Zukunftsfähig ist, die Zukunft zu erreichen und nicht rückwärts in den Tunnel hineinzufahren. Sie sind gerade rückwärts in den Tunnel hineingefahren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP.
(Zurufe von der FDP – Gegenruf von den GRÜNEN: Aber Herr Busen, das stimmt doch! Das ist doch wahr!)
sondern um die Frage von verwaltungsmäßiger und rechtmäßiger Umsetzung von EU-Recht, so ideologisch auflädt und rote und grüne Gentechnik einfach durcheinanderwirft, nicht weiß, was geschlossene Systeme und offene Systeme sind, die sozusagen nicht rückstandsfrei sind, dann habe ich den Eindruck, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass selbst Karl Marx weniger Ideologe und mehr Realpolitiker war als Herr Höne bei dem, was er heute hier im Parlament präsentiert hat.
Ich möchte auf das zu sprechen kommen, aber auch wieder die Babuschka-Figur bemühen, worum es eigentlich geht. Wir würden heute überhaupt nicht diskutieren, wenn die Bundeskanzlerin, wenn Frau Merkel es seinerzeit bei der Beschlussfassung auf der EU-Ebene zugelassen hätte, ein einheitliches europäisches Anbauverbot tatsächlich zur Durchsetzung zu bringen. Es war die Bundeskanzlerin, die das verhindert hat und die verantwortlich ist, dass wir überhaupt heute miteinander diskutieren müssen.
Ich kann Ihnen das nicht ersparen, Frau Schulze Föcking, eindeutig darauf hinzuweisen: Wir haben in dieser Frage ein einstimmiges Votum aller Agrarministerinnen und -minister aller Bundesländer, aller Umweltministerinnen und -minister aller Bundesländer, einschließlich des Bundesumweltministers. Selbst im eigenen Haus von Herrn Schmidt ist man nicht überzeugt, dass die Haltung von Herrn Schmidt, die er irgendwo im stillen Kämmerlein mit zwei Juristen definiert hat, die richtige ist.
Also, der Bundeslandwirtschaftsminister ist völlig isoliert. Da frage ich mich, warum ich näher bei Herrn Brunner bin als bei Ihnen. Herr Brunner kämpft für Bayern. Wir kämpfen für NordrheinWestfalen. Da stehen wir Seite an Seite. Da wäre es schon ganz gut, wenn Sie uns auch unterstützen würden, Frau Schulze Föcking.
Wenn man tatsächlich zu der Auffassung kommt, da sind zwei unterschiedliche Rechtsmeinungen – auch wenn wir hier vier Gutachten haben, die eindeutig bestätigen, dass man es bundesweit machen muss –, wenn wir der Rechtsauffassung von Herrn Schmidt folgen würden, müssten wir logischerweise hier im Landtag Nordrhein-Westfalen sagen – denn es muss in Hamburg umgesetzt werden, es muss in Bremen umgesetzt werden, es muss überall regional definiert werden –: Wir müssen es den Kommunen überlassen. Stellen Sie sich das einmal vor! Gentechnikverbote, die von den Kommunen, Krei
Wir brauchen eine bundeseinheitliche Lösung, auch aus Wettbewerbsgründen im Übrigen. Selbst wenn es den einen oder anderen rechtlichen Zweifel geben sollte, muss man am Ende politisch entscheiden. Politisch heißt: Wir wollen das entsprechend um- und durchsetzen. Da sind sich alle einig, nur Herr Schmidt nicht.
Ich freue mich auf die Unterstützung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung jedenfalls wird sich im Bundesrat zusammen hoffentlich mit allen anderen Bundesländern eindeutig positionieren. So jedenfalls haben wir das beschlossen. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten haben direkte Abstimmung beantragt. Also stimmen wir ab über den Inhalt des Antrags mit der Drucksachennummer 16/8987 – Neudruck. Wer stimmt diesem Antrag so zu? – SPD, Grüne und Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 16/8987 - Neudruck - mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen.
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung darauf verständigt, die Aussprache nicht heute, sondern nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses durchzuführen.
Wir stimmen also direkt ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/8973 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Enthaltungen? – Gegenstimmen? – Das ist einstimmig so überwiesen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Am 9. April 2014 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vorgelegt. Grundsätzlich begrüßen wir den Versuch der Harmonisierung nationaler Gesellschaftsrechtsformen. Allerdings muss man hier, glaube ich, sehr genau hinschauen.
Mit dem Richtlinienvorschlag wird – so ist die Auffassung der Kommission – das wenig umstrittene Ziel angestrebt, potenziellen Unternehmensgründern insbesondere von kleineren und mittelständischen Unternehmen die Gründung von Gesellschaften im Ausland zu erleichtern. So weit, so gut.
