Christian Dahm
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Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Sträßer, zu Beginn Ihrer Rede habe ich gedacht, dass Sie unserem Antrag zustimmen wollen.
In den Bereichen, wo Sie zu Investitionen in die Bildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen gesprochen haben, habe ich gedacht, wir seien ganz nah beieinander. Im weiteren Verlauf sind schon erhebliche Zweifel deutlich geworden.
Aber ich sage Ihnen auch ganz offen: Mich und uns konnten Sie nicht überzeugen, warum Sie dem Antrag letztendlich nicht zustimmen. Sie haben zwar eine Aneinanderreihung von Zahlen genannt, vom Konjunkturpaket bis hin zum GFG, aber warum Sie letztendlich dem guten Antrag nicht zustimmen, war für uns und für mich an dieser Stelle nicht überzeugend. Das will ich ganz deutlich betonen.
Wir wollen – und ich glaube, da sind wir wieder ganz nah beieinander – beste Bildung für unsere Kinder.
In diese Bildung müssen wir investieren. In der Anhörung ist sehr deutlich geworden, dass der Investitionsbedarf in unserer Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen mit einer Größenordnung von 8 bis 10 Milliarden Euro nach wie vor sehr groß ist. Zu lange sahen sich die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Unterhaltung der Bildungs
infrastruktur alleingelassen. Zu lange hat das Land – und das sage ich durchaus auch selbstkritisch – dabei zugesehen, wie Kommunen Investitionen aufgeschoben und unterlassen haben, weil schlicht kein Geld dafür da war.
Diesen Fehler hat die Vorgängerregierung erkannt und ist ihn angegangen. Mit dem Programm „Gute Schule 2020“ wurde ein erster richtiger Schritt getan. Dieses Programm ist ohne bürokratische Hürden äußerst kommunalfreundlich und flexibel gestaltet. All das haben die kommunalen Vertreter in der Anhörung noch einmal bestätigt.
Ich will gleich mit einem Punkt aufräumen, Herr Kollege Sträßer: Die Kommunen mussten dafür keine Kredite aufnehmen, denn die Kredittilgungsleistung erfolgt letztendlich durch das Land. Das sage ich, bevor sich das hier festsetzt.
Ja, das ist vollkommen richtig. In der Bilanz mussten sie es dokumentieren, Herr Kollege Höne.
All das reicht aber noch nicht; denn der Investitionsbedarf ist deutlich größer. Das habe ich eben erwähnt.
Dieser Schritt war umso wichtiger, als er einen Bruch mit dem Denken in den Kompetenzschubladen bedeutete. Denn den Lehrerinnen und Lehrern, den Eltern, den Schülerinnen und Schülern ist es schlicht egal, wer die Verantwortung für heruntergekommene Schulen trägt. Sie wollen doch nur eins: gut ausgestattete Turnhallen; sie wollen keine maroden Pausenhöfe oder heruntergekommene Toiletten mehr haben.
Wir sind der Überzeugung, dass wir mit der Kompetenzarchitektur im Schulbereich so nicht mehr weitermachen können, denn die Grenzen zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten verschwimmen nicht erst, seitdem digitale Endgeräte endgültig im Unterricht angekommen sind.
Dieses dicke Brett müssen wir bohren. Ich bin davon überzeugt, dass wir hier noch eine lange Zeit brauchen werden.
Dabei gibt es – so viel „Gute Schule“ auch bewegt hat – weiteren Handlungs- und Investitionsbedarf. Werte Damen und Herren, Kollege Sträßer, eine Bildungsgesellschaft braucht doch Lernorte, die Freude machen und die motivieren. Marode und in die Jahre gekommene Schulen mit einer anachronistischen Ausstattung von Sanitäranlagen – das habe ich eben erwähnt – fördern doch das Arbeits- und Lernklima nicht, im Gegenteil.
Ich will Ihnen an dieser Stelle noch einmal etwas entgegenhalten. Sie erwähnen ja immer wieder die Bildungspauschale, die Sie erhöht und dynamisiert haben. Auch das ist in der Anhörung angeklungen. Eine Sachverständige hat sehr deutlich gemacht, dass das noch nicht einmal den Investitionsbedarf deckt, denn dieser ist um ein Vielfaches größer. Damit können die Investitionen in Nordrhein-Westfalen nicht gedeckt werden.
Dieses Argument – das sage ich auch an dieser Stelle – offenbart entweder Ihr Unverständnis der Systematik oder zeigt den durchschaubaren Versuch der Kommunalunfreundlichkeit.
Zum einen kommt die Dynamisierung der Bildungspauschale schon summenmäßig gar nicht an ein Investitionsprogramm „Gute Schule 2025“ heran. Zum anderen kommt durch diese Maßnahmen in der kommunalen Landschaft kein einziger Cent mehr an. Sie nehmen dadurch nur Gelder aus den allgemeinen Schlüsselzuweisungen weg und schichten das einfach in eine zweckgebundene Pauschale um. Das haben wir auch gestern beim GFG schon erörtert.
Das widerspricht in zwei Punkten unserer Vorstellung einer kommunalfreundlichen Politik. Zum einen entmündigen Sie damit die Kommunen und handeln im Widerspruch zu Ihren eigenen Ankündigungen, die Subsidiarität zu stärken; zum anderen leiten Sie Gelder von finanzschwächeren zu finanzstärkeren Städten und Gemeinden um. Das ist, wie ich finde, mehr als kontraproduktiv.
Starke Kommunen konnten bisher schon in ihre Bildungsinfrastruktur investieren, während ärmere Kommunen jede Investition doppelt und dreifach hinterfragen mussten. Gleichzeitig handelt es sich bei den ärmeren Kommunen häufig um die Sozialräume, die ganz besondere Aufmerksamkeit und Zuwendung für Bildung benötigen.
Meine Damen und Herren insbesondere von der CDU, haben Sie ein Einsehen, und legen Sie mit uns ein neues Zukunftsprogramm „Gute Schule 2025“ für gute Bildung auf. Das ist eine gute Investition in eine gute Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zum Ende Ihrer
Redezeit und zum Ende Ihrer Rede noch zulassen. Sie haben die Maßnahmen des Landes mit Blick auf die Kommunen aufgelistet. Haben Sie als Landesregierung die Absicht, nachdem die Kommunen die coronabedingten Ausgaben, die coronabedingten Schäden buchen, diese Kosten entsprechend zu erstatten?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Früher war auch mehr Lametta, Herr Minister; das können wir auch festhalten.
