ist es das erste Mal im Landtag Nordrhein-Westfalen, seit ich hier die Menschen mit vertreten darf, dass wir als TOP 1 ein kulturpolitisches Thema behandeln.
Ich danke all den Zufällen und den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern herzlich dafür, dass sie nicht mehr daran herumgedreht haben, sondern gesagt haben: Gut, das sind zwar die von der Kultur; sie dürfen aber auch einmal ganz vorne mitreden.
Das Langweilige an kulturpolitischen Debatten ist, dass sich die Kulturleute häufig so komisch einig
sind. In anderen Ausschüssen ist das anders. Das Langweilige an Kulturdebatten ist natürlich auch, dass sie sich manchmal auch nicht einig sind. Und das ganz Langweilige an Kulturdebatten ist, dass es eigentlich immer nur ums Geld geht.
Damit sind wir wieder bei diesem Antrag. Der Antrag zielt darauf ab, eine Verstetigung der Mittel zu diskutieren. Eine solche Diskussion sollten wir führen. Die Kunststiftung NRW hat in den vergangenen Jahren wichtige Arbeit geleistet. Diese wollen wir weiter unterstützen.
Ich wünsche mir von der neuen Landesregierung, dass sie Einsicht in diese schon gefundenen Erkenntnisse findet und in der Lage ist, auch da eine gewisse Kontinuität zu gewährleisten, wie sie es ja im kulturpolitischen Bereich erfreulicherweise tut – sogar mit der Ankündigung von Steigerungen und sogar schon ersten beschlossenen Steigerungsraten –, und der Kultur zur Weiterentwicklung zu verhelfen.
Setzen Sie also einfach mutig diesen Weg fort, und stimmen Sie diesem Antrag zu, nachdem wir ihn ausführlich im Ausschuss diskutiert haben werden. Dann haben wir für die Kunststiftung NRW das richtige Zeichen gesetzt, glaube ich. Der Kollege hat schon darauf hingewiesen, dass bald ein Jubiläum ansteht. Da macht sich eine solche Beschlussfassung des Landtags – möglichst gemeinsam, möglichst über alle Fraktionen hinweg – besonders gut. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bialas hat sich darüber gefreut, dass heute unter dem ersten Tagesordnungspunkt über Kultur gesprochen wird, weil das ja ein so wichtiges Thema ist. Doch haben die Redner überhaupt nur etwa die Hälfte ihrer Redezeit gebraucht – für ein eigentlich so wichtiges Thema.
Was wäre denn eigentlich TOP 1 gewesen? TOP 1 wäre zum Beispiel gewesen, wenn wir über die bedrohliche Situation bei RWE und E.ON gesprochen hätten, wo voraussichtlich 5.000 Personen aufgrund der katastrophalen deutschen Energiepolitik ihre Arbeitsplätze verlieren werden. Aber dieses Thema war Ihnen nicht wichtig genug, weshalb die Aktuelle Stunde vom Präsidium der Altparteien abgelehnt wurde.
Nun gut; reden wir also über das Thema „Kunststiftung“. Sicherlich wird es die arbeitslosen Menschen
Seit 1989 gibt es nun die durch die Landesregierung gegründete Kunststiftung NRW. Diese leistet – das will ich auch klar sagen – einen wichtigen Beitrag für den Kulturstandort NRW und sichert die kulturelle Vielfalt des Landes. Kultur stiftet Identität.
Dabei reicht es selbstverständlich nicht aus, sich auf bereits Geschaffenes zu konzentrieren. Insbesondere junge Kunst- und Kulturschaffende leisten einen wichtigen Beitrag für unsere gesellschaftliche Vielfalt in Nordrhein-Westfalen. Die Bedeutung der Kunststiftung erkennen wir daher ausdrücklich an.
Kommen wir jetzt inhaltlich zum Antrag der SPD. Die SPD sieht ein Problem bei der Finanzierungssicherheit der Kunstförderung. – Ist dieses nun plötzlich aufgetreten? Gab es in den letzten Jahren unter RotGrün das Problem nicht? Anscheinend nicht! Vorher war alles in bester Ordnung. Die Kunststiftung NRW erhielt drei Jahre lang den konstanten Betrag von 9,5 Millionen €, und eine Erhöhung dieser Summe war zuvor zumindest nicht offiziell geplant gewesen.
Die Stiftung finanziert sich aus drei Bereichen: erstens aus Spenden, zweitens aus regelmäßigen Einnahmen aus Erlösen des staatlichen Lotteriewesens und drittens aus regelmäßigen Zuweisungen aus dem Landeshaushalt NRW.
Die Stiftung soll jetzt in die Lage versetzt werden, längerfristig planen zu können und mehrjährige Verpflichtungen eingehen zu können. – War sie das in der Vergangenheit etwa nicht? Konnten die Künstler nicht bestimmungsgemäß gefördert werden? Anscheinend war das sehr wohl der Fall, wie die knapp 7.000 Projekte eindrucksvoll belegen. Auch dafür unsere Hochachtung!
