Sie haben vor nicht allzu langer Zeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit des Verfassungsgerichtes deutlich verändert mit dem Ziel, dem Verfassungsgericht in NRW noch mehr Gewicht zu verleihen – wenn das möglich ist.
Wichtige Punkte waren: Trennung der Präsidentschaften vom Verfassungsgericht und vom OVG Münster, die Wahl aller sieben Mitglieder durch das Parlament, durch den Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit – also eine ganz starke demokratische Legitimation – und Einführung der Individualverfassungsbeschwerde, die nun dem einzelnen Bürger die Chance gibt, Schutz und Hilfe des Verfassungsgerichtes bei Grundrechtsverletzungen zu erlangen.
Gerade diese zusätzliche Einführung der Verfassungsbeschwerde hat in der Coronapandemie die Arbeit des Verfassungsgerichtes ganz stark verändert, fast ein wenig explodieren lassen. Das ist vielleicht nicht jedem von Ihnen so klar, dass wir uns praktisch seit Beginn der Pandemie jede Woche in irgendeiner Form mit den Nöten der Bürger mit Corona befasst haben. Das war nicht immer ganz einfach. Wir hatten sehr viel Verantwortung.
Die Hauptbelastung der Arbeit haben dabei getragen Frau Präsidentin Brandts und Herr Vizepräsident Heusch – das Kollegium hat natürlich auch heftig gearbeitet, aber das Drumherum war eben dort angesiedelt –, und dafür sind wir anderen Richter ganz außerordentlich dankbar gewesen.
Meine Damen und Herren, nun beginnt ein neuer Abschnitt für die Arbeit des Verfassungsgerichts, nachdem Frau Brandts nun ausgeschieden ist.
Nun wird die Trennung der Präsidentschaften von OVG und Verfassungsgericht endgültig. Das bedeutet zunächst einmal: Das Verfassungsgericht braucht ein Haus. Sonst kann es nicht arbeiten. Es muss auch sonst noch manches passieren. Darüber wollen wir heute nicht reden.
Sie haben auch zum ersten Mal – das ist auch eine große Veränderung – nicht einen Berufsrichter zum Präsidenten, sondern Sie haben demokratisch legitimierend eine Hochschullehrerin gewählt. Das ist mutig von Ihnen – von mir vielleicht auch, dass ich mich habe wählen lassen.
Denn, meine Damen und Herren, ich bin nicht in der Justiz sozialisiert. Ich kenne die Justiz, aber die Feinheiten, das Protokoll, was man tut, was man nicht tut, wer mit wem warum und wann nicht, das beherrsche ich nicht bzw. nur aus Beobachtung. Ich kann nicht auf das Netzwerk einer starken Organisation zurückgreifen. Damit muss ich erst einmal fertig werden.
Und ich bin von Hause aus Zivilistin. Ich habe viel gelernt im öffentlichen Recht, aber meine Wurzeln sind im Wirtschaftsrecht, im Zivilrecht. Das möchte ich gerne einbringen. Ich bringe vielleicht andere Vorteile mit als die ganz, ganz große Erfahrung in der Führung einer großen Administration und in Leitungen von Sitzungen, wie das andere im Gericht mitbringen. Das werden Sie spüren – positiv oder nicht.
Ich kann aber etwas mitbringen. Jetzt erlaube ich mir einen ganz, ganz winzigen politischen Schlenker, der aber, glaube ich, erlaubt ist, weil er nicht parteipolitisch geprägt ist. Ich lebe seit vielen Jahren mit dem Nachwuchs, nicht nur mit dem juristischen Nachwuchs, sondern mit dem Studierendennachwuchs. Ich bin tagtäglich mit ziemlich jungen Menschen im Gespräch, eben nicht nur wie Sie mit Ihren Kindern, sondern wirklich professionell.
Mein ganz großes Anliegen – ich missbrauche jetzt die Position, hier reden zu dürfen – ist, dass bei der Bewältigung von Corona jetzt auch stärker diese Gruppe der Studierenden zwischen 18 und 25 in den Blick genommen wird.
Ich danke Ihnen sehr. Ich halte die Befassung der Politik mit den Senioren und mit den Kindern und Kindertagesstätten natürlich für wichtig, aber ich glaube, dazwischen ist eine Gruppe, die jetzt einfach gefördert werden muss. Ich merke an meinen Studierenden, die sehr geduldig und sehr bemüht waren, dass sie uns brauchen – auch die Politik.