Ich freue mich, dass Sie so pragmatische Lösungen anbieten und angedacht haben. Haben Sie in dem Zusammenhang an die Kinder, die in der Notbetreuung sind, gedacht, wie der Übergang gestaltet werden könnte? Haben Sie in diesem Zusammenhang die Gespräche mit der Freien Wohlfahrtspflege geführt?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Kollege, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie mit Ihrer hervorragenden Reform eine Halbierung der Beitragssätze vorgenommen haben. – Ist Ihnen bekannt, dass etwa 160 Kommunen in ihren Beitragssatzungen einen Mindestsatz von 50 % festgelegt haben, sodass für die Anlieger keine Halbierung, sondern nur eine geringfügige Reduzierung vorgenommen wird?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP! Ja, ich nehme Ihnen das wirklich ab. Ich nehme Ihnen wirklich ab, dass Ihnen die Innenstädte am Herzen liegen.
Wir sind insbesondere, Kollege Kehrl – ich sehe Sie jetzt gar nicht, es spiegelt so; ich weiß gar nicht, wo er sitzt –, bei vielen Dingen, die Sie hier ausgesprochen und ausgeführt haben, inhaltlich, glaube ich, sehr nah beieinander. Ich hätte mir sehr gewünscht, auch für unsere Fraktion, dass wir diese Debatte so intensiv, wie wir es heute tun, auch im Ausschuss geführt hätten, beispielsweise in der Sitzung in der letzten Woche.
Ich glaube Ihnen auch, dass Sie diesen Antrag nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben haben – wobei ich gar nicht sicher bin, von welchem Antrag Sie heute gesprochen haben, von dem Änderungsantrag oder dem Ursprungsantrag; dazu komme ich gleich noch. Denn leider – das sage ich ganz deutlich – ist gut gemeint noch nicht gut gemacht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einen Tag vor dieser Plenarsitzung mit einem elfseitigen Änderungsantrag um die Ecke zu kommen, das ist schon mehr als befremdlich. Auch das will ich sehr deutlich sagen.
Mit diesem Änderungsantrag wollen Sie ja nur den Versuch unternehmen, Ihren eigentlichen Antrag zu retten. Zur Wahrheit gehört auch, dass der ursprüngliche Antrag bereits am 2. Juli 2019 gestellt worden ist, also vor mehr als einem Jahr. Wir haben uns im federführenden Ausschuss, in mehreren Ausschüssen mit dem Inhalt der Anträge befasst, wie heute Morgen sehr klar geworden ist. Es hat eine umfassende Anhörung von Experten dazu gegeben; das hat Herr Kollege Remmel betont. Da ist der Antrag durchgefallen. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Der Landtag beschäftigt sich also seit 422 Tagen mit diesem Thema, mit Ihrem Antrag in den Ausschüssen.
Wenn Ihnen wirklich etwas an diesem Thema liegen würde und Sie es ernst meinen würden – das haben Sie in den Ausschüssen mehrfach angesprochen –, dann hätten Sie uns tatsächlich, wie angekündigt, das Angebot unterbreitet: Lassen Sie uns etwas Gemeinsames machen. – Darauf haben wir immer gewartet. Nach dem Änderungsantrag von gestern Abend glaube ich allerdings, dass dieser Zug abgefahren ist.
Stattdessen haben Sie vor Monaten schon angekündigt, einen Änderungsantrag einzubringen, übrigens auch, was uns alle überrascht hat, am vergangenen Freitag. Eine inhaltliche Debatte im Fachausschuss zu Ihrem Antrag hat es kaum gegeben, sondern die Ankündigung: Wir schaffen vielleicht noch einen Antrag zum Plenum.
Also: Seit einem Jahr, einem Monat und 25 Tagen brüten Sie jetzt über diesem Änderungsantrag. Ich sage: Die Zeit ist wahrlich kein Qualitätskriterium bei diesem Antrag. Das stellen Sie heute unter Beweis.
Schön, Herr Kollege Paul, dass Sie unseren Antrag gelesen haben. Das freut mich sehr. Ich habe auch Ihren Antrag gelesen. Das will ich hervorheben. Elf Seiten haben Sie zusammengeschrieben. Der Ursprungsantrag war übrigens nur fünf Seiten lang. Am besten hat mir die Überschrift Ihres Antrags gefallen. Selbst redaktionelle Änderungen stellen Sie auf fünf Seiten zusammen. Sie haben redaktionelle Änderungen und eine inhaltliche Änderung der Überschrift. Meine Damen und Herren, das ist kein Gesetz, es ist ein Antrag, den Sie eingebracht haben.
Sie stellen in Ihrem Änderungsantrag noch die eigene Überschrift infrage. Das setzt dem Ganzen doch die Krone auf, um es deutlich zu sagen.
Wenn ich mir diesen Antrag daraufhin anschaue, wie gründlich er ist – mal ganz ehrlich, meine Damen und Herren: Schauen wir uns einmal die Seite 2 an. Das kann ich Ihnen wirklich nicht ersparen. Wie geht denn der letzte Satz im zweiten Absatz weiter? Der endet in einer Textwüste. Im dritten Absatz steht – ich will das kurz vorlesen –:
„Die Veröffentlichungen des Landtags NordrheinWestfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv … zu beziehen.“
Gibt es bei Ihnen in der Fraktion keinen Lektor? Und dann sollen wir so einem Antrag zustimmen. Meine Damen und Herren, dazu gehört ein bisschen mehr.
Ich will aber anerkennen, es stehen durchaus sinnvolle Dinge in diesem Antrag. Im Analyseteil, Herr Kollege Kehrl, sind wir nicht auseinander. Da gibt es, glaube ich, keinen Dissens.
Insgesamt bleiben Sie aber weit hinter unserem Antrag zurück und auch in der bisherigen Logik Ihrer Stadtpolitik.
Wir wollen – das hat die Kollegin Philipp sehr deutlich gemacht – einen echten Paradigmenwechsel. Wir wollen weg von der reinen Betrachtung der Innenstadt als Einzelhandelszentrum. Wir wollen weg davon, die Antworten auf die Herausforderungen nur in der Städtebauförderung zu sehen.
Als Beispiel nenne ich die Immobilienstandortgesellschaften. Das muss man ganz deutlich ansprechen: Das funktioniert nicht, und zwar nirgends in Nordrhein-Westfalen. Wir wollen Innenstädte viel umfassender und ganzheitlich betrachten.
Frau Ministerin, Sie haben vorhin gewisse Dinge angesprochen. Aber nur mit Geld alleine lösen wir die Probleme in den Städten nicht.
Wir sind der Überzeugung, dass wir die Innenstädte als Mix aus Handel, Gastronomie, Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Kultur sehen müssen. Dafür wollen wir die ausgetretenen Pfade verlassen und die Innenstadtpolitik unserer Städte und Gemeinden neu denken. Wir wollen unsere Kommunen zu Akteuren dieser Innenstadtpolitik machen und sie nicht weiter am Spielfeldrand stehen lassen.
Ihr Antrag leistet dazu nur am Rande einen Beitrag. Der große Wurf ist das wahrlich nicht. Es braucht daher einen Masterplan für die Innenstädte. Das gelingt Ihnen mit diesem Antrag leider nicht. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Zur Geschäftsordnung hätte ich den Antrag
gestellt, dass der zuständige Minister hier im Parlament erscheint. Er ist mittlerweile da.
