Große Früchte tragen auch unsere Investitionen am Cancer Research Center Cologne Essen. Der Bund hat dieses CCCE, wie es abgekürzt heißt, als einen von vier neuen Standorten für die Ausweitung des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen ausgewählt. In einem ersten Schritt fördern wir den Aufbau des NCT im nächsten Jahr mit 4 Millionen Euro. Hinzu kommen jährlich 2 Millionen Euro Sitzlandanteil. Im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung gibt es in diesem Kontext übrigens auch noch einen Forschungsbau für das Uniklinikum Essen, den wir mit 86 Millionen Euro finanzieren werden.
Mit der Universitätsallianz Ruhr haben wir in der Ruhr-Konferenz die Einrichtung neuer ResearchCenter entwickelt. Diese bündeln in bereits herausragenden Forschungsfeldern die Kompetenz der drei Universitäten und sollen zu international wettbewerbsfähigen Clustern aufgebaut werden. Dafür stellen wir bis 2024 bis zu 75 Millionen Euro zur Verfügung und streben ab 2025 dann den Vollausbau dieser Research-Center an. Das ist eine riesige Chance für die Ruhrgebietsuniversitäten und wird ihnen eine ganz neue Qualität verleihen können. Das ist ein großes Bekenntnis auch dieser Landesregierung zu den damit verfolgten Zielen der Ruhr-Konferenz, was mir als Projekt ganz besonders am Herzen liegt.
Vielleicht noch ein Wort zu KI-Forschung, von der Sie, lieber Herr Bolte-Richter, den Eindruck haben, dass sie runtergefahren wird. Ich weiß nicht, wo Sie das gelesen haben. Das Gegenteil ist der Fall. Ich habe dem Ausschuss gerade eine Vereinbarung und Verabredung mit dem Bund vorgelegt und zur Kenntnis gegeben, durch die wir die dauerhafte Finanzierung genau dieses großen Zentrums für maschinelles Lernen in Dortmund und in Sankt Augustin im Fraunhofer Institut langfristig sichern, und zwar zu jeweils 50 % von Land und Bund. Das ist eigentlich ein ganz schöner Erfolg und ein wichtiger Baustein für die KI-Entwicklung nicht nur in Nordrhein-Westfalen.
Ein Wort noch zur Weiterbildung und zur politischen Bildung. Dazu ist ja bereits Wichtiges gesagt worden. Die Landeszentrale soll für ihre wichtige Aufgabe, die demokratische Kultur und den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Land zu fördern, rund 15 Millionen Euro bekommen, und das ist wahrhaftig – da braucht man nur jeden Tag in die Zeitung zu gucken – ein sehr, sehr wichtiges Feld.
Im Bereich der allgemeinen Weiterbildung – das hat Herr Dr. Nacke gerade schon gesagt – wollen wir uns in den Volkshochschulen für den zweiten Bildungsweg stark machen, der ein mehr als sinnvolles
Das sind nur einige kleine Spotlights auf Vorhaben, die wir im Haushaltsentwurf des nächsten Jahres verankert haben. Ich denke, dass der Wissenschafts- und Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen nicht nur gute Rahmenbedingungen bietet, sondern sich zunehmend auch im bundesweiten Wettbewerb profiliert. Das können wir an vielen Punkten ablesen. Deswegen hoffe ich, dass Sie diesen Haushalt auch unterstützen werden. – Vielen Dank.
Danke sehr, Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen. – Weitere Wortmeldungen liegen hier nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache zu Teil „b), Wissenschaft, Weiterbildung“.
Wer nimmt diesen so an? – CDU und FDP stimmen für diesen Einzelplan. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und die AfD stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Davon sehen wir keine. Damit ist der Einzelplan 06 in zweiter Lesung angenommen.
Nachzuholen ist nunmehr die Abstimmung über den Einzelplan 20, zu dem wir bereits gestern die Aussprache durchgeführt haben, sowie über die dazugehörigen Änderungsanträge der Fraktion der SPD Drucksache 17/11940 und Drucksache 17/11941.
Wir kommen somit zur Abstimmung erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/11940. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und AfD stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Die gibt es nicht. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/11940 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der AfD abgelehnt.
Zweitens stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/11941. Wer stimmt dem Antrag zu? – SPD und AfD stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – Grüne, CDU und FDP stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Die gibt es nicht. Dann ist der Änderungsantrag der SPDFraktion Drucksache 17/11941 mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen gegen die Stimmen von SPD und AfD abgelehnt.
Ich rufe drittens die Abstimmung über den Einzelplan 20 auf. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/11920, den Einzelplan 20 unverändert anzunehmen. Wer stimmt dem Einzelplan zu? – CDU und FDP stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und AfD stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen sehen wir nicht.