Ich freue mich sehr auf meine Aufgabe. Ich brauche ein wenig Mut und natürlich sehr viel Demut. Ich hoffe, dass Sie mich alle auf Ihre Weise positiv unterstützen und die Rolle des Verfassungsgerichts im Zusammenspiel der Verfassungsorgane respektvoll – das ist eigentlich selbstverständlich und wird auch wieder so sein – beachten und dass wir gut zusammenarbeiten. – Ganz herzlichen Dank.
Ich darf zu diesem Tagesordnungspunkt die in dem Wahlvorschlag genannte Frau Leitende Ministerialrätin Bettina Gayk, die auf der Zuschauertribüne Platz genommen hat, herzlich begrüßen und willkommen heißen.
Ich weise darauf hin, dass der Landtag nach Art. 77a Abs. 1 unserer Landesverfassung und § 25 Abs. 1 Satz 2 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen auf Vorschlag der Landesregierung eine Landesbeauftragte bzw. einen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder wählt. Dies erfordert in dieser Wahlperiode eine Mehrheit von mindestens 100 Abgeordneten.
Ich darf nun über den Wahlvorschlag Drucksache 17/13791 abstimmen lassen und fragen, wer dem Wahlvorschlag folgt. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der sich der Stimme enthalten möchte? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Ich stelle fest, dass die erforderliche Mehrheit hier im Landtag erreicht wurde. Es gab ein einstimmiges Votum. Damit ist der Wahlvorschlag angenommen und Frau Bettina Gayk zur Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt.
Herzlichen Glückwunsch auch im Namen des Hohen Hauses! Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für die vor Ihnen liegende Aufgabe.
Der Datenschutz ist ohne jeden Zweifel eine wichtige Grundlage in unserem Rechtsstaat, und in einer digitalisierten Gesellschaft kommt der Informationsfreiheit eine immer größere Bedeutung zu. Auch in der aktuellen Situation ist es wichtig, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit nimmt sich dieser Aufgabe erfreulicherweise an und leistet damit einen wichtigen Beitrag für unsere Demokratie.
Der Chef der Staatskanzlei hat mit Schreiben vom 18. Mai 2021 mitgeteilt, dass die Landesregierung beabsichtigt, den Landtag zu diesem Thema zu unterrichten.
Die Unterrichtung durch die Landesregierung erfolgt durch Herrn Ministerpräsidenten Laschet, dem ich jetzt das Wort gebe.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hinter uns liegen harte und anstrengende Wochen und Monate der Einschränkungen. Doch die Mühen und Entbehrungen haben sich gelohnt: Der Scheitel der dritten Welle ist überschritten.
Seit dem 23. April gehen die Infektionszahlen kontinuierlich zurück. Das ist übrigens der Tag, an dem die Bundes-Notbremse in Kraft getreten ist. Wenn man weiß, dass Wirkungen 10 bis 14 Tage brauchen, ist erkennbar, dass wir mit den Maßnahmen, die wir in Nordrhein-Westfalen ergriffen haben – auch mit den öffentlichen Diskussionen, die wir zuvor geführt haben; ich denke, auch mit der über den BrückenLockdown –, bei den Menschen noch einmal eine besondere Sensibilität ausgelöst haben.
Deshalb haben wir heute erfreulicherweise eine Inzidenz von 79,8. Das sind 31 % weniger als am letzten Mittwoch. Diese Tendenz sehen wir seit Tagen. Wir haben die große Hoffnung, dass die Zahlen weiter sinken.
Besonders erfreulich ist auch die positive Entwicklung auf den Intensivstationen. Auch dort geht die Zahl der COVID-Patienten kontinuierlich zurück. Sie ist immer noch sehr hoch. Aber sie liegt seit vergan
Parallel dazu war es wichtig, umfangreiche Teststrukturen aufzubauen. Seit März wurden in Nordrhein-Westfalen 16 Millionen Bürgertests durchgeführt, allein vergangene Woche mehr als 3,2 Millionen. Hinzu kommen die Tests an Schulen und in den Betrieben, die hier noch gar nicht eingerechnet sind.
Vor allem ist es beim Impfen gelungen, den Turbo einzulegen. Vergangenen Mittwoch haben wir einen neuen Rekord geknackt: knapp 280.000 Impfungen an einem einzigen Tag. Das entspricht ungefähr 1,5 % der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen.