Ich darf abschließend festhalten, dass meine Partei bundesweit die einzige war, die mit sich gerungen hat, die sich mit diesem Thema überhaupt sachgerecht auseinandergesetzt hat.
Die Union war uneingeschränkt für die Vorratsdatenspeicherung, andere Parteien kategorisch dagegen, ohne überhaupt die bestehenden Defizite, die ich eingangs genannt habe, zu berücksichtigen.
(Frank Herrmann [PIRATEN]: Es wurden Ge- spräche mit den Delegierten geführt und über die Zukunft der SPD gesprochen! Das war die fachliche Auseinandersetzung!)
Es ist daher der SPD zu verdanken, dass die schlimmsten Überlegungen der Union bei diesem Interessenausgleich verhindert werden konnten. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kutschaty, das war ein beeindruckendes rechtswissenschaftliches Seminar, aber keine politisch klare Aussage Ihrer Regierung, wie Sie jetzt zur Vorratsdatenspeicherung stehen.
Ihre Position ist aber immer noch völlig unklar, auch die Position der Ministerpräsidentin. Frau Kraft, ich frage Sie: Wie haben Sie denn auf dem SPDParteitagskonvent abgestimmt? Stehen Sie doch mal dazu!
Wie haben Sie denn abgestimmt, nachdem das Wohl und Wehe des Bundesvorsitzenden der SPD auf dem Spiel stand, der eigenmächtig der Partei verordnet hat, die Vorratsdatenspeicherung nun doch einzuführen?
Weil der Justizminister, wie der im Lande auch, sich auf Bundesebene nicht dazu durchringen kann, dieses wichtige sicherheitspolitische Instrument endlich einzuführen, muss der Bundesvorsitzende der SPD einschreiten, muss es vorgeben und kämpft auf dem Parteitagskonvent um eine knappe Mehrheit von 56 %. Das zeigt die Zerrissenheit der SPD und die Zerrissenheit in dieser Frage, meine Damen und Herren.
(Beifall von der FDP und der CDU – Nicolaus Kern [PIRATEN]: Besser zerrissen als kom- plett neben der Spur!)
Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden die Daten im Übrigen nicht von staatlichen Stellen gespeichert, sondern von privaten Telekommunikationsunternehmen,
bei denen sie ohnehin anfallen. Die Unternehmen werden lediglich dazu verpflichtet, die Daten für die Dauer von zehn Wochen aufzubewahren, damit von den Sicherheitsbehörden beim Verdacht schwerster Straftaten, zum Beispiel bei Kinderpornografie oder Terroranschlägen, und erst nach richterlicher Anordnung darauf zugegriffen werden darf. Das ist doch einem Rechtsstaat angemessen.
Dieser Zugriff bezieht sich ausdrücklich nicht auf Kommunikationsinhalte, wie uns gern weisgemacht wird, sondern lediglich auf Verbindungsdaten, also die Frage, wer wann mit wem von welchem Internet- oder Telefonanschluss aus kommuniziert hat.
Erinnern Sie sich mal: Bevor es überall diese Flatrates gab, die wir jetzt alle gerne nutzen, gab es den Einzelverbindungsnachweis der Deutschen Telekom. Da konnten Sie auf Ihrer Rechnung sehen, mit wem Sie telefoniert haben.
Die Gegner einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung übersehen leider auch vollständig, dass dadurch letztlich für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen wird. Das derzeitige Fehlen einer entsprechenden gesetzlichen Regelung hat nämlich fatale Auswirkungen. Aktuell entscheiden allein die Provider darüber, wie lange sie die Verbindungsdaten aufbewahren – zum Beispiel sieben Tage, sieben Wochen, sieben Monate, sieben Jahre, was auch immer –, auch wo sie diese Daten speichern, zum Beispiel auf einem Server in Deutschland, in China, in Russland, in den USA oder auf den Bahamas,
Ob und unter welchen Voraussetzungen sie diese Daten gegebenenfalls den Strafverfolgungsbehörden überlassen, ist gar nicht geregelt, möglicherweise ohne Richtervorbehalt. Diese Unsicherheiten können wir nicht weiterhin zulassen. Deswegen brauchen wir endlich dieses Bundesgesetz, wie es jetzt vorgeschlagen worden ist.
Es ist im Übrigen ein Märchen, dass das Bundesverfassungsgericht und der EuGH die Vorratsdatenspeicherung pauschal als unzulässigen Grundrechtseingriff eingestuft haben.
der Vorratsdatenspeicherung im deutschen Telekommunikationsgesetz als unverhältnismäßig angesehen und höhere Hürden für den Zugriff auf die Daten gefordert.
Der EuGH hat 2014 dann die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wegen Verstoßes gegen die EU-Grundrechtecharta für ungültig erklärt. Beide Gerichte haben aber ausdrücklich festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ein legitimes Mittel darstellt, um schwere Kriminalität zu bekämpfen.
Dass infolge der fehlenden Möglichkeiten zur Vorratsdatenspeicherung in Nordrhein-Westfalen tatsächlich ein Ermittlungsvakuum im Bereich der Schwerstkriminalität entstanden ist, hat die Gewerkschaft der Polizei unlängst eindrucksvoll mit Zahlen untermauert.
(Dietmar Schulz [PIRATEN]: Lesen Sie doch mal die Studie des Max-Planck-Instituts! Das ist doch unglaublich!)
Demnach konnten in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2011 bis 2013 bei insgesamt 348 Strafverfahren, die im Bereich der Internetkriminalität eingeleitet wurden, die Täter mangels Vorratsdatenspeicherung nicht ermittelt werden.
(Frank Herrmann [PIRATEN]: Das ist Blöd- sinn! – Dietmar Schulz [PIRATEN]: Das glau- ben Sie doch selber nicht!)
Etwa ein Viertel der Verfahren im Bereich der Kinderpornografie, nämlich 268 von 1.020, seien aus diesem Grund ohne Erfolg geblieben.
(Frank Herrmann [PIRATEN]: Das sind pure Behauptungen! Das ist doch völliger Quatsch, was Sie da erzählen!)
Der GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert bezeichnete es in diesem Zusammenhang als Skandal, dass Hunderte von Straftätern, die Kinderpornos aus dem Internet herunterladen, nur deshalb straffrei bleiben, weil die Polizei nicht auf ihre Verbindungsdaten zurückgreifen darf. Was sagen Sie jetzt dazu?