Was hat sich also geändert? Wir lesen jetzt davon, dass Eigenkapital gebildet werden soll. Wir lesen auch von möglichen Kostensteigerungen in den kommenden Jahren. – Ja, Kosten verändern sich; das ist ganz natürlich. Aber die SPD weiß heute schon, dass für 2019 eine Kostensteigerung von 10 % zu erwarten ist; denn diese Erhöhung beantragt sie schon jetzt für die Förderung im Jahr 2019. Gemäß dem ersten Antragspunkt sollen dann für fünf Jahre Festbeträge vereinbart werden. Diese Festbeträge sollen dann aber laut dem nächsten Antragspunkt wieder jährlich überprüft werden und gegebenenfalls angepasst werden.
Was denn nun, liebe SPD? Festbeträge, variable Beträge oder flexible Festbeträge? Einmal ganz ehrlich: Hatten Sie nicht genug Zeit für den Antrag? Oder haben Sie diese Widersprüchlichkeiten übersehen? Und Sie stellen sich hier ernsthaft häufig an das Pult und behaupten, andere Anträge seien handwerklich schlecht gemacht!
Nun gut; diese Formfehler würden alleine schon für eine Ablehnung Ihres Antrags ausreichen. Aber es gibt noch ganz andere Dinge, die uns stören. Aus unserer Sicht liegt es nämlich gerade im Wesen staatlicher Förderung, dass sie regelmäßig auf den Prüfstand gehört. Denn der Gesetzgeber ist aus unserer Sicht auch dem Steuerzahler verpflichtet und nicht nur dem Förderungsempfänger.
Wir dachten bisher immer, dass dies auch der Grund sei, warum jedes Jahr ein neuer Haushalt aufgestellt wird. Aus unserer Sicht gibt es bereits zu viele starre Positionen im Haushalt. Ein weiteres Festbudget, wie es von Ihnen gefordert wird, liebe SPD, benötigen wir in NRW nicht. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Kunststiftung NRW trägt durch ihre Förderprogramme zur kulturellen Vielfalt des Landes bei. Das geschieht durch die Unterstützung von Kulturveranstaltungen in den Regionen, beispielsweise durch die Förderung von Ausstellungen, Konzerten oder Inszenierungen in den vielen Theatern des Landes.
Über die Vergabe von Stipendien, Förderpreisen oder Sachleistungen unterstützt die Kunststiftung begabte junge Künstlerinnen und Künstler.
Die Stiftung fördert zudem, ihrer Satzung entsprechend, den internationalen Kulturaustausch über Ausstellungen, Gastspiele oder Konzertreisen im In- und Ausland.
Nicht zuletzt hilft die Kunststiftung bei dem Erwerb und der Sicherung von Kunstwerken und Kulturgütern von herausragender Bedeutung für NordrheinWestfalen.
Der Landeshaushalt stellt deshalb der Kunststiftung NRW auch im Jahr 2018 mehr als 9,5 Millionen € zur Verfügung. Dabei hat es Tradition, dass die Konzessionsabgaben des staatlichen Glücksspiels über den Haushalt Organisationen zur Verfügung gestellt werden, die das Gemeinwohl fördern. Dazu gehört auch die Kunststiftung.
Damit können jährlich etwa 300 Förderungen ermöglicht werden. Eine Gefährdung der Aufgabenwahrnehmung der Kunststiftung, wie im Antrag der SPDFraktion suggeriert wird, vermag ich nicht zu erkennen.
Vor dem Hintergrund der Stärkung der Kultur im Land, die der Koalitionsvertrag vorsieht, ist es natürlich sinnvoll, mit der Kunststiftung über Schwerpunkte sowie gemeinsame und ergänzende Förderlinien zu sprechen. In diese Beratungen sind wir bereits eingetreten. Wir werden sie mit den Mitgliedern des Kuratoriums, dem der Herr Ministerpräsident vorsitzt, fortführen.
Ich bedaure allerdings – es sei mir gestattet, das an dieser Stelle zu erwähnen –, dass es hier nicht einen gemeinsamen, überfraktionellen Antrag gibt, wie es zum Beispiel bei der NRW-Stiftung vor einiger Zeit gelungen ist. Das ist kein wirklich guter Dienst an der Kunststiftung. Rückenwind können sowohl die Kunst als auch die Stiftung immer brauchen. Vielleicht wird es im Rahmen unserer gemeinsamen Beratungen ja noch etwas. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit haben wir den Schluss der Aussprache erreicht.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/2161 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung folgen? – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD und die drei Fraktionslosen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Empfehlung einstimmig angenommen.
einem Verfahren gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung behandelt. Das heißt: Heute findet hierzu keine Aussprache statt.
Ich eröffne die Aussprache zum Gesetzentwurf Drucksache 17/2115 und erteile hierzu zunächst Frau Ministerin Gebauer das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Acht Monate nach Amtsantritt bringt die Landesregierung nun eines der großen Gesetzesvorhaben für diese Legislaturperiode auf den Weg.
Wir haben im Koalitionsvertrag versprochen, an öffentlichen Gymnasien wieder einen neunjährigen Bildungsgang einzuführen. Wir haben ebenfalls versprochen, dass G9 auch als Halbtagsangebot möglich sein wird, und wir haben versprochen, eine unbürokratische Entscheidungsmöglichkeit für den Verbleib bei G8 zu schaffen, damit unsere Schulen die für sie beste Entscheidung selbst vor Ort treffen können. Diese Landesregierung hält Wort.