Ich halte es aus Respekt vor dem Parlament für wichtig, bei dieser Debatte auch anwesend zu sein, nachdem fast die Hälfte der Debatte schon gelaufen ist. Insofern hat sich der Antrag erledigt.
Schade eigentlich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, können Sie uns darlegen, wie die Kommunikation zwischen dem Unternehmen Tönnies und der Landesregierung seit dem 10.06. stattgefunden hat? In Ansätzen haben Sie das eben kurz angerissen, aber es wäre gut, hier noch einmal die Kommunikationsstrukturen aufzuzeigen.
Herr Minister, ich komme noch einmal auf Ihre Äußerung zurück, dass Sie das Gespräch mit dem Unternehmer nicht gesucht haben, und schließe die Frage an: Wie wollen Sie denn an wesentliche Informationen kommen, die für Sie und für uns alle, aber insbesondere für die Landesregierung wichtig wären, um zur Aufklärung beizutragen? Schließlich kam man beispielsweise an Unternehmensdaten und Personaldaten auch nur durch Zwang oder Androhung von Zwang. Wie wollen Sie gewährleisten, an wichtige Informationen zu gelangen, wenn Sie nicht mit dem Unternehmer reden?
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich glaube, der Antrag zielt weniger auf die Integrationspauschale, sondern auf die FlüAG-Pauschale. Von daher würde ich gerne von Ihnen wissen, wann Sie als regierungstragende Fraktion gedenken, die FlüAGPauschale gegenüber den Kommunen entsprechend anzupassen.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Herr Minister, wir haben in der letzten Fragestunde einige Fragen an Sie gerichtet. Ich bin – erlauben Sie mir die Anmerkung – nicht Ihrer Auffassung, dass Sie diese umfangreich beantwortet haben. Ich meine, dass viele Fragen offengeblieben sind. Einiges haben Sie auch schriftlich beantwortet.
Ich möchte mit meiner ersten Frage gleich daran anknüpfen: Wann genau ist seinerzeit mit Professor Streeck gesprochen worden?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Lienenkämper, wir kennen Ihre Einsicht in technische Vorgänge und Ihre Fähigkeiten.
Ihre Antwort aus der letzten Fragestunde ist offen geblieben. Die Präsentation ist ja über den Twitterkanal der Staatskanzlei veröffentlicht worden, aber auch über den Twitterkanal „Heinsberg Protokoll“. Wie ist diese Verbindung zustande gekommen; denn „Heinsberg Protokoll“ wird ja von StoryMachine betrieben. Ich bin sicher, dass Sie uns heute eine Auskunft dazu geben können.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank auch, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage noch zulassen. Das wird ja auch auf die Redezeit obendrauf gerechnet.
Sie haben viel von Fürsorge gesprochen. Wie sieht denn Ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Kommunen aus, indem Sie nämlich langsam die FlüAG-Pauschale anpassen?
Ich kann das gerne wiederholen. Sie haben viel über Fürsorge gesprochen. Wie sieht denn Ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Kommunen aus, indem Sie langsam mal Ihr Versprechen einlösen, die FlüAG-Pauschale entsprechend anzupassen?
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage noch zulassen. – Sie haben einige Branchen aufgeführt, die ganz besonders
betroffen sind, haben darauf hingewiesen, dass beispielsweise die Messe- und Zulieferbranche nicht tätig sein kann, nicht tätig sein darf. Im Rahmen der Bund-Länder-Absprache ist ein Betätigungsverbot bis zum 31.08. bereits beschlossen. Darauf zielt ja auch unser Antrag, hier für entsprechende Hilfen zu sorgen.
Sie haben jetzt die Großveranstaltungen genannt. Ich frage Sie konkret: Haben Sie als Landesregierung noch vor, die Begriffe „Großveranstaltung“ und „Veranstaltung“äher zu definieren? Denn das würde der einen oder anderen Branche durchaus helfen. Andere Bundesländer haben das getan.
Mit Blick auf die Sommerzeit wäre es dann möglich, dem einen oder anderen durchaus zu helfen.
Das trifft beides zu, Herr Präsident. – Herr Minister, in dem 22-seitigen PRKonzept, das von Anfang April datieren soll, ist auch von einer Message, also von einer Botschaft, zu den Zwischenergebnissen die Rede, die am Gründonnerstag gesetzt werden sollte.
Wieso wussten eigentlich die Macher von StoryMachine schon Anfang April, dass Zwischenergebnisse am Gründonnerstag veröffentlicht werden sollten?
Herr Minister, in Ihren ersten Ausführungen haben Sie auch Daten genannt. Ich stelle eine ganz konkrete Frage: Ist es richtig, dass die Staatskanzlei das PR-Konzept nicht kannte?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, eben haben wir über die Kosten sowie darüber, dass die Kommunen derzeit einen höheren Aufwand betreiben, gesprochen. Sie haben verlautbaren lassen, dass Sie die Kosten für Desinfektionsmittel erstatten bzw. Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen.
Werden Sie auch die übrigen Kosten, die derzeit bei den Kommunen anfallen, erstatten?
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um die Gesundheit von vielen Menschen zu schützen, hat Nordrhein-Westfalen, haben wir hier in diesem Hohen Haus, wie andere Bundesländer auch, zahlreiche Maßnahmen getroffen und beschlossen, die große Auswirkungen auf unser Land haben. Das war, das ist und das bleibt auch richtig.
Insbesondere unsere Unternehmen, unsere Selbstständigen, unsere Gastronomen, die Hotels, die Einzelhändler, die Künstler, die Vereine, die Schausteller – das hatten wir heute Nachmittag – und die Arbeitnehmer leiden finanziell unter dieser besonderen Situation. Die Auswirkungen der Coronakrise machen aber nicht bei den Unternehmen, Vereinen, Solo-Selbstständigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und vielen anderen Halt.
Unsere Kommunen spüren schon jetzt und ziemlich deutlich die mittelbaren Folgen des finanziellen Drucks, unter den viele Geschäfte und Geschäftsleute geraten sind. Richtigerweise bieten die Städte und Gemeinden jetzt die Möglichkeit, Steuerzahlungen zu stunden und Vorauszahlungen zu reduzieren. Unsere Städte und Gemeinden unterstützen die Unternehmen vor Ort bestmöglich.
Die Folge einer sich eintrübenden Wirtschaftslage spüren die Kommunen aber auch selbst. Gewerbesteuerzahlungen bleiben aus oder werden reduziert. Die Anteile der Kommunen an der Umsatzsteuer werden sinken. Gleiches gilt für die Einkommensteuer und viele andere Einnahmen; die KdU will ich hier nur am Rand erwähnen.
