Protokoll der Sitzung vom 20.05.2015

Nach dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden

kommt eine Volksinitiative rechtswirksam zustande, wenn unter anderem 0,5 % der Wahlberechtigten zur letzten Landtagswahl die Volksinitiative durch ihre Unterschrift unterstützen. Für dieses Quorum

sind in dieser Wahlperiode 66.322 Unterschriften erforderlich. Mit Drucksache 16/8659 habe ich dem Landtag mitgeteilt, dass die Volksinitiative „G9-jetzt!“ dieses Quorum erreicht hat.

Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid hat der Landtag hierüber Beschluss zu fassen und festzustellen, dass die Volksinitiative rechtswirksam zustande gekommen ist.

Der Landtag hat nach § 4 Abs. 5 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid die Volksinitiative innerhalb von drei Monaten nach ihrem Zustandekommen abschließend zu behandeln. Die Vertrauenspersonen sind von den zuständigen Ausschüssen anzuhören.

Eine Debatte zur Unterrichtung ist heute nicht vorgesehen.

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung über die in Drucksache 16/8659 enthaltenen Beschlussempfehlungen, die wie folgt lauten:

Erstens. Die Volksinitiative mit der Kurzbezeichnung: Volksinitiative „G9-jetzt!“ ist rechtswirksam zustande gekommen.

Wer das so feststellen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von Piraten, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Möchte jemand dagegen stimmen oder sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall.

Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen – zweitens – zur Abstimmung über folgenden Text der Beschlussempfehlung: Zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative wird das Anliegen der Volksinitiative an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung überwiesen.

Möchte jemand dem widersprechen oder sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir auch das einstimmig festgestellt und damit die Überweisung an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung vorgenommen. Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes 17.

Ich rufe auf:

18 Über- und außerplanmäßige Ausgaben im

4. Quartal des Haushaltsjahres 2014 sowie Überschreitungen unter 25.000 Euro im gesamten Haushaltsjahr 2014

Antrag des Finanzministeriums gemäß Art. 85 Abs. 2 LV Vorlage 16/2799

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/8560

Eine Aussprache ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Auch hier kommen wir unmittelbar zur Abstimmung: Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/8560, die mit Vorlage 16/2799 beantragte Genehmigung zu erteilen. Ich frage, ob Sie diese Genehmigung erteilen möchten. Wer das tun möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind CDU, FDP und die Piraten. Damit ist die Vorlage 16/2799 angenommen und die beantragte Genehmigung erteilt.

Ich rufe auf:

19 Mitteilung nach § 15 des Abgeordnetengeset

zes NRW

Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags Drucksache 16/8671

Die Präsidentin hat die übermittelten Daten, die Berechnung und den Anpassungsbetrag der Abgeordnetenbezüge mit der Unterrichtung – Drucksache 16/8671 – veröffentlicht. Sie sind damit dem Landtag zugeleitet worden.

Nach den gesetzlichen Regelungen hat sich der Landtag mit dem Anpassungsbericht zu befassen. Dies wird durch Kenntnisnahme des Landtags bestätigt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Lassen Sie mich bitte an dieser Stelle noch einmal betonen – weil es im Haus vereinzelt andere Stimmen gibt –, dass eine Beratung nicht beantragt worden ist, sondern sich alle im Haus vertretenen Fraktionen im Ältestenrat so mit dem Verfahren einverstanden erklärt haben.

Ich stelle daher fest:

Der Landtag hat sich mit der Unterrichtung Drucksache 16/8671 – erstens – befasst, und – zweitens – wird damit die Anpassung der Abgeordnetenbezüge zum 1. Juli 2015 umgesetzt. Damit ist auch das für alle im Haus klar.

Ich rufe auf:

20 In den Ausschüssen erledigte Anträge

Übersicht 30 gem. § 82 Abs. 2 GeschO Drucksache 16/8661 – Neudruck

Die Übersicht 30 enthält insgesamt zehn Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Das Abstimmungs

verhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.

Ich lasse nun über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den jeweiligen Ausschüssen entsprechend der vorgenannten

Übersicht 30 abstimmen.

Wer dieses Abstimmungsverhalten bestätigen

möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und die FDP. Stimmt jemand dagegen? – Nein. Enthaltungen gibt es ebenfalls nicht. Damit sind die in der Übersicht 30 enthaltenen Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt.

Ich rufe auf:

21 Beschlüsse zu Petitionen

Übersicht 16/32

Mit der Übersicht 32 liegen Ihnen die Beschlüsse zu Petitionen vor. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Wie immer: Nein. Ist jemand mit den Beschlüssen nicht einverstanden? – Auch hier sehe ich keinen Widerspruch.

Dann stelle ich gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass damit die Beschlüsse in Übersicht 16/32 bestätigt sind.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich berufe das Plenum wieder ein für morgen, Donnerstag, den 21. Mai 2015, 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen allen um 18:59 Uhr einen guten Start in den weiteren Abend. Vielleicht sehen wir uns ja beim Parlamentarischen Abend. Alles Gute! Die Sitzung ist geschlossen.