Protokoll der Sitzung vom 13.07.2018

Danke schön, Herr Minister. – Gibt es weitere Fragen an den Minister? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Mündliche Anfrage Nr. 19 beantwortet. Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 20

der Kollegin Sigrid Beer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Sind die Eckpunkte zur schulischen Inklusion nicht wert, im Landtag diskutiert zu werden?

Mit welchen Maßnahmen begegnet die Ministerin den kritischen Bewertungen der Vorstellung der Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Inklusion im Fachbeirat sowie der Voten der Fachverbände anlässlich der Konsultation der Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-BRK?

Im Koalitionsvertrag von Sommer 2017 wurden Qualitätsstandards zur schulischen Inklusion angekündigt. Nach einem Jahr hat die Regierung offenbar Eckpunkte zur Inklusion erarbeitet, die am 28.06. dem Fachbeirat Inklusion vorgestellt wurden, der erstmals seit Regierungswechsel einberufen worden war. Verständlicherweise waren die Erwartungen hoch – zumal nach der scharfen Kritik der damaligen Opposition an mangelnder Qualität und Steuerung. Umso größer war wohl die Enttäuschung.

So sprach die GEW von Rückschritt statt Fortschritt und führte weiter aus:

„Das Papier wird dem im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch, im Bereich des gemeinsamen Lernens eine spürbare Qualitätssteigerung der inklusiven Angebote an allgemeinen Schulen zu erreichen, nicht gerecht. Die GEW befürchtet im Ergebnis vielmehr eine Verwaltung des eklatanten Mangels an den Schulen des gemeinsamen Lernens. Von einer besseren Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention kann nicht die Rede sein.“

„Statt klare Perspektiven für die Weiterentwicklung des gemeinsamen Lernens zu beschreiben und den Prozess mit den erforderlichen Personal- und Sachressourcen und besserer Ausstattung zu unterfüttern, werden die Schulen, die sich auf den Weg des gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemacht haben, zu Schwerpunktschulen gemacht, andere werden mit der Inklusion nur noch auslaufend zu tun haben“, empörte sich GEWLandesvorsitzende Dorothea Schäfer im Anschluss an die Sitzung des „Fachbeirats für inklusive schulische Bildung“ am heutigen Nachmittag (28.6.) in Düsseldorf.

Die dringend erforderliche Unterstützung der Schulen des gemeinsamen Lernens stehe künftig unter einem jährlichen Haushaltsvorbehalt und sei von der Zustimmung des Finanzministers abhängig. Für das kommende Schuljahr seien keine Besserungen zu erwarten; das Schuljahr 2018/19 solle ein Übergangsschuljahr werden – mit anderer Schüler*innenzuweisung, aber ohne geänderte Personalausstattung. Schäfer wörtlich: „Das bedeutet Inklusion nach Kassenlage. Das Recht auf inklusive Bildung für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf wird somit untergraben.“

Die versprochenen Qualitätsstandards beschränken sich auf die Feststellung, ob es pädagogische Konzepte gibt, Sonderpädagog*innen, Fortbildung und eine passende räumliche Ausstattung. „Die knappen Ressourcen sollen jetzt an wenigen Schulen gebündelt werden. Nur diese Schulen werden den Eltern als Förderort für ihre Kinder angeboten“, monierte Schäfer. „Eine Perspektive,

wie es in den nächsten Jahren weitergehen soll, gibt es nicht.“

Für die Landesregierung, so die kritische Bilanz der GEW, habe die Weiterentwicklung der Inklusion offenbar nicht die erforderliche Priorität.

Fazit der Landesvorsitzenden: „Während bei der Einführung von G9 an den Gymnasien alles unternommen wurde, um das Schulgesetz noch in diesem Schuljahr zu ändern und dafür auch alle Finanzierungsfragen geregelt wurden, diktiert der Landeshaushalt die Bedingungen für die schulische Inklusion.“

In den folgenden Tagen erschienen verschiedene Pressemeldungen zu den Eckpunkten. Das Parlament wurde aber bislang nicht informiert.

Die Schulministerin hatte zwar für den Ausschuss für Schule und Bildung am 4.7. kurzfristig weitere Tagesordnungspunkte angemeldet, die sich aus der aktuellen Beschlusslage des Kabinetts am 3.7.2018 ergeben haben. Sie nahm aber nicht die Gelegenheit wahr, den Parlamentsausschuss auch über die Eckpunkte und Beschlüsse des Kabinetts zur Inklusion zu informieren. Auf Nachfrage im Ausschuss erklärte sie, dass sie den Ausschussmitgliedern noch vor der Sommerpause die Eckpunkte zusenden wolle. Eine Diskussion in parlamentarischen Gremien ist somit vor der Sommerpause nicht möglich.

