Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag mit der Drucksache 17/11683 an den Hauptausschuss. Gibt es dazu Gegenstimmen? – Die sehe ich nicht. Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es auch nicht. Damit ist der Antrage auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 17/11683 einstimmig so überwiesen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der größte Schatz, den unser Land hat, sind unsere Kinder und unsere jungen Menschen. Das ist ein schöner, aber auch richtiger Kalenderspruch, der in vielen politischen Sonntagsreden immer wieder vorkommt.
Bildungs- und Finanzpolitiker werden sich vielleicht auf einen anderen Spruch verständigen: Kinder sind uns lieb und teuer. – Denn die vielen Schätze werden noch wertvoller, wenn wir in sie investieren. Dazu gehören viel Zeit und Liebe, aber eben auch viel Geld, insbesondere auch von der öffentlichen Hand.
Kurz vor Ende Ihrer Regierungszeit brachten Sie, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, 2016 den Vorschlag für das Förderprogramm „Gute Schule“ ein. Zwei Milliarden Euro sollten den Schulen bis 2020 zur Verfügung stehen. „Gute Schule 2020“ war inhaltlich sicher ein dringend notwendiges Förderprogramm zur Stärkung der Schulinfrastruktur. Aber es war auch nur eine späte Reaktion auf Ihre unzureichende Schul- und Finanzpolitik. Sie haben die Finanzierung von Kommunen und Schulen umfangreich vernachlässigt.
CDU und FDP haben damals nicht zugestimmt – übrigens aber nur deshalb nicht, weil das Finanzierungsmodell umstritten war. Denn auch das gehört zur Wahrheit: Unter Rot-Grün wurde kein Euro zu diesem Programm beigetragen,
sondern die Kommunen sollten Kredite machen, die dann über spätere Landeshaushalte zurückgezahlt werden müssen.
Die NRW-Koalition hat 2017 dennoch dieses Programm übernommen – ich habe es schon gesagt: weil es inhaltlich notwendig war –, weitergeführt und entsprechend ausgebaut.
Wir alle wissen aus Diskussionen nicht nur im Schulausschuss, sondern auch in den Kommunen, dass die Umsetzung nicht ohne Probleme gelaufen ist. Auch in der Anhörung haben wir es wieder gehört. Der Grund ist nahe liegend – ich zitiere hier mit
„Allerdings sind die Rahmenbedingungen zum Erhalt von Förderungen und die anschließende Schlussverwendung vielfach personalintensiv. Hier ist der Gesetz- bzw. Fördergeber aufgerufen, die Verfahren zur Beantragung von Förderungen … zu vereinfachen.“
Deshalb ist das mit den Förderprogrammen so eine Sache. Damit allein kommen wir nicht zurecht – oder um es mit einem Bild zu sagen: Richtig ist hier, dass ein Pferd allein den Karren nicht aus dem Dreck zieht. Deshalb reicht ein „Weiter-so“ nicht. Die NRWKoalition will sich breiter aufstellen und tut das bereits. Um das Bild wieder zu bemühen: Es bedarf mehrerer Pferde, um den Karren wieder ans Laufen zu bringen.
In den vergangenen Jahren haben Bund und Land die Unterstützungen deutlich verbessert. Ich erinnere an das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes: 3,5 Milliarden Euro für die Schulinfrastruktur, 1,1 Milliarden Euro in Nordrhein-Westfalen bis 2023. Die pauschale Verteilung gewährleistet, dass die Kommunen eigene Schwerpunkte setzen können; denn sie wissen selbst am besten, in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können. Ich erwähne hier den DigitalPakt des Bundes: 1 Milliarde Euro mehr.
Auch das Land hat, wir haben neben dem Programm „Gute Schule 2020“ Arbeit geleistet. Mit dem Landeshaushalt 2021 beraten wir das GFG. Kollege Guido Déus hat gestern dazu gesprochen. Die Gemeindefinanzierung wird sich auf rund 13,5 Milliarden Euro belaufen – ein neuer Rekordwert. Dabei stellen wir den Kommunen sogar 928 Millionen Euro mehr zur Verfügung, als dies regulär der Fall wäre. Wir schaffen Möglichkeiten für Investitionen auch in Schulen. Ebenso erhöhen wir die Schul- und Bildungspauschale von 600 Millionen Euro auf 723 Millionen Euro. So ist es für das Jahr 2021 geplant.
Frau Schneckenburger – hier im Saal sicherlich einigen gut bekannt – hat als Vertreterin der Stadt Dortmund ausdrücklich gefordert, die Schulpauschale müsse adäquat erhöht werden. Genau das tun wir.
Auch Herr Dr. Hopfe von der NRW.BANK hat gesagt, die Schulpauschale im GFG – Zitat – „war ein sehr guter Schritt für die Kommunen weg von der starren Form, bei der man genau sagen musste, welche Projekte man realisieren muss“.
