Protokoll der Sitzung vom 03.09.2015

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Entschuldigung! Das Mikrofon ist noch ausgeschaltet. Das ist mein Versehen.

Kein Problem! – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier zu später Stunde ein ausgesprochen wichtiges Thema. Ich stelle es gleich an den Anfang meiner Rede: Wir erkennen als SPDFraktion an, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass Sie mit der Antragstellung „Sexuelle Gewalt an Frauen und Männern mit geistiger

und/oder körperlicher Behinderung konsequent bekämpfen!“ ein notwendiges und richtiges Thema gesetzt haben.

Als regierungstragende Fraktionen haben wir das Setzen des Themas gewürdigt, indem wir uns nach dem Expertinnengespräch gemeinsam auf den Weg gemacht haben, einen neuen Antrag zu entwickeln. Das hätte der Bedeutung des Themas Gewicht verliehen und ein wichtiges öffentliches Signal – besonders gegenüber den Menschen mit Behinderungen – gesetzt.

Leider waren wir nicht erfolgreich. Ich will hier an dieser Stelle auf Schuldzuweisungen verzichten. Das bringt uns und die betroffenen Menschen nicht weiter; denn das, was wir hier tun müssen – auch wenn es in NRW schon gute Initiativen gibt; ich werde später noch einmal darauf eingehen –, hat auch der Fachausschuss der Vereinten Nationen zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgezeigt.

Der Fachausschuss rät dazu, in der Umsetzung der UN-Rechtskonvention besonders Frauen und Mädchen mit Behinderungen in den Blick zu nehmen – mit einem speziellen Focus auf Frauen und Mädchen mit Behinderungen und Migrationshintergrund sowie Frauen und Mädchen mit Behinderung und Flüchtlingserfahrung.

Bei uns in NRW leben ca. 2,5 Millionen Menschen mit Behinderungen. Der Frauenanteil liegt bei etwas mehr als eine Million. Jedoch ist die Dunkelziffer von Frauen mit Behinderungen hoch, da viele dieser Frauen keinen Behindertenausweis besitzen bzw. beantragen, wie es eine repräsentative Studie der Uni Bielefeld zur Lebenssituation und Belastung von Frauen mit Beeinträchtigungen in Deutschland zeigt.

Ich zitiere aus der Studie:

„Werden alle Frauen zusammengenommen, die in Kindheit und Jugend und/oder im Erwachsenenleben sexuelle Gewalt erlebt haben, dann war mehr als jede zweite bis dritte Frau der Studie im Lebensverlauf von sexueller Gewalt betroffen … Die Frauen in Einrichtungen, die in allgemeiner Sprache befragt wurden, waren hier mit einem Anteil von 56 % die mit Abstand am stärksten belastete Gruppe …“

Genau hier besteht Handlungsbedarf. Es gibt erste wegweisende Vereinbarungen der Prävention gegen sexualisierte Gewalt, beispielsweise den Beschluss der Gleichstellungs- und Frauenministerinnenkonferenz, Frauen und Mädchen besser zu schützen, Zugang zu Unterstützungseinrichtungen zu ermöglichen und wirksame Maßnahmen zu erarbeiten, um Gewalt entschieden und konsequent entgegenzuwirken. Mit dem Verein Weibernetz e. V., in dem sich Frauen mit Behinderungen organisieren, und mit „Mensch zuerst“ wurde das bundesweite Projekt von Frauenbeauftragten ins Leben gerufen.

Das Besondere an diesen Frauenbeauftragten ist: Sie haben selbst Beeinträchtigungen und helfen Mitbewohnerinnen und Kolleginnen in Wohneinrichtungen und Werkstätten, wenn diese von Gewalt bedroht sind oder Opfer von Gewalttaten wurden.

Ein weiterer Baustein ist es, Frauen und Mädchen mit Behinderungen in ihrer Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu stärken, damit sie allen Formen von Gewalt nicht mit negativen Gefühlen wie Angst oder Hilflosigkeit begegnen. Solche Angebote sind seit einigen Jahren in NRW zu finden. Ich nenne mal nur als Stichworte Sportvereine und den Deutschen Olympischen Sportbund.