Damit sind alle Einzelpläne beraten, und wir kommen nun zu den weiteren Abstimmungen. Jetzt wird der Abend richtig schön.
Wir stimmen über das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021) Drucksache 17/11100, Drucksache 17/11800 – Ergänzung – sowie Drucksache 17/11850 – zweite Ergänzung – ab.
Ich weise auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/11900, die Änderungsanträge der Fraktion der SPD Drucksache 17/11942 und Drucksache 17/11943 und den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/11957 hin. Die Aussprache hierüber haben wir bereits gestern im Rahmen der Generaldebatte durchgeführt.
Erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/11942. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung von Grünen und AfDFraktion ist dieser Änderungsantrag Drucksache 17/11942 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Zweitens stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/11943 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die SPDFraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP stimmen dagegen, auch die AfD tut dies. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen sehen wir nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 17/11943 mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD abgelehnt.
Ich rufe drittens den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/11957 auf. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, Grüne und FDP stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 17/11957 mit breiter Mehrheit abgelehnt.
Wir stimmen viertens über den Gesetzentwurf in der zweiten von drei Lesungen ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/11900, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/11100, Drucksache 17/11800 und Drucksache 17/11850 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst, nicht über die Beschlussempfehlung. Wer
stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – CDU und FDP stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und AfD stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das Haushaltsgesetz 2021 in zweiter Lesung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.
Fünftens stimmen wir nun über die Rücküberweisung des Haushaltsgesetzes 2021 Drucksache 17/11100, Drucksache 17/11800 sowie Drucksache 17/11850 an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung ab. Wer stimmt der Rücküberweisung zu? – Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist die Rücküberweisung einstimmig so beschlossen.
Sechstens stimmen wir abschließend über die Finanzplanung 2020 bis 2024 ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/11917, die Mittelfristige Finanzplanung zur Kenntnis zu nehmen. Das ist geschehen?
Wir sind am Ende der Haushaltsberatungen. Die dritte Lesung des soeben zurücküberwiesenen Haushaltsgesetzes ist für die Plenarsitzung am 16. und 17. Dezember 2020 vorgesehen. Ich darf darauf hinweisen, dass in diesen Plenarsitzungen auch die zweite und dritte Lesung des GFG stattfinden wird.
Die Aussprache ist eröffnet. Für die CDU-Fraktion begründet zunächst Herr Dr. Untrieser diesen Antrag. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine vierköpfige Familie bucht Flüge von Düsseldorf nach Griechenland und träumt von sonnigem Wetter am östlichen Mittelmehr. Kurz vor der Reise informiert die Fluggesellschaft über die Annullierung des Flugs. Dann ist die Urlaubsfreude natürlich erst einmal
dahin. Aber immerhin steht der Familie nach der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung ein Schadensersatzanspruch von 400 Euro pro Person, also insgesamt 1.600 Euro, zu.
Ein junges Paar hat einen Flug von Köln nach Barcelona gebucht, dieser Flug hat drei Stunden Verspätung. Dem Paar steht damit jeweils ein Schadenersatzanspruch von 250 Euro pro Person zu. Außerdem haben die Flugreisenden während der Wartezeit am Flughafen ein Recht auf Betreuungsleistungen – zum Beispiel auf Essen und Getränke, gegebenenfalls auch auf Telefon- und Internetkosten.
Das Problem: Man hört immer wieder, dass Fluggesellschaften ihre Fluggäste bei Annullierungen oder Verspätungen nicht über diese Rechte informieren.
Falls Flugpreise erstattet werden sollen, dann soll das teilweise nur in Form eines Gutscheins geschehen. Oft stecken die Fluggesellschaften den Kopf in den Sand. Auf Schreiben der Kunden wird nicht reagiert. Es wird verzögert. Man verweist auf ein OnlineTool, beruft sich auf angeblich vorliegende höhere Gewalt, hofft einfach, dass der Kunde resigniert und den Gang zum Anwalt scheut. Das ist nicht in Ordnung. Deswegen sprechen wir heute Abend über dieses Thema.
Das Problem bestand schon vor der Coronapandemie; das muss man sagen. Ich kann auch aus eigener anwaltlicher Praxis sagen, dass ich über das Gebaren mancher Fluggesellschaften frustriert bin. Natürlich hat sich das in der Coronapandemie noch verstärkt. Manche Fluggesellschaften scheinen die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern systematisch und penetrant mit Füßen zu treten. Deswegen haben wir im vorletzten Jahr schon einmal einen Antrag gestellt und die App zur Fluggastrechte-Verordnung installiert. Diese App wurde von der Verbraucherzentrale programmiert.
Die Fluggastrechte-Verordnung ist ein Erfolg. Vorhin habe ich von der Ministerin erfahren, dass sich andere Bundesländer jetzt angeschlossen haben und den guten Weg mit uns gehen.