Protokoll der Sitzung vom 25.06.2015

Ein zentraler Punkt ist hier gerade schon sehr ausführlich erörtert worden, nämlich die Möglichkeit zur Umgehung unternehmerischer Mitbestimmung. Das wollen wir nicht. Der aktuelle Verhandlungsstand in Brüssel lässt in diesem Punkt allerdings hoffen. Dem Vernehmen nach wird dieses Problem inzwischen auch in Brüssel so gesehen, und dort wird nach Lösungen gesucht.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der auch aus Sicht der Justiz nicht ganz unerheblich ist und der bislang noch nicht so ausführlich dargestellt worden ist, ist die Frage der Bedeutung der jeweiligen nationalen Handelsregister. Der Richtlinienvorschlag der

Kommission sieht eine Registrierung vor, die vollständig auf dem elektronischen Weg abgewickelt werden soll, ohne dass die Gesellschaftsgründer auch nur in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union persönlich vorstellig werden müssen.

Zugegeben: Dieser Vorschlag klingt zunächst sehr verlockend. Man kann zu Hause im Internet mit wenigen Mausklicks plötzlich eine Gesellschaft in einem anderen europäischen Land gründen. Man spart sich die Fahrtkosten nach Deutschland und die Rechnung des deutschen Notars. So weit, meine Damen und Herren, reicht aber nur die Theorie.

Was so einfach klingt, birgt in der Praxis jedoch erhebliche rechtliche Schwierigkeiten und weitreichende Risiken. Einige Mitgliedsstaaten, darunter auch wir in Deutschland, befürchten, dass damit eine irreparable Beeinträchtigung der Rechtssicherheit der nationalen Register verbunden sein könnte, wenn nämlich die nationalen Prüfungs- und Beurkundungspflichten gestrichen werden sollen und die Aufgabe des Registergerichts eine rein maschinelle Nachbearbeitung ist.

Es gibt in einigen Mitgliedsstaaten schon diese Lösung, auf nationaler Ebene solche Eintragungen vornehmen zu können. Wir erleben dort, dass in zahlreichen Registern plötzlich sogenannte gestohlene Persönlichkeiten auftauchen, dass also Unternehmensgründungen im Namen von Leuten getätigt werden, die gar nichts davon wissen, dass sie irgendwo im Handelsregister eingetragen sind. All das bringt erhebliche rechtliche Schwierigkeiten mit sich. Wir sind zu Recht in Deutschland stolz darauf, dass der Glaube an das öffentliche Handelsregister gilt. Diese Rechtssicherheit ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland elementar wichtig.

Deswegen hat die Landesregierung diesen Richtlinienvorschlag von Anfang an massiv kritisiert – nicht nur im Bundesrat, sondern auch unmittelbar gegenüber der Bundesregierung. Ich habe gemeinsam mit fünf weiteren Kabinettskollegen einen Brief an Bundesjustizminister Maas und die anderen betroffenen Kabinettskollegen in Berlin geschickt, in dem wir zum damaligen Zeitpunkt die Bundesregierung aufgefordert haben, sich in Brüssel noch nachhaltiger als bisher gegen diesen Vorschlag auszusprechen. Inzwischen laufen die Gespräche auf dieser Ebene besser, als es früher der Fall war. Wir sind dort zum Glück auf einem guten Weg.

Ich habe das Thema „SUP“ im April dieses Jahres noch in Brüssel zu einer Abendveranstaltung angemeldet. Wir haben dort eine sehr interessante Podiumsdiskussion mit namhaften nationalen und internationalen Vertretern in unserer Landesvertretung gehabt, an der auch Vertreter der Kommission und des Europäischen Parlaments teilgenommen haben. Diese Veranstaltung hat ein großes positives Echo erfahren.

Meine Damen und Herren, in der vergangenen Woche hat zum Richtlinienvorschlag im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments eine weitere Aussprache stattgefunden. Insgesamt haben sich die Abgeordneten dort recht deutlich sowohl gegen den Kommissionsvorschlag als auch gegen die mittlerweile vom Rat vorgelegte Fassung ausgesprochen.

