Protokoll der Sitzung vom 27.11.2020

Ich rufe auf:

8 Von der Illusion zur Realität – Mangel im sozi

alen Wohnungsbau gerecht verteilen

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/11851

Die Aussprache ist eröffnet. Für die AfD-Fraktion hat Herr Beckamp das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Lesarten der gleichen Geschichte werden hier immer wieder vorgetragen:

Einerseits drohe der Abgrund bei der Versorgung mit Sozialwohnungen, sodass viel mehr Geld für den Bau von Sozialwohnungen zur Verfügung gestellt werden müsse.

Andererseits wird gesagt, dass niemand so viel Geld für Sozialwohnungen zur Verfügung stellt wie NRW und alle Möglichkeiten genutzt würden, um Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren.

Ehrlich gesagt stimmen beide Geschichten auf ihre Weise einigermaßen. Was schlussfolgern wir daraus? – Wir müssen uns endlich der Realität stellen. Es geht darum, den bereits vor 20 Jahren eingelei

teten Paradigmenwechsel beim sozialen Wohnungsbau zu akzeptieren.

Die Förderung des Wohnungsbaus seit den 50erJahren des letzten Jahrhunderts zielte darauf ab, breiten Schichten der Bevölkerung den Zugang zu geeignetem und preiswertem Wohnraum zu verschaffen.

Mit dem seit dem 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Wohnraumförderungsgesetz wurde die Zielgruppe bewusst eingeschränkt, nämlich allein auf die Haushalte, die sich am Markt nicht selbst mit angemessenem Wohnraum versorgen können und deshalb auf Unterstützung angewiesen sind.

Im Zuge dieser Änderungen wurde die Gesetzgebungskompetenz für die soziale Wohnraumförderung im Jahr 2006 an die Länder zurückgegeben. Im Jahr 2019 wurde ebenfalls durch Grundgesetzänderung die Vergabe zweckgebundener Finanzhilfen des Bundes an die Länder für den Wohnungsbau ermöglicht.

Was war passiert? – Um die Jahrtausendwende hatten wir eine eher stark nachlassende Wohnungsnachfrage. Vor sowie nach der Finanzkrise 2008 – Sie erinnern sich, da war etwas – waren viele froh, ihre Immobilienbestände an sogenannte – die SPD hat den Begriff geprägt – Heuschrecken verkaufen zu können.

Es kam zu einem Ausverkauf insbesondere von kommunalem Wohneigentum. Auch NRW kann davon ein Lied singen. Hunderttausende von Wohnungen wechselten die Eigentümer, um öffentliche Kassen zu sanieren.

Um die Jahrtausendwende wurden bundesweit zeitweise über eine Viertelmillion Wohnungen pro Jahr von ausländischen Kapitalanlegern erworben. Dabei ging es um Wohnungen vom Bund, von Ländern und von Kommunen.

Dann kam 2015: die unkontrollierte Masseneinwanderung. Auf einmal wurden viele zusätzliche Wohnungen gebraucht. Auch vorher war der Markt schon angespannt: viele Arbeitsplätze in den Städten. Studenten und Arbeitskräfte drängten dorthin, aber zusätzlich kamen eben auch noch Hunderttausende Fernzuwanderungsgewinne.

Diese schon seit 2014 signifikant ansteigende Gruppe drängt eben auch noch auf den Markt und ist auch noch Wohnungsnachfrager. Damit stehen wir vor einem Verteilungsproblem, weil wenig preiswertem Wohnraum viel Nachfrage gegenübersteht.

Die Zahl der Personen, die sich die Mühe macht, einen sogenannten Wohnberechtigungsschein zu beantragen, um sozial geförderten Wohnraum zu erhalten, liegt in NRW bei ca. 90.000 Haushalten.

Diese Haushalte tun das, obwohl es wahnsinnig schlechte Chancen gibt, überhaupt eine Wohnung zu bekommen. Das Ganze ist in den Großstädten eher

eine Art Lotterie: Vielleicht gewinnt man, in der Regel aber nicht.

Die Zahlen, die die NRW.BANK jährlich veröffentlicht, sprechen eine eindeutige Sprache: Das Ergebnis der Förderpolitik bleibt trotz der hohen Anstrengungen weit hinter der notwendigen Zahl der Wohnungen zurück.

Die Wirklichkeit kann also bitter sein: Zuerst Hunderttausende Wohnungen zum falschen Zeitpunkt verramscht, und dann – wieder zum falschen Zeitpunkt – bei einem völlig überhitzten Immobilienmarkt und den höchsten Baustandards viel und preiswert bauen wollen. Das alles klappt nicht so richtig; das erleben wir seit Jahren immer mehr.

Deshalb ist es an der Zeit, die notwendigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen – darum geht es in unserem Antrag – und sich ehrlich zu machen: Die Verteilung des begrenzten sozialen Wohnraums ist vom Gesetzgeber nicht als Lotteriespiel gedacht, auch wenn Sie das vielleicht bisher gemeint haben.

Wer einen berechtigten Anspruch hat, für den sollte auch der Zugang zu einer solchen Wohnung gewährleistet werden. Was nutzt mir die bloße Aussicht?

