Auch hier gibt es eine Beschlussempfehlung und einen Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses, und zwar Drucksache 17/11913.
Daher kommen wir unmittelbar zur Abstimmung über den Einzelplan 13, Landesrechnungshof. Da uns vom Haushalts- und Finanzausschuss empfohlen wird, den Einzelplan 13 unverändert anzunehmen, frage ich, wer dem Einzelplan 13 zustimmen möchte. – Das
sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Einzelplan 13 in zweiter Lesung mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Auch hier liegt uns eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses vor, und zwar Drucksache 17/11916.
Daher kommen wir sofort und unmittelbar zur Abstimmung über den Einzelplan 16. Es wird Sie nicht wundern, dass uns der Haushalts- und Finanzausschuss in Drucksache 17/11916 empfiehlt, den Einzelplan 16 unverändert anzunehmen. Wer dem Einzelplan 16 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist auch der Einzelplan 16 in zweiter Lesung mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
An dieser Stelle unterbrechen wir die Haushaltsplanberatung und führen sie morgen mit den Beratungen zu den Einzelplänen 02, 06, 09, 10 und 14 fort.
Morgen kommt es dann auch, wie heute Morgen schon angekündigt, zur Abstimmung über das heute bereits beratene Haushaltsgesetz und über den Einzelplan 20.
Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19Pandemie durch Bund und Länder (Gewerbe- steuerausgleichsgesetz Nordrhein-Westfalen – GewStAusgleichsG NRW)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Gemeindefinanzierung, Teil 2“ mag ich gern sagen.
Seit März dieses Jahres sind alle staatlichen Ebenen mit pandemiebedingten zusätzlichen Ausgaben bei gleichzeitig erheblich sinkenden Einnahmen konfrontiert. Wir alle erleben in unseren Heimatgemeinden sehr konkret, wie das ist und welche zusätzlichen Aufgaben und Herausforderungen diese seit vielen Monaten bewältigen müssen.
Fiskalisch ist für die kommunale Familie bundesweit besonders der starke Rückgang der bedeutsamen Gewerbesteuer mit entsprechenden Folgen für die Kommunalhaushalte ein zentrales Problem.
Ohne eine erhebliche finanzielle Unterstützung der Kommunen wären diese absehbar nicht mehr in der Lage, die ihnen garantierte kommunale Selbstverwaltung wahrzunehmen. Pflichtige Aufgaben und erst recht freiwillige Aufgaben könnten durch unsere Städte und Gemeinden ohne finanzielle Unterstützung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erledigt werden.
Die NRW-Koalition hat die Bedürfnisse, Aufgaben und Leistungen der kommunalen Ebene fest im Blick. Ein Beleg hierfür ist der aufgespannte NRW-Rettungsschirm, aus dem zusätzliche 943 Millionen Euro für das Gemeindefinanzierungsgesetz und somit für die kommunale Familie kreditiert werden.
Am 3. Juni dieses Jahres wurde im Bund beschlossen, dass den Gemeinden für die im Jahr 2020 zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen zu gleichen Teilen mit den Bundesländern ein pauschaler Ausgleich gewährt wird. Die Ausgleichszahlung des Bundes an Nordrhein-Westfalen beläuft sich auf 1,381 Milliarden Euro inklusive der hälftigen Kompensation der Effekte im bundesstaatlichen Finanzausgleich. Die hierfür erforderliche bundesgesetzliche Grundlage wurde durch den Bundestag und den Bundesrat am 17. bzw. 18. September beschlossen.
Unsere Landesregierung hat am 23. Juni entschieden, den Betrag um den auf das Land entfallenden hälftigen Anteil aufzustocken. Damit stehen den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden in diesem Jahr Finanzmittel in Höhe von insgesamt 2,72 Milliarden Euro als Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen zur Verfügung. Die Ausgleichszahlungen werden als allgemeine Deckungsmittel
Die Festsetzung und Auszahlung der Ausgleichsmittel erfolgt durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Durch die bundesgesetzliche Vorgabe muss die Auszahlung noch in 2020 erfolgen. Dies hat zugegebenermaßen auch Auswirkungen auf die Wahl des Berechnungsschlüssels, den wir durchaus kritisch diskutiert haben.
Konkret: Eine Gemeinde erhält gemäß § 2 eine Ausgleichszuweisung, wenn das maßgebliche Nettogewerbesteueraufkommen aus der Gewerbesteuer im ersten bis dritten Quartal 2020, ergänzt um das vierte Quartal des Jahres 2019, den Durchschnitt des faktorisierten Nettogewerbesteueraufkommens in den ersten bis dritten Quartalen der Jahre 2017 bis 2019, jeweils ergänzt um das vierte Quartal des Vorjahres, unterschreitet.
