Dass jetzt aber ausgerechnet die deutsche Sozialdemokratie, die ja nicht unberechtigt auf ihre Verdienste im Zusammenhang mit der Herausbildung unseres Sozialstaats verweist, diesen nun auf dem Altar der allgemeinen EU-Besoffenheit opfern will, ist traurig.
Aber wenigstens wissen die Menschen im Lande nun, woran sie sind. Wer den deutschen Sozialstaat nicht leichtfertig herschenken möchte, der sollte besser nicht SPD wählen – Grüne, CDU und FDP aber besser auch nicht.
Meine Fraktion wird diesen Unsinn jedenfalls nicht mitmachen. Einer Überweisung in den Ausschuss stimmen wir aber selbstverständlich gern zu.
Danke, Herr Abgeordneter Tritschler. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Heinen-Esser in Vertretung für Herrn Minister Dr. Holthoff-Pförtner.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben in Ihrem Antrag eine ganze Reihe von Forderungen an die Landesregierung gerichtet. Mit Blick auf die eingeräumte Zeit beschränke ich mich auf wenige Themen.
Das Erste, was ich nennen möchte, ist die Forderung nach einem Bekenntnis der Landesregierung zu den Artikeln 9 und 151 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dabei handelt es sich um geltendes europäisches Primärrecht, das bei der Umsetzung von EU-Recht grundsätzlich zu beachten ist. Das Bekenntnis können wir abgeben, aber es bedarf eines solch besonderen Bekenntnisses eigentlich nicht.
Bei dem Thema „Säule sozialer Rechte“ handelt es sich um eine rechtlich unverbindliche gemeinsame Proklamation von Europäischem Parlament, Rat und Kommission. Mit der Einführung einer sozialen Säule sollten aus der Sicht der Landesregierung grundsätzlich keine neuen rechtsverbindlichen Mindeststandards auf EU-Ebene verbunden werden.
Das war allerdings von der Europäischen Kommission auch nicht beabsichtigt. Ziel der Kommission war es vielmehr, insbesondere in den Mitgliedstaaten mit noch ausbaufähigen Sozialstandards – um es so zu formulieren – Impulse zu geben und so Reformen auf nationaler Ebene voranzutreiben.
Hinsichtlich der Europäischen Arbeitsbehörde haben wir uns mit einem Antrag im Bundesrat dafür ausgesprochen, dass diese in einer Grenzregion angesiedelt wird. Damit können dann die Erfahrung und das Wissen vor Ort in die Tätigkeit der Arbeitsbehörde einfließen und bewährte Strukturen erhalten bleiben.
Uns ist das Interesse der Stadt Aachen, Standort der Europäischen Arbeitsbehörde zu werden, selbstverständlich bekannt, und wir unterstützen es, da die Region Aachen im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitsmobilität besonders aktiv ist.
Bevor es allerdings um die Frage des Standorts geht, muss zunächst geprüft werden, welchen Mehrwert eine solche EU-Behörde hat. Wie kann die Arbeit bestehender Strukturen ergänzt oder in die Arbeitsbehörde überführt werden? Hier laufen zurzeit die Abstimmungen in der Ratsarbeitsgruppe Sozialfragen.
Wir sind uns einig bei der Forderung nach einem maximalen Kofinanzierungsanteil von 50 % für stärker entwickelte Regionen bei den Strukturfonds. Dazu bedarf es allerdings auch nicht eines Antrags. Diese Position haben wir bereits bei der Stellungnahme des Bundesrats zum mehrjährigen Finanzrahmen Anfang Juli vertreten, und wir vertreten diese Position auch weiterhin. Ich werte das als Unterstützung unserer Tätigkeit.
Zum Abschluss freue ich mich auch über Ihr Interesse an unserem Vorsitz der Europaministerkonferenz. Sie zählen in Ihrem Antrag einige der nordrhein-westfälischen Prioritäten während der Vorsitzzeit auf und verweisen bereits auf den Beschluss, den die Europaministerkonferenz im Sommer zum sozialen Europa gefasst hat.
Deshalb: Auch hier braucht man wohl keinen weiteren Beschluss; aber man kann es natürlich noch einmal nennen.
Ich freue mich jedenfalls für meinen Kollegen, wenn ich das so sagen darf, auf die Diskussion im Ausschuss. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor. Wenn das so bleibt – es bleibt so –, schließe ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 8.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4122 an den Ausschuss für Europa und Internationales – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Mitberatung. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit haben wir so überwiesen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Brand eines Stalles ist immer schrecklich: zum einen für die Tiere, die dort oft einen qualvollen Tod sterben müssen, zum andern aber auch für die betroffenen Familien, denen die Ställe gehören.
Wer selbst mal einen Brand auf seinem Hof erlebt hat, weiß, wovon ich spreche: In dem Moment sieht man, wie die eigene Existenzgrundlage vernichtet wird – eine bedrückende Situation für die betroffenen Familien.