Gelingt dies auf der Angebotsseite nicht – es gibt eben nicht so viele Wohnungen –, muss man vielleicht einmal auf die Nachfrageseite schauen. Der Kreis derjenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind, um sich mit angemessenem Wohnraum günstig zu versorgen, ist also entsprechend einzugrenzen. Entsprechend sind die Anforderungen so auszugestalten, dass die Zielgruppe, die wirklich bedürftig ist, erreicht wird.

Ein plastisches Beispiel aus dem Leben: Dann werden nämlich vorrangig Busfahrer und Krankenschwestern mit einem Jahresgehalt von 30.000 Euro und nicht Gewerkschaftssekretäre mit deutlich über 40.000 Euro mit günstigem Wohnraum versorgt.

Dazu, den Mangel gerecht zu verwalten, gehört übrigens auch: Offene Grenzen und Sozialstaat schließen sich aus. Das wussten Sie aber bereits; Sie haben es nur so oft vergessen.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Beckamp. – Jetzt spricht Herr Schrumpf für die CDUFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ein typischer AfD-Antrag, der wieder deutlich macht, dass es der AfD nicht darum geht, Probleme zu lösen, sondern die Gesellschaft ausschließlich in ihrem Sinne zu spalten.

(Beifall von der CDU und den GRÜNEN sowie von Henning Höne [FDP])

Sie greifen sich eine wohnungspolitische Herausforderung, nämlich die gerechte Verteilung von öffentlich geförderten Wohnungen heraus, beschreiben ausgiebig das Problem und kommen dann zu der Behauptung, die – Zitat – Masseneinwanderung von Flüchtlingen sei schuld.

So verbreiten Sie subtil Ihre menschenverachtende Ideologie, die ausschließlich darauf abzielt, Flüchtlinge zum Sündenbock für aktuelle Krisenerscheinungen zu machen.

Durch diese Projektion auf einen Sündenbock erhoffen Sie sich wohl ausschließlich eine identitätsstiftende Wirkung unter Ihren eigenen Anhängern. Diese zersetzende Vorgehensweise disqualifiziert Ihren Antrag bereits vollständig.

Zu den Fakten verweise ich gerne auf die aktuelle Wohnungsmarktprognose vom 5. November 2020, die bis in das Jahr 2040 reicht. Demnach hat sich die Zuwanderung deutlich abgeschwächt: Im Jahr 2019 kamen rund 26.000 Asylsuchende nach NordrheinWestfalen, was einen Rückgang um rund 15 % zum Vorjahr darstellt.

Auch Minister Stamp hat in der vergangenen Woche Zahlen bekannt gegeben, die diesen Rückgang bestätigen. Demnach sind in diesem Jahr bis Ende September rund 13.500 Asylsuchende nach Nordrhein-Westfalen gekommen.

Statt also wie die AfD einen Sündenbock zu suchen und die Gesellschaft zu spalten, lösen wir die Probleme der Menschen in unserem Land. Mit dem Haushalt 2021 werden wir das Wohngeld um 106 Millionen Euro aufstocken, was eine Erhöhung um rund 33 % im Vergleich zum Vorjahr darstellt.

Hinzu kommen erneut satte 1,1 Milliarden Euro in der öffentlichen Wohnraumförderung, deren Förderkriterien erneut modernisiert und vereinfacht werden.

Wir stärken damit den mietpreisgebundenen Geschosswohnungsbau, die Modernisierung von

Wohnraum und den Erwerb von Wohneigentum. Hierzu heißt es in der aktuellen Wohnungsmarktprognose – ich zitiere –:

„Das Land Nordrhein-Westfalen hat effektive Wohnraumförderprogramme, die fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Diese und die Kooperationen mit der Bau- und Wohnungswirtschaft auf lokaler Ebene sind eine wichtige Säule für bezahlbaren Wohnungsneubau.“

Natürlich bestehen im Bereich Bauen und Wohnen auch weiterhin große Herausforderungen, denen wir uns stellen. Dafür brauchen wir sicherlich keine Anträge der AfD. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Schrumpf. – Jetzt spricht Herr Becker für die SPDFraktion.

(Zuruf: Nicht Herr Becker!)

Nicht Herr Becker? Bei mir steht Andreas Becker. – Herr Zimkeit, dann haben Sie das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Danke schön. Herr Kollege Becker muss sich leider entschuldigen lassen, aber er ist hier als versierter wohnungspolitischer Sprecher ohnehin nicht gefragt, weil sich auf der Grundlage dieses Antrags keine ernsthafte wohnungspolitische Debatte führen lässt.

(Beifall von der SPD – Zurufe von Dr. Ralf Nol- ten [CDU] und Stefan Lenzen [FDP])

Deshalb will ich auch nur ganz kurz darauf eingehen, dass er auch nicht dazu geeignet ist, sich seitens der Regierungsfraktionen für ihre Wohnungsbaupolitik gegenseitig auf die Schultern zu klopfen.

Lesen Sie einmal, was der DGB, der Mieterschutzbund und viele andere zu Ihrer unsozialen und auch mieterfeindlichen Politik in dem Bereich sagen. Das sollten wir aber an anderer Stelle ernsthaft diskutieren.