Protokoll der Sitzung vom 03.12.2015

Herr Höne, wenn das für Sie nichts ist, dann empfehle ich Ihnen, sich noch einmal die Grundrechenarten anzuschauen. Vielleicht kommen Sie dann zu einem anderen Ergebnis. Im Übrigen liegt das, dass wir diese Mittel zur Verfügung stellen können, nicht nur an den sprudelnden Steuereinnahmen, wie Herr Nettelstroth das gerne in den Vordergrund stellt, sondern zum großen Teil auch an der kommunalfreundlichen rot-grünen Politik.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Widerspruch von der CDU)

Ich nenne Ihnen gerne noch ein paar Punkte: Da ist zunächst die Grunderwerbsteuer, die Sie von der Opposition so gerne geißeln. Nachdem SchwarzGelb sie gestrichen hatte, haben wir die Beteiligung der Kommunen an der Grunderwerbsteuer wieder eingeführt.

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

Alleine das beschert den Kommunen schon ein Plus von 500 Millionen €. Mit 23 % haben wir den höchsten Verbundsatz in Deutschland. Im Vergleich hinkt Bayern da mit 12,75 % hinterher.

(Anhaltende Zurufe von der CDU)

Ich drücke es mal in Zahlen aus. Das bedeutet, dass im Jahr pro Einwohner Bayern 360 € zur Verfügung stellt, während das in Nordrhein-Westfalen 477 € sind, also deutlich mehr.

(Beifall von den GRÜNEN)

Frau Kollegin!

Manuela Grochowiak-Schmieding (GRÜNE) :

Nein, ich möchte das jetzt zu Ende führen.

Das ist Ihre Entscheidung.

Wer die Erhöhung des Verbundsatzes dann auch noch, wie man teilweise aus den Reihen der Opposition hört, auf 28 % fordert, der sollte dann auch sagen, wie das finanziert werden soll. Immerhin würde das eben noch einmal schlappe 2,5 Milliarden € mehr im Landeshaushalt ausmachen. Aber die Opposition reduziert ihr politisches Handeln auf das Anmahnen einer noch sparsameren Haushaltspolitik einerseits und die Forderung von Mehrausgaben andererseits.

Ungeachtet Ihrer früheren Taten stellen sich heute CDU und FDP als vermeintliche Anwälte der kommunalen Interessen dar. Eine Bedarfsanalyse der kommunalen Aufwendungen – Herr Höne, Sie haben es eben noch einmal ausgeführt – soll die Grundlage des Finanzausgleichs sein wie in Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Danach werden zur Ermittlung des erforderlichen Finanzbedarfs die mittleren Aufwendungen der Kommunen zugrunde gelegt, höhere Aufwendungen gekappt. Eine Beteiligung in wirtschaftlich guten Zeiten an wachsenden Steuereinnahmen erfolgt dabei nicht. Die kommunalen Sparerfolge, Steuermehreinnahmen oder Entlastungseffekte des Bundes werden zeitnah vom Land abgeschöpft, so wie es in Sachsen-Anhalt passiert. Die Kommunen verbleiben dann dauerhaft in Mindestausstattungen.

Das machen wir hier anders. In NordrheinWestfalen werden die Kommunen über das Verbundquotenmodell an wachsenden Steuereinnahmen beteiligt. Da müssen wir den Vergleich mit anderen Bundesländern wahrhaftig nicht scheuen.

Das Gemeindefinanzierungsgesetz ist kommunalfreundlich und fair.

(Beifall von der SPD)

Es ist deshalb kommunalfreundlich, weil die Mittel so hoch sind wie noch nie.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zu- rufe von der CDU und der FDP)

Es ist deshalb fair, weil die Verteilung nach Kriterien erfolgt, die objektiv und nachvollziehbar sind, meine Damen und Herren.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche allseits noch einen schönen Abend.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank. – Meine Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

(Zurufe: Oh!)

Ja, das ist schade. Aber auch so schöne Debatten gehen mal dem Ende zu. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 16/10386. Ich darf fragen, wer diesem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zustimmen möchte. Den darf ich um das Handzeichen bitten. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Änderungsantrag Drucksache 16/10386 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piratenfraktion gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt worden ist.

Ich lasse zweitens abstimmen über den zweiten Änderungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 16/10387. Wer ist für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass der Änderungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 16/10387 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piratenfraktion gegen die Stimmen der CDUFraktion abgelehnt worden ist.

Ich lasse drittens abstimmen über den Einzelplan 03. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/10503, den Einzelplan 03 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung folgen? – Wer möchte das nicht tun und stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Einzelplan 03 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piratenfraktion in zweiter Lesung angenommen worden ist.

Ich darf darauf hinweisen, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 Drucksache 16/9302 entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache

16/10517 morgen abgestimmt wird. Ebenso werden wir dann über die Rücküberweisung zur dritten Lesung abstimmen.

Ich rufe auf:

Einzelplan 13 Landesrechnungshof

Ich darf hinweisen auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/10513.

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen, sodass wir unmittelbar zur Abstimmung über den Einzelplan 13 kommen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/10513, den Einzelplan 13 – Landesrechnungshof – unverändert anzunehmen. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass der Einzelplan 13 in zweiter Lesung mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Fraktionen einstimmig angenommen worden ist.

Wir kommen zum:

Einzelplan 01 Landtag

Ich darf auch hier verweisen auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/10501.

Bekanntlich ist auch zu diesem Einzelplan eine Debatte nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, diesen Einzelplan 01 unverändert anzunehmen. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass der Einzelplan 01 mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Enthaltung der Piratenfraktion in zweiter Lesung angenommen worden ist.

Wir kommen zum:

Einzelplan 16 Verfassungsgerichtshof

Auch hier verweise ich wieder auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/10516.

Wiederum ist eine Debatte heute nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, den Einzelplan 16 unverändert anzunehmen. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung folgen? – Wer stimmt dagegen? – Enthält sich ein Kollege? –

Dann stelle ich fest, dass der Einzelplan 16 mit den Stimmen aller Parlamentsfraktionen in zweiter Lesung einstimmig angenommen worden ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterbrechen an dieser Stelle die Haushaltsberatungen und führen sie morgen fort, aber nicht wie ursprünglich vorgesehen unter TOP 1, sondern unter TOP 2, weil wir morgen noch eine Unterrichtung bekommen. Wir werden dann die Debatte mit dem Einzelplan 02 fortsetzen.

Damit sind wir – wenn auch etwas später als ursprünglich gedacht – am Ende unserer heutigen Sitzung.

Ich berufe das Plenum wieder ein für morgen, Freitag, 4. Dezember, 10 Uhr. Ich wünsche Ihnen allen noch einen angenehmen Abend.

Die Sitzung des Landtags ist geschlossen.