Protokoll der Sitzung vom 15.11.2018

dreistelligen Millionenbereich.

Es geht und ging nie um die Bechsteinfledermaus. Es geht überhaupt nicht um Tierschutz. Das ist alles konstruiert. In Wahrheit geht es um einen dogmatischen Kampf gegen die Braunkohleförderung, wofür sich die Bechsteinfledermaus wunderbar missbrauchen lässt.

Dazu erlaube ich mir einen Blick über die Landesgrenze hinaus nach Baden-Württemberg. Wie allgemein bekannt, verzögert sich der Bau von Stuttgart 21 in erheblichem Maße. Die ganze Republik macht sich darüber lustig. Man mag zu diesem Bauprojekt stehen, wie man möchte. Die Kernfrage ist jedoch, ob wir Bauprojekte auch in Zukunft demokratisch entscheiden lassen wollen oder nicht.

Weil angeblich der Juchtenkäfer im Stuttgarter Rosensteinpark gefunden worden sei, musste die Deutsche

Bahn die EU um Erlaubnis für die Rodung der Bäume fragen. Anfang dieses Jahres hat ein Gutachten bestätigt, dass die Käferspuren manipuliert und im Park gezielt platziert worden sind. Ein Riesenskandal ist das. Ob Juchtenkäfer oder Bechsteinfledermaus – wenn man keine geschützte Art gefunden hat, werden einfach absichtlich Flaschen mit Käferkot im Wald verteilt.

Die Verbandsklage gehört aus diesem Grund abgeschafft. Es geht hier nicht um die Tiere, sondern lediglich um die ökoideologische Aushebelung demokratisch beschlossener Prozesse. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD – Norwich Rüße [GRÜNE]: Nichts verstanden!)

Vielen Dank, Herr Dr. Blex. – Nun spricht für die Landesregierung die Ministerin Frau Heinen-Esser.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht noch einmal ganz kurz zu dem Rahmen, in dem wir uns insgesamt mit dem Thema „Tierschutz“ bewegen. Seit dem Jahr 2002 ist Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Ich möchte die Bestimmung noch einmal zitieren, weil sie zu dem überleitet, was wir in Nordrhein-Westfalen machen. In Art. 20 a des Grundgesetzes heißt es:

„Der Staat schützt … die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Tierschutz ist ein wichtiges Anliegen. Um Tierschutz wirksam zu erreichen, müssen wir uns natürlich sehr seriös mit den Instrumenten befassen, die wir dazu zur Verfügung haben.

Die alte Regierung hat sich entschlossen, das Verbandsklagerecht ins Gesetz aufzunehmen, und hat das Gesetz bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Ich muss eines sagen: Wenn Sie sich ganz sicher gewesen wären, dass dieses Instrument wirklich das beste Instrument von allen gewesen wäre – ja, ich weiß, Sie haben diese befristete Gesetzgebung damals allgemein als besonders schick angesehen –,

(Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

dann hätten Sie das Gesetz so aufbauen können, dass es über das Jahr 2018 hinaus gilt. Aber Sie waren sich selbst nicht ganz sicher, ob dieses Gesetz wirklich das ist, mit dem man dem Tierschutz am besten dient.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zurufe von der FDP und den GRÜNEN)

Herr Rüße, ich habe keine Zwischenrufe gemacht. Das darf man von dort aus auch nicht …

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Darf ich zu Ende reden?

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Selbstver- ständlich!)

Vielleicht kommen wir noch zusammen.

(Unruhe von der FDP und den GRÜNEN)

Eben ist kritisiert worden, vielleicht auch nicht zu Unrecht: Warum dauert die Evaluation so lange? Der eine hat gesagt, es seien ja nur sieben Fälle. – Ja, eben, weil es nur sieben Fälle sind, muss man sich diese sieben Fälle ganz genau ansehen. Sieben Fälle in vier Jahren sind wirklich nicht allzu viel. Also wird man sich auch um die Qualität kümmern. Es gab im Übrigen nur einen Fall im Verfahren von Bauaufsichtsbehörden.

Aber wie läuft so eine Evaluation ab? – Solch eine Evaluation läuft nicht so ab, dass wir uns im Ministerium zurückziehen, die Kolleginnen und ich, und fragen: Wie könnten wir das jetzt einschätzen? – Wir holen natürlich die Expertise der beteiligten Behörden ein.