In der o. g. Ausschusssitzung wurde der Bericht des Beirates zum Modellvorhaben Primus behandelt, in dem als ein Ergebnis festgehalten wurde, dass die PRIMUS-Schulen als inklusiv arbeitende Schulen zusätzliche Ressourcen brauchen.

Dabei stehen die PRIMUS-Schulen stellvertretend besonders für die integrierten Schulen in Nordrhein-Westfalen. Ministerin Gebauer sah sich nicht in der Lage, die Frage zu beantworten, welche Meinung oder Haltung die Landesregierung zu dieser Forderung hat.

Deshalb muss sich die Ministerin zu den Eckpunkten und Kabinettsbeschlüssen im Parlament äußern und die Fragen beantworten:

Mit welchen Maßnahmen begegnet die Ministerin den kritischen Bewertungen der Vorstellung der Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Inklusion im Fachbeirat sowie der Voten der Fachverbände anlässlich der Konsultation der Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-BRK?

Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Gebauer antwortet. Auch Ihr Mikrofon bleibt die ganze Zeit eingeschaltet und ist jetzt für sie bereit.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Beer, ich danke Ihnen, dass ich mit dieser Mündlichen Anfrage die Gelegenheit erhalte, einige Dinge zu erläutern.

Richtig ist, dass die vom Kabinett am 3. Juli 2018 beschlossenen Eckpunkte zur Neuausrichtung der schulischen Inklusion von grundlegender Bedeutung sind, weshalb sie selbstverständlich auch in den parlamentarischen Gremien erörtert werden müssen.

Das habe ich auch in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 4. Juli ausdrücklich betont und angekündigt, dass wir die Ausschussmitglieder noch in derselben Woche über das Beratungsergebnis des Kabinetts informieren würden. Das habe ich ausführlich in schriftlicher Form getan, denn mit meinem Schreiben vom 6. Juli wurden den Ausschussmitgliedern die Eckpunkte übersandt.

In diesem Schreiben habe ich einige weitere Punkte erläutert, die nicht unmittelbar aus den Eckpunkten hervorgehen, die jedoch gleichfalls von der Landesregierung beschlossen wurden. Ich zitiere dazu den letzten Satz meines Schreibens an den Ausschuss vom vergangenen Freitag. Ich habe dort geschrieben:

„Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass wir uns auch im Rahmen des Ausschusses näher mit den Eckpunkten und der Neuausrichtung der Inklusion befassen werden.“

In der Sitzung des Fachbeirates „Inklusive schulische Bildung“ am 28. Juni habe ich mündlich informiert. Mir war es wichtig, diesen Fachbeirat noch vor der Sommerpause einzuladen, um über die Grundzüge – mehr waren es zu diesem Zeitpunkt nicht – der Neuausrichtung der Inklusion zu informieren. Das habe ich getan.

Ein entsprechendes Schreiben, ähnlich wie das an die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Bildung, ist zwischenzeitlich auch an die Mitglieder des Fachbeirates verschickt worden.

Ich möchte gern in diesem Zusammenhang noch einmal betonen, worum es bei der Neuausrichtung der Inklusion in erster Linie geht: Wir wollen mehr Qualität für das gemeinsame Lernen, denn die Umsetzung der Inklusion ist in den vergangenen Jahren zu Recht deutlich kritisiert worden.

Ein solches Mehr an Qualität geht einher mit Rahmenbedingungen, die an unseren Schulen erfüllt sein müssen, an denen gemeinsames Lernen eingerichtet ist. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören schulische Inklusionskonzepte, Fortbildungen für Lehrkräfte, die Raumsituation, aber vor allem auch die Personalausstattung.

Gerade der letzte Punkt hängt mit Haushaltsentscheidungen zusammen, die erst vor wenigen Tagen

in der Kabinettssitzung getroffen werden konnten. Im Kern geht es dabei um die Formel 25-3-1,5.

Ab dem Schuljahr 2019/2020 – wir reden also nicht über das kommende Schuljahr nach den Ferien, sondern über das sich dann anschließende – sollen weiterführende Schulen, an denen gemeinsames Lernen eingerichtet ist, im Durchschnitt ihrer Eingangsklassen 25 Schülerinnen und Schüler aufnehmen.

