Protokoll der Sitzung vom 05.11.2015

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Piraten spricht jetzt Herr Kollege Düngel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mein Popcorn im Büro vergessen. Das war hier schon großes Kino und für eine richtig schöne große Schüssel Popcorn geeignet.

Wie auch immer! Gucken wir uns das Verfahren noch einmal an. Herr Hafke, ich kann vorwegnehmen – das habe ich schon letzte Woche im Ausschuss gesagt –: Selbstverständlich stimmen wir dem FDP-Antrag zu. Eigentlich haben wir auch schon dem originären FDP-Antrag zugestimmt. Wir werden natürlich auch dem Änderungsantrag zustimmen. Das ist auch eine Konsequenz, die sich eigentlich aus der Beratung von letztem Donnerstag ergeben hat. Ich komme nachher aber noch einmal darauf zurück.

Kinderschutz ist – da sind wir uns in allen Fraktionen selbstverständlich einig – natürlich wichtig. Wir sind uns auch einig, dass das Bundeskinderschutzgesetz im Januar 2012 da zumindest einen richtigen Weg eingeschlagen hat.

Jetzt gibt es an der einen oder anderen Stelle die eine oder andere Stellschraube, an der man noch ein bisschen drehen muss. Das ist auch alles ganz normal. Dafür gibt es eben diesen Evaluationsprozess im Bund.

So weit alles schön und gut! Aber was spricht dagegen, wenn wir im Land Nordrhein-Westfalen Problemstellungen erkennen, eine Anhörung im Landtag durchzuführen, bei der die Betroffenen, die Vereine und die Verbände, ganz klar und deutlich schildern, dass es an der und der Stelle Probleme bei uns im Land gibt? Was spricht dagegen, dass wir uns genau dieser Probleme annehmen und vom Land Nordrhein-Westfalen eine starke Aussage in Richtung Bund machen, und zwar noch während des Evaluationsprozesses, wie sich das Land Nordrhein-Westfalen an dieser Stelle verhalten möchte?

Nichts spricht dagegen, gar nichts! Wir greifen nicht in irgendein laufendes Gesetzgebungsverfahren oder sonst etwas ein. Wir positionieren uns hier. Wir verabschieden kein neues Gesetz, das morgen gilt und übermorgen schon wieder überholt ist, sondern versuchen, die dringendsten Probleme in diesem Bereich von uns aus ein bisschen in den Griff zu bekommen und ein bisschen daran zu drehen, soweit wir das von hier aus machen können. Die Bundesgesetze können wir eben nicht von hier aus ändern. Das kann letzten Endes nur der Bundestag tun.

Liebe Dagmar Hanses, schön und gut! Natürlich ist über den Bundesrat auch ein entsprechender Einfluss des Landes gegeben. Aber es ist doch der sinnvollere Weg, wenn wir diesen Einfluss möglichst frühzeitig geltend machen und uns als Land von Anfang an positionieren. Dafür brauchen wir nicht zu warten, bis Mitte Dezember dieses Jahres die Evaluation abschließend vorliegt.

(Beifall von den PIRATEN)

Die Konfliktlage ist also klar. Die Verbände und die Vereine signalisieren, dass es diese Probleme gibt.

Der Antrag – Marcel Hafke hat es gerade gesagt – ist möglicherweise auf dem falschen Briefbogen gedruckt. Das ist wohl der tatsächliche Grund. Ich vermute, dass wir heute auch einen rot-grünen Antrag beraten könnten, der vielleicht in eine ähnliche Richtung ginge. Der runde Tisch würde nicht runder Tisch heißen, sondern Taskforce. Dann wäre alles schön; alles wäre ein mit der Landesregierung und dem Land Nordrhein-Westfalen kompatibles Programm überführt.

Einen solchen rot-grünen Antrag haben wir aber nicht. Wir haben den FDP-Antrag. Die FDP war an der Stelle ein kleines bisschen schneller und hat dieses Thema aufgegriffen.

