Um noch einmal auf den Ausgangspunkt zurückzukommen: 2.300 Polizisten, 500 Verwaltungsangestellte und 111 Personen in der Fachhochschule werden neu eingestellt; 350 kw-Stellen werden abgeschafft. So schlecht ist das doch auch nicht. Sie haben es auch als gut bezeichnet. Für mich wäre die Konsequenz allerdings, dann nicht nur „gut“ zu sagen, sondern auch entsprechend zu handeln und mitzumachen. Das wäre konsequent.
Herr Vincentz, lassen Sie es meine Sorge sein, ob ich unzufrieden bin, weil ich zu wenig zu sagen habe. Ich kann Ihnen sagen, dass ich von morgens bis abends reichlich zu tun habe.
Die zentrale politische Botschaft dieser Veränderungen der Zuständigkeiten ist, dass man die Zuständigkeit dorthin gibt, wo man sie möglichst effektiv orga
nisieren kann, also die Zusammenhänge dort herstellt, wo sie hingehören, und die Konzentration dort schafft, wo sie benötigt wird.
Dass man sich um die innere Sicherheit mit Polizei, Rettungswesen, Feuerwehr und Verfassungsschutz voll und ganz kümmert, macht Sinn. Dass man dann nicht noch mit anderen Themen befasst ist, ist klug und vernünftig. Nach fünf Jahren werden Sie sehen: Das hat der Sache gedient. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen.
Wir haben zu diesem Einzelplan zwei Abstimmungen vorzunehmen. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/1543 und danach über den Einzelplan 03 ab.
Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag Drucksache 17/1543. Die antragstellende Fraktion der AfD hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung über ihren Änderungsantrag beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.
Wir haben heute eine Premiere – deshalb bitte ich um besondere Konzentration –; denn Frau Kollegin Müller-Rech hat heute zum ersten Mal den Namensaufruf zu vollziehen. Ich bitte um Konzentration und eine gewisse Ruhe, damit wir hier oben auch hören, was Sie sagen.
Ich bitte nun Frau Kollegin Müller-Rech, zur Verlesung der Namen zu schreiten. Bitte schön, Frau Kollegin.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Es kommt jetzt zu großen Überraschungen, wie sich
viele denken können. Ihre Stimme abgegeben haben 195 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 13 Kolleginnen und Kollegen. Mit Nein stimmten 179 Kolleginnen und Kollegen. Drei Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/1543 mit breiter Mehrheit im Hohen Hause abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Einzelplan 03. Ich will nicht daran erinnern, dass das immer eine historische Abstimmung hier im Hohen Hause war. Das war nämlich nicht so. Aber einmal war es historisch. Das ist jetzt gut fünf Jahre her. Am 14. März 2012 war dieses festliche Ereignis hier zu erleben. Damals fand der Einzelplan 03 keine Mehrheit. Manche erinnern sich noch daran, was dann kam.
Nun aber stimmen wir über den Einzelplan 03 ab. Ich gehe davon aus, dass alles prima von den Fraktionen organisiert ist. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/1503, den Einzelplan 03 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Hiermit kommen wir zur Abstimmung über diese Beschlussempfehlung.
Wer stimmt dem Einzelplan 03 in zweiter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung zu? – Das tun CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne und AfD stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltungen der drei fraktionslosen Abgeordneten, die wir natürlich namentlich einzeln aufführen, ist der Einzelplan 03 ganz eindeutig mit der Mehrheit des Hohen Hauses in zweiter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen.
Dazu eröffne ich die Aussprache. Für die SPDFraktion ergreift hier am Pult Herr Kollege Bialas das Wort. Bitte schön, Herr Bialas.
einen durchaus beachtlichen Kulturteil vorgelegt. Sie haben in diesem Vertrag eine Erhöhung verabredet und den ersten Schritt nun im ersten vorgelegten Haushalt auch vollzogen.
Mir ist klar, dass in den Haushaltsberatungen nicht allzu viel und nicht zwingend seitens der Opposition gelobt wird. Stellen Sie sich trotzdem kurz darauf ein. Denn die finanzielle Erhöhung des Kulturetats verdient Anerkennung.
Derzeit sind diese 20 Millionen € mehr in einem ansonsten weitestgehend überrollten Haushalt allerdings recht luftig und ohne konkreten Plan in den Haushalt eingeführt. Wir hoffen daher auf eine baldige Konkretisierung. Denn natürlich kommt es auf mehr Geld an. Aber bei einem Haushalt kommt es auch auf die Konkretisierung an. Dabei geht es wiederum im Wesentlichen um eine entsprechende Haltung. Diese ist noch nicht zu erkennen. Da ist derzeit noch sehr viel Nebel. Dieser sollte sich auch bald lichten.
Dennoch haben Sie im Bereich Kultur – das sage ich ganz ausdrücklich – zunächst unser Vertrauen verdient. Denn viele der zusätzlichen Gelder werden wohl in den nächsten Theater- und Orchesterpakt fließen. Auch uns ist es hier wichtiger, dass gründlich gedacht, gründlich verhandelt und gründlich geplant wird, als dass schnellstmöglich eine untaugliche Variante aus der Taufe gehoben wird.
