Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie alle ganz herzlich zu unserer heutigen, der 89. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich 20 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden wir, wie immer, in das Protokoll aufnehmen.
Bevor ich in die Abarbeitung unserer Tagesordnung eintrete, hat sich der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion der Piraten gemäß § 29 der Geschäftsordnung zu einem Redebeitrag zur Geschäftsordnung gemeldet.
„Zur Geschäftsordnung muss das Wort außer der Reihe unverzüglich erteilt werden. Zu diesem Beratungsgegenstand soll in der Regel das Wort einer Rednerin bzw. einem Redner nicht öfter als zweimal erteilt werden.“
„Bemerkungen zur Geschäftsordnung dürfen sich nur auf die geschäftsordnungsmäßige Behandlung der zur Verhandlung stehenden Gegenstände oder den Sitzungsplan des Landtags oder der Ausschüsse beziehen und nicht länger als drei Minuten dauern.“
Ziffer 2 ist insbesondere ein Hinweis in Richtung desjenigen oder derjenigen, der oder die sich zur Geschäftsordnung gemeldet hat, in diesem Fall Herr Kollege Olejak. – Bitte schön, Herr Kollege Olejak
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebes Haus! Eine Anmerkung zum Prozedere für die Wahl unter Tagesordnungspunkt 1, die frei und geheim stattzufinden hat. In den vergangenen Tagen wurde spekuliert, wie viele Wahlgänge wir heute durchziehen wollen. Ich persönlich bin der Meinung, Sie sollten darüber informiert sein, dass wir laut Geschäftsordnung maximal einen Wahlgang beantragen werden. Jeder, der mich kennt, weiß, dass ich mit solchen Aussagen nicht für politische Spielchen stehe, sondern für Klarheit und Eindeutigkeit. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Vielen Dank. – Ich subsumiere die Aussage, die sich auf die Anzahl der Wahlgänge bezieht, unter „geschäftsordnungsmäßige Behandlung der zur Verhandlung stehenden Gegenstände“.
Mit Drucksache 16/8682 hat die Fraktion der Piraten vorgeschlagen, Frau Monika Pieper zur vierten Vizepräsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen zu wählen.
Gemäß § 3 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung werden nach Feststellung der Beschlussfähigkeit des Landtags die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in getrennten Wahlgängen in geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Nach Art. 44 der Landesverfassung ist der Landtag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist.
Mit Blick auf meine beiden Schriftführer, weil wir das sitzungsleitende und -entscheidende Präsidium sind, und mit Blick in die Runde der anwesenden Kolleginnen und Kollegen würde ich gerne, wenn es keinen Protest gibt, feststellen – sehr förmlich –, dass die Beschlussfähigkeit des Landtags gegeben ist. – Die beiden Schriftführer nicken.
Für die Durchführung der geheimen Wahl benötigen wir neben den beiden derzeitigen Schriftführern im Sitzungsvorstand, Herrn Alda und Herrn Bolte, weitere Schriftführerinnen und Schriftführer, die bereits eingeteilt wurden und die ich nun bitte, ihre Positionen an den Tischen zur Ausgabe der Wahlunterlagen sowie an den Wahlkabinen und Wahlurnen einzunehmen.
An dieser Stelle möchte ich noch einige Hinweise zum Wahlverfahren geben: Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt an den hierfür vorgesehenen Tischen. Nach Aufruf Ihres Namens erhalten Sie dort einen Stimmzettel, mit dem Sie Ja, Nein oder Enthaltung stimmen können. Für die Stimmabgabe benutzen Sie bitte die hinten links und rechts aufgestellten Wahlkabinen. Die sind so platziert worden, dass die Durchführung einer geheimen Wahl sichergestellt ist. Ihre Stimmzettel werfen Sie anschließend bitte in die Wahlurnen. Diese Anordnung ist gewählt, um den Wahlvorgang korrekt und zugleich zügig abwickeln zu können.
Beim Ausfüllen der Stimmzettel bitte ich Sie – und das kennen Sie –, nur und ausschließlich die in den Wahlkabinen ausliegenden Dokumentenstifte zu nutzen. Eine anderweitige Kennzeichnung mit Tinte, Kugelschreiber oder Farbstift gewährleistet die Geheimhaltung der Wahl nicht. Da in einem solchen
Fall die Stimmabgabe dem Wahlberechtigten zugeordnet werden könnte, müssten wir diese Stimmzettel, die so gekennzeichnet sind, als ungültig werten. Ebenfalls als ungültig gewertet werden leere, mehrfach oder anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel.