Was haben wir gemacht? – Wir haben die Kreisordnungsbehörden angeschrieben. Davon gibt es 53. Wir haben die Bauaufsichtsbehörden angeschrieben, 212 an der Zahl, die Unteren Umweltbehörden, die Bezirksregierungen als Umweltbehörden. Das LANUV hat sich dazu geäußert, die Kollegen vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft. Wir haben einen Berg von Stellungnahmen dazu bekommen, die wir natürlich sorgsam auswerten werden. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist: Wir haben natürlich auch Gespräche geführt. Ich habe mich in meiner doch recht kurzen Amtszeit bereits mehrfach mit den Tierschutzverbänden und mit dem Büro getroffen, das verankert worden ist, um die Meinungen einzuholen und zu bewerten, was der beste Weg sein kann. Von überall – das kann ich wohl sagen – gelangt die Auffassung zu mir bzw. wird mir gespiegelt, dass das Gesetz nicht optimal sei. Es gibt Gesetze in anderen Ländern, die wesentlich besser sind, oder es gibt Methoden, die vielleicht auch besser sind, um die Ziele zu erreichen.

Lassen Sie uns am 5. Dezember den Bericht im Ausschuss beraten. Wir werden ihn Ihnen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Wir werden dann eine intensive Debatte darüber führen. Aber eines muss ich hier als zuständige Ministerin sagen: Tun Sie mir einen Gefallen und werten Sie das, was unsere Behörden, unsere Veterinäre, vor Ort leisten, nicht ab.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Die machen wirklich einen guten Job. Das wissen Sie auch. Der gute Job der Veterinäre kann auch nicht durch das Verbandsklagerecht ersetzt werden. Wir brauchen die guten Veterinäre, und wir brauchen auch andere Themen und andere Ideen, um den Tierschutz voranzubringen.

Frau Ministerin …

Eine Idee ist beispielsweise die meiner niedersächsischen Kollegin zur Videoüberwachung in Schlachthöfen. Das sind Möglichkeiten, mit denen wir Tierschutz betreiben können.

Lassen Sie uns die Evaluation abwarten, lassen Sie uns darüber diskutieren. Wir werden uns gegebenenfalls, wenn sich die Fraktionen entscheiden, das Verbandsklagerecht nicht zu verlängern, darüber unterhalten, was wir mit den Klagen machen. Das sind alles Themen, die wir am 6. Dezember intensiv besprechen können.

Frau Ministerin …

Ich freue mich auf eine intensive Diskussion zum Thema „Tierschutz“ und zu der Frage, welche Methoden und welche Verfahren die besten sind.

Frau Ministerin, lassen Sie noch eine Zwischenfrage zu, bevor Sie zum Schluss kommen?

Nein.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Danke. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Damit sind wir am Ende der Debatte in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs unter Tagesordnungspunkt 4.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 17/4107 im zweiten Neudruck zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie an den Rechtsausschuss. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig in die Ausschüsse überwiesen worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

5 Zweites Gesetz zur Änderung des Landesal

tenpflegegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/3557

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 17/4137

zweite Lesung

Die Aussprache ist eröffnet. Ans Pult tritt für die CDUFraktion Frau Kollegin Oellers. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Derzeit leben rund 640.000 Pflegebedürftige in NordrheinWestfalen. Mit der steigenden Lebenserwartung wird bis 2060 ein weiterer Anstieg auf 920.000 Personen prognostiziert. Dies bedeutet in Zukunft rund 30 % mehr Pflegebedürftige in unserem Land. Pflege betrifft jeden, nicht nur die Abgeordneten hier im Hause oder im Bund.

Die Zahlen zeigen vor allem eines: Wir werden auch in Zukunft deutlich mehr gut ausgebildete Fachkräfte in der Pflege brauchen.

(Beifall von der CDU)

Schon heute fehlen laut Landesbericht Gesundheitsberufe 2.290 Fachkräfte, davon 1.055 in der Altenpflege. In Nordrhein-Westfalen werden zurzeit rund 18.750 Auszubildende in der Altenpflege mit Bundes- und vor allem Landesmitteln gefördert. Ihre Ausbildungsvergütung wird seit 2012 im Umlageverfahren durch einen Ausbildungsfonds finanziert, in den alle Pflegeeinrichtungen des Landes je nach Größe einzahlen müssen. Seit es diesen Topf gibt, haben sich die Azubizahlen beinahe verdoppelt – ein gutes Zeichen, denn wir brauchen all diese Fachkräfte in der Zukunft dringend.

Doch werfen wir auch einen Blick auf die Finanzierung der Fachseminare, die für die Ausbildung der Altenpflegerinnen und Altenpfleger verantwortlich sind. Bereits 2014, während der Beratungen zum Gesetz zur finanziellen Beteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern und über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe, konnte man den zahlenreichen Stellungnahmen – darunter zum Beispiel die der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände – entnehmen, dass eine Kostenbeteiligung des Landes in Höhe von 280 Euro monatlich bei Weitem, nicht einmal im Ansatz, die tatsächlichen Kosten der Fachseminare decken und hinter dem Bedarf zurückbleiben würde.

Das System war demnach von Anfang an durch die rot-grüne Landesregierung unterfinanziert.