Für die rot-grüne Landesregierung ist Inklusion ein breites ressortübergreifendes Thema. Viele Maßnahmen wurden entwickelt und befinden sich in der Umsetzung, beispielsweise der Aktionsplan „NRW inklusiv“ oder die Kompetenzzentren „Selbstbestimmt Leben“.

Trotz dieser guten Beispiele sehen wir weiteren Handlungsbedarf beim Thema „sexualisierte Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen“. Dazu gehört eine genaue Betrachtung der Betreuung von Menschen mit Behinderungen. Der Umgang mit dem Personal in Einrichtungen und auch die Forderung nach gleichgeschlechtlicher sowie kultursensibler Pflege sind wichtige Aspekte, die beim Thema „sexualisierte Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen“ bedacht werden sollten.

Hier greift der CDU-Antrag zu kurz. Das ist im Expertinnengespräch deutlich geworden. Im Zuge von Maßnahmen zur Inklusion seitens der Landesregierung werden wir uns dem Thema „sexualisierte Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderungen“ auch unter den Empfehlungen des UN-Fachausschusses erneut annehmen. Wir laden alle Fraktionen ein, sich dann erneut daran zu beteiligen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kopp-Herr. – Nun spricht für die CDUFraktion Frau Kollegin van Dinther.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute einen Fachantrag, mit dem wir uns eigentlich alle verpflichten sollten, konsequente Maßnahmen gegen die sexuelle Gewalt an Menschen mit Behinderungen zu ergreifen. Denn die Zahlen sind wirklich erschreckend. Während wir hier auf allen Ebenen in der Politik ausgiebig über Inklusion diskutieren und auch viele Einzelmaßnahmen durchsetzen, werden wir damit konfrontiert, dass etliche Menschen mit Behinderungen nicht einmal in körperlicher und seelischer Unversehrtheit leben können. Von der Achtung ihrer grundgesetzlich verankerten Würde, zu leben, sind diese Betroffenen ganz weit entfernt.

Wenn Frauen mit Behinderungen zwei- bis dreimal häufiger von sexueller Gewalt betroffen sind und jede vierte Frau mit geistiger Behinderung in ihrem Leben Vergewaltigungen oder Vergewaltigungsversuche über sich ergehen lassen musste, dann ist es auch an uns, mit Handeln noch einmal verstärkt einzugreifen.

(Beifall von der CDU)

Die Sachverständigen, die wir dazu gehört haben, sagten uns, dass die Gewalt schon oft im Kindesalter beginnt und fast immer im Nahbereich der betroffenen Menschen geschieht, also dort, wo eigentlich der Schutz am höchsten sein sollte.

In diesem Zusammenhang ist es natürlich besonders tragisch, dass es den Betroffenen so häufig nicht möglich ist, sich zur Wehr zu setzen. Die Anzeige der Taten ist für die Betroffenen fast überhaupt nicht möglich, weil die persönlichen Risiken für Menschen mit Behinderungen noch größer sind und der Beweis dieses Missbrauchs noch schwieriger ist wegen dieser bestehenden Abhängigkeitsverhältnisse.

Das Wörtchen „Abhängigkeitsverhältnis“ ist daher vielleicht auch der erklärendste Begriff, warum dieses Martyrium so oft ertragen werden muss. Also ist die Hilfe bei der Auslösung aus Abhängigkeitsverhältnissen für Menschen mit Behinderungen sicherlich auch für uns die wichtigste politische Aufgabe.

Wir haben im Beratungsprozess gemeinsam die Expertenanhörung durchgeführt, in der die Brisanz und auch die notwendigen neuen Konzepte ja relativ deutlich angesprochen wurden.

Sicher sind wir auch alle einig darüber, dass zum Beispiel die sehr frühe und sensible Sexualaufklärung auch unter Einbeziehung der Eltern die Grundlage eines besseren Schutzes vor Übergriffen ist und dass überall dort, wo Abhängigkeitsverhältnisse entstehen können, das Selbstbestimmungsrecht behinderter Menschen durchgesetzt werden muss, und zwar wirklich auch von den Außenstehenden, und dass es unabhängige Ombudsstellen geben muss, die Ansprechpartner für betroffene Menschen mit Behinderungen sind und die deren Recht dann auch vertreten und durchsetzen können, und dass überall dort, wo Menschen einen sehr hohen Grad an Fürsorge benötigen, die Organisation der Hilfe auch für Fragen eines möglichen Missbrauchs noch sensibler und wirkungsvoller sichergestellt werden muss.