Im mitberatenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ist dieser Vorschlag sogar bereits schon abgelehnt worden.

Diese Entwicklung, meine Damen und Herren, zeigt, dass auch die von der Landesregierung zum Ausdruck gebrachte Kritik offensichtlich nunmehr gehört wird. Deswegen ist es gut, dass das Parlament heute diese Kritik auch noch einmal mit einem Beschluss unterstützt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt, und zwar über den Inhalt des vorliegenden und debattierten Antrags Drucksache 16/8989. Ich darf fragen, wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/8989 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktionen von CDU, FDP und Piraten angenommen ist. Ich schließe die Beratung zu Tagesordnungspunkt 13.

Ich rufe auf:

14 Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen

Entwurf der Landesregierung Vorlage 16/3020

Wir treten in die Aussprache ein. Ich erteile als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Thiel das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute über Klimaschutz nicht irgendwo in Berlin oder Brüssel, sondern in NRW – und nicht irgendwie, sondern über „Klimaschutz made in NRW“.

Die Rahmenbedingungen in Berlin und Brüssel wirken auf uns ein, und wir müssen jeweils dort unsere Interessen vertreten. Das ist völlig klar, und wir tun das auch.

Wir sind Industrieland Nummer eins und wollen das bleiben. Wir wollen auch beim Klimaschutz die Nummer eins werden, indem wir Klimaschutz als Fortschrittsmotor verstehen. Es gibt beim Klimaschutz nicht die große Stellschraube, den einen Hebel, den man nur bedienen muss, und das Erreichen der Klimaschutzziele stellt sich auf wundersame Weise und ohne Strukturbrüche ein.

Ökonomie, Ökologie und Soziales sind auch beim Klimaschutz gleichberechtigt zu behandeln. Es sind viele Tausend Schritte, die wir gehen müssen. Das ist der Weg, den wir einschlagen. Diese Verfahrensweise gleicht auch den Erfahrungen, die wir beim Schutz des Wassers oder beim Schutz der Luft gemacht haben.

Es ist ein großer Wandel, auf den wir uns einlassen, den wir gestalten wollen. Und wir in NRW verstehen etwas davon, denn wir können Strukturwandel.

Die Globalisierung hat das Kohle- und Stahlland NRW kräftig durchgeschüttelt. Nach den Schockwellen der Strukturbrüche dort kamen betriebliche Bündnisse zustande und Vereinbarungen zur Standortsicherung.

Aber nicht nur Lohnabbau oder Sozialdumping machen unsere Wettbewerbsfähigkeit aus, sondern Innovation. Wir müssen besser werden. So verstehen wir Klimaschutz als einen Motor, Innovationen freizusetzen, um besser sein zu wollen.

Aus der Enquetekommission „Chemie“ haben wir noch einmal die großen Chancen verdeutlicht bekommen, die Verbundstruktur unserer Industrie zu nutzen. Der Abfall des einen ist der Rohstoff des anderen, und wir bringen das zusammen. Ich bin ganz stolz auf ein Projekt in meinem Wahlkreis, das

in der KlimaExpo von Forschungsministerin Svenja Schulze auch ausgezeichnet worden ist: Dream Production der Firma Bayer MaterialScience.

Es gibt eine Anlage in Dormagen, in der demnächst chemische Vorprodukte auf der Basis von Kohlendioxid, also dem klimaschädlichen CO2, hergestellt werden. Noch schöner, diese Produkte können auch bei der Wärmedämmung mit verwendet werden.

Forschung und Entwicklung sind wichtige Felder in NRW. Im Klimaschutzplan gibt es viele Anregungen; die wollen wir zusammenführen und koordinieren.

Die Industrie in NRW ist Bestandteil der Lösung. Das zeigen große Investitionen beispielsweise der Aluminiumindustrie: 100 Millionen € in eine Dosenrecyclinganlage in der Alu-Hütte in Neuss, weitere 130 Millionen € für neue Produktlinie für Leichtmetallautobleche bei der Firma Hydro in Grevenbroich – jeweils verbunden mit Ressourceneffizienz und erheblichen CO2-Einsparungen.

