Erstens. Die Drohungen, die Frau Schulze Föcking erhalten hat, und die sie auch zur Abgabe ihres Ministeramtes bewogen haben, sind drastisch und schwer erträglich. Sicher hat jeder von uns in diesem Haus schon einmal Drohschreiben erhalten. Diese Qualität der Drohungen, wie sie Frau Schulze Föcking ertragen musste, dürften aber bisher nur die wenigsten von uns erfahren haben.
Für mich kann ich sagen: Ich habe so etwas trotz mancher Bedrohungen, die wir alle kennen, noch nie erfahren.
In handschriftlichen Briefen, über soziale Medien, sogar in Kommentarleisten des Internetauftritts eines Fernsehsenders wird im Detail damit gedroht, man solle gefoltert werden; man solle erschossen werden; man solle qualvoll sterben. Das alles ist besorgniserregend. In diesem Umfeld bewegte sich das, worüber wir heute diskutieren.
Dass man in einer solchen Bedrohungslage damals auf Nummer sicher geht und bei einem solchen Vorfall im Privathaushalt die Behörden einschaltet, sodass dort ermittelt wird, halte ich für völlig nachvollziehbar und richtig.
Es handelt sich unabhängig davon auch jenseits der Bedrohungslage bei einem Hackerangriff auf ein Mitglied der Landesregierung mit Blick auf Fragen der Datensicherheit um einen besonders sensiblen Vorgang, den man aufklären muss, und zwar mit allen Möglichkeiten, die einem zur Verfügung stehen.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch den Fraktionen des Landtags für die damalige parteiübergreifende Solidaritätsadresse danken, die diesem vermuteten Hackerangriff folgte, weil es theoretisch jeden von uns in dieser Weise erwischen kann. – Das möchte ich zu Beginn meiner Ausführungen ausdrücklich sagen.
Zweitens. Gerade in diesen Zeiten halte ich es für wichtig, dass die Institutionen unseres Rechtsstaates verlässlich sind. In solchen Zeiten muss sich jeder seiner Aufgabe bewusst sein. Da muss jeder seinen Platz kennen und sich da auch einmal zurücknehmen können.
Deshalb gilt für mich: Ein Ministerpräsident kommuniziert prinzipiell nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren.
Diese Haltung vertritt dieser Ministerpräsident. Er wird diese Haltung auch nicht ändern. Das ist mein Grundprinzip.
Der Tweet, den Sie gerade hochhalten, Herr Kutschaty, ist Teil der Solidaritätsadresse zu dem, was damals passierte. Aber es ist kein Bericht aus einem laufenden Ermittlungsverfahren. Solange ich dieses Amt bekleide, werde ich nicht über laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft berichten.
Als früherer Justizminister müssten Sie das größte Verständnis für diese institutionell wichtige Frage haben.
Frau Schulze Föcking hat in diesem Hause – im Ausschuss – öffentlich bedauert, dass sie in dem Moment, als man ihr bestimmte Zwischenergebnisse mitgeteilt hat, die Fraktionen nicht unterrichtet hat.
Informell hat sie das bedauert. Ich teile dieses Bedauern. Sie hätte es den Fraktionen sagen sollen. Insofern hat sie recht.
(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von der SPD: Das ist eine besondere Größe! – Weitere Zurufe von SPD und GRÜNEN)
Das ist – da werden mir sicher auch die Kollegen von SPD und Grünen zustimmen – in Fällen von hohem öffentlichem Interesse ein nicht unübliches Verfahren.
Drittens: die Landesregierung als Ganzes. Für mich und die gesamte Landesregierung gilt: Wir wollen volle Transparenz herstellen und das Parlament umfassend informieren.
Als in der Fragestunde die Redezeit der Fraktionen abgelaufen war, haben die Mehrheitsfraktionen, denen ich dafür danke, das ausdrücklich ermöglicht und erklärt: Sie können alle Fragen stellen, solange Sie möchten. – Und Sie hätten noch Stunden weiterfragen können, wenn es nach CDU und FDP gegangen wäre.
das für alle Vorgänge gilt: Wir wollen Transparenz. Frau Schulze Föcking hat zum Beispiel zur Stabsstelle Umweltkriminalität sehr schnell alle Akten öffentlich gemacht.
Jeder hätte ins Ministerium gehen können: die Journalisten, die Abgeordneten. Das ist unser Verständnis von Regierungsführung: Offenlegen, damit jeder sehen kann, was in den Akten steht.