Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags auf Erteilung der Entlastung nach § 114 LHO Drucksache 16/2060
Jahresbericht 2013 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2012
Wir kommen somit, meine Kolleginnen und Kollegen, direkt zur Abstimmung, und zwar in zwei Schritten.
Erstens lasse ich abstimmen über die Empfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle in Ziffer 1 der Drucksache 16/8471, die vom Ausschuss für Haushaltskontrolle festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine sowie die ausgesproche
Wer dieser Bestätigung folgen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist die Empfehlung Ziffer 1 der Drucksache 16/8471 einstimmig vom Landtag NordrheinWestfalen angenommen und entsprechend bestätigt.
Wir stimmen zweitens über die Empfehlung des Ausschuss für Haushaltskontrolle in Ziffer 2 der Drucksache 16/8471 ab, der Landesregierung für die Landeshaushaltsrechnung 2011 Drucksa
che 16/2060 im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2013 des Landesrechnungshofs über das Ergebnis der Prüfung im Geschäftsjahr 2012 Drucksache 16/3510 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 86 der Landesverfassung Entlastung zu erteilen.
Wer dieser Empfehlung seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist die Empfehlung in Ziffer 2 der Drucksache 16/8471 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Piraten gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen. Der Landesregierung ist gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 86 der Landesverfassung Entlastung erteilt.
Unterrichtung durch das Kontrollgremium gemäß § 23 des Verfassungsschutzgesetzes NRW Drucksache 16/8296
Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Das Gremium kommt der jährlichen Berichtspflicht an das Plenum durch die Unterrichtung in Drucksache 16/8296 nach. Das, meine Kolleginnen und Kollegen, stelle ich hiermit fest.
Die Fraktionen haben sich einvernehmlich darauf verständigt, die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen.
Wir kommen somit direkt zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 16/8542 – Neudruck. Wer ist dafür? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Jeweils nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 16/8542 – Neudruck – einstimmig angenommen.
Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Wahlvorschlag. Wer ist dafür? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen?
Dann stelle ich fest, dass der Wahlvorschlag Drucksache 16/8473 mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen einiger Abgeordneter der Piratenfraktion bei Enthaltung einiger weiterer Abgeordneter der Piratenfraktion mit großer Mehrheit angenommen worden ist.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag der SPD-Fraktion zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann stelle ich fest, dass der Wahlvorschlag Drucksache 16/8474 mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP-Fraktion sowie vom größeren Teil der Piratenfraktion gegen die Stimme eines Kollegen der Piratenfraktion bei Enthaltung eines weiteren Kollegen der Piratenfraktion mit großer Mehrheit angenommen wurde.
Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Wahlvorschlag. Wer dafür ist, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Wahlvorschlag Drucksache 16/8475 einstimmig angenommen wurde.
tenden Mitglieds des Kontrollgremiums nach § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen