Sind Sie dann auch bereit, dabei mitzumachen? Dann haben Sie diesen Antrag zu den Haushaltsberatungen auf dem Tisch liegen. Ich freue mich sehr, wenn wir diese Gemeinsamkeit haben. Dann gehen Sie auf Ihren Bundesparteitag; die SPD geht auf ihren Bundesparteitag; wir werden das auch unterstützen. Dann kann es richtig etwas werden für Nordrhein-Westfalen.
Frau Kollegin Beer, ich muss Sie noch einmal unterbrechen. Es gibt ein zweites Mal den Wunsch nach einer Zwischenfrage, diesmal von Herrn Kollegen Ott.
Frau Kollegin Beer, herzlichen Dank dafür, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Erinnern Sie sich mit mir gemeinsam daran, dass im letzten Schulausschuss bei der Debatte um die Frage eines Gesamtkonzepts die Regierungskoalition uns erklärt hat, dass das überhaupt nicht nötig sei, was doch im Widerspruch zu dem steht, was der Minister gerade gesagt hat?
Aber in allem Ernst – und das meine ich jetzt positiv –: Ich finde, das war heute ein Punkt, den wir ernst nehmen wollen. Die Definition als Pflichtaufgabe ist das, was den Kommunen hilft. Denn wir wissen um die unterschiedlichen Bedingungen und um die unterschiedliche Ausgestaltung. Aber die Not der Kolleginnen und Kollegen müssen wir lösen. Sie dürfen nicht in Kettenverträge geraten. Das muss arbeitsrechtlich sauber gemacht werden.
Deswegen war die Debatte heute gut. Ich freue mich, dass Sie sich einen Ruck gegeben haben und das auch an die Bezirksregierungen weitergeleitet haben – warum auch immer, ob als nächtliche Eingebung oder nach dem Lesen des Antrags.
Lassen Sie uns das zum Anlass nehmen, konstruktiv Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen zu sichern.
Danke, Frau Kollegin Beer. – Für die Landesregierung hat jetzt noch einmal Herr Minister Laumann das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will – damit das auch für das Protokoll dieser Landtagsdebatte klar ist – noch einmal ganz deutlich betonen: Ich habe nicht gesagt, dass ich der Meinung bin, dass wir einen gesetzlichen Anspruch schaffen sollen.
Ich persönlich glaube, dass man nicht alles in gesetzlichen Aufgaben zementieren muss, sodass man gar keine Gestaltungsspielräume mehr hat.
Jetzt kommt der weitere Punkt. Der Grund dafür, dass wir bis 2022 nicht mit Verpflichtungsermächtigungen gearbeitet haben, ist, dass es bislang im Landtag noch einen Konsens darüber gab, dass wir in dieser Frage den Bund nicht aus der Verantwortung entlassen wollen.
An dem Tag, an dem das größte Land eine Verpflichtungsermächtigung einführt, werden wir in dieser Frage beim Bund nie mehr etwas erreichen.
Und wenn wir das gemacht hätten, hätten Sie hier Anträge gestellt und hätten gesagt, wir hätten aufgegeben,
Ich kann Ihnen eines sagen: Ich habe es aufgegeben, es Ihnen recht zu machen. Daran haben Sie ja überhaupt kein Interesse.
Ich weiß nur, dass die Schulsozialarbeiter in Nordrhein-Westfalen sehr wohl wissen, dass sich ihre Arbeit durch diese Landesregierung verstetigt hat und nicht noch flexibler geworden ist, als sie unter Ihnen ohnehin schon war.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben versucht, die Zwischenfrage zu platzieren. Das tut mir leid. Wir können von hier oben aus aber nicht eine Zwischenfrage in eine Kurzintervention ummünzen. Dafür gibt es bekannte Spielregeln.