Aber – das wird oft vergessen – es ist auch eine bedrückende Situation für die Feuerwehrleute, die dort aktiv sind und oft miterleben müssen, wie die Tiere sterben, ohne dass sie irgendwie Hilfe leisten können. Daher macht es sicher Sinn, sich mit diesem Thema ausgiebiger zu beschäftigen, um Lösungsmöglichkeiten voranzutreiben.
Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es immer wieder große Stallbrände, in diesem Jahr bereits mehrere. Der schlimmste Vorfall war sicher in Rheine im Kreis Steinfurt, bei dem 8.000 Schweine gestorben sind.
Eine Zeit lang haben wir gedacht, die Zahl der Stallbrände würde zurückgehen, wenn bei modernen Ställen keine Einstreu, kein Stroh, mehr vorhanden ist – früher oft der Grund für Brände auf Bauernhöfen. Mittlerweile aber wissen wir: Dem ist nicht so. Stäube, elektrische Anlagen, die in modernen Ställen in großer Menge vorhanden sind, und vor allem die gut brennbare Dachkonstruktion aus Holz verursachen immer wieder verheerende Stallbrände.
Die Landesbauordnung ist da ganz eindeutig, was den einen oder anderen überraschen mag. Die Landesbauordnung schreibt in § 17 Abs. 1 Folgendes vor: Der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer muss vorgebeugt werden, und bei einem Brand muss die Rettung von Menschen und Tieren möglich sein.
Das heißt, im Prinzip widerspricht das, was bei Stallbränden immer wieder passiert, nämlich dass alle Tiere sterben, der Landesbauordnung. Wir sind also aufgefordert, mehr zu tun.
Wir müssen uns aber zweitens darüber unterhalten: Wie können wir mehr Vorbeugung leisten, um das Entstehen von Bränden vermeiden?
Wir alle wissen: Wenn erst einmal ein Stallbrand entstanden ist, ist die Rettung von Tieren äußerst schwierig. Tiere haben im Brandfall ein ganz bestimmtes Verhalten, das es quasi mehr oder weniger unmöglich macht, die Tiere noch zu retten. Das gelingt höchstens bei einigen wenigen.
Wenn dem so ist, dass wir die Tierrettung nicht hinbekommen, dann ist es umso wichtiger, den vorbeugenden Brandschutz deutlich zu verbessern.
Vor ein paar Jahren habe ich mir bei einer Firma eine Wasservernebelungsanlage angeschaut. Dabei wird feinster Sprühnebel eingesetzt. Dort wurde mir gezeigt: Wenn ein Brand entsteht, wird er in wenigen Minuten im Keim erstickt – nicht dadurch, dass die
Flammen durch das Wasser gelöscht werden, sondern dadurch, dass der Sauerstoff verdrängt wird; der Brandherd wird erstickt.
Wir müssen endlich mit den Versicherungsunternehmen ins Gespräch kommen, die diese Ställe versichern, ob man durch eine solche Vernebelungsanlage nicht präventiv etwas für den Brandschutz tun kann.
Für einen Maststall, der ungefähr eine halbe Million kostet, ist eine Vernebelungsanlage für ungefähr 5.000 Euro zu haben, wenn eine Installation machbar ist. Wenn man auf diese Weise präventiv etwas für den Brandschutz tun kann, müssen wir uns endlich auf den Weg machen, damit diese Bilder, die wir auch in diesem Jahr wieder gesehen haben, der Vergangenheit angehören.
Ich glaube, dass wir uns in den letzten Jahrzehnten viele Gedanken gemacht haben, wie man Ställe technisch optimieren kann, und zwar im Sinne betriebswirtschaftlicher Optimierung. Das ist gut und schön; aber darüber haben wir den Brandschutz sträflich vernachlässigt, und wir werden unserer eigenen Landesbauordnung nicht gerecht. Unser Antrag soll einen Anstoß geben, diese Debatte wieder aufzunehmen.
Frau Ministerin, ich weiß, wie schwer es ist, wenn dabei zwei Ministerien zusammenarbeiten müssen. Das habe ich in den letzten sieben Jahren mitbekommen; das ist immer so. Aber es ist im Interesse des Tierschutzes dringend notwendig, dass das Bauministerium und das Umweltministerium Hand in Hand arbeiten, um beim Brandschutz voranzukommen und endlich Lösungen hinzukriegen.
Wir haben Interesse daran, bei diesem Thema, bei dem wir, wie ich glaube, alle gemeinsam vorankommen wollen, eine breite Debatte auf den Weg zu bringen, im Ausschuss breit zu diskutieren und Experten hinzuzuholen, wie zum Beispiel Brandschutzsachverständige, Feuerwehrleute, …
Wir möchten die Debatte gerne führen, um in dieser tierschutzrechtlich relevanten Frage in NordrheinWestfalen nach vorne zu kommen und wegweisend für unser Land und vielleicht auch für Europa zu sein. – Danke schön.