Protokoll der Sitzung vom 21.03.2018

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, 22. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen in den Medien und auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich fünf Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Geburtstag feiern heute Herr Dr. Günther Bergmann von der Fraktion der CDU

(Allgemeiner Beifall)

und Herr Dr. Werner Pfeil von der Fraktion der FDP.

(Allgemeiner Beifall)

Herzlichen Glückwunsch und alles Gute im Namen aller Kolleginnen und Kollegen des Landtags!

Vor Eintritt in die Tagesordnung haben wir gemäß § 2 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung eine neue Abgeordnete des Landtags zu verpflichten. Der Landeswahlleiter des Landes Nordrhein-Westfalen hat mir mit Schreiben vom 19. März 2018 mitgeteilt, dass mit Wirkung vom 19. März 2018 Frau Inge Blask von der SPD für die ausgeschiedene Abgeordnete Frau Svenja Schulze von der SPD Mitglied des Landtags geworden ist.

Ich darf nun Frau Blask zu mir bitten, damit ich die nach § 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehene Verpflichtung vornehmen kann. Alle anderen Anwesenden bitte ich, sich für die Verpflichtung von den Plätzen zu erheben, soweit es Ihnen möglich ist.

(Die Anwesenden erheben sich.)

Sehr geehrte Frau Blask, ich bitte Sie, die folgenden Worte der Verpflichtungserklärung anzuhören und anschließend durch Handschlag zu bekräftigen:

Die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden. – Sie bekräftigen das mit dem Handschlag.

Herzlichen Glückwunsch und auf eine gute Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen in unserem Land!

(Allgemeiner Beifall – Die Anwesenden neh- men ihre Plätze wieder ein.)

Bevor wir in die heutige Tagesordnung eintreten, müssen wir uns mit zwei Anträgen zur Änderung der Tagesordnung für die heutige und die morgige Plenarsitzung befassen.

Zum ersten Antrag auf Änderung der Tagesordnung: Die AfD-Fraktion hat mit Schreiben vom gestrigen Tag beantragt, gemäß § 20 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung den heutigen Tagesordnungspunkt 1 „Wahl und Vereidigung von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen“ abzusetzen.

Zur Begründung dieses Antrags hat sich der Vorsitzende der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Wagner, zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort mit dem Hinweis, dass sich der Redebeitrag gemäß § 29 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung nur auf die geschäftsordnungsgemäße Behandlung beziehen und nicht länger als drei Minuten dauern darf. – Herr Wagner, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hier soll also gleich die Wahl von Verfassungsrichtern vonstattengehen, von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen. Dazu möchte ich einige Anmerkungen machen.

Die Wahl von Verfassungsrichtern ist sicherlich eines der vornehmsten Privilegien des Parlaments. Dieses Parlament besteht allerdings aus mehr als vier Fraktionen. Die AfD-Fraktion hat die Personalvorschläge zur Wahl der Verfassungsrichter am gestrigen Abend um ca. 18 Uhr per Drucksache erhalten. Wegen der Kürze der Zeit war es uns daher nicht möglich, darüber zu beraten, ob die Kandidaten für die AfD-Fraktion zustimmungsfähig sind, ob wir sie ablehnen oder ob wir uns enthalten.

Schlimmer jedoch ist: Hier wurde ein Verfahren gewählt, nach dem Mitglieder des höchsten Gerichts in Nordrhein-Westfalen gewählt werden sollen, ohne dass sie sich jemals persönlich bei den Fraktionen – zumindest in nichtöffentlicher Sitzung im Rechtsausschuss – vorgestellt hätten. Diese Art und Weise ist eines Parlaments nicht würdig. Würdig wäre es gewesen, wenn alle Fraktionen dieses Parlaments rechtzeitig über die Personalia unterrichtet worden wären. Würdig wäre es vielleicht auch gewesen, wenn sich die Kandidaten allen Fraktionen vorgestellt hätten, zumindest in nichtöffentlicher Sitzung im Rechtsausschuss.

Es geht hier nicht alleine darum, dass die AfD-Fraktion nicht über die Personalvorschläge informiert wurde, es geht hier auch um die Würde des Parlaments. Die Würde des Parlaments besagt zumindest in meinen Augen, dass alle Fraktionen in gleichberechtigter Art und Weise über solche Personalvor

schläge informiert sein müssen. Dabei ist es mir völlig egal, ob die „heilige Vierfaltigkeit“ aus CDU, SPD, FDP und Grünen gemeinsam einen solchen Vorschlag macht und wir dabei außen vor gelassen werden.