Wenn Museen, Schwimmbäder und städtische Bibliotheken geschlossen bleiben, fehlen unseren Kommunen die Einnahmen. Die Kosten für diese Einrichtungen bleiben aber nahezu gleich. Schon jetzt gehen einzelne Kommunen von deutlichen finanziellen Einbußen aus. Zum Beispiel rechnet die Stadt Bielefeld mit finanziellen Einbußen von annähernd 170 Millionen Euro. In Düsseldorf sind es deutlich mehr. In der Landeshauptstadt geht man von Einbußen von 500 Millionen Euro und mehr aus.
Das ist kein abstraktes Problem, meine Damen und Herren, das sich nur im Stadthaushalt auswirkt, sondern das wirkt sich unmittelbar auf das Stadtleben und auf das Angebot vor Ort aus, auf das die Menschen angewiesen sind.
Natürlich könnte sich das auch auf die Steuersätze der Grund- und Gewerbesteuer auswirken. Es ist daher grundsätzlich zu begrüßen, dass die Landesregierung einen Nachtragshaushalt vorlegt, mit dem weitere kreditwirtschaftliche Unterstützungsangebote gemacht werden; Sie haben das eben ausgeführt, Herr Minister, und der Kollege Moritz hat es ebenfalls erwähnt.
Mit dem Programm InfrastrukturCorona werden jetzt auch diejenigen unterstützt, die derzeit an den Förderprogrammen nicht partizipiert oder davon bisher nur unzureichend profitiert haben. Jetzt haben beispielsweise die kommunalen Unternehmen, Flughäfen, Verkehrsgesellschaften, Häfen und gemeinnützige Organisationen wie Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime die Möglichkeit, Kredite über die NRW.BANK in Anspruch zu nehmen. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Aber, meine Damen und Herren, wenn etwas Gutes da ist, muss es auch ein wenig Kritik geben. Mit dem zweiten Programm, das Sie aufgelegt haben, dem sogenannten KommunalCorona, wollen Sie den Kommunen einerseits die fälligen Liquiditätskredite verlängern und anderseits ein Sonderkontingent für Finanzierungsengpässe zur Verfügung stellen. Das bedeutet nichts anderes, als bestehende Kredite zu verlängern und neue Kredite aufzunehmen.
Unsere Kommunen brauchen aber keine weiteren Schulden. Das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen.
Sie brauchen auch keine Buchhaltungstricks und keine juristische Technik. Unsere Kommunen brauchen Geld – echtes, frisches und frei verfügbares Geld.
Sie benötigen Geld für ihre Liquidität. Sie benötigen Geld, damit im Sommer die Freibäder, die Museen und die Büchereien wieder öffnen können. Sie benötigen Geld, damit das öffentliche und das soziale Leben erhalten bleibt. So einfach ist das eigentlich.
Unsere Kommunen benötigen auch Geld für Investitionen. Wir sollten deshalb nicht über weitere Kredite, sondern bereits heute über ein Konjunkturprogramm für die Zeit nach der Krise, das das Land auflegen sollte, nachdenken: ein Konjunkturprogramm für Investitionen in Schulen – beispielsweise „Gute Schule 2025“ –, ein Programm für die Infrastruktur – in Brücken, in Straßen – und ein Programm für Investitionen in die digitale Infrastruktur.
Aber was ist bisher Ihre Antwort, Herr Finanzminister? – Auf den großen Berg an alten Schulden sollen die Kommunen noch eine gute Schippe neuer Schulden packen. Währenddessen gönnen Sie sich selbst einen guten Schluck aus dem Rettungstopf, um die eigenen Steuerausfälle auszugleichen. Unseren Städten, Gemeinden und den 31 Kreisen verwehren Sie das, obwohl unsere Städte und Gemeinden unter den Rettungsschirm des Landes gehören, damit die Steuerausfälle vor Ort ausgeglichen werden können.
Es galt hier im Land einmal das Motto „Stadt und Land Hand in Hand“. Das waren seinerzeit gute Zeiten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, das waren ja sehr moderate Worte von Ihnen. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern: Als das Programm 2016 eingeführt wurde, gab es andere Töne von Ihnen. Daher ist es wohltuend, zu hören, wie Sie es hier heute darstellen. Aber zum Programm an sich und zur Fortsetzung habe ich von Ihnen nichts gehört. Das will ich an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen.
Das Thema der Investitionen in unsere Schulinfrastruktur und unsere Schulen ist auch im Jahr 2020 aktueller denn je. In dem Zusammenhang, Frau Müller-Rech, möchte ich Ihnen eines ganz deutlich sagen: Ihr Auftritt war für die Schulträgerinnen und Schulträger, die vor Ort Verantwortung zeigen, beschämend.
Ihre Arroganz ersetzt noch keine Kompetenz in diesem Haus.
„Gute Schule 2020“ ist ein Erfolgsprogramm. Das Programm ist 2016 von Hannelore Kraft, Sylvia Löhrmann und der seinerzeitigen Regierung aufgelegt worden und wird die Kommunen bis zum Ende dieses Jahres 2 Milliarden Euro in die kommunale Infrastruktur investieren lassen:
2 Milliarden Euro, mit denen die Kommunen den Sanierungsstau an ihren Schulen in Angriff nehmen können; 2 Milliarden Euro, mit denen die Kommunen undichte Dächer, runtergekommene Sanitäreinrichtungen und kaputte Sportanlagen auf Vordermann bringen können; 2 Milliarden Euro, die für neue Schulgebäude und neue Lernausstattungen genutzt werden können; 2 Milliarden Euro, mit denen die Kommunen Dinge erledigen konnten, für die sie sonst und selbst kein Geld hatten.
Da stellt sich schon die Frage, warum die Kommunen, in deren Zuständigkeit die Unterhaltung der Schulinfrastruktur liegt, all diese Maßnahmen ohne das Programm nicht selbst stemmen konnten. Unsere Kommunen sind – bis auf einige wenige Ausnahmen – finanziell nicht auf Rosen gebettet; darüber haben wir hier in diesem Haus schon mehrfach gesprochen.
Die Tatsache, dass unsere 396 Kommunen fast zwei Drittel der Kassenkredite aller 11.000 Kommunen in Deutschland angehäuft haben, ist ein untrügliches Indiz dafür, dass sie sich in einem strukturellen Dilemma zwischen hohen Sozialausgaben und geringen Steuereinnahmen befinden. Deshalb brauchen unsere Kommunen die Unterstützung von Land und Bund.
Sie brauchen die Unterstützung, um für die Menschen vernünftige Schulen in einer vernünftigen Schulinfrastruktur vorhalten zu können. Bis Ende des Jahres werden die 2 Milliarden Euro voraussichtlich vollständig abgerufen und investiert worden sein.
Übrigens loben alle Beteiligten, Frau Müller-Rech, dass das Programm so unbürokratisch abläuft.
Selbst die Bürgermeister, die das Programm im Jahre 2017 noch kritisiert haben – diese waren übrigens die Ersten, die die Mittel abgerufen haben –, loben mittlerweile die unkomplizierte Abwicklung.