Aber genau dafür machen wir dann doch die Anhörung. Wir beraten in mehreren Ausschusssitzungen hier im Landtag genau dieses Problem. Mir ist, ehrlich gesagt, völlig wumpe, welche Partei oben draufsteht, wenn am Ende das Richtige in dem Antrag drinsteht.

Deswegen – so habe ich es eben gesagt – werden wir beiden Anträgen zustimmen. Der Landesjugen

dring bzw. Bundesjugendring haben diverse Vorschläge gemacht. Ein Vorschlag ist in dem Änderungsantrag noch mit aufgegriffen worden. Auch das ist ein guter Weg.

Um es an dieser Stelle noch einmal ganz klar und deutlich festzuhalten: Dieser Evaluationsprozess, den wir im Bund haben, widerspricht nicht dem heutigen Antrag, der hier zur Abstimmung vorliegt.

(Beifall von Bernhard Tenhumberg [CDU])

Es ist ein paralleles Verfahren. Das greift ineinander, aber läuft nicht gegeneinander.

Deswegen, lieber Bernhard Tenhumberg, freut es mich sehr, dass die CDU-Fraktion sich durchringen konnte, beiden Anträgen zuzustimmen. Die Opposition stimmt für diesen Antrag, obwohl die FDP draufsteht und nicht die CDU, die Piraten oder sonst was. Wir machen sachorientierte Politik. Deswegen bekommt dieser Antrag unsere Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN, der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Düngel. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schulze in Vertretung für Frau Ministerin Kampmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Hafke, erst einmal vorweg: Ministerin Kampmann ist heute auf der Bund-Länder-Konferenz zum Thema „Kita“. Ich denke, es ist wichtig, dass sie dort die Interessen von Nordrhein-Westfalen vertritt und wir als Land in diesen Verhandlungen wirklich dabei sind. Deswegen kann sie heute nicht hier sein.

Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir uns als Landesregierung darüber freuen, dass alle hier offensichtlich ein gemeinsames Anliegen haben, nämlich Kinder und Jugendliche bestmöglich vor Übergriffen zu schützen. Das hat sich heute in der Debatte schon gezeigt. Es hat sich auch schon in den beiden Fachausschüssen und in der Anhörung mit den Sachverständigen gezeigt.

Der § 72 SGB VIII spielt dabei eine wichtige Rolle. Der Bundesgesetzgeber wollte damit den Kinderschutz für die Jugendämter und für die freien Träger der Jugendhilfe, zu denen auch die Sportverbände gehören, weiter verbessern. Das hat aus unserer Sicht im Kern funktioniert – auch deshalb, weil es durch die neue Vorlagepflicht erstmals mit allen Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen, die in regelmäßigem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, einen intensiven Austausch über das Thema „sexueller Missbrauch“ gegeben hat. Sie wurden für das Thema sensibilisiert und sind wachsamer geworden.

Wir wissen aber auch alle: Die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen reicht für einen wirksamen Kinderschutz allein nicht aus. Sie ist aber ein wichtiger Teil eines Präventions- und Schutzkonzeptes für Kinder und Jugendliche, das vor Ort entwickelt werden sollte.

Trotzdem nehmen wir die kritischen Anmerkungen zum erweiterten Führungszeugnis, vor allen Dingen von den Sportvereinen und Sportverbänden, ernst. Das haben wir auch schon aufgegriffen. Wir unterstützen den Vorschlag des Deutschen Bundesjugendrings und des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der lautet:

„Das erweiterte Führungszeugnis sollte durch eine Bescheinigung ersetzt werden, die unmittelbar durch das Bundeszentralregisteramt ausgestellt wird und die nur die Information enthält, dass kein Tätigkeitsausschluss nach § 72a vorliegt.“

Damit könnte der bürokratische Aufwand minimiert werden. Die Rechtssicherheit für die Personen, die mit der Einsichtnahme betraut sind, könnte erhöht werden. Gleichzeitig wird ausgeschlossen, dass sie Kenntnis von nicht einschlägigen Straftaten erhalten.