Von diesen Schülerinnen und Schülern sollen drei einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben.

Dafür erhalten sie pro Klasse eine halbe zusätzliche Stelle über die normale Schüler-Lehrer-Relation hinaus. Diese zusätzlichen Stellen sollen aus dem Bereich der Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung kommen. Sie können aber auch aufgrund der Ressourcenlage aus dem Bereich anderer Lehrämter oder multiprofessioneller Teams kommen.

Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass sich der Ausschuss für Schule und Bildung mit diesen Details, aber auch darüber hinaus in Zukunft noch befassen wird. – Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Kollegin Beer von den Grünen stellt Ihnen ihre erste Frage.

Frau Ministerin, herzlichen Dank für die Ausführungen. Mein Dank gilt auch den regierungstragenden Fraktionen für die morgen stattfindende Aktuelle Stunde. Da werden wir in der Tat auch noch die Gelegenheit haben, die im Ausschuss nicht umgesetzt werden konnte.

Sie haben gerade über die Qualität des gemeinsamen Lernens gesprochen und erwähnt, dass es Ihnen ein Anliegen ist, was ich teile. Wie kann es dann sein – und das wissen wir beide, dass Sonderpädagoginnen ein knappes Gut sind –, dass im Augenblick offensichtlich Personalentscheidungen getroffen werden, die dazu im Gegensatz stehen?

Ich zitiere das Beispiel der Gesamtschule Langerfeld, Wuppertal. Das trifft aber für viele andere Gesamtschule auch zu, bei denen die Kapazitäten an Sonderpädagoginnen abgezogen werden, um an Förderschulen die Kapazitäten aufzubauen.

Das heißt, eine Gesamtschule wie Langerfeld, die vorher unter den schwierigen Bedingungen in diesem Bereich eigentlich eine sonderpädagogische Besetzung von 80 % hatte, soll jetzt mit unter 40 % klarkommen. Verstehen Sie das unter Qualitätsentwicklung im gemeinsamen Lernen in diesem Schuljahr?

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Beer, nein, das verstehe ich nicht unter Qualitätsentwicklung im gemeinsamen Lernen. Wir werden uns jede einzelne Schule, in der solche Maßnahmen derzeit vorgenommen werden, anschauen und dann mit der oberen Schulaufsicht entsprechende Entscheidungen treffen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Kollege Bolte-Richter von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Ihnen die nächste Frage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Ministerin, die Qualität soll ab 2019 nur für die neuen Fünftklässler aufwachsend gelten. Was bedeutet das für die Kinder und Lehrkräfte, die bis jetzt und neu im kommenden Schuljahr eine Schule des gemeinsamen Lernens besuchen?

Frau Präsidentin! Das bedeutet für die Kinder, die bis jetzt an einer Schule des inklusiven Lernens sind, dass sie dort an dieser Schule auch entsprechend ihren Abschluss machen können. Natürlich werden wir, wie in den Eckpunkten dargelegt, die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Schule eine Schule des inklusiven Lernens ist.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Kollegin Beer mit ihrer zweiten Nachfrage.

Frau Ministerin, das erschließt sich mir jetzt nicht so ganz. Sie haben darauf verwiesen, dass die Schülerinnen und Schüler dort ihren Abschluss machen können. Aber was bedeutet das denn für die Unterrichtsbedingungen und die Qualität, die Sie eben ins Feld geführt haben, im laufenden Schuljahr?

Gleichzeitig ist für das laufende Schuljahr verfügt worden, dass die Lerngruppen schon mit drei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf entsprechend versorgt werden sollen, ohne dass die Ressource vorhanden ist, denn Sie kündigen eine Verbesserung ja erst für das Schuljahr 2019/2020 an. Das heißt, es werden jetzt schon mehr Kinder zugewiesen, obwohl die Ressource noch gar nicht da ist. Warum diese Ungleichzeitigkeit?

Wir haben diese Zuweisung nicht veranlasst. Ich habe gerade eben gesagt, dass wir uns diese Schulen, an denen das nach Ihren Aussagen der Fall sein

soll, ganz genau anschauen werden. Wir haben gesagt, dass mit der Neuausrichtung der schulischen Inklusion die Qualitätsverbesserung beginnen wird, aufwachsend mit den fünften Klassen. Das ist eine Ressourcenfrage.