Man kann also mit Fug und Recht sagen: „Gute Schule 2020“ ist ein Erfolgsprojekt, das die Schulen in Nordrhein-Westfalen vorangebracht hat. Daran konnte die heutige, aber auch die damalige miesepetrige und kleinteilige Kritik von Ihnen, insbesondere von der FDP, nichts ändern.
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass Sie sich zum Schluss enthalten und das Programm letztendlich doch unterstützt haben. Ihre Idee war, das Problem – und damit komme ich auf den Punkt zu sprechen, den Frau Schlottmann bereits angesprochen hat – über die Schul- und Bildungspauschale zu lösen. Die Schulpauschale zu erhöhen, ist nichts anderes als ein schlechter und schlichter Taschenspielertrick, meine Damen und Herren.
Die Kommunen haben dadurch nicht einen einzigen Cent mehr auf ihrem Konto. Ihre Landesregierung hat den Kommunen keinen Cent mehr für Schulen und Bildungseinrichtungen gegeben. Sie haben Gelder aus dem Gesamttopf des GFG genommen. Die 12,6 Milliarden Euro sind doch kein Verdienst Ihrer politischen Leistung – das muss man hier auch ansprechen –,
sondern das ist ein Erfolg der guten Wirtschaftsleistung und der guten Einnahmen des Landes und des Bundes. Das müssen wir einmal herausstellen.
Sie verschieben Geld aus dem GFG
in den Deckungskreis, den Sie erweitert haben, was der Wunsch der kommunalen Familie war, und somit aus dem GFG in die Investitionspauschalen; dazu gehört auch die Bildungspauschale. Sie nehmen Geld aus den allgemeinen Schlüsselzuweisungen,
die nach der jeweiligen Stärke der Kommunen verteilt werden, und stocken den Topf auf, aus dem die Mittel unabhängig von der Finanzkraft der Kommunen verteilt werden.
Meine Damen und Herren, das ist nicht nur Augenwischerei, sondern das ist auch unsolidarisch. Das will ich ganz deutlich sagen.
So bekommt man den Investitionsstau nicht in den Griff. Es braucht mehr Geld für die Kommunen, und es braucht auch mehr Anstrengungen für die Investitionen in die kommunale Infrastruktur.
Der Bund hat hier einen erheblichen Beitrag geleistet, und zwar auch auf mehrfachen Druck der SPD im Deutschen Bundestag. In dem Zusammenhang möchte ich den DigitalPakt und die kommunalen Investitionsförderprogramme Kapitel 1 und Kapitel 2 erwähnen. Insbesondere mit dem Kapitel 2 fließen 1,2 Milliarden Euro nach Nordrhein-Westfalen und damit in die Bildungsstruktur unserer Kommunen, zum Teil gegen den erheblichen Widerstand von CDU und CSU auf der Bundesebene.
Aber auch wenn die Kommunen im Rahmen der Fördermöglichkeiten von „Gute Schule 2020“ insgesamt über 4 Milliarden Euro für die Bildungsinfrastruktur bekommen haben, reicht das Geld nicht aus, um den Sanierungsstau zu beheben. Es braucht weitere Anstrengungen, und zwar insbesondere dieser Landesregierung.
Das schreiben Ihnen im Übrigen auch die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die kommunalen Spitzenverbände ins Stammbuch. Da reicht es nicht aus – das hat der Kollege Ott eben schon zitiert –, lapidar auf die Haushaltsberatungen 2021 und folgende zu verweisen. Sie, meine Damen und Herren, müssen sich entscheiden, ob Sie substanziell etwas zur weiteren Verbesserung beitragen wollen oder ob Sie es lassen.
Um den Teufelskreis zu durchbrechen, damit Kommunen in ihre Infrastruktur investieren können, braucht es darüber hinaus dringend eine Lösung der finanziellen Probleme; das hat der Kollege Mostofizadeh eben angesprochen. Es bedarf dringend einer Lösung der Altschuldenproblematik. Herr Laschet, Frau Scharrenbach, Sie müssen nicht weiter auf den Bund bzw. die Aktivitäten des Bundes zeigen. Fangen Sie an, Ihre eigenen Leute zu überzeugen!
Ich darf gern wiederholen, was ich in der vergangenen Woche gesagt habe: Die SPD im Bund, aber auch in den Ländern steht Gewehr bei Fuß, die für unsere Kommunen so wichtige Lösung zu beschlie
ßen. Bearbeiten Sie Ihre eigenen Leute, insbesondere die aus Nordrhein-Westfalen mit Herrn Brinkhaus an der Spitze, mit Herrn Haase, dem kommunalpolitischen Sprecher der KPV. Die müssen Sie überzeugen, nicht uns. Wir sind dazu bereit.
In Richtung des Ministerpräsidenten, der jetzt nicht im Raum ist, sage ich: Wer Vorsitzender der CDU Deutschlands werden will und meint, er habe das Zeug zum Kanzler, der muss hier zeigen, dass er auch das Gewicht hat, eine Lösung für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu organisieren.
Der Einzige, der dafür bisher auf allen Ebenen trommelt und sich dafür auch noch anmachen lassen muss, insbesondere in Form von Tweets einzelner Ministerinnen, ist Bundesminister Olaf Scholz. Er engagiert sich wahrhaft auf dieser Ebene.
Wir brauchen mehr Anstrengungen, meine Damen und Herren, damit die Kommunen in ihre Infrastrukturen und in die Schulen investieren können. Das erwarten wir von Ihnen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zu Beginn sagen: Herr Kollege Lürbke, ich bin entsetzt, wie Sie und die FDPFraktion hier heute Morgen diese Debatte führen.
Das war die erste Aktuelle Stunde in diesem neuen, noch jungen Jahr. Das war Ihr erster Redebeitrag. Was mag da noch kommen? Ich fand Ihren Redebeitrag nicht nur unangemessen. Ich sage Ihnen ganz deutlich und auch persönlich: Das war eine Unverschämtheit, was Sie hier heute Morgen abgeliefert haben.
Rational heranzugehen und das Problem zu verniedlichen, wird dieser Sache nicht gerecht. Sie nehmen das offenbar nicht ernst.
Dass der Bürgermeister einen Waffenschein beantragt hat, zeigt doch nur, dass er Angst und Sorge um seine Person und seine Familie hat und sich vom Staat nicht ausreichend geschützt sieht.
Das zeigt nur die pure Verzweiflung.
Das haben Sie heute Morgen nicht richtig dargestellt. Das finde ich bedauerlich.
Was haben Sie an Lösungen angeboten, Herr Lürbke?
Dazu habe ich von Ihnen nichts gehört – außer den Vorschlag einer neuen Beratungsstelle in den Polizeibehörden. Das finde ich schon bemerkenswert. Ich hätte mir von Ihnen – das sage ich Ihnen ganz deutlich, Herr Lürbke, und das sage ich auch in Richtung der FDP-Fraktion – mehr Sachlichkeit in der Sache gewünscht, anstatt sich an unserem Antrag abzuarbeiten.
