Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich zu unserer heutigen, 23. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich sechs Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung weise ich auf folgende Änderung der Tagesordnung hin: Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag „30 Jahre Erasmus-Austausch in Nordrhein-Westfalen – Bildungspolitischen Austausch weiterentwickeln“
Drucksache 17/1441 als neuen Tagesordnungspunkt 12 aufzunehmen. – Hiergegen sehe ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Im Nachgang zu TOP 4 der gestrigen Sitzung möchte ich eine Rüge aussprechen, die Herrn Abgeordneten Jochen Ott von der SPD-Fraktion betrifft. Herr Ott hat sich während seines Redebeitrags zu Tagesordnungspunkt 4 „Ganztag für die Zukunft fit machen – OGS-Gipfel einberufen“ unparlamentarisch verhalten, indem er gegenüber Herrn Abgeordneten Seifen eine beleidigende Äußerung getätigt hat. Ich werde die Äußerung nicht wiederholen. Sie ist der Würde des Parlaments nicht angemessen.
Herr Kollege, ich ermahne Sie und bitte Sie, derartige Äußerungen zukünftig zu unterlassen. Andernfalls müssen Sie mit einer förmlichen Rüge rechnen.
Eine weitere Rüge möchte ich im Nachgang zu TOP 8 der gestrigen Sitzung aussprechen. Sie betrifft Herrn Abgeordneten Roger Beckamp von der AfD-Fraktion. Herr Beckamp hat sich während seines Redebeitrags zu Tagesordnungspunkt 8 „Wir brauchen ein Demokratiefördergesetz“ unparlamentarisch verhalten, indem er in der Sitzung öffentlich Kritik am Präsidium geäußert hat. Die verwendete Formulierung werde ich nicht wiederholen. Sie ist der Würde des Parlaments nicht angemessen. Der richtige Ort, solche Dinge anzusprechen, ist der Ältestenrat.
Herr Kollege, ich ermahne Sie und bitte Sie, derartige Äußerungen zukünftig zu unterlassen. Andernfalls müssen Sie mit einer förmlichen Rüge rechnen.
Herr Präsident! Ich darf als Erstes feststellen: Es ist eine Freude, um 10 Uhr, zum Beginn des Plenums, über Kulturpolitik sprechen zu dürfen.
Wenn das so ist, dann muss es auch ein wichtiger Punkt sein. Das ist in der Tat so. Es geht um die gesicherte, auskömmliche und längerfristig gleichmäßig ausgerichtete Finanzierung der Kunststiftung NRW. Ich möchte gar nicht alles das aufzählen, was die Stiftung macht, sondern mich auf einige Anmerkungen beschränken.
Die Kunststiftung NRW hat seit ihrem Bestehen ca. 7.000 Projekte von rund 3.500 Künstlern gefördert. Sie unterstützt dabei insbesondere die Werkschaffung, also genau den Vorgang, bei dem etwas Neues in die Welt gelangt und neue Kunst entsteht. Es gibt nicht so viele, die das in dieser Form tun.
Die Kunststiftung NRW ist ein Gütesiegel für Qualität. Andere Fördermittelgeber orientieren sich bei ihren Entscheidungen daran, ob die Kunststiftung NRW mitfördert. Das heißt: Sie fördern eher, wenn auch die Kunststiftung NRW dabei ist.
Ich darf stellvertretend für alle, die vor ihnen kamen, hier Herrn Dr. Behrens und Frau Dr. Sinnreich danken. Frau Dr. Sinnreich sitzt auf der Tribüne. Es ist nicht üblich, jemanden dort zu begrüßen. Die Begrüßung habe ich bereits unten durchgeführt. Ich wollte es nur erwähnen und sagen, dass ich mich über ihre Anwesenheit freue.
Im Kuratorium der Kunststiftung NRW gibt es keinen Zweifel daran, dass die Kunststiftung auch weiterhin eine verlässliche Finanzierung verdient und braucht. Entschieden wird es aber nicht dort; entschieden wird es hier.
Nachdem im letzten Haushalt einige andere Stiftungen deutliche Zuwächse verzeichnen konnten – ich gehe davon aus, dass man beim ersten Haushaltsentwurf die Kunststiftung vermutlich nur übersehen hat –, schlagen wir nun vor, erstens eine einmalige Erhöhung um 10 % – das sind knapp 1 Million € – vorzunehmen und zweitens diese Fördersumme dann für fünf Jahre zu verstetigen. Dies würde auch der immer weiter ansteigenden Zahl von Anträgen an
die Kunststiftung entsprechen. Das hört sich ein bisschen paradox an. Die Kunststiftung ist aber quasi Opfer ihres eigenen Erfolgs und braucht auch daher schlicht und ergreifend einen höheren Mittelzufluss.
Die alte Landesregierung hatte bereits eine dreijährige Festbetragsfinanzierung gewährt. Diese ist nun aber nach diesen drei Jahren ausgelaufen. Denn grundsätzlich wird die Kunststiftung NRW aus den Einnahmen des staatlichen Lotteriewesens finanziert. Sie ist ein Destinatär. Da diese Mittel langfristig immer fraglich sind und in ihrem Zulauf Schwankungen unterliegen, bedarf es dieser Grundabsicherung.
