Meine Damen und Herren, wenn Sie dieses System, das zunehmend an den Staatsfunk in eher autoritären Regimen erinnert, nicht grundlegend reformieren, dann wird es Ihnen früher oder später um die Ohren fliegen.
Wir haben Ihnen hier mit unserem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag einen ersten Reformvorschlag unterbreitet.
Der WDR soll den Programmauftrag bekommen, das gesamte politische Meinungsspektrum abzubilden, und er soll die Verständigung unter den Generationen fördern, wie er ja jetzt schon den Auftrag hat, die Verständigung unter den Kulturen zu fördern. Außerdem soll er die Möglichkeit bekommen, sich vor Extremisten jedweder Couleur in seinen eigenen Reihen zu schützen.
Es ist schwer nachvollziehbar, meine Damen und Herren, was gegen dieses Vorhaben sprechen soll, zumal wir mit unserem Änderungsantrag auf die Bedenken aus der Anhörung eingegangen sind.
Sie haben es ja aber leider allesamt nicht mal für nötig befunden, sich auch nur mit einem Wort an der Diskussion im Ausschuss zu beteiligen.
Das alles spricht dafür, dass Sie sich eben keine ausgewogene Berichterstattung wünschen und dass Sie mit Ihrem Rotfunk ganz zufrieden sind.
Wir nehmen das zur Kenntnis. Die Menschen im Land nehmen das zur Kenntnis. Und irgendwann, vielleicht noch nicht heute oder morgen, aber irgendwann machen wir den Laden dann halt zu.
Schließlich, eine Sache können wir dann doch aus dieser Debatte mitnehmen: Sie alle sind sich offensichtlich darin einig, dass der Verfassungsschutz keine neutrale Instanz ist, sondern ein politisches Kampfinstrument. Wenn Sie dann schon unserem Antrag nicht zustimmen, ist doch dieses unfreiwillige Geständnis schon mal viel wert. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Tritschler. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Heinen-Esser in Vertretung für Herrn Ministerpräsidenten Laschet.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat ja bereits in der Plenarsitzung im Januar zu dem Gesetzentwurf der AfD kritisch Stellung genommen, und diese ablehnende Haltung der Landesregierung ist auch im Laufe des weiteren parlamentarischen Verfahrens bestätigt worden. Die Beratungen, vor allen Dingen die Anhörungen der Sachverständigen im zuständigen Ausschuss haben das deutlich gezeigt. Kollegin Andrea Stullich hat es schon erwähnt. Der Gesetzentwurf begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken, soweit es um die Ausweitungen der Aufgaben des Verfassungsschutzes geht.
Im Übrigen ist er auch gar nicht erforderlich. Das betrifft beispielsweise die Abgabe einer schriftlichen Erklärung zur Verfassungstreue sowie zur Einhaltung der Programmgrundsätze und des Programmauftrags, denn bereits jetzt sind die Programmmitarbeiter des WDR durch ihre Arbeitsverträge an die Programmgrundsätze und damit auch an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir können es kurz machen. Es bleibt festzuhalten: Der Gesetzentwurf nebst Änderungsanträgen ist Ausdruck des generellen Misstrauens der antragstellenden Fraktion gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das halte ich für eine sehr diplomatische Formulierung. Die ist aber nur so, weil ich jetzt den Ministerpräsidenten vertrete.
Wenn ich selber reden würde, würde ich es anders sagen. Es erscheint jedoch überzogen, den WDR unter einen Generalverdacht verfassungsfeindlicher Tendenzen zu stellen. Deshalb danke ich dem Parlament, wenn es den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge ablehnt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/11893. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen. Stimmenthaltungen? – Gibt es keine. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/11893 abgelehnt.
Wir kommen zur zweiten Abstimmung, diesmal über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 17/8417 in der Fassung des Neudrucks. Der Aus
schuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 17/11864, den Gesetzentwurf in der Fassung des Neudrucks abzulehnen. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer also dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen. – Stimmenthaltungen? – Gibt es keine. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/8417 – Neudruck – von uns abgelehnt worden.
Wir kommen zur dritten Abstimmung, diesmal über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/8505. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Gibt es hier keine. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/8505 mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis auch abgelehnt worden.
Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll gegeben, sind zu Protokoll gegeben worden (siehe Anlage).
Deshalb kommen wir jetzt zur Abstimmung. Der Wissenschaftsausschuss empfiehlt uns, den Gesetzentwurf mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Weil es zu Änderungen gekommen ist, kommen wir damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/10919 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses mit der soeben festgestellten Abstimmungsmehrheit angenommen.
len gemäß § 64 Abs. 2 LHO zur Veräußerung von Liegenschaften des aufgelösten Bergischen Schulfonds – Landwirtschaftliche Flächen in Frödenberg
Damit kommen wir gleich zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag in der soeben genannten Drucksache, in die Veräußerung des in der Vorlage 17/4165 näher beschriebenen Grundstücks gemäß § 64 Abs. 2 LHO einzuwilligen. Wir stimmen ab über diese Empfehlung. Wer seine Einwilligung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, AfD-Fraktion. – Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit willigt der Landtag in die in Vorlage 17/4165 genannte Grundstücksveräußerung mit der soeben festgestellten Mehrheit ein.
Die Übersicht 37 enthält insgesamt sechs Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Sie können die Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Übersicht entnehmen.
Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung der Übersicht 37. Möchte jemand dagegen stimmen? – Sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist Übersicht 37 bestätigt.
Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegt die Übersicht 17/41 vor. Darin können Sie die Beschlüsse der Petitionen entnehmen.
Wir stimmen ab über die Bestätigung. Wer also zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle im Haus vertretenen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit haben Sie die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 41 bestätigt.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir es geschafft, diese Plenarsitzung vor Mitternacht zu beenden.
Ich berufe das Plenum wieder ein für morgen, den 26. November 2020. Wir beginnen pünktlich um 10:00 Uhr.
Jetzt steht hier, ich soll Ihnen einen angenehmen Abend wünschen. Aber ich glaube, ich wünsche Ihnen allen eine gute Nacht. Schlafen Sie gut! Kommen Sie morgen früh gesund und munter wieder!