Protokoll der Sitzung vom 28.02.2013

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich zu unserer 128. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien und den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen.

Zum Geburtstag können wir heute Markus Diekhoff von der Fraktion der FDP und Dr. Ralf Nolten von der Fraktion der CDU gratulieren. Beiden wünschen wir alles Gute, vor allem natürlich Gesundheit.

(Beifall von allen Fraktionen – Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, den Lärmpegel etwas zu reduzieren.

Ich rufe auf:

1 Wahlen betreffend den Verfassungsgerichts

hof für das Land Nordrhein-Westfalen und Vereidigung neuer Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs

Wahlvorschläge der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/13841 Drucksache 17/13842

Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, Frau Dr. Ricarda Brandts, herzlich begrüßen.

(Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank – Dr. Ricarda Brandts erhebt sich.)

Frau Dr. Brandts wird mit Ablauf des 31. Mai 2021 in den Ruhestand treten. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 8 Abs. 1 in der zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung endet damit auch ihre Amtszeit als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs.

Mit ihr scheidet auch ihr Stellvertreter, Herr Sebastian Beimesche, gemäß § 64 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs aus.

Ferner hat Herr Professor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz als Stellvertreter des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Professor Dr. Andreas Heusch, gegenüber dem Ministerpräsidenten gemäß

§ 8 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen um seine Entlassung gebeten. Der Ministerpräsident hat dem Gesuch mit Wirkung vom heutigen Tag vor unserer Sitzung entsprochen.

Wir haben heute somit eine neue Präsidentin bzw. einen neuen Präsidenten, ein ordentliches Mitglied sowie zwei stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen zu wählen.

Bevor wir gleich zur Wahl einer Präsidentin und weiterer ordentlicher und stellvertretender Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs kommen, nutze ich zuvor die Gelegenheit, Ihnen, sehr geehrte Frau Dr. Brandts, auch hier vor dem versammelten Hohen Haus dafür zu danken, dass und wie Sie in den vergangenen gut acht Jahren als Präsidentin den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen geführt haben.

Anlässlich Ihrer Vereidigung am 28. Februar 2013 hier im Landtag haben Sie, verehrte Frau Dr. Brandts, in Ihren Worten den Maßstab Ihres Amtsverständnisses dargelegt und in Bezug auf eine gute Verfassungsrechtsprechung gesagt – ich zitiere –:

„Diese bemisst sich gerade danach, ob es ihr gelingt, selbst in hochpolitischen Angelegenheiten rein verfassungsrechtlich zu argumentieren und dabei zugleich den Vorgaben der Verfassung praktisch Geltung zu verschaffen.“

Diesen eigenen Ansprüchen sind Sie gerecht geworden, und das in wahrlich politisierten und emotionalisierten Zeiten im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Ihre verfassungsrechtlichen Anstöße und Entscheidungen in der Sache haben das Prinzip der Gewaltenteilung als eines der unaufgebbaren Kennzeichen unserer freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie erneut unter Beweis gestellt. Und wenn dieses Sachprinzip gleichzeitig mit kommunikativer Transparenz verbunden ist, dann betone ich das gern.

Gerade der persönliche Austausch mit Ihnen bei vielen Gelegenheiten und Projekten, entweder hier im Landtag oder auch am Sitz des Verfassungsgerichtshofs in Münster – zumindest bis zum Ausbruch der Coronapandemie –, hat bei aller verfassungsrechtlich gebotenen Gewaltenteilung für ein gutes Miteinander von Landtag und Verfassungsgerichtshof gesorgt.

Wir im Landtag Nordrhein-Westfalen bedanken uns bei Ihnen für Ihre treue, unserer Landesverfassung entsprechende Erfüllung Ihres verantwortlichen Amtes.

Ja, das sagt sich so leicht: Wir danken Ihnen am Ziel Ihres Berufslebens. – Aber wenn man sich einmal in der Welt und in Europa umschaut, sieht man, dass es auch in Demokratien nicht selbstverständlich ist, dass Mitglieder eines Verfassungsgerichtshofes durch das

Erreichen des Pensionsalters in den Ruhestand treten. Als Präsidenten des Landtags und als Vorsitzendem der Parlamentariergruppe „Polen, Mittel- und Osteuropa, Baltikum“ fallen einem gegenwärtig auch andere Beispiele ein. Daran an dieser Stelle zu erinnern, erscheint mir nötig und geboten, meine Damen und Herren.

Ihnen, Frau Dr. Brandts, wünschen wir für den neu beginnenden Lebensabschnitt persönliche Erfüllung und vor allem Gesundheit. Uns allen indes wünschen wir, dass das Prinzip der Gewaltenteilung und die damit verbundene Unabhängigkeit der Justiz weiterhin unaufgebbaren Bestand haben – in unserem Land und in den Staaten Europas.

Wir bedanken uns auch bei Herrn Sebastian Beimesche und Herrn Professor Gärditz für ihre Bereitschaft, in den vergangenen Jahren als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zur Verfügung gestanden zu haben. – Damit danke ich auch für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von allen Fraktionen, der Regierungs- bank und Prof.’in Dr. Brigitte Mandt [LRH])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land NordrheinWestfalen werden Präsident, Vizepräsident, die weiteren Mitglieder und ihre Stellvertreter vom Landtag in geheimer Wahl ohne Aussprache mit Zweidrittelmehrheit auf die Dauer von zehn Jahren gewählt. Für jedes Mitglied ist ein bestimmter Vertreter zu wählen. Die Wahl eines amtierenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs zur Präsidentin für die Dauer der dem Mitglied verbleibenden Amtszeit ist zulässig.