Im Detail geht es erstens um die Trennung von Satzungs- und Verwaltungssitz dieser Unternehmen. Das Unternehmen kann sich also zukünftig aussuchen, wo es Steuern zahlt. Steuervermeidung und Steuerhinterziehung werden hier quasi blanko angeboten. Man sucht sich den Sitz aus, wo es die wenigsten Mitbestimmungsrechte gibt und wo man die wenigsten Steuern zahlen muss. – Ich erinnere nur an das Beispiel Flat-Tax, das wir in einigen europäischen Ländern haben. – Ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist.
Zweitens geht es um die mögliche Onlinegründung, die ohne Identitätsprüfung beim Handelsregister angemeldet werden kann. Was versteckt sich dahinter? Zukünftig kann man also eine Gesellschaft online gründen. Das ist zunächst einmal noch nichts Problematisches. Dies kann aber ohne eine echte materielle Prüfung der eingereichten Dokumente und ohne deren Echtheitsprüfung geschehen.
Damit wird auf einfache Weise der Gründung von Gesellschaften mit betrügerischen Absichten Tür und Tor geöffnet. Briefkastenfirmen, Geldwäsche oder Scheinselbstständigkeit werden nicht nur ermöglicht, sondern erheblich zunehmen. Dass die schutzwürdigen Interessen Dritter völlig ignoriert werden, ist kein Nebeneffekt, meine Damen und Herren, sondern wird billigend in Kauf genommen.
Das trifft auch auf den dritten Kritikpunkt zu, den man hier erwähnen muss. Dabei geht es um das Ein-Euro-Mindeststammkapital mit dem Verbot einer Verpflichtung zur Rücklagenbildung. Nach deutschem Recht kann eine Unternehmergesellschaft mit einem Euro Stammkapital gegründet werden. Sie hat aber eine gesetzliche Kapitalsparpflicht. 25 % des Jahresgewinnes müssen als Eigenkapitalrücklage gebildet werden. Das ist gut und richtig so.
In diesem Fall wird auf jegliche Haftungsmasse als Ausgleich für eine Haftungsbeschränkung verzichtet. Das ist nach meiner Überzeugung Unternehmertum zum Nulltarif. Hier sind Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte ganz massiv betroffen. Gewinne werden privatisiert und Risiken sozialisiert. Ich finde, das geht so nicht.
Wenn man diesen Vorschlag der Kommission liest, entdeckt man, dass man aus der Finanz- und Bankenkrise überhaupt nichts gelernt hat. Es sind gerade diese möglichen Schlupflöcher, die eine solche Krise erst ermöglicht haben.
Flat-Tax akzeptieren, Verbraucherrechte und Arbeitnehmerrechte schleifen: Das ist nicht dazu geeignet, Vertrauen in die EU und ihre Rechtsetzung zu erzeugen. Wir stecken im Moment auf der Ebene der Europäischen Union in den Mitgliedsstaaten der EU in einer der tiefsten Krisen und Vertrauenskrisen im Hinblick auf dieses wirklich wichtige politische Projekt. Wir dürfen das nicht zugunsten solcher Entscheidungen opfern.
Unternehmertum heißt nach meiner Überzeugung, Verantwortung zu übernehmen. Deshalb braucht eine soziale Marktwirtschaft auch Regeln. Die hier vorgelegten Regeln sind nach meiner Überzeugung nicht dazu geeignet, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte oder die Rechte der Allgemeinheit zu sichern. Hier wird nur dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, und am Ende, meine Damen und Herren, zahlen wir alle dafür.
Ich bin gespannt, wie weit bei der direkten Abstimmung gleich die Zustimmung geht. Ich würde mich freuen, wenn Sie alle diesem Antrag folgen könnten. – Glück auf!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es, glaube ich, relativ kurz machen. Der Kollege Töns hat die wesentli
chen inhaltlichen Punkte schon benannt, um die es hier geht. Er hat erklärt, warum wir uns sehr kritisch positionieren.
Der Kollege Töns und ich sind beide überzeugte Europäer und kämpfen – wie viele andere auch – gemeinsam Seit an Seit für die europäische Idee und für europäische Werte. Wir stehen aber auch auf und kämpfen Seit an Seit, wenn aus Brüssel oder Straßburg Vorschläge kommen, die so einfach nicht gehen – vor allen Dingen, wenn es darum geht, Standards aufzuweichen, die wir hier erkämpft haben. Der Kollege Töns hat es schon gesagt: Es geht um Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte, aber auch um Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die hier unterlaufen werden können.
Wenn es darum geht, solche Rechte zu verteidigen, arbeiten wir auch zusammen. Wir tun das bei den geplanten Freihandelsabkommen. Das gilt sowohl für das CETA-Abkommen mit Kanada als auch für TTIP. Da stehen wir zusammen auf.