Erstens. Der Antrag der Fraktion der Grünen Drucksache 17/2144 „Hardware-Nachrüstung bei Dieselfahrzeugen auf Kosten der Automobilindustrie – jetzt!“ soll in verbundener Debatte mit der für heute angemeldeten Unterrichtung durch die Landesregierung, die unter Tagesordnungspunkt 2 vorgesehen ist, beraten und abgestimmt werden.
Zweitens. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/472 „Präventionsmaßnahmen gegen Neosalafismus in NordrheinWestfalen nachhaltig verankern und ausbauen“ soll nicht heute, sondern in der morgigen Plenarsitzung als Tagesordnungspunkt 3 beraten und abgestimmt werden.
Drittens. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2146 „Insektenvielfalt erhalten – Neonicotinoide endgültig aus dem Verkehr ziehen!“ soll nicht heute, sondern in der morgigen Sitzung als Tagesordnungspunkt 5 beraten und abgestimmt werden.
Schließlich soll viertens gemäß § 82 Abs. 2b unserer Geschäftsordnung der Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/1818 „Abitur nach 9 Jahren – (Oberstufen) Reform richtig angehen“ in der morgigen Plenarsitzung, wie bereits ausgewiesen, unter Tagesordnungspunkt 2 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsän- derungsgesetz)“ in einem Beratungsverfahren behandelt werden.
Eine Aussprache zu diesen beantragten Änderungen wird von den antragstellenden Fraktionen nicht gewünscht. Gibt es gleichwohl Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Ich frage zunächst, ob es Bedenken gibt, über diesen Antrag insgesamt, also in allen vier Nuancen, abzustimmen. – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die SPD, die Grünen, die CDU, die FDP und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? –
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2216
Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, Frau Dr. Ricarda Brandts, und die erste Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, Frau Margarete Gräfin von Schwerin, sowie weitere Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs herzlich begrüßen.
(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Die Mitglieder der Fraktion der AfD verlassen den Saal.)
Mit Schreiben vom 12. Oktober 2017 hat der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass Frau Präsidentin des Oberlandesgerichts Anne-José Paulsen mit Ablauf des Monats Februar aus ihren Ämtern als Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf und als Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs ausscheidet. Damit scheidet auch ihr bisheriger Vertreter, Herr Vizepräsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Dr. Ulrich Thole, als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs aus.
Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vom Landtag in geheimer Wahl ohne Aussprache mit Zweidrittelmehrheit für die Dauer von zehn Jahren gewählt. Für jedes Mitglied ist ein bestimmter Vertreter zu wählen.
Mit Drucksache 17/2216 liegt Ihnen ein Wahlvorschlag vor, der vorsieht, Herrn Dr. Matthias Peter Röhl als ordentliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen und Herrn Benno Scharpenberg als dessen Stellvertreter zu wählen. Eine Aussprache ist nach dem Gesetz
ausgeschlossen, sodass wir unmittelbar zur geheimen Wahl kommen. Es ist beabsichtigt, für die Wahl einen gemeinsamen Wahlgang durchzuführen. – Ich sehe, hiergegen gibt es keine Bedenken. Dann verfahren wir so.
Zu dem Wahlverfahren gebe ich noch folgende Hinweise: Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt an den hierfür vorgesehenen Tischen. Nach Aufruf Ihres Namens erhalten Sie dort zwei Stimmzettel in verschiedenen Farben, auf denen Sie jeweils mit Ja, mit Nein oder mit Enthaltung stimmen können.
Für die Stimmabgabe nutzen Sie bitte die hinten links und rechts aufgestellten Wahlkabinen, die so platziert worden sind, dass die Durchführung einer geheimen Wahl sichergestellt ist. Bitte werfen Sie beide Stimmzettel jeweils einmal gefaltet in eine der beiden Wahlurnen.
Beim Ausfüllen der Stimmzettel bitte ich Sie, nur die in den Wahlkabinen ausliegenden Dokumentenstifte zu benutzen. Eine anderweitige Kennzeichnung mit Tinte, Kugelschreiber oder Farbstift gewährleistet die Geheimhaltung der Wahl nicht, da in solch einem Fall die Stimmabgabe dem Wahlberechtigten zugeordnet werden könnte. Derartig gekennzeichnete Stimmzettel müssten deshalb als ungültig gewertet werden.
Dann bitte ich nun die eingeteilten Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Positionen an den Tischen zur Ausgabe der Wahlunterlagen und an den Wahlkabinen sowie den Wahlurnen einzunehmen, damit wir mit der geheimen Wahl beginnen können. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist abgeschlossen. – Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Stimmen abzugeben.
Nachdem auch die Schriftführerinnen und Schriftführer gewählt haben, frage ich: Haben alle Abgeordneten, die willens waren, ihre Stimme abgegeben? – Das ist offenbar der Fall.
Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Ich unterbreche die Sitzung für kurze Zeit bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Da die Auszählung voraussichtlich nicht lange dauern wird, bitte ich Sie, während der Unterbrechung im Plenarsaal zu bleiben bzw. sich nicht zu weit vom Plenarsaal zu entfernen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich gebe Ihnen die Ergebnisse der beiden Wahlen bekannt. Dem Landtag gehören 199 Abgeordnete an. Fünf Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt. An den Wahlen haben sich 178 Abgeordnete beteiligt.
Zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl des ordentlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Herrn Dr. Matthias Peter Röhl: Gültige Stimmen gab es 178, ungültige Stimmen 0. Von den gültigen Stimmen entfielen auf „Ja“ 175, auf „Nein“ 0, Enthaltungen 3. Nach dem vorliegenden Ergebnis entfallen auf Herrn Dr. Matthias Peter Röhl mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest. Damit ist Herr Dr. Röhl zum ordentlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt.
Zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Herrn Benno Scharpenberg: Gültige Stimmen 178, ungültige Stimmen 0. Von den gültigen Stimmen entfielen auf „Ja“ 171, auf „Nein“ 3, Enthaltungen 4. Nach dem vorliegenden Ergebnis entfallen auf Herrn Benno Scharpenberg mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest. Damit ist Herr Benno Scharpenberg zum Stellvertreter von Herrn Dr. Röhl gewählt.
Dann gratuliere ich Ihnen im Namen des Hohen Hauses und bitte Sie, zur Vereidigung nach vorne an das Mikrofon zu treten. Ich bitte die Anwesenden, sich für die Vereidigung von den Plätzen zu erheben, soweit es Ihnen möglich ist.
(Präsident André Kuper, Dr. Matthias Peter Röhl und Benno Scharpenberg treten an das vor dem Redepult aufgebaute Mikrofon. – Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plät- zen.)
leisten sämtliche Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihre Vertreter, bevor sie ihr Amt antreten, vor dem Landtag den in dieser Vorschrift formulierten Eid.
Sehr geehrter Herr Dr. Röhl, ich darf Sie bitten, zur Vereidigung an das Mikrofon zu treten. Bitte heben Sie die Schwurhand und leisten Sie den vorgesehenen Amtseid. Ich erinnere daran, dass Sie den Eid auch ohne religiöse Beteuerung leisten können.
Dr. Matthias Peter Röhl: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Sehr geehrter Herr Scharpenberg, ich darf nun Sie bitten, zur Vereidigung an das Mikrofon zu treten. Bitte erheben Sie die Schwurhand und leisten Sie den vorgesehenen Amtseid. Ich darf auch Sie daran erinnern, dass Sie den Eid auch ohne religiöse Beteuerung leisten können.
Benno Scharpenberg: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.