Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach dem mir vorliegenden Ergebnis entfallen auf den Wahlvorschlag Frau Professorin Dauner-Lieb mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest. Damit ist Frau Professorin Dauner-Lieb zur Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs gewählt.
Wir kommen damit zum zweiten Wahlvorgang. Ich gehe davon aus, dass wir über die Wahlvorschläge in Drucksache 17/13842 im Rahmen von verbunde
Damit eröffne ich den zweiten Wahlvorgang, in dem Sie insgesamt drei Wahlentscheidungen treffen. Wir wählen ein ordentliches Mitglied und zwei stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Sie können jeweils mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Zum Wahlverfahren verweise ich auf meine Hinweise zum ersten Wahlvorgang.
Dann bitte ich die eingeteilten Schriftführerinnen und Schriftführer, wieder ihre Positionen an den Tischen zur Ausgabe der Wahlunterlagen und an den Wahlkabinen sowie an den Wahlurnen einzunehmen, damit wir mit der geheimen Wahl beginnen können. Ich bitte die Kollegin Troles, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haben alle Aufgerufenen ihren Stimmzettel erhalten und die Stimme abgegeben? – Dann bitte ich nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Stimme abzugeben.
Nachdem auch die Schriftführerinnen und Schriftführer gewählt haben, frage ich: Haben jetzt alle Abgeordneten gewählt? – Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich gebe Ihnen die Ergebnisse der insgesamt drei Einzelwahlen bekannt. Dem Landtag gehören 199 Abgeordnete an. An den Wahlen haben sich 183 Abgeordnete beteiligt.
a) Feststellung des Ergebnisses der Wahl des ordentlichen Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Prof. Dr. Bernd Grzeszick. Gültige Stimmen: 183; ungültige Stimmen: 0. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Ja 177, auf Nein 5, auf Enthaltung 1.
Nach dem vorliegenden Ergebnis entfallen auf den Wahlvorschlag von Herrn Prof. Grzeszick mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest. Damit ist Herr Professor Dr. Grzeszick zum ordentlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt.
b) Feststellung des Ergebnisses der Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs, Frau Professorin Dr. Kreuter-Kirchhof. Gültige Stimmen: 183; ungültige Stimmen: 0. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Ja 161 Stimmen, auf Nein 17, Enthaltungen 5. Nach dem vorliegenden Ergebnis entfallen auf den Wahlvorschlag mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest.
Damit ist Frau Professorin Dr. Charlotte KreuterKirchhof zur Stellvertreterin von Herrn Prof. Dr. Bernd Grzeszick gewählt.
c) Feststellung des Ergebnisses der Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Dr. Michael Haas. Gültige Stimmen: 183; ungültige Stimmen: 0. Von den gültigen Stimmen entfielen auf Ja 176 Stimmen, auf Nein 4, Enthaltungen 3. Nach dem vorliegenden Ergebnis entfallen auf den Wahlvorschlag mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest.
Dann gratuliere ich Ihnen allen im Namen des Hohen Hauses zu Ihrer Wahl. Ich bitte Sie, nun alle nach vorne zu treten und zum Mikrofon zu kommen, um die drei neuen Mitglieder zu vereidigen. Alle anderen Anwesenden bitte ich, zur heutigen Vereidigung aus Gründen des Infektionsschutzes ausnahmsweise sitzen zu bleiben.
Nach § 5 Satz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen leisten sämtliche Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihre Vertreter, bevor sie ihr Amt antreten, vor dem Landtag den in dieser Vorschrift formulierten Eid:
„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Sehr geehrte Frau Professorin Kreuter-Kirchhof, sehr geehrte Herren, ich werde Sie nun namentlich aufrufen und bitte Sie, jeweils einzeln zu mir zu treten. Danach heben Sie bitte die Schwurhand und leisten den vorgesehenen Amtseid, indem Sie die Worte „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ sprechen. Sollten Sie den Eid ohne religiöse Beteuerung leisten wollen, sprechen Sie bitte nur die Worte: „Ich schwöre es.“
Ich darf zuerst Herrn Prof. Dr. Bernd Grzeszick bitten, zu mir zu kommen, um den Amtseid zu leisten.
Damit gratuliere ich Ihnen allen noch einmal ganz herzlich im Namen des Hohen Hauses und wünsche Ihnen für Ihre neue Aufgabe alles Gute. Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall von allen Fraktionen, der Regierungs- bank und Prof.’in Dr. Brigitte Mandt [LRH] – Mit den Gewählten werden Fotos gemacht, und die Gewählten nehmen Blumensträuße und Glückwünsche entgegen.)
Ich erteile nun Frau Professorin Dauner-Lieb für eine Ansprache an das Plenum das Wort. Bitte schön.
Prof.’in Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb: Herr Landtagspräsident Kuper! Herr Ministerpräsident Laschet! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Diese Wahl ist für mich eine ganz große Ehre, an die ich mich allerdings erst ein wenig gewöhnen muss.
Sie haben vor nicht allzu langer Zeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit des Verfassungsgerichtes deutlich verändert mit dem Ziel, dem Verfassungsgericht in NRW noch mehr Gewicht zu verleihen – wenn das möglich ist.