Meine Damen und Herren, unsere Städte und Gemeinden in diesem Land würden nicht funktionieren, wenn es nicht zahllose Menschen gäbe, die sich für ihre Nachbarschaft, ihren Ort, ihre Stadt oder ihre Gemeinde – schlicht für die Gemeinschaft – einbringen. Dazu zählen auch die Frauen und Männer, die sich bei uns kommunalpolitisch engagieren.
Das sind die unzähligen Aktiven in den Stadt- und Gemeinderäten, den Bezirksvertretungen, den Kreistagen, den Regionalräten, dem Regionalverband Ruhr, den Landschaftsversammlungen, den Zweckverbänden sowie verschiedenen Ausschüssen und sonstigen Gremien.
Die Bürgermeister und Oberbürgermeister in den 396 Kommunen, die über 30 Landräte und der Städteregionsrat sowie die über 20.000 ehrenamtlich Aktiven in der Kommunalpolitik machen ihre Arbeit, weil sie davon beseelt sind, ihren Ort, ihre Nachbarschaft zu gestalten und Probleme für die Menschen vor Ort zu lösen.
Sie tun das in unterschiedlichen demokratischen Parteien oder Wählervereinigungen. Dabei haben sie nicht immer die gleiche Meinung. Es ist wichtig und richtig, dass es unterschiedliche Auffassungen und Streit über politische Fragen gibt. Meinung und Widerspruch sind das Lebenselixier unserer Demokratie. Widerspruch und Kritik, auch mal vehementer vorgetragen, sind legitim. Das ist sogar wichtig, wenn man eine aufgeklärte Bürgerschaft haben will. Die meisten Kommunalpolitiker stellen sich dem gerne und sehen es als selbstverständlich an.
Wenn die eigene Familie bedroht wird, man den Tod gewünscht bekommt oder sogar angegriffen oder in Gefahr gebracht wird, ist die Grenze von Widerspruch und Kritik aber längst überschritten.
Sein Engagement der Gemeinschaft zu widmen und seine Freizeit für das Gemeinwohl zu opfern, ist mehr als ehrbar. Dafür angefeindet, beschimpft, bedroht oder gar angegriffen zu werden, ist – das haben die Redner vor mir auch schon gesagt – eine Schande für unser Land.
Meine Damen und Herren, wir wollen heute den Opfern das Signal senden: Egal, welche Farbe dein Parteibuch hat; egal, wie deine demokratischen Überzeugungen sind – wir stehen solidarisch an deiner Seite.
Wir stehen an der Seite von Henriette Reker und Andreas Hollstein. Wir stehen an der Seite von Martina Angermann und Arnd Focke. Wir stehen an der Seite von Karamba Diaby und Christoph Landscheidt.
Jeder Hasskommentar, jeder Drohbrief und jede Anfeindung sind auch ein Angriff auf uns alle und ein Angriff auf die demokratische Gesellschaft insgesamt. Deswegen stehen wir alle, steht die demokratische Gesellschaft immer an der Seite der Opfer.
Wir tun das geschlossen – das hoffe ich zumindest – als Demokraten. Deswegen ist es richtig, dass Lars Klingbeil eine parteiübergreifende Initiative gestartet hat – die im Übrigen von Horst Seehofer unterstützt wird und nicht von ihm initiiert worden ist; das will ich an dieser Stelle geraderücken.
Eine solche Initiative würde auch uns hier im Landtag gut anstehen. Das sollten wir als Demokraten in diesem Hohen Haus angehen. Dieses Thema taugt nicht zur parteipolitischen Profilierung, so wie Sie, Herr Lürbke, es hier heute Morgen angelegt haben.
Es betrifft uns alle, uns alle gemeinsam. Also ist es richtig, dass wir auch alle gemeinsam zusammenstehen.
Meine Damen und Herren, denjenigen, die meinen, dass sie mit Hasskommentaren, Drohmails oder sogar körperlichen Angriffen ihren Argumenten Ausdruck verleihen können, darf außer einer konsequenten Strafverfolgung keine Aufmerksamkeit geschenkt werden. Zu glauben, dass Hass und Gewalt legitime Mittel der Argumentation sind, darf nicht mit Aufmerksamkeit belohnt werden. Der Lohn für Drohungen, Hass und Gewalt darf in unserem demokratischen
Land nur eine angemessene Strafe sein. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich bin ein wenig überrascht. So, wie Sie das hier ausführen, kommen wir vielleicht an anderer Stelle noch einmal darauf zurück. Können Sie uns denn erklären, ob die Minister und Staatssekretäre der Regierung, wenn sie denn private Handys nutzen, dafür unterschreiben müssen, dass sie diese nicht zu dienstlichen Zwecken nutzen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte gerne eine Nachfrage stellen, Herr Minister; denn das, was Sie uns heute hier berichten, entspricht ja offenbar nicht der tatsächlichen Situation. Wir haben in der letzten Fragestunde eine andere Sichtweise des Justizministers gehört. Wir wissen aus anderen Ausschüssen, dass es offenbar anders gehandhabt wird. Insofern wird es in den nächsten Tagen und Wochen schon spannend sein, zu beobachten, wie Sie auf unsere Anfragen, auch auf meine Kleine Anfrage, hätten reagieren können und sollen.
Jetzt komme ich zu meiner Frage. Wir wissen also, dass die Minister und Staatssekretäre, also die Regierungsmitglieder, durchaus private Handys auch für Regierungsgeschäfte nutzen. Daher frage ich: Welchen Sicherheitsvorkehrungen unterliegen denn diese privaten Handys?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass Sie
die Rechtslagen, Dienstanweisungen, Hausverfügungen und Erlasse offenbar alle übernommen haben.
Wir wissen aus der letzten Fragestunde – ich sage explizit aus der Fragestunde und nicht aus dem Untersuchungsausschuss –, dass es Mitglieder des Kabinetts gegeben hat, die dienstliche Handys auch anderweitig benutzt haben. Welche Konsequenzen hat es, wenn man sich an diese Regelungen nicht hält? Sie sind ein angesehener und geschätzter Jurist, von daher frage ich Sie konkret: Was bedeutet das denn?
Erste Frage, nicht Nachfrage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, können Sie uns verraten, welchen Vertrag Sie für Ihr Diensthandy haben?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich habe Sie eben gefragt, welche Vertragsart Sie für Ihr Handy haben. Sie konnten das nicht beantworten. Wie kann es denn dann sein, dass Sie in der vergangenen Woche gegenüber der Presse mitgeteilt haben, dass Sie eine Flatrate haben?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Thomas Kutschaty hat zu Recht aufgezeigt, wohin die Entwicklung in diesem Land geht: Wir haben eine soziale Schieflage in unserer Gesellschaft, und die Spaltung in unserer Gesellschaft setzt sich fort.
