Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der jüngeren Vergangenheit haben die Verfassungsgerichte nicht zuletzt aufgrund von Sachverhalten aus Nordrhein-Westfalen grundlegende Entscheidungen zur Beamten- und Richterbesoldung getroffen. Wir erinnern uns alle noch gut an den Sommer 2014. Im von FDP, CDU und zwei Piraten angestrengten Normenkontrollverfahren
wurde das rot-grüne Besoldungsanpassungsgesetz für die Jahre 2013/2014 für die Besoldungsgruppen ab A11 mit der doppelten Nullrunde ab A13 vom Verfassungsgerichtshof in Münster verworfen. Flink
Im Mai dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Richterbesoldung konkrete Prüfungsschritte und Parameter vorgegeben, die eine verfassungsgemäße Mindestalimentation sicherstellen sollen.
Mit dem heute zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf sollen nun die Tarifabschlüsse für 2015 und 2016 inhaltsgleich, jedoch zeitversetzt auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen werden. Das ist weniger ein Beleg neuer rotgrüner Großzügigkeit gegenüber den Beamten und Richtern als vielmehr der Versuch, den verfassungsrechtlichen Anforderungen nunmehr endlich zu genügen. In der Tat setzt der vorliegende Gesetzentwurf zum weit überwiegenden Teil die Vorgaben um.
Soweit der Gesetzentwurf – anders als das Bundesverfassungsgericht – in die Berechnungen noch Sockelbeträge einstellt sowie auf die in mehreren Randnummern der Entscheidung geforderte um fünf Jahre überlappende Vergleichsbetrachtung verzichtet, erscheinen die dafür von der Landesregierung gefundenen Begründungen zwar nachvollziehbar. Im Hinblick auf das aufgrund von Vorlagebeschlüssen des Oberverwaltungsgerichts NRW in Karlsruhe noch zur Entscheidung anstehende Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldungsgruppen A9 sowie A12 und A13 aus den Jahren 2003 und 2004 wäre es allerdings vorzugswürdig gewesen, das Urteil schlicht und einfach wortwörtlich umzusetzen.
Ebenfalls hätte es der Landesregierung gut angestanden, sich mit einem nicht von vornherein von der Hand zu weisenden weitergehenden Hinweis des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zumindest argumentativ auseinanderzusetzen. In der Tat ist der für die R-Besoldung vom Bundesverfassungsgericht für die Vergleichsbetrachtungen der Besoldungsentwicklung über eine Dauer von 15 Jahren gewählte Anknüpfungspunkt von etwa der Hälfte der Lebensdienstzeit eines Richters oder Staatsanwalts bei anderen Laufbahnen, beispielsweise im Polizeidienst, länger. Eine für die betroffenen Besoldungsgruppen diesem Umstand Rechnung tragende zusätzliche Betrachtung wäre daher sicherlich förderlich gewesen.
Meine Damen und Herren, zu Recht weisen die Verbände zudem darauf hin, dass eine einseitig an der verfassungsrechtlichen Untergrenze der Mindestalimentation orientierte Besoldungspolitik auf Dauer den Herausforderungen für den öffentlichen Dienst nicht gerecht werden wird.
berzahlen für den Richter- und Staatsanwaltschaftsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm sowie für den höheren Finanzdienst so stark sinken, dass Bewerbungs- und/oder Einstellungsvoraussetzungen gesenkt werden müssen, sind das Anzeichen einer Fehlentwicklung, der gegengesteuert werden muss.
Die Besoldung ist dabei sicherlich nur ein Aspekt, aber ein nicht zu vernachlässigender Aspekt. Im Rennen um die besten Köpfe muss der öffentliche Dienst – auch monetär – attraktiv bleiben.
Die rot-grüne Politik von mehr Stellen bei schlechterer Bezahlung ist vor den Verfassungsgerichten gescheitert. Zu einer konsequenten Aufgabenkritik gibt es daher keine Alternative, wenn der öffentliche Dienst attraktiv und finanzierbar gestaltet werden soll. Dieser Aufgabe muss sich Rot-Grün endlich stellen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Haben Sie das gehört? Haben Sie das gelesen? Sie fragen sich, was Sie gehört haben sollen oder gelesen haben sollen. Genau! Sie haben nämlich vor allen Dingen nicht den Aufschrei der Beamtinnen und Beamten des Landes gehört.
Das ist die Folge davon, dass – so wurde es auch schon erwähnt – die Opposition des Landtags Nordrhein-Westfalen geklagt hat. Dass wir heute über einen Gesetzentwurf der Landesregierung sprechen, liegt daran, dass dem Petitum, das wir in den Beratungen im letzten Jahr und im Klageverfahren aufgestellt haben und das auch an diesem Rednerpult mehrfach aufgestellt worden ist, die Landesregierung möge doch mit den Beamtinnen und Beamten sowie den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern reden, offenbar gefolgt worden ist. Hier wurde ja auch betont, dass man dafür dankt, dass geredet wurde – vonseiten der regierungstragenden Fraktionen. Nur: Danken müssen an dieser Stelle natürlich die Beamtinnen und Beamten.
In weiten Teilen hat man die Eins-zu-eins-Übernahme der Tarifentwicklung begrüßt. Das war auch im Rahmen der Stellungnahmen der Sachverständigen der Fall. Meine Vorredner haben die Nuancen herausgearbeitet, die aus Sicht der einzelnen Gewerkschaften noch zu klären wären. Aber insgesamt sind dies in ihrer Gänze keine eigentlichen Gründe, dem Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern. Auch das wurde hier bereits betont.