Meine Damen und Herren, vor nicht allzu langer Zeit wurden wir mit den Erlebnissen von massivem Missbrauch sogenannter Heimkinder konfrontiert. Ich habe als ehrenamtlich Tätige miterlebt, wie sich Verantwortliche heute sehr schwer taten, sich zu den Taten vergangener Generationen zu äußern oder gar eine Schuld einzugestehen. Leider haben viele Betroffene bis heute auch keinen Ausgleich für ihr Leid bekommen. Die Politik hat sehr mühsam

runde Tische organisiert und über die Forderungen der missbrauchten Menschen diskutiert.

Wenn aus diesen Schandtaten wenigstens eines gelernt werden kann, dann dieses: Wir und auch diejenigen, die pflegende Berufe ergreifen, sollten uns alle mit diesen Vorkommnissen befassen. Dann benötigen wir ein Hilfesystem auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in pflegenden Berufen. Es muss ein Fachwissen darüber geben und entwickelt werden. Wir brauchen auch ein Mutmachen zu einem transparenten Umgang mit derartigen Vorkommnissen, die es wohl auch weiterhin geben wird. So naiv dürfen wir nicht sein, zu meinen, dass es das irgendwann nicht mehr geben wird.

Meine Damen und Herren, die Offenlegung darf nicht Nestbeschmutzung sein, sondern muss eigentlich für jeden zur Pflicht werden.

Es muss aber auch Hilfe geben für die Beschäftigten, die solcherlei Dinge erleben und diesen Erlebnissen aber manchmal gar nicht gewachsen sind.

Meine Damen und Herren, leider ist es uns nicht gelungen, zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen. Aber darüber will ich hier gar nicht reden. Ich nehme an, dass wir alle an diesen Themen arbeiten und darüber auch kein Streit entstehen wird. Deshalb werde ich mich auch damit abfinden, dass unser Antrag abgelehnt wird. Fachlich ist er sicherlich richtig. – Danke schön.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau van Dinther. – Für die Grüne-Fraktion hat Frau Paul das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschen mit Behinderungen sind auch heute noch deutlich häufiger Opfer von Gewalt in all ihren Formen als Menschen ohne Beeinträchtigungen. Insbesondere Frauen mit Behinderungen stellen dabei eine besonders vulnerable Gruppe dar. Das haben die Wortbeiträge meiner beiden Kolleginnen ja auch schon unterstrichen.

Die bundesweite Studie – sie ist auch schon angesprochen worden – „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“, die durch die Universität Bielefeld durchgeführt wurde und auch dem Emanzipationsausschuss ja bereits im Juni 2013 vorgestellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass Frauen mit Behinderungen im Lebensverlauf allen Formen von Gewalt deutlich häufiger ausgesetzt sind.

Sie werden häufiger Opfer von physischer, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt und Erleben leider Diskriminierung auch durch die Behörden, Justiz und Polizei. Nicht zuletzt sind sie häufiger von Mehrfachdiskriminierung betroffen. Dabei bleibt

festzuhalten, dass auch eine erniedrigende Behandlung eine subtile Form der Gewalt darstellt.

Ebenso möchte aber auch ansprechen, dass die Tatsache, dass Frauen überdurchschnittlich häufig Opfer von Gewalt werden, nicht den Blick dafür verstellen darf, dass auch Männer mit Behinderung Opfer von Gewalt werden. Eine Untersuchung zur Lebenssituation von Männern mit Behinderung aus dem Jahr 2013 legt allerdings nahe, dass Männer deutlich häufiger Opfer von körperlicher Gewalt an öffentlichen Orten werden. Die Gewalt, der sich Männer und Frauen ausgesetzt sehen, unterscheidet sich daher deutlich.

Inwieweit allerdings sexuelle Übergriffe möglicherweise auch aufgrund von Scham weniger häufig von Betroffenen benannt werden, müsste man an der Stelle noch weiter untersuchen. Das gilt jedoch – das möchte ich hinzufügen – nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern sicherlich auch für Männer ohne Behinderung, denn das ist immer noch ein sehr tabuisiertes Thema.