Dass die Landesregierung diese Lösung für richtig hält, haben wir dem Bund bereits im Frühjahr bei der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes mitgeteilt.

(Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE] und Sigrid Beer [GRÜNE] – Dagmar Hanses [GRÜNE]: So ist es!)

Wir haben das übrigens auch dem Ausschuss für Familie, Kinder, Jugend und Sport – zum Nachlesen: in der Vorlage 16/2828 vom 13. April 2015 – mitgeteilt.

Wir sind sehr zuversichtlich, dass diese bundesgesetzliche Änderung Anfang 2016 umgesetzt wird. Sie können uns glauben, dass wir das mit Nachdruck begleiten werden. Das ist der richtige Weg hin zu einer praktikablen Lösung.

Meine Damen und Herren, ein landesweiter runder Tisch, wie Sie ihn sich wünschen, ist dagegen nicht praktikabel. Einzelne Problemfälle können nur ganz konkret vor Ort geklärt werden; da, wo es nötig ist, auch unter Beteiligung der entsprechenden Spitzenverbände und der Landesverbände.

Die Landesjugendämter sind gerne bereit, bei einzelnen Fällen zu moderieren und zu unterstützen. Das ist eine schlüssige, vernünftige Vorgehensweise, anstatt direkt große Strukturen zu schaffen, die uns konkret nichts bringen.

Klare Regelungen und praktikable Strukturen sind gerade für die Ehrenamtlichen wichtig, die wir entlasten wollen. Sie sind auch wichtig für eine klare

Haltung der Träger und für einen breiten Bewusstseinswandel, damit die Vorlagepflicht für Ehrenamtliche künftig nicht mehr als Verunsicherung und Zumutung, sondern als Selbstverständlichkeit

wahrgenommen wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wenn keine weiteren Wortmeldungen angemeldet werden, was der Fall zu sein scheint, schließe ich die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 10.

Wir kommen zur Abstimmung erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/10136. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP-Fraktion, die CDU-Fraktion und die Piraten. Wer stimmt dagegen? – Das sind die SPDFraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Änderungsantrag Drucksache 16/10136 der Fraktion der FDP abgelehnt.

Wir kommen damit zweitens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/7781. Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend empfiehlt in Drucksache 16/10102, den Antrag abzulehnen. Wir führen jetzt die Abstimmung über den Antrag selbst durch. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP, die CDU und die Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Beim fraktionslosen Abgeordneten Schwerd eine Enthaltung. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis auch der Antrag der FDPFraktion Drucksache 16/7781 abgelehnt worden.

Ich rufe auf:

11 Partnerland Ghana ernst nehmen – Entwick

lung des Gesundheitssystems unterstützen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/10063

Ich eröffne die Aussprache, und Frau Kollegin Klöpper hat für die antragstellende Fraktion jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Ausschuss und auch hier im Plenum wurde schon mehrfach über unser Partnerland Ghana gesprochen. Zuletzt haben wir im Ausschuss für Europa und Eine Welt am 19. Juni 2015 mit Fachleuten geredet, welche Po

tenziale sie noch für die Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit sehen.

Die Experten waren sich einig: Meine Damen und Herren, es stimmt, dass Ghana besser aufgestellt ist, als es andere afrikanische Staaten sind. Daten zur Lebenserwartung, zur Gesundheit von Müttern und Kindern sowie anderes mehr sind besser. Darauf können die Ghanaer wirklich stolz sein.

Aber, verehrte Kollegen, auch wir können darauf stolz sein – war es doch damals eine kluge Entscheidung vom Ministerpräsidenten Dr. Rüttgers und später auch von Armin Laschet, Ghana als Partnerland von Nordrhein-Westfalen weiterhin auszuwählen und die vielen guten Projekte, die es in beiden Ländern auch schon vorher gab, zu unterstützen.