Protokoll der Sitzung vom 20.12.2017

Nach Meinung der SPD-Fraktion ist dies so nicht gerechtfertigt. Die Mittel wurden durch den Bund speziell für Städte mit geringer eigener Finanzkraft ausgelegt. Diese bedeutsamen Investitionen sollen

schließlich auch da ankommen, wo sie gebraucht werden. Sie sollen genau da ankommen, wo die Städte sie gerade nicht aus eigener Kraft aufwenden können.

In der Vergangenheit hat es sich als Grundlage für die Verteilung bewährt, die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen zu wählen. Daran sollte die Landesregierung festhalten.

(Beifall von der SPD)

Schülerzahlen geben keinerlei Auskunft darüber, wie die Schulen vor Ort wirklich aussehen. Sie machen keine Angaben darüber, welchen Bedarf an besonderer Raumausstattung Schulen mit vielen, aber auch Schulen mit wenigen Schülerinnen und Schülern überhaupt haben.

Unsere Meinung ist klar: Sicherlich sind Schülerzahlen ein Kriterium, das zu einem gewissen Maß angewandt werden kann; aber die Gewichtung mit 40 % berücksichtigt die finanziellen Verhältnisse einer Kommune nicht ausreichend.

Wir fordern Sie auf, die Verteilung der Fördermittel nach Bedürftigkeit vorzunehmen. Die von der Landesregierung vorgeschlagene Regelung erreicht dieses Ziel nicht. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, auch weiterhin Finanzhilfen des Bundes zügig an die Kommunen weiterzuleiten – mit einem gerechten Verteilungsschlüssel.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Investitionen in die Kommunen sind unverzichtbar. Wir müssen gegenüber dem Bund weitere strukturelle Entlastungen für die Städte und Gemeinden einfordern – nicht nur für Baumaßnahmen, sondern auch für die stetig steigenden Sozialkosten.

Das sind die Herausforderungen für die Zukunft, und das ist die Aufgabe der Landesregierung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Göddertz. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Kollege Höne.

Vielen Dank. – Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! 1,12 Milliarden € des Bundes stehen für die Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Wir legen zwei Schwerpunkte bei der

Verteilung fest. Sie waren auch schon Gegenstand der Debatte.

Der erste Punkt ist die Anzahl der Schüler über die Schul- und Bildungspauschale, weil das Ganze kein Selbstzweck ist, sondern das Geld dafür ausgegeben werden muss, dass Bildung für die Schüler besser wird und bei den Schülern auch wirklich ankommen muss.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Der zweite Punkt ist die Finanzlage der Kommunen, orientiert an den Schlüsselzuweisungen.

Wir sind damit – auch wenn die Opposition zu später Stunde jetzt noch einmal versucht, das anders darzustellen –

(Sven Wolf [SPD]: Was?)

innerhalb des Rahmens, den der Bund für dieses Programm vorgegeben hat.

Einzelne Vorteile der Ausgestaltung hat der Kollege Hoppe-Biermeyer gerade schon angesprochen; das muss ich jetzt nicht wiederholen.

Die Opposition schlägt hier andere Verteilschüssel vor. Ich habe nach der Debatte ein bisschen den Eindruck, dass Sie das nur tun, weil Sie glauben, Sie müssten etwas anderes vorschlagen.

(Michael Hübner [SPD]: Nein, wir waren in der Anhörung, Herr Kollege!)

Im Endeffekt kann man auch mit Blick auf die Anhörung feststellen: Es gibt einen kommunalen Spitzenverband, der sich das etwas stärker in der Richtung gewünscht hätte, die Sie vorgeschlagen haben. Es gibt zwei Verbände, die sich das ein bisschen mehr in einer anderen Richtung wünschen. Wir liegen irgendwo in der Mitte, möglicherweise also gar nicht so verkehrt.

(Sven Wolf [SPD]: Sprechen Sie einmal mit den Kommunen! Dann hören Sie, wie un- glaubwürdig wir uns hier machen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Verteilschlüssel, der alle Kommunen zufriedenstellt, wäre wahrscheinlich in der Realität gar nicht möglich.