Es ist weiterhin festzustellen, dass Grenzverletzungen durch die Betroffenen oftmals zunächst nicht als solche wahrgenommen werden bzw. die Übergänge in dem Bereich fließend sind. Hier gilt es aus unserer Perspektive, Frauen wie Männer beim Festsetzen eigener Grenzen zu stärken und sie zu unterstützen sowie zu ermutigen, Grenzüberschreitungen zu artikulieren.

Für uns heißt das, dass nicht allein der Schutzgedanke im Vordergrund steht, sondern es vielmehr darum gehen muss, Frauen und Männer mit Behinderung im Sinne des Empowerments zu unterstützen und zu stärken.

Menschen mit Beeinträchtigungen haben genauso ein Recht auf Selbstbestimmung wie Menschen ohne Behinderung, und deren Stärkung haben sich Selbsthilfevereine, Träger und nicht zuletzt die Landesregierung zur Aufgabe gemacht. Frauen mit Behinderung sehen wir dabei als Expertinnen in eigener Sache. In der Anhörung, die wir gemeinsam hatten, haben wir eine der Frauenbeauftragten in Einrichtungen kennengelernt, die uns sehr deutlich gemacht hat, dass das auch ihr Selbstverständnis ist. Sie sieht sich als Expertin in eigener Sache und als Vorbild, um Frauen Mut zu machen, sowohl ihre Bedürfnisse als auch die Verletzungen ihrer eigenen Grenzen zu artikulieren.

Leider erleben wir heute immer noch, dass die klassische Frauenhilfestruktur für Frauen und Mädchen mit Behinderung häufig schwer zugänglich ist. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Frauen und Mädchen sie oftmals gar nicht kennen. Diesbezüglich können die Frauenbeauftragten in diesen Einrichtungen eine wichtige Schnittstelle bilden, um sie über diese Angebote zu informieren und sie weiter zu verweisen, aber eben auch genauso, um diese Vorbildfunktion einzunehmen und den Frauen Mut

zu machen, ihre eigenen Grenzen deutlich aufzuzeigen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es herrscht hier im Haus und in dem federführenden Ausschuss bei diesem Antrag große Einigkeit darüber, dass Menschen mit Behinderung nicht nur Schutz benötigen, sondern es im Sinne der Inklusion auch um die Förderung der Selbstschutzkompetenz geht. Dennoch empfiehlt der federführende Ausschuss die Ablehnung des Antrags. Das bedarf vermutlich der Erklärung, und das will ich auch gerne versuchen.

Die Forderungen des CDU-Antrags sind keinesfalls falsch, und es ist keinesfalls falsch, was Sie an der Stelle sagen. Das möchte ich noch einmal unterstreichen. Sie greifen uns aber – die Frau Kollegin Kopp-Herr hat das schon deutlich gemacht – einfach ein Stück weit zu kurz, denn wir haben gehört – in der Anhörung wird das noch einmal sehr deutlich dargestellt –, dass es um einen ganzheitlicheren Ansatz gehen muss. Wir müssen die Menschen selbst noch mehr in den Blick nehmen und ihre Kompetenzen und Rechte stärken.

(Beifall von den GRÜNEN)

Deshalb haben wir mit den Fraktionen gemeinsam verhandelt, und ich bin der Meinung, dass das durchaus konstruktive Gespräche waren. Leider hat es am Ende – ich bin sehr dankbar, dass wir uns alle unabgesprochen darauf verständigt haben, hier keine Schuldzuweisungen vorzunehmen – nicht gereicht, um in der gegebenen Zeit zu einem gemeinsamen Antrag zu gelangen.

Ich bin aber der Meinung, dass wir an diesem Punkt – hier schließe ich mich Frau von Dinther an – sicherlich gemeinsam weiter arbeiten, denn es geht uns darum, die Rechte dieser Menschen zu stärken und die Selbstschutzkompetenz sowohl der Frauen wie auch der Männer mit Behinderung zu stärken. Des Weiteren gebe ich Ihnen völlig recht, dass es gilt, zudem die Kinder in den Blick zu nehmen.