Vermutlich wird von dieser Stelle aus aber gleich auch das Hohelied der neuen Ausrichtung der Kulturpolitik gesungen werden. Daher lassen Sie mich kurz einige Punkte ansprechen.
Die vergangenen Jahre haben in der NRWKulturpolitik – neben allen zu kritisierenden Punkten, gerade auch aufgrund einer gewissen Verzagtheit – sehr positive, sehr wichtige und auch sehr entscheidende Punkte gebracht: Dialog, Partizipation, Planung. Wir haben die Kulturförderung, um es kurz zu sagen, weiter demokratisiert. Das war ein großer Schritt. Im Kulturfördergesetz haben wir unsere Grundüberzeugungen niedergelegt. Ja, das hätte ruhig deutlich mehr Geld vertragen können.
Sie geben nun Geld, wir wissen nur noch nicht, wohin und vor allem nach welchen Vergabekriterien. Wir kennen eben noch nicht Ihre Haltung. Ist es Kultur für 5 % der Bevölkerung oder Kultur mit dem Anspruch für alle? Ist es ein einsames, feudales Gewähren von Mitteln, wie wir es bereits erlebt haben, oder ein gemeinsamer Prozess des Aushandelns?
Werden wir konkreter: Was sind beispielsweise die Kriterien des Theater- und Orchesterpaktes – die strukturellen finanziellen Schwierigkeiten der Kommunen und eine faire, stetige Tarifentwicklung der Beschäftigten oder eine wie auch immer definierte Qualität der Häuser? Was entscheidet also hier über die Mittelvergabe?
Hier deutet sich übrigens ein weiteres, eng korrespondierendes Betätigungsfeld der Kulturpolitik an, nämlich die Kommunalpolitik oder ganz konkret: die Sicherung von verlässlichen und ausreichenden Finanzen in den die Kultureinrichtungen tragenden Kommunen – grundsätzlich natürlich in allen Kommunen, aber in den kulturtragenden eben ganz besonders.
Durch den Stärkungspakt haben wir den Kommunen überhaupt erst wieder die Möglichkeit zurückgegeben, für den Erhalt der kulturellen Institutionen zu kämpfen; vorher war es ganz dunkel am Ende des Tunnels. Leider ist die Gefahr noch nicht völlig gebannt. Daher bitten wir Sie, Frau Ministerin, eindringlich darum, auch die entsprechenden finanziellen Voraussetzungen für die Kommunen immer mit im Auge zu behalten. Der Städtetag hat bereits im Hinblick auf das, was im Koalitionsvertrag in Richtung Kommunalfinanzen niedergelegt wurde, besorgt seine Stimme erhoben.
Gute Kommunalpolitik ist eben das Fundament guter Kulturpolitik – zumindest in Nordrhein-Westfalen. So haben wir das verstanden, und so haben wir es auch in den letzten Jahren sehr erfolgreich gehalten.
Einige weitere Punkte sind für uns allerdings auch von einem hohen Interesse. Auch hier konnten wir bisher noch nichts Konkretes erfahren.
Was passiert beispielsweise mit dem Kulturförderplan und mit dem Kulturförderbericht? Wie sieht es mit der Digitalisierung der Kulturbetriebe aus? Wie schaut es aus mit einem Pakt für Kultur und bei der Hilfe für die in ihrer Existenz bedrohten Einrichtungen? Wie schaffen wir eine Verbesserung der Wissenschaftlichkeit? Wie sieht eine neue Vereinbarung mit den destinatären NRW-Stiftungen aus? Wie stellen wir weiterhin Gendergerechtigkeit, Inklusion und Integration im Kulturbetrieb sicher? Und wie sieht es mit einer fairen Künstlerinnen- und Künstlerförderung aus? – Alles das sind Fragen, denen wir uns in den nächsten Jahren sehr genau nähern müssen.
Wir warten, wie gesagt, noch geduldig, aber auch durchaus gespannt. Ich habe es bereits im Ausschuss gesagt – lassen Sie es mich hier noch einmal wiederholen –: NRW war, ist und bleibt ein starkes Land. NRW war, ist und bleibt ein starkes Kulturland. NRW hat in diesem Jahrtausend bereits einmal eine fünfjährige schwarz-gelbe Regierung verkraftet. Es waren nicht die schlechtesten Jahre für die Kultur. NRW wird auch die derzeitige schwarz-gelbe Regierung und ihre noch verbleibenden viereinhalb Jahre verkraften. Um sehr vieles ist mir dabei bang, um die Kultur bisher noch nicht. – Vielen Dank.
Petelkau. Herr Petelkau, heute halten Sie als kulturpolitischer Sprecher Ihre erste Rede im Hohen Hause. Also: Toi, toi, toi!
Vielen Dank. – Herr Präsident! Es ist natürlich eine besondere Ehre, dass der Ausschussvorsitzende heute präsidiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies ist der erste Haushalt, zu dem ich hier im Parlament Stellung nehmen darf. Ich freue mich, dass ich gerade zu diesem Haushalt Stellung nehmen darf; denn es ist ein sehr guter Haushalt. Der vorliegende Etat unterstreicht klar den Willen der NRW-Koalition, die Kultur im Lande wieder sichtbar zu machen. Das ist das, wofür wir seit Jahren gekämpft haben, teilweise auch überparteilich.