Um im Bild zu bleiben: Unser Ziel ist nicht der goldene Zügel. – Städte sollen Schulträger bleiben. Dann dürfen, sollen und müssen sie aber auch selbst in der Lage sein, Verantwortung dafür zu tragen, wie ihre Schulen ausgestattet sind. Förderprogramme bleiben sicher unverzichtbar, sie können aber nur ein
„Bei Förderungen in welchen Bereichen auch immer stößt man sehr schnell an personelle Belastungs- und Auslastungsgrenzen.“
Ich fasse kurz zusammen: „Gute Schule 2020“ hat den Städten und Kommunen sicherlich geholfen. Eine einfache Fortschreibung passt aber nicht in die Zeit. Kommunen werden schon jetzt deutlich besser ausgestattet. Dieses Ziel „allgemein bessere Ausstattung“ hat Vorrang. Die Entwicklung der Einnahmen des Landes und der Kommunen ist zudem ungewiss. Deshalb sind weitere Förderprogramme auch davon abhängig zu machen und sollten auch im Zusammenhang mit Haushaltsdiskussionen geführt werden.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Sträßer, zu Beginn Ihrer Rede habe ich gedacht, dass Sie unserem Antrag zustimmen wollen.
In den Bereichen, wo Sie zu Investitionen in die Bildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen gesprochen haben, habe ich gedacht, wir seien ganz nah beieinander. Im weiteren Verlauf sind schon erhebliche Zweifel deutlich geworden.
Aber ich sage Ihnen auch ganz offen: Mich und uns konnten Sie nicht überzeugen, warum Sie dem Antrag letztendlich nicht zustimmen. Sie haben zwar eine Aneinanderreihung von Zahlen genannt, vom Konjunkturpaket bis hin zum GFG, aber warum Sie letztendlich dem guten Antrag nicht zustimmen, war für uns und für mich an dieser Stelle nicht überzeugend. Das will ich ganz deutlich betonen.
Wir wollen – und ich glaube, da sind wir wieder ganz nah beieinander – beste Bildung für unsere Kinder.
In diese Bildung müssen wir investieren. In der Anhörung ist sehr deutlich geworden, dass der Investitionsbedarf in unserer Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen mit einer Größenordnung von 8 bis 10 Milliarden Euro nach wie vor sehr groß ist. Zu lange sahen sich die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Unterhaltung der Bildungs
infrastruktur alleingelassen. Zu lange hat das Land – und das sage ich durchaus auch selbstkritisch – dabei zugesehen, wie Kommunen Investitionen aufgeschoben und unterlassen haben, weil schlicht kein Geld dafür da war.
Diesen Fehler hat die Vorgängerregierung erkannt und ist ihn angegangen. Mit dem Programm „Gute Schule 2020“ wurde ein erster richtiger Schritt getan. Dieses Programm ist ohne bürokratische Hürden äußerst kommunalfreundlich und flexibel gestaltet. All das haben die kommunalen Vertreter in der Anhörung noch einmal bestätigt.
Ich will gleich mit einem Punkt aufräumen, Herr Kollege Sträßer: Die Kommunen mussten dafür keine Kredite aufnehmen, denn die Kredittilgungsleistung erfolgt letztendlich durch das Land. Das sage ich, bevor sich das hier festsetzt.
All das reicht aber noch nicht; denn der Investitionsbedarf ist deutlich größer. Das habe ich eben erwähnt.
Dieser Schritt war umso wichtiger, als er einen Bruch mit dem Denken in den Kompetenzschubladen bedeutete. Denn den Lehrerinnen und Lehrern, den Eltern, den Schülerinnen und Schülern ist es schlicht egal, wer die Verantwortung für heruntergekommene Schulen trägt. Sie wollen doch nur eins: gut ausgestattete Turnhallen; sie wollen keine maroden Pausenhöfe oder heruntergekommene Toiletten mehr haben.
Wir sind der Überzeugung, dass wir mit der Kompetenzarchitektur im Schulbereich so nicht mehr weitermachen können, denn die Grenzen zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten verschwimmen nicht erst, seitdem digitale Endgeräte endgültig im Unterricht angekommen sind.
Dieses dicke Brett müssen wir bohren. Ich bin davon überzeugt, dass wir hier noch eine lange Zeit brauchen werden.
Dabei gibt es – so viel „Gute Schule“ auch bewegt hat – weiteren Handlungs- und Investitionsbedarf. Werte Damen und Herren, Kollege Sträßer, eine Bildungsgesellschaft braucht doch Lernorte, die Freude machen und die motivieren. Marode und in die Jahre gekommene Schulen mit einer anachronistischen Ausstattung von Sanitäranlagen – das habe ich eben erwähnt – fördern doch das Arbeits- und Lernklima nicht, im Gegenteil.