Die Höhe der Gewerbesteuerstundungen wird im Rahmen der Finanzstatistik nicht erfasst und muss daher durch eine Abfrage unmittelbar bei den Gemeinden erhoben werden. Dies stellt § 5 des vorliegenden Gesetzentwurfes klar.
Aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgabe, dass ein Ausgleich für die Gewerbesteuerausfälle zwingend im Jahr 2020 geschaffen werden soll, halten wir trotz des Änderungsantrags der Kolleginnen und Kollegen von der SPD am konkret gewählten Weg fest.
Zudem gehört zur Berechnung des Gewerbesteueraufkommens eine Jahresübersicht. Aufgrund des vorgelegten Bundesrahmens kann keine Einbeziehung des vierten Quartals 2020, sondern stattdessen nur des vierten Quartals 2019 erfolgen. Darüber hinaus kann dieses vierte Quartal noch ein Gewerbesteueraufkommen erheblich ändern, sodass es nur fair ist, dieses einzubeziehen.
Die finanzpolitische Einschätzung, dass die Gewerbesteuerkompensation ein wichtiger Baustein ist, um die Kommunen finanziell sinnvoll durch die Krise zu tragen, wurde durch die Experten im Rahmen der Anhörung im zuständigen Ausschuss vom 6. November gestützt.
Der vorliegende Gesetzentwurf sichert unseren Kommunen dringend erforderliche Finanzmittel, gibt den Kommunen Planbarkeit und Sicherheit, signalisiert das Miteinander von Bund, Land und Kommunen in der pandemiebedingten Ausnahmesituation und unterstreicht einmal mehr: Die NRW-Landesregierung steht fest an der Seite der Kommunen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Déus, ich hatte schon telefonisch die Möglichkeit, mache es aber auch gerne hier noch persönlich. Gute Besserung für Sie! Ich kenne das im Moment. Wir Männer in dem Alter haben das Problem, dass wir das eine oder andere Mal häufiger als früher den Arzt aufsuchen. Mir geht es im Moment auch so.
Meine Damen und Herren, die Wirtschaft lahmt coronabedingt. Umsätze brechen ein. Gewinne brechen weg. Wo Gewinne wegbrechen, bricht Gewerbesteuer weg. Die Bedeutung der Gewerbesteuer für die Kommunen ist uns allen klar. Klar ist sie auch dem Bund. 11,8 Milliarden Euro stellt er gemeinsam mit den Ländern zur Verfügung. Dafür sind wir Bundesfinanzminister Olaf Scholz dankbar.
Der Solidarpakt, den Scholz für die Kommunen vorgeschlagen hat, hätte auch eine Altschuldenlösung beinhaltet. Wir alle wissen: Die CDU-Bundestagsfraktion hat das verhindert.
Dennoch: 11,8 Milliarden Euro sind wichtig. 2,72 Milliarden Euro davon fließen an die NRW-Kommunen. Und jeder Euro wird gebraucht.
Der Bund hatte und hat das Ziel, Gewerbesteuerausfälle zu kompensieren. 2020 ist das Jahr, mit dem wir uns befassen. Da fallen die Einnahmen weg. Der Ansatz der Landesregierung, zwecks Verteilung das Jahr 2020 mit vorhergehenden Jahren ins Verhältnis zu setzen, ist logisch.
Doch die Landesregierung macht meines Erachtens im Detail einen Fehler. Sie will für die Verteilung zum Jahr 2020 auch noch das vierte Quartal 2019 mit einbeziehen. Aber bekanntlich hatten wir im vierten Quartal 2019 keine coronabedingten Steuerausfälle. Ohne jede Ideologie in einem Rechenmodell so zu tun, als hätten wir 2019 schon Corona gehabt, klingt nicht sinnvoll. Und ich gehe weiter: Das ist auch nicht sinnvoll.
Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen möchten wir darum einen anderen Vorschlag machen, einen Vorschlag, der gerechter ist. Wir wissen, wie die Steuereinbrüche 2020 aussehen. Aber das vierte Quartal fehlt zugegebenermaßen. Lassen Sie uns doch auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse die Werte für das vierte Quartal hochrechnen. Das ist deutlich besser, als Daten aus 2019 hineinzupacken, also aus einem Jahr, in dem die Krise noch gar nicht stattfand.
Um es einmal ganz bildhaft darzustellen: Stellen Sie sich vor, dass Sie Feuerwehrmann sind. Sie werden mit neun brennenden Häusern konfrontiert und mit dreien, auf die gerade das Feuer überspringt. Jetzt sollen Sie das benötigte Löschwasser kalkulieren. Was tun Sie? Ignorieren Sie die drei Häuser, die gerade Feuer fangen, und berechnen lieber drei nicht brennende Häuser aus einem anderen Stadtteil mit ein? Oder erkennen Sie, dass auch die drei Objekte Hilfe brauchen, die gerade beginnen, zu brennen und Opfer der Flammen zu werden?