Mit Drucksache 17/13841 liegt Ihnen ein Wahlvorschlag vor, der zur Wahl als neue Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land NordrheinWestfalen Frau Professor Dr. Dr. h. c. Barbara Dauner-Lieb vorsieht.

Mit Drucksache 17/13842 liegt Ihnen zudem ein Wahlvorschlag vor, der zur Wahl als ordentliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen Herrn Professor Dr. Bernd Grzeszick und als dessen Stellvertreterin Frau Professor Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof sowie als neuen Stellvertreter für Herrn Professor Dr. Andreas Heusch Herrn Dr. Michael Haas vorsieht.

Auch die gerade Genannten darf ich herzlich hier im Landtag begrüßen.

(Beifall von allen Fraktionen, Hendrik Wüst, Minister für Verkehr, und Prof.’in Dr. Brigitte Mandt [LRH])

Eine Aussprache ist nach dem Gesetz ausgeschlossen, sodass wir unmittelbar zur geheimen Wahl kommen.

Zum Wahlverfahren gebe ich noch folgende Hinweise:

Wir werden heute zwei Wahlvorgänge durchführen. Im ersten Wahlvorgang wählen wir eine Nachfolge für die amtierende Präsidentin. Sollte der Wahlvorschlag in Drucksache 17/13841 die erforderliche Mehrheit bekommen, werden wir in einem zweiten Wahlvorgang ein neues Mitglied und zwei neue stellvertretende Mitglieder wählen.

Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt jeweils an den hierfür vorgesehenen beiden Tischen im Innenraum des Plenarsaals. Nach Aufruf Ihres Namens erhalten Sie dort je Wahlgang einen Stimmzettel. Sie können jeweils mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Für die Stimmabgabe benutzen Sie bitte die aufgestellten Wahlkabinen, die so platziert worden sind, dass die Durchführung einer geheimen Wahl sichergestellt ist. Bitte werfen Sie den Stimmzettel – einmal gefaltet – in eine der bereitgestellten Wahlurnen. Der Plenarsaal verfügt über insgesamt vier Wahlurnen, zwei vorne im Eingangsbereich sowie jeweils eine in den seitlichen Bereichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte verteilen Sie sich möglichst gleichmäßig auf die Wahlkabinen, und begeben Sie sich nach Stimmabgabe und Einwurf möglichst umgehend auf Ihren Sitzplatz zurück. So können wir alle gemeinsam sicherstellen, dass das Infektionsrisiko gering gehalten wird. Bitte denken Sie auch daran, Ihre Maske aufzusetzen, sobald Sie Ihren Platz verlassen.

Zum Ausfüllen des Stimmzettels erhalten Sie zusammen mit dem Stimmzettel jeweils einen Kugelschreiber. Eine anderweitige Kennzeichnung mit Tinte, Kugelschreiber oder Farbstift gewährleistet die Geheimhaltung der Wahl nicht, da in einem solchen Fall die Stimmabgabe dem Wahlberechtigten zugeordnet werden könnte. Derart gekennzeichnete Stimmzettel müssten deshalb als ungültig gewertet werden.

Gibt es im Moment noch Fragen oder Anmerkungen? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist.

Dann bitte ich die eingeteilten Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Positionen an den Tischen zur Ausgabe der Wahlunterlagen und an den Wahlkabinen sowie an den Wahlurnen einzunehmen, damit wir mit der geheimen Wahl beginnen können.

Ich eröffne den ersten Wahlgang. Wir wählen zunächst die Nachfolge für die amtierende Präsidentin.

Ich bitte die Kollegin Troles, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Dabei bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Namen möglichst so aufzurufen, dass sich keine Schlangen an den Ausgabetischen bzw. an den Wahlkabinen bilden. – Bitte schön.

(Der Namensaufruf erfolgt.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, haben alle Aufgerufenen ihre Stimme abgegeben? – Herr Zimkeit ist noch dabei. – Der Namensaufruf ist damit abgeschlossen.

Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Stimme abzugeben.

(Die Schriftführerinnen und Schriftführer ge- ben ihre Stimme ab.)

Nachdem auch die Schriftführerinnen und Schriftführer gewählt haben, frage ich: Haben alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? – Das ist offenbar der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.

Ich unterbreche die Sitzung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses, aber ich bitte Sie, in der Nähe zu bleiben.

(Die Auszählung erfolgt. – Unterbrechung von 10:45 Uhr bis 10:56 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt.

Dem Landtag gehören 199 Abgeordnete an. An der Wahl haben sich 182 Abgeordnete beteiligt. Gültige Stimmen: 182, ungültige Stimmen: 0. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Ja 164, auf Nein 15; es gab drei Enthaltungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach dem mir vorliegenden Ergebnis entfallen auf den Wahlvorschlag Frau Professorin Dauner-Lieb mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest. Damit ist Frau Professorin Dauner-Lieb zur Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs gewählt.