Daran ändert übrigens auch der Antrag der SPD nichts. Punkt 2 in Ihrem Forderungskatalog ist mit dem Gesetzentwurf schon lange erledigt. Punkt 1 in Ihrem Forderungskatalog ist eine Selbstverständlichkeit. Das in Punkt 4 Geforderte läuft sowieso schon. Und Punkt 3 …

Herr Kollege, ich möchte Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen; aber ich wollte Sie nicht unterbrechen.

Es ist ja nicht meine Weihnachtsfeier, die läuft. Bitte sehr! Von wo?

Herr Hübner hat eine Zwischenfrage.

Ach, Herr Hübner.

Ja.

Er war vielleicht schon bei der Feier.

Er war schon auf der Weihnachtsfeier und hat noch Zeit für eine Zwischenfrage.

Bitte schön, Herr Hübner.

Bei wichtigen Punkten komme ich doch gerne zurück, um Ihren Worten zu lauschen, Herr Höne. Ich freue mich aber erst einmal darüber, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

Herr Höne, wie Sie wissen, werden über 300 Kommunen der 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen durch den von Ihnen gewählten Verteilungsschlüssel jetzt begünstigt. Das ist aber explizit nicht das Ziel, das die Bundesebene verfolgt hat, sondern es ging darum, die besonders finanzschwachen Kommunen in besonderer Art und Weise zu fördern.

Herr Hübner, Sie stellen eine Frage?

Ich stelle eine Frage, ja.

Die klingt nur anders.

Auch der Kollege von der CDU, der gerade deutlich gemacht hat, dass Köln am Ende gar nicht so viel mehr bekommen würde,

(Zuruf von der CDU: Frage! – Zuruf von der FDP: Da fehlt ein Fragezeichen am Ende! – Daniel Sieveke [CDU]: Das ist eine Kurzinter- vention! – Weitere Zurufe)

hat ja deutlich gemacht, dass es dann immer noch über 300 Kommunen sind. Halten Sie das für gerecht?

Jetzt haben Sie wegen der zahlreichen Zurufe die Frage gar nicht gehört. Sie lautete: Halten Sie das für gerecht? – Herr Höne, Sie haben die Gelegenheit, zu antworten. Bitte schön.

Ich halte das sowohl für gerecht als auch für sachgerecht. Darum würde ich auch die Empfehlung aussprechen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich wiederhole noch einmal zu Punkt 1 den Hinweis, dass wir uns innerhalb des Rahmens bewegen, den der Bund bei diesem Programm vorgibt.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Darüber müssen wir heute nicht reden! Darüber könn- ten wir jetzt bis morgen diskutieren!)

Punkt 2: Sie haben jetzt noch einmal die Diskussion über das Thema „Gerechtigkeit“ aufgemacht. Unter dem Strich – damit sind wir bei der Debatte, die vor ein paar Stunden stattgefunden hat – machen wir damit noch einmal das Fass „abundante Kommunen“ auf. Das wären wiederum diejenigen, bei denen Sie sagen würden: Diese Kommunen bräuchten keine Gelder. – Denn die Wahrheit ist: Wenn Sie sagen, dass weniger profitieren sollen, müssten Sie eigentlich deutlich sagen, wer gar kein Geld bekommen soll und wer es eigentlich nicht braucht.

Nachdem wir schon nach Ihrem Kommunal-Soli festgestellt haben, dass selbst Kommunen, die in der Haushaltssicherung sind, abundant sind, angeblich im Überfluss leben und dann Gelder abgeben müssen, wird mir bei folgenden Fragen angst und bange: Wer braucht eigentlich Unterstützung für die Schulinfrastruktur? Haben die Schüler in diesen Städten nicht auch etwas verdient?

(Beifall von der FDP und der CDU – Michael Hübner [SPD]: Henning, das hat damit über- haupt nichts zu tun!)

Doch, Herr Kollege Hübner. Das hat damit sehr wohl etwas zu tun, weil es die grundsätzliche Frage aufmacht, was eigentlich gerecht ist und was fair ist. Das habe ich Ihnen in den ganzen GFG-Debatten auch schon hundertmal gesagt. Sie halten Lösungen für ungerecht, bei denen niemand schlechtergestellt wird und einige bessergestellt werden, weil Sie das nicht ertragen können. Aber an dieser Stelle werden wir nicht zusammenkommen – Weihnachten hin oder her.