Mit den Strategien Kraft-Wärme-Kopplung, Systemvoraussetzungen schaffen, virtuelles Kraftwerk können wir in NRW weitere Beiträge in dieser Richtung leisten.

Auch das Handwerk hat eine Schlüsselrolle beim Klimaschutz: bei der Energieberatung, der Energieeffizienz, bei der Gebäudedämmung und vieles mehr. Das Handwerk ist wichtiger Akteur; es verdient unsere Aufmerksamkeit. Im Klimaschutzplan gibt es zahlreiche Hinweise dazu.

Gerade die Kommunen sind beim Klimaschutz unverzichtbar. Sie haben eigene Klimaschutzkonzepte. Sie sanieren ihre Wohnquartiere, planen intelligente Verkehrskonzepte, sind Standorte erneuerbarer Energien und in Projekten wie „InnovationCity“ machen wir die praktischen Anwendungen dazu als reale Beispiele, wie diese Wege zu einem Gesamtkonzept zusammengeführt werden können.

Da gibt es auch die berühmte Wärmepumpe aus dem Haus von Minister Remmel, aber genauso gehört dazu ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die in der Summe beachtliche CO2-Einsparungen bringen.

Wir setzen auch auf den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere bei Windenergie. Als Energieland NRW müssen wir auch Standort erneuerbarer Energien sein.

Klimaschutz ist Gemeinschaftsaufgabe und ein Generationenprojekt. Große Projekte brauchen Akzeptanz und setzen Beteiligung voraus. Der Klimaschutz der Landesregierung ist aus einem bisher beispiellosen Beteiligungsverfahren erwachsen. Industrie, Wirtschaft, Gewerkschaften, Umweltverbände, Städte und Gemeinden kamen von unterschiedlichen Ausgangspunkten und Interessenslagen zusammen. Herausgekommen sind 54 Strate

gien, 154 Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Damit sollen Wirtschaft und Verbraucher unterstützt werden, selbst auch Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen. Dabei sind Angebote aus dem Bereich Förderung, Forschung und Entwicklung, Vernetzung der Akteure, Information und Beratung sowie Aus- und Weiterbildung.

Der Klimaschutzplan verzichtet auf Zwangsmaßnahmen. Er setzt auf Anreize und Beteiligung. Das ist ein Bündnis zur Standortsicherung NRW, das auf den Fortschrittsmotor Klimaschutz setzt, das Innovation in Gang setzt. Und wir machen NRW mit den 66 Maßnahmen und Strategien zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels obendrein – wie es so schön heißt – wetterfest.

Es bleiben noch offene Fragen, zum Beispiel: Wie nutzen wir den regenerativen Überschussstrom? Das Thema „Wasserstofferzeugung und H2

Infrastruktur“ und auch die stoffliche Nutzung des Rohstoffs Braunkohle sind Themen, denen wir uns noch stellen müssen.

Wir sind auf dem Weg; wir lernen beim Vorwärtsgehen. Wir werden nun den Klimaschutzplan beraten und eine Beschlussempfehlung für den Landtag erarbeiten.

Als einer, bei dem Bergbau noch gelebt wird, schließe ich mit einem herzlichen Glückauf „Klimaschutz made in NRW“.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Thiel. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Deppe das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Klimaschutz ist weltweit notwendig. Deutschland hat sich unter Verantwortung der Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzenden Angela Merkel verpflichtet, die Treibhausgasemissionen

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Gut, dass einer daran erinnert!)

bis 2020 um mindestens 40 % zu reduzieren. Die CDU bekennt sich ausdrücklich zum Zwei-GradZiel.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Die ganze CDU?)

Wenn wir uns hier streiten, dann streiten wir uns nicht um den Klimaschutz an sich. Es geht uns um den richtigen Weg und die geeigneten Maßnahmen.

Wir hatten dazu geraten, zuerst eine Klimaschutzstrategie zu erarbeiten und daraus Projekte und Maßnahmen zu entwickeln und am Ende die erforderlichen Änderungen von Gesetzen vorzunehmen.