Wir beantragen daher, einen erneuten Vertrag, gültig ab dem Haushaltsjahr 2019, abzuschließen. Ich kann es auch einmal mit den Worten meines 83 Jahre alten Bezirksbürgermeisters sagen. Er würde in die Runde schauen, die Leute anlächeln und sagen: Es ist ein guter Antrag. Sie können zustimmen. – Das würde ich auch vorschlagen; denn im nächsten Jahr wird die Kunststiftung NRW 30 Jahre alt und erführe damit eine angemessene Würdigung ihrer großartigen Leistungen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kunststiftung NRW ist seit 1989 ein wertvoller Baustein in der Kulturförderung unseres Bundeslandes. Sie unterstützt Jahr für Jahr ca. 300 künstlerische Projekte in unserem Bundesland mit einem Gesamtvolumen von rund 9,5 Millionen €.
Dieses Geld wird, wie mein Vorredner bereits ausgeführt hat, durch den Landeshaushalt bereitgestellt und durch die Konzessionsabgaben des staatlichen Glücksspielanbieters WestLotto refinanziert.
Für die NRW-Koalition besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass die Arbeit der Kunststiftung NRW im bisherigen Umfang fortgesetzt werden muss und auch fortgesetzt werden wird. Angesichts der stagnierenden Glücksspielerträge muss allerdings genau geprüft werden, in welchem Umfang eine Ausweitung von Aktivitäten dargestellt werden kann.
Die sozialdemokratisch geführte Vorgängerregierung hat – das gehört auch zur Beschreibung der Ausgangslage dazu – regelmäßig die Anpassung des Fördervolumens negiert und damit auf eine Ausweitung der Förderaktivitäten verzichtet. Dies soll uns aber nicht davon abhalten, es künftig anders zu machen.
Für eine adäquate Debatte über eine eventuelle Stärkung der Kunststiftung NRW ist es allerdings zunächst erforderlich, zu prüfen, inwieweit eine Skalierung des bisherigen Förderkonzepts Sinn macht oder ob es nicht sinnvoller ist, eine Fokussierung auf bestimmte Bereiche vorzunehmen. Dabei müsste aus unserer Sicht auch geprüft werden, ob nicht gemeinsame Förderprojekte zwischen der Stiftung und der Kulturverwaltung einen Mehrwert generieren.
Auch wenn die Entscheidung über eine mögliche Etaterhöhung erst im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2019 getroffen werden kann, bitte ich das Ministerium, die Antworten auf die gestellten Fragen zeitnah mit der Führung der Kunststiftung NRW abzustimmen und dann im Kulturausschuss vorzustellen. Denn diese Informationen sind wesentlich, wenn wir eine Ausweitung des Fördervolumens adäquat im Ausschuss diskutieren wollen.
Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir gerne zu. Wir freuen uns dort auf eine weitere konstruktive Debatte zur Stärkung der Kunst- und Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Kunststiftung NRW ist eine ganz wichtige, zentrale Einheit für die Kulturförderung in unserem Land angesprochen. Sie steht für Qualität und Professionalität. Die SPD spricht in ihrem Antrag auch zu Recht von einem Gütesiegel, das mit der Förderung durch die Kunststiftung NRW verbunden ist.
Sie verfügt jährlich über etwas mehr als 9,5 Millionen €. Für Alarmismus wegen der Gefährdung der finanziellen Grundausstattung, der zwischen den Zeilen des Antrags der SPD ein bisschen durchdringt, besteht kein Anlass. Das zeigt auch der Umstand, dass die Vorgängerregierung seit Jahren diesen Förderbetrag fortgeschrieben hat und auch mittelfristig keine Erhöhung geplant war. Die Kunststiftung NRW hat auf dieser Basis eine verlässliche Planungssicherheit.
Sie fordern hier aber nicht nur eine 10%ige Erhöhung, sondern auch die Festschreibung des Zuschusses. Sie sprechen davon, dass mehrjährige Verpflichtungen eingegangen werden müssten. Zwar führen Sie das nicht weiter aus. Aber bislang bewegt sich die Stiftung vornehmlich in der Förderung von Exzellenzprojekten.
Ihnen scheint nun vorzuschweben, dass auch längerfristige Grundförderung stattfinden soll. Vielleicht habe ich Sie aber nur nicht richtig verstanden. Aus
dem Antrag kann man das allerdings herauslesen. Das bedeutete aber eine grundsätzliche Änderung der Förderpolitik. Davon bin ich noch nicht ganz überzeugt. Wir werden aber Gelegenheit haben, das im Ausschuss zu diskutieren.
Damit komme ich auch zu einem Grundproblem Ihres Antrags. Die Stiftung hat ein Kuratorium, in das grundlegende Weichenstellungen zuerst gehören. Wenn der Vorstand der Stiftung zu der Überzeugung kommt, dass eine Erhöhung notwendig ist – und vielleicht auch eine Veränderung der Förderpolitik –, wäre das Kuratorium die erste Adresse für ein solches Konzept. Danach sollte gründlich mit dem Ministerium gesprochen werden. Dass hier die SPDFraktion als erstes Gremium der Stiftung firmiert, finde ich etwas gewöhnungsbedürftig.
Wir wünschen uns eine gute Vorbereitung auf Fachebene. Wenn sie geleistet ist, kann sich die Kunststiftung NRW auch unserer Unterstützung sicher sein. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist gut. Der Antrag ist auch richtig, weil er genau an das anknüpft, was wir in der vorigen Legislaturperiode gemacht haben, nämlich eine Verstetigung der Mittel. Wir haben die oftmals schwankenden Wetteinnahmen durch den Landeshaushalt abgesichert. Das war klug und richtig, weil die kontinuierliche Arbeit der Kunststiftung NRW dadurch gewährleistet war. Das soll sie weiter sein. Darüber werden wir im Ausschuss auch noch einmal verstärkt diskutieren.
Das eigentlich Spannende heute Morgen ist etwas ganz anderes. Soweit ich mich erinnern kann – ich bin ja jetzt schon alt und dick oder dick und alt –,