereits im Werke ist.

(Zuruf von Wilhelm Hausmann [CDU])

Natürlich ist niemand gut beraten, der Energieeinsparung verlangt, die wirtschaftlich jenseits alles Darstellbaren ist. Dazu ist der Weg formaler Ausnahmen, um die Energieeinsparung zu vermeiden, aber sicher nicht der Königsweg. Ein besserer Weg sind bessere Förderungen, um die Energieeinsparung für die Beteiligten wirtschaftlicher zu gestalten, um sie dadurch doch möglich zu machen. Denn bei

der Energieeinsparung geht es nicht nur darum, Kosten zu reduzieren; es geht nicht nur darum, Geld zu sparen, sondern bei der Energieeinsparung geht es auch darum, das Klima zu schützen. Dazu haben Sie leider keinen Ton gesagt.

(Wilhelm Hausmann [CDU]: Sie haben ja gar nicht zugehört!)

Die SPD hat auf Bundesebene dazu ein ganz ausführliches Eckpunktepapier vorgelegt, das auch steuerliche Abzugsfähigkeiten vorschlägt. Die Ministerpräsidenten haben diesen Weg in einem Gespräch mit der Bundeskanzlerin bereits im Dezember positiv bewertet. Auch die CDU im Bund findet das also gut und zielführend.

Nun scheitert auch dieses breite inhaltliche Einvernehmen zwischen SPD, CDU und eben auch fast allen Ländern wieder einmal an der CSU in Bayern. Und damit ist es ein Problem der Union. Wie bei der unsäglichen Pkw-Maut, wie beim unsäglichen Betreuungsgeld lässt die CDU innerhalb der Fraktionsgemeinschaft von CDU und CSU sinnvolle Politik blockieren und dafür unsinnige Politik ermöglichen.

(Beifall von Reiner Breuer [SPD])

Insofern drängt sich auch der Verdacht auf, dass Sie mit Ihrem formalistischen Antrag heute eigentlich von Ihrem inhaltlichen Manko bei der Frage der Energieeinsparung ablenken wollen.

Auf eine härtere Bewertung möchte ich heute zum Frühlingsanfang und in gewisser vorösterlicher Stimmung verzichten, kann dies aber für die Beratungen im Ausschuss nicht zusagen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Tüttenberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Brems.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege von der CDU, irgendwie habe ich das Problem, dass ich den Zusammenhang zwischen der Überschrift des Antrags – „Dämmwahn bremsen“ –, Ihrer Rede und dem Antragstext nicht erkennen kann. Irgendwie wollten Sie ein bisschen was rüberbringen und haben sich dann einen Teil rausgenommen.