Neben den steigenden Bedarfszahlen wirft der Antrag der CDU-Fraktion aber auch die Frage auf, ob der finanzielle Aufwand, den das Land für die Betreuung und Bildung von Flüchtlingskindern pro Kind aufbringen muss, höher ist als für Nichtflüchtlingskinder. Dazu sagen wir Piraten ganz klar und deutlich: Ja. Denn die Betreuung eines traumatisierten Kindes, das Krieg, Gewalt, Hunger und Flucht erleiden musste, benötigt mehr personelle Ressourcen als die Betreuung nicht traumatisierter Kinder. Und personelle Ressourcen kosten nun einmal Geld. So einfach ist das.
Da wir als Deutschland und damit auch als Nordrhein-Westfalen – wie ich am Anfang meiner Rede dargelegt habe – nicht unschuldig an der Flucht und an der Traumatisierung dieser Kinder sind, ist es unsere moralische Pflicht, die finanziellen Mittel dafür bereitzustellen, damit diese Kinder angemessen betreut werden können. In diesem Sinne freue ich
Christina Kampmann, Ministerin Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie können uns glauben, es ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung, die Flüchtlinge, die derzeit zu uns kommen, auch bestmöglich zu versorgen. Es geht uns dabei nicht nur darum, ihnen ein Dach über dem Kopf zu bieten, nein, wir haben natürlich auch die Eingliederung in den Kitaalltag im Blick, liebe Frau Dr. Bunse.
Integration vom ersten Tag an muss hier das Stichwort sein. Das schaffen wir aber nur, wenn wir uns alle gemeinsam dafür stark machen und den jungen Menschen, die zu uns kommen, eine echte Chance geben. Die Förderung und Sprachbildung im Elementarbereich, die eng an den individuellen Bedarfen der Kinder ausgerichtet ist, ist für die Integrations- und Bildungschancen von Flüchtlingskindern dabei enorm wichtig. Die Kinder, die zu uns kommen, sollen deshalb von Angeboten der Kindertagesbetreuung profitieren, und zwar von Anfang an. Das ist für uns ein ganz wesentlicher Punkt in dieser Debatte.
Nach der Zuweisung an eine Kommune haben Flüchtlingskinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, so, wie alle anderen Kinder auch. Das Land fördert diese Plätze im Finanzierungssystem des Kinderbildungsgesetzes. Dabei gibt es seit diesem Kindergartenjahr im KiBiz eine wichtige Änderung, die Sie in Ihrem Antrag auch ansprechen. Seit dem 1. August dieses Jahres ist nämlich sichergestellt, dass auch bei der unterjährigen Aufnahme der Kitabesuch von Kindern vom ersten Tag an ohne Abzüge finanziert wird, lieber Herr Hafke.
Die Kommunen und die örtliche Jugendhilfeplanung stehen bei dem Thema „Kindertagesbetreuung“ aber noch vor ganz anderen Herausforderungen. Im laufenden Kindergartenjahr stehen in NordrheinWestfalen rund 572.000 Kitaplätze zur Verfügung. Das Land hat derzeit bereits weitere Mittel für weitere 4.500 Kindpauschalen eingeplant, insbesondere für Flüchtlingskinder.
ger von Kindertagesbetreuungsangeboten im kommenden Jahr noch zusätzlich unterstützen. Das hat im Übrigen die Ministerpräsidentin in ihrer Unterrichtung zur Flüchtlingspolitik Anfang September angekündigt.
Ich bin sehr froh, dass im Rahmen des Flüchtlingsgipfels in der vergangenen Woche entschieden worden ist, die Mittel aus dem Betreuungsgeld für Verbesserungen bei der Kinderbetreuung einzusetzen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Weichen für eine bessere finanzielle Unterstützung sind an dieser Stelle ganz klar gestellt.
Von den Trägern, Verbänden und örtlichen Jugendämtern wissen wir auf der anderen Seite aber auch, dass nicht alle Eltern ihre Kinder sofort in eine Betreuung geben können oder wollen: oftmals wegen belastender Flüchtlingserfahrung – auch das ist in dieser Debatte zum Tragen gekommen – und wegen Sprachbarrieren.
Die Landesregierung hat deshalb schnell und sehr bedarfsorientiert gehandelt. Wir haben zusätzliche Mittel bereitgestellt, um Flüchtlingskindern und deren Eltern an institutionalisierte Formen der Kindertagesbetreuung heranzuführen. In diesen sogenannten Brückenprojekten werden die Kinder gezielt und nach ihren ganz spezifischen Bedürfnissen gefördert. Für Erstaufnahmeeinrichtungen und Zentrale Unterbringungseinrichtungen des Landes ist in den entsprechenden Leistungsanforderungen geregelt, dass Ausstattung und Betrieb einer Kinderspielstube unter Einsatz von geeignetem Personal sichergestellt werden muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Ziel ist es, Flüchtlingskinder so früh wie möglich erstens einzubeziehen, zweitens zu fördern und drittens ihre Familien entsprechend zu unterstützen. Davon profitieren Familien, und davon profitiert unsere gesamte Gesellschaft. – Ich freue mich dabei auf Ihre Unterstützung.
Vielen Dank, Frau Ministerin Kampmann. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir auch am Ende dieser Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/9802 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand dagegen stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Der Überweisungsempfehlung ist zugestimmt.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend, Ihnen und Ihren Familien eine angenehme sitzungsfreie Zeit und, wenn Sie Gelegenheit zur Erholung haben, auch eine gute Erholung. Alles Gute!