Herr Kollege Schick, Sie haben eben den großen Bereich der Arbeit angesprochen. Sie haben sich dabei aber vorwiegend auf den Bereich der Unternehmer und der Besserverdienenden bezogen. Auch denen gilt unser Respekt. Aber wir wollen die anderen in den Blick nehmen. Das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich.
Wir müssen an den Niedriglohnsektor heran. Deutschland und Nordrhein-Westfalen haben mit weit über 20 % aller Beschäftigten einen der größten Niedriglohnsektoren in der Europäischen Union. In Dänemark und Frankreich sind es nur 8 %, in Schweden lediglich 3 %. Wir wollen hier in Nordrhein-Westfalen schwedische Verhältnisse haben. Das ist unser Ziel, meine Damen und Herren. Das wäre einmal ein ambitioniertes Ziel.
Daher brauchen wir auch starke Gewerkschaften. Wir brauchen allgemeinverbindliche Tarifverträge. Wir brauchen einen Mindestlohn, der diesen Namen verdient, nämlich mindestens 12 Euro beträgt und dann steigt. Das wäre eine Politik für die vielen, auch hier in Nordrhein-Westfalen.
Herr Minister Lienenkämper, Sie haben gesagt, Sie würden die Dinge anpacken. Zu den Finanzfragen gehört aber auch dazu: Jedes Jahr gehen dem deutschen Staat durch Steuerhinterziehung und windige Gewinnverlagerungen Milliarden Euro verloren. Diese Landesregierung hat die Bekämpfung der Steuerkriminalität aber praktisch eingestellt. Sie vertreten hier nicht die Interessen der vielen ehrlichen Steuerzahler in diesem Land. Sie nicht, meine Damen und Herren!
Wir könnten eines der besten Betreuungs- und Bildungssysteme in Europa finanzieren,
wenn die Besteuerungsquote von Erbschaften und Vermögen auf das Niveau der USA oder von Großbritannien – Sie haben Großbritannien ja mehrfach erwähnt, Herr Minister – angehoben würde.
Gibt es dazu von Ihnen irgendeine Initiative? Selbstverständlich nicht! Waren Sie es nicht, die in diesem Land die Grunderwerbsteuer für die Menschen, die ein Haus kaufen wollen, senken wollten? Auch hierzu ist eine Initiative von Ihnen ausgeblieben, meine Damen und Herren.
Wer in diesem Land reich ist, hat in Ihrer Regierung einen Anwalt, Herr Höne. Er hat in Ihnen einen treuen Anwalt.
Nur die Eltern kleiner Kinder mit Durchschnittseinkommen haben seit dem Regierungswechsel keinen Anwalt mehr in Nordrhein-Westfalen.
Für uns ist klar, meine Damen und Herren: Sie sind eine Landesregierung ohne Kraft und Innovation,
eine Landesregierung, die massiv ihre Wahlversprechen gebrochen hat,
eine Landesregierung, die unsere Kommunen im Stich lässt, und eine Landesregierung, die die Interessen der vielen nicht berücksichtigt. Das ist doch das Bild dieser Regierung.
Licht und Sonne haben Sie den Menschen hier versprochen; Hoffnung wurde in den Himmel gemalt. Die Menschen wurden doch bitter enttäuscht. Ganz egal, ob es um die Staus in Nordrhein-Westfalen geht, ob es um unsere Jüngsten in den Kindergärten geht, ob es um unsere Lehrerinnen und Lehrer geht, die dringend gebraucht werden, oder ob es um das Demokratieverständnis dieser Landesregierung
geht: Wo man auch hinschaut, meine Damen und Herren, nur Schatten und Tristesse!
Ich will Ihnen auch einige Beispiele zu Ihrer Kommunalunfreundlichkeit nennen. Wir reden ja gleich noch einmal über das Kinderbildungsgesetz. Dann geht es um die Fachlichkeit. Dazu, was das die Kommunen in Nordrhein-Westfalen kostet, will ich Ihnen aber hier nur einige wenige Beispiele nennen: Solingen hat ein Defizit von 2,5 Millionen Euro. In Bielefeld beträgt das
Defizit 7,8 Millionen Euro. Bei mir zu Hause in Bad Oeynhausen sind es ebenso wie in Herford 1 Million Euro Defizit.
Die Mehrkosten gehen aber nicht mit mehr Qualität einher. Nach wie vor brauchen die Kitas sogenannte freiwillige Zuschüsse der Kommunen, damit das System überhaupt aufrechterhalten werden kann. Auskömmlichkeit, Herr Minister Stamp, sehe ich an dieser Stelle nicht.
Ich will Ihnen auch einige andere Beispiele nennen. Sie haben sich gestern hierhin gestellt, Herr Stamp, und gesagt: Die Integrationspauschale wird nicht weitergegeben, weil sie gar nicht mehr so heißt. – Das ist doch ein Scherz! Das ist doch ein Schlag für die Kommunen und ein Schlag ins Gesicht der vielen Menschen, die sich in der Integrationsarbeit betätigen.
So geht man hier in Nordrhein-Westfalen nicht damit um.
Ja, wir können auch gerne noch einmal über das FlüAG reden. Nach wie vor, Herr Minister Stamp, schulden Sie den Kommunen in Nordrhein-Westfalen Millionen. Sie haben versprochen, rückwirkend zum 01.01.2018 das FlüAG anzupassen.
Sie waren gestern genauso beim Städtetag wie ich auch und wie viele von uns hier.
Noch viel schlimmer ist, dass Sie den Ball der kommunalen Familie zuschieben, weil sich Städtetag und Städte- und Gemeindebund angeblich nicht einigen können. Das ist unredlich, meine Damen und Herren. Das ist ein Politikversagen.
Eben ist ein Zucken durch uns alle gegangen, als der Finanzminister von Entfesselung gesprochen hat. Entfesselungsstrategie und Entfesselungspakt! Ich sage Ihnen: Entfesseln Sie doch einmal die Menschen in diesem Land. Schaffen Sie die unsäglichen Straßenausbaubeiträge endlich ab. Das wäre einmal eine gute Politik.
Sie legen ein Förderprogramm in Höhe von 65 Millionen Euro auf, das mehr Bürokratie für die Kommunen bedeutet, genehmigen sich aber 1,25 Millionen Euro. Das steht in überhaupt keinem Verhältnis.
Schon allein die Tatsache, dass Sie hier Klientelpolitik betreiben, ist ein Nachweis Ihrer verfehlten Politik.
Dass Sie auch unser allgemeines Demokratieverständnis zulasten der Menschen in unseren Kommunen aufs Spiel setzen, indem Sie die Stichwahl abschaffen, ist mehr als fragwürdig.