Jetzt frage ich vorsichtshalber, obwohl wir alle das Wahlverfahren und -prozedere kennen, ob es noch Fragen oder Unklarheiten gibt. – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir jetzt zur Wahl. Ich bitte Herrn Kollegen Alda, mit dem Namensaufruf zu beginnen, und die Kolleginnen und Kollegen, sich die Stimmzettel abzuholen.
Schriftführer, die mit mir hier oben den Sitzungsvorstand bilden, haben auch gewählt. Wenn jetzt keine Kolleginnen und Kollegen mehr nachkommen und Stimmzettel holen, können bitte auch die Schriftführerinnen und Schriftführer, die in das Stimmzettelausteilen involviert waren, sowie diejenigen, die an den Wahlkabinen respektive an der Wahlurne stehen, ihre Stimmabgabe vornehmen.
Nachdem nun die Schriftführerinnen und Schriftführer ebenfalls ihre Stimmen abgegeben haben, frage ich vorsichtshalber, ob nun alle anwesenden Abgeordneten ihre Stimme abgegeben haben. – Das ist der Fall.
Dann schließe ich hiermit die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, Herrn Bialas, Herrn Hans-Peter Müller, Frau Kopp-Herr, Frau Güler, Frau Thönnissen, Frau Korte, Frau Scharrenbach, Herrn Marquardt, Frau PreußBuchholz, Herrn Bolte, Frau Maaßen, Herrn Alda und Herrn Bayer, die Auszählung vorzunehmen.
Ich unterbreche die Sitzung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses und weise darauf hin, dass wir davon ausgehen, dass die Auszählung nicht allzu lange dauern wird. Ich bitte Sie daher, während der Unterbrechung entweder hier im Plenarsaal zu bleiben oder nicht ganz so weit vom Plenarsaal ihren Telefonaten, Besprechungen oder sonstigen Dingen nachzugehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder und gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt.
Dem Landtag gehören 237 Abgeordnete an. Ich hatte am Anfang gesagt, 20 Kolleginnen und Kollegen hätten sich entschuldigt. Auf der Entschuldigungsliste steht auch Herr Kollege Schwerd, der allerdings anwesend ist, sodass ich diese Zahl auf 19
An der Wahl haben sich 208 Abgeordnete beteiligt. Es gab auch 208 gültige Stimmen, demzufolge keine ungültigen Stimmen. Mit Ja haben 32 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 169, und sieben Abgeordnete haben sich enthalten. Damit stelle ich fest, dass der Wahlvorschlag Drucksache 16/8682 die erforderliche Stimmenmehrheit – mehr Ja- als Neinstimmen – nicht erhalten hat und Frau Kollegin Pieper nicht zur vierten Vizepräsidentin des Landtags von Nordrhein-Westfalen gewählt wurde.
Herr Kollege Olejak hat vor Eintritt in die Tagesordnung in seinem Redebeitrag zur Geschäftsordnung deutlich gemacht, dass die Piratenfraktion nur einen Wahlgang durchführen möchte – ich blicke einmal in diese Richtung –, und es bleibt auch dabei.
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/9061
Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben mit Schreiben vom 22. Juni dieses Jahres gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu der oben genannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner vonseiten der antragstellenden Fraktionen für die Fraktion der SPD Herrn Kollegen Andreas Becker das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 18. Juni 2015, am Donnerstag letzter Woche, hat die Europäische Kommission bekannt gegeben, dass sie wegen der Einführung der Pkw-Maut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einleiten wird. Für uns ist das die Bestätigung dessen, was wir – aber nicht nur wir – immer gesagt haben: Diese Pkw-Maut des Herrn Dobrindt ist nicht mit europäischem Recht vereinbar.
Es gibt eine weitere Vielzahl von Nachteilen: Die Pkw-Maut wäre insbesondere höchst bürokratisch, das heißt mit einem großen Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltung verbunden, sie generierte im Gegensatz zu ei
ner flächendeckenden Ausweitung der Lkw-Maut netto kaum Beiträge zur Finanzierung der Straßeninfrastruktur, und sie hätte auch keine ökologische Lenkungswirkung.