Wir kommen also direkt zur Abstimmung. Über die beiden Nummern der Beschlussempfehlung ist getrennt abzustimmen.
Erstens. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Nummer 1 der Beschlussempfehlung Drucksache 17/11198, die vom Ausschuss für Haushaltskontrolle festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine sowie die ausgesprochenen Missbilligungen gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung zu bestätigen. Wer möchte das bestätigen? – Gibt es dazu Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Empfehlung in Nummer 1 in der Beschlussempfehlung 17/11198 einstimmig bestätigt und angenommen worden.
Zweitens stimmen wir ab über den folgenden Vorschlag: Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Nummer 2 der Beschlussempfehlung Drucksache 17/11198, der Landesregierung für die Landeshaushaltsrechnung 2017 – Drucksache
17/4633 – im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2019 des Landesrechnungshofes über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2018 – Drucksache 17/7300 – gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Art. 86 der Landesverfassung Entlastung zu erteilen.
Wir kommen damit zur Abstimmung über die Erteilung der Entlastung. Wer stimmt der Entlastung zu? – Gibt es dazu Gegenstimmen? – Gibt es dazu Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Damit ist der Landesregierung gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 86 der Landesverfassung Entlastung erteilt worden.
Wir stimmen also direkt ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/11142 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Diese sehe ich nicht. Enthaltungen? – Die gibt es auch nicht. Damit haben wir den Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.
gleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder (Gewerbesteueraus- gleichsgesetz Nordrhein-Westfalen – GewStAus- gleichsG NRW –)
Auch hierzu hat Frau Ministerin Scharrenbach ihre Einbringungsrede zu Protokoll abgeben. (siehe An- lage 3)
Wir kommen sogleich zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/11195 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Gibt es dazu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch nicht. Einstimmig so überwiesen.
Wir kommen also zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Unterrichtung Drucksache 17/11153 – Neudruck – an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Damit ist die Unterrichtung so überwiesen.
Wir kommen gleich zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 17/11199, die in Vorlage 17/3877 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Vorlage 17/3877 selbst, nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt der Vorlage 17/3877 zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Damit ist die Vorlage Drucksache 17/3877 einstimmig angenommen und die Genehmigung erteilt.
Die Übersicht 35 enthält elf Anträge sowie zwei Änderungsanträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Die Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse
Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung der Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Übersicht 35. Wer bestätigt diese? – Gibt es Gegen
stimmen? – Enthaltungen? – Nein. Damit sind die in Drucksache 17/11272 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse einstimmig bestätigt.
Gemäß § 97 Abs. 8 der Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses dem Landtag mindestens vierteljährlich zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 17/39 Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen.
Wir kommen also zur Abstimmung. Wer bestätigt die Beschlüsse? – Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Sehen wir auch nicht. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in der Übersicht 17/39 einstimmig bestätigt.