So stützt man nicht die Säulen unserer Demokratie, meine Damen und Herren. So gefährdet man sie nur. Sie machen definitiv nicht Politik für die vielen in dieser Gesellschaft, sondern nur für wenige. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben angekündigt oder zumindest sehr deutlich gemacht, dass Sie das Phänomen erkennen. Warum gehen Sie nicht genauso aktiv dagegen vor wie gegen Clankriminalität? Warum machen Sie keine Razzien in diesen Bereichen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ich mitgenommen habe, Frau Ministerin, aus Ihrer Rede, ist das Wort „Verlässlichkeit“.
Da sage ich an dieser Stelle schon sehr deutlich: Es hat mich irritiert. Verlässlich – darauf komme ich noch im Zuge meiner Rede – ist dieses Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 für die Kommunen in NordrheinWestfalen wahrlich nicht; das will ich gleich zu Beginn feststellen.
Um es vorwegzunehmen: Der vorliegende Entwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 ist nicht der große Wurf. Es zeigen sich nach wie vor Schieflagen, und es zeigen sich nach wie vor Verwerfungen.
Ihnen fehlt es an Kraft, Ihnen fehlt es an Mut, Ihnen fehlt es an Innovation, etwas in diesem Gemeindefinanzierungsgesetz umzusetzen. Stattdessen halten Sie überwiegend an den Parametern der Vorjahre fest.
Einige Dinge haben Sie genannt; das muss man schon sagen. Sie benennen hier „Gute Schule 2020“, Einheitslasten haben Sie auch genannt. Ich glaube, das ist an dieser Stelle nicht Ihr Verdienst.
Ich will weitere Beispiele nennen. Sie selbst befürworten – jetzt wird es ein bisschen technisch – die Notwendigkeit einer Einwohnergewichtung für die Hauptansatzbildung im Finanzausgleich. Dieses Instrument haben Sie im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP festgelegt und daraufhin ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Doch statt einer Aktualisierung der Grunddaten, die Sie politisch einfordern, erfolgt nichts. Ihnen ist es nicht gelungen, den Dissens – die Spitzenverbände beurteilen Ihr Gutachten ja durchaus unterschiedlich – mit den kommunalen Spitzenverbänden zu klären.
Dabei sind die Probleme nach meinen Informationen nicht unlösbar und die Verbände durchaus verhandlungsbereit. Diese Verhandlungen und diese Problemlösungen sind Sie bisher nicht angegangen.
Stattdessen werden weitere Untersuchungen gefordert mit dem Ergebnis: Es bleibt alles so wie in diesem Jahr – aus meiner Sicht ein Widerspruch zu Ihren politischen Forderungen und auch zu den Ansprüchen.
Dann haben Sie die fiktiven Hebesätze angesprochen. Bei den fiktiven Hebesätzen haben Sie auch für das kommende Jahr die künstlichen Abschlagsregelungen vorgenommen. Wir halten diese Maßnahme für verfehlt – ich sage das ganz deutlich – wie im Übrigen alle kommunalen Spitzenverbände ebenso. Dies trägt nämlich nicht zur Entspannung bei den Hebesätzen bei.
Dann haben Sie die Aufwands- und Unterhaltungspauschale genannt. Das ist eine neue Position, die es seit diesem Jahr gibt. Sie ist und sie bleibt in diesem Gesamtsystem der Gemeindefinanzierung systemwidrig.
Interessanterweise heben Sie diese Pauschale mit 8 % überproportional an – im Gegensatz zum übrigen Gemeindefinanzierungsgesetz.
Herr Dr. Nolten, sprechen Sie doch mit mir, bevor Sie mit den Kollegen sprechen. Fragen Sie mich doch; Sie kriegen vielleicht von mir auch eine Antwort, aber vielleicht hören Sie mir erst zu.
Das wäre im Übrigen eine Möglichkeit, die Aufwands- und Unterhaltungspauschale, die Straßenausbaubeiträge für die Kommunen zu finanzieren.
Jetzt müssten wir nur noch mit Ihnen gemeinsam den umstrittenen § 8 im Kommunalabgabengesetz streichen. Das würde die Situation in Nordrhein-Westfalen enorm befrieden, aber auch dafür fehlen Ihnen die Kraft und der Mut.
Ich möchte Ihnen noch einen weiteren Punkt nennen, der Ihre Handlungsunfähigkeit und Ihr Zaudern belegt – Stichwort: Altschuldenfonds.
In der letzten Woche wurden vom Statistischen Bundesamt die Zahlen zu den Kassenkrediten der kommunalen Kernhaushalte in Jahr 2018 bekannt gegeben. Die Höhe der kommunalen Kassenkredite gegenüber Kreditinstituten beläuft sich bundesweit auf über 35 Milliarden Euro.
Davon entfallen allein auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen über 22 Milliarden Euro. Das sind fast zwei Drittel der gesamten kommunalen Kassenkredite in ganz Deutschland.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen sind damit am höchsten mit Kassenkrediten verschuldet. Diese Schulden oder Liquiditätskredite legen unseren Kommunen in NordrheinWestfalen die Fesseln an.
Ich will an dieser Stelle den Vorsitzenden des NRWStädtetages, den Oberbürgermeister von Hamm, Herrn Thomas Hunsteger-Petermann, der übrigens Ihrer Partei angehört, zitieren:
„Das Altschuldenproblem der NRW-Städte muss in NRW gelöst werden, unabhängig davon, ob und wie der Bund das Land und die Kommunen unterstützt.“
Doch was passiert hier in Nordrhein-Westfalen? – Nichts. Schweigen.
Dass das Abwarten gegenüber dem Bund nicht gerade förderlich ist, haben wir hier schon mehrfach gehört. Auch in Berlin erwartet man ein Signal aus Nordrhein-Westfalen. Das hat Ihnen die Co-Vorsitzende der zuständigen Arbeitsgruppe der Regierungskommission „Gleichwertige Lebensverhält
nisse“ vor der Sommerpause auch sehr eindrücklich ins Stammbuch geschrieben.
Dabei sind handlungsfähige Kommunen eine unabdingbare Voraussetzung für einen funktionierenden Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern eine lebens- und liebenswerte Heimat bietet. Es braucht jetzt eine zügige Lösung hier in NRW.
Dass es auch anders geht, zeigt der Blick nach Hessen. Dort ist die Hessenkasse eingerichtet worden. Die Kommunen haben so ein Stück Handlungsfreiheit zurückbekommen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Das wäre auch sicherlich ein Vorbild für NRW.
Als SPD-Fraktion fordern wir eine gemeinsame Initiative zur Lösung der Altschulden. Unsere Idee für einen Altschuldenfonds liegt auf dem Tisch.
Ich sage es hier noch einmal sehr deutlich: Wir bieten Ihnen erneut unsere Unterstützung in dieser Sache an. Das ist, wie wir finden, eine Generationenaufgabe, die wir gemeinsam lösen sollten – sowohl hier auf der Landesebene als auch auf der Bundesebene.