Entscheidend ist für mich: Der Parlamentarismus verlangt von uns, dass alle Fraktionen in gleicher Art und Weise, in gleichem Maße und mit einem vernünftigen Vorlauf über diese Personalia, die immerhin den Verfassungsgerichtshof in Nordrhein-Westfalen betreffen, informiert werden.

Deswegen beantragen wir die Absetzung dieses Tagesordnungspunkts, damit sich alle Fraktionen dieses Parlaments in angemessener Weise und in angemessener Zeit mit den Personalia beschäftigen können.

Wenn es allerdings so sein sollte, wie ich befürchte, nämlich dass die vier anderen Fraktionen unseren Antrag ablehnen, dann werden wir ihnen diese Bühne gerne freiwillig überlassen und uns bei der Wahl der Mitglieder für den Verfassungsgerichtshof zurückziehen. Aber bevor Sie sich zu früh freuen: Wir kommen dann auch wieder.

(Beifall von der AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Ich sehe, das ist der Fall. Herr Kerkhoff, bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, und die Wahl findet ohne Debatte statt. Dies heute im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte doch zu thematisieren, ist gegen den Geist dieser Vorschrift und beschädigt damit auch den Verfassungsgerichtshof.

(Beifall von der CDU und der FDP – Helmut Seifen [AfD]: Geist des Parlaments!)

Da der Wahlvorschlag von CDU, SPD, FPD und Bündnis 90/Die Grünen gemacht wird, ist die eben angesprochene Mehrheit von zwei Dritteln sichergestellt. Der Wahlvorschlag ist im Übrigen allen Abgeordneten des Landtags gestern zugegangen und auch gestern bzw. vorgestern in den antragstellenden Fraktionen beschlossen worden.

Herr Wagner, Sie können diesem Wahlvorschlag mit Ihrer Fraktion zustimmen, Sie können ihn ablehnen. Das ist einzig und allein Ihre Angelegenheit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich will dann noch – weil Sie es angesprochen haben – die Kategorie „Umgang im Parlament“ erwähnen.

(Helmut Seifen [AfD]: Ausgerechnet Sie!)

Ich verstehe dieses Parlament, diesen Landtag als Ort der politischen Auseinandersetzung. Wenn es ein Fußballfeld wäre, dann würde ich sagen: Hier spielen Regierung und Oppositionsfraktionen gegeneinander. Tore fallen mal auf der einen, mal auf der anderen Seite. Es steht auch mal jemand im Abseits, und es gibt Fouls. Aber den Rasen pflegen wir alle gemeinsam. Dieser gemeinsam gepflegte Rasen ist die demokratische Kultur, sind die Regeln, die wir uns geben, der persönliche Respekt auch bei unterschiedlicher Meinung. Sie sind nicht hierhin gekommen, um mitzuspielen, sondern um diesen Rasen kaputt zu treten. Das lassen wir uns nicht gefallen und benennen das auch klar und deutlich.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Im Ernst: Meinen Sie wirklich, dass wir mit Ihnen über die Frage von Verfassungsrichtern verhandeln und diskutieren, während ein Teil Ihrer Fraktion in Syrien Fotos mit dem Großmufti macht, Poolfotos aus Syrien verschickt …

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Zurufe von Christian Loose [AfD])

Sie müssen sich das schon anhören. – … und twittert: „Hier ist alles super, die Sonne scheint, die Menschen sind freundlich“?

(Zurufe von der AfD)

Sie verhöhnen die Opfer des Krieges,

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

die unschuldigen Opfer von Terror und Gewalt und beklagen sich darüber, dass Sie hier nicht eingebunden sind.

(Christian Loose [AfD]: Reden Sie zur Sache!)

Das kann nicht Ihr Ernst sein.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag der AfD. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der AfD plus die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? – Das ist die SPD, das sind die Grünen, das ist die CDU, und das ist die FDP. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist der fraktionslose Abgeordnete Pretzell. Damit ist der Antrag, Tages

ordnungspunkt 1 „Wahl und Vereidigung von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen“ abzusetzen, abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen dann zu einem zweiten Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben mit Schreiben vom gestrigen Tag beantragt, gemäß § 20 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung die heutige und die morgige Tagesordnung wie folgt zu ändern:

Erstens. Der Antrag der Fraktion der Grünen Drucksache 17/2144 „Hardware-Nachrüstung bei Dieselfahrzeugen auf Kosten der Automobilindustrie – jetzt!“ soll in verbundener Debatte mit der für heute angemeldeten Unterrichtung durch die Landesregierung, die unter Tagesordnungspunkt 2 vorgesehen ist, beraten und abgestimmt werden.