Es gehört aber auch zu dieser Wahrheit, von der ich gerade sprach, dass eine Vielzahl von Beschäftigten des Landes in weiten Teilen im Regen stehen gelassen wird. Wir hatten am 20. Oktober dieses Jahres im Unterausschuss Personal die Anhörung zum Haushalt 2016. Dort haben wir von SCHaLL NRW, einer Interessenvertretung von Lehrerinnen und Lehrern aus NRW, gehört, dass es erhebliche Missstände, die es zu beseitigen gilt, im Verhältnis zwischen einerseits den tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern und andererseits den verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern gibt.
Das Finanzministerium war über Wochen und Monate leider nicht dazu in der Lage, die Situation dieser Menschen korrekt und vollumfänglich darzustellen. Trotz mehrfacher Verschiebungen seitens unserer Fraktion versuchte es, im Ausschuss immer wieder unvollständige und verzerrende Informationen zu liefern.
Wer sich einen Eindruck über die wahren Verhältnisse in NRW verschaffen möchte, dem empfehle ich die Stellungnahme 16/3082 – Neudruck.
Aber einen guten Sozialdemokraten erschüttert eben nichts. Daher wurde auch unser Antrag Drucksache 16/8113 „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – Landesregierung muss Handlungsbedarf im öffentlichen Dienst erkennen und wahrnehmen“ eiskalt abgelehnt. Es gab dazu nicht einmal eine ernsthafte Begründung im Haushalts- und Finanzausschuss, als die Sozialdemokratie sehr kleinlaut die größte Sympathie für diesen Antrag zum Ausdruck bringen musste und in einem akustisch kaum verständlichen Ton sagte, dass man ihn trotzdem ablehne. Ja, für diese Antwort hätte ich mich in der Tat geschämt.
(Stefan Zimkeit [SPD]: Sie haben gerade über den Haushalts- und Finanzausschuss gesprochen! Da war ich da!)
Wir Piraten können natürlich damit leben, dass das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird – aber auch nur dann, wenn die Landesregierung aktiv daran arbeitet, gleiche Bedingungen bei Entlohnung, Unterstützungsleistungen und Altersvorsorge für verbeamtete und tarifbeschäftigte Menschen im Lande Nordrhein-Westfalen zu schaffen.
Während der laufenden Haushaltsberatungen haben den Landtag und uns zudem Zuschriften erreicht, mit denen sich auch andere betroffene Berufsgruppen meldeten, die in ihren Schreiben plausibel darlegten, dass es hier großen Anpassungsbedarf gibt.
Insgesamt – das muss gesagt werden – bitten wir alle Beamtinnen und Beamten um Verständnis, wenn wir der hier nunmehr durch das Gesetz vorgelegten Lösung nicht zustimmen werden. Wir werden uns der Stimme enthalten.
Allerdings frage ich auch jeden einzelnen Mitarbeiter – ob nun verbeamtet oder tarifbeschäftigt –, ob es im Jahr 2015 immer noch angemessen ist, dass diese Unterschiede bei gleicher Arbeit weiterhin so noch existieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Groschek, der den Finanzminister vertritt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Lohn, ich kann leider nicht auf Ihre Provokation antworten, da ich in eigener Sache nicht antworten darf, weil der Tagesordnungspunkt das nicht hergibt. Ich würde den Streit mit Ihnen gerne führen.
Ich hoffe, Sie machen das geltende Ministergesetz zur Grundlage einer parlamentarischen Beratung. Dann können wir uns so auseinandersetzen, dass die Dinge geradegerückt werden. Ich halte mich für heute sehr zurück.
Jetzt kommen wir aber auf den eigentlichen Tagesordnungspunkt zu sprechen. Wir haben im Mai dieses Jahres Gespräche mit den gewerkschaftlichen Arbeitnehmervertretungen geführt. Wir sind von beiden Flügeln auf die Mitte zugegangen. Es gab einen Kompromiss, der sich als sehr tragfähig herausgestellt hat. Der Gesetzentwurf ist mit Orientierung an diesem Kompromiss erarbeitet worden. Wir haben schon vor Verabschiedung des Gesetzes nach diesem Gesetzentwurf gehandelt.
Was die Vorwürfe hinsichtlich der Wertschätzung des öffentlichen Dienstes angeht, kann ich nur sagen: Einige von Ihnen bräuchten dringend einen Spiegel; denn die Wertschätzung war selten so hoch wie jetzt.
Wir investieren in innere Sicherheit und lassen sie uns etwas kosten; Stichwort: Rekordeinstellungen bei den Polizeibeamtinnen und -beamten und den Anwärtern. Da haben Sie seinerzeit runtergefahren; da war bei Ihnen von Leistungsdichte als Mobbing für die Polizei die Rede.
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Marc Lürbke [FDP]: Das stimmt doch gar nicht! – Zuruf von Dirk Wedel [FDP])
Wir haben dafür gesorgt, dass unsere Richter die viertbeste Bezahlung in ganz Deutschland haben. Von wegen Schlusslicht! Also erzählen Sie hier keine Märchen und nehmen Sie das, was Sie jetzt als oppositionelles Getöse in den Raum blasen, zum Maßstab, wenn Sie je wieder eine andere Position in diesem Landtag haben. Es ist nämlich das Gegenteil von Wertschätzung und Respekt, wenn man in der Opposition anders redet als in der Regierung.
Das Respektloseste dem öffentlichen Dienst gegenüber war Ihr unsägliches Lebensmotto „Privat vor Staat“. Das war die größte Respektlosigkeit in diesem Land.
Wir haben natürlich die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Leitplanken beachtet. Die Gesetzesbegründung ist auch deshalb so lang, weil sie detailliert auf die Argumente des Bundesverfassungsgerichts eingeht. Wir haben inzwischen die erste Bestätigung von Verwaltungsgerichtsseite, dass auch die Besoldungsrunde 2013/2014 diesen Verfassungsanforderungen entspricht.