der Behauptung der Kreise Recklinghausen und Soest sowie der Stadt Essen, das Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen – APG NRW) vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 625), die Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW) vom 21. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 656), das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 632) sowie die Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabegesetz
Durchführungsverordnung – WTG DVO) vom 23. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 686) verletzten die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung
Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt der Beschlussempfehlung Drucksache 16/10098 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Dann haben wir diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
delfingen – Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Schnabel & Kollegen, Brunnenstraße 19, 70372 Stuttgart 1. unmittelbar gegen
16/10099, in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht keine Stellungnahme abzugeben. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen im Hohen Haus? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig so angenommen.
Wir stimmen somit gleich ab über den Wahlvorschlag Drucksache 16/10080. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es dazu Gegenstimmen? – Sind Enthaltungen im Hohen Hause festzustellen? – Das ist beides nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen.
Die Übersicht enthält fünf Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden, sowie einen Entschließungsantrag. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.
Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den jeweiligen Ausschüssen entsprechend der Übersicht 34 Drucksache 16/10100. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Abstimmungsergebnisse einstimmig bestätigt, wie zu erwarten war.
Damit stelle ich gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass diese Beschlüsse in Übersicht 16/36 damit bestätigt sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich berufe das Plenum wieder für morgen, Donnerstag, den 5. November 2015, pünktlich um 10 Uhr ein. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.