Protokoll der Sitzung vom 15.11.2018

Das System war demnach von Anfang an durch die rot-grüne Landesregierung unterfinanziert.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Gegenruf von Minister Karl-Josef Laumann)

Obgleich die Fachseminare immer wieder vorgetragen haben, dass mit dieser finanziellen Ausstattung die erforderliche Qualität auf der Grundlage der Strukturstandards in der Ausbildung nicht gewährleistet sei, wurde dieser Betrag in Höhe von 280 Euro gesetzlich festgelegt.

Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgemeinschaft – neben vielen anderen – damals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit einer Festlegung auf diesem niedrigen Niveau letztlich ein finanzielles Defizit festgeschrieben wird.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wir haben eine Absenkung gemacht, und Sie waren doch dabei! – Gegenruf von Minister Karl-Jo- sef Laumann)

Einhellige Forderung war damals, die Kostenbeteiligung durch das Land auf mindestens 360 Euro festzulegen. Doch unter Rot-Grün ist dann leider wie immer nichts mehr passiert.

Die NRW-Koalition hingegen verbessert nun die Finanzierung der Fachseminare in erheblichem Maße durch die Erhöhung der Schulkostenpauschale von monatlich 280 Euro auf 380 Euro pro Auszubildenden.

Damit stehen für die Ausbildung in der Altenpflege künftig rund 85,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die NRW-Koalition investiert bei gleichbleibender Platzzahl zusätzlich 22,5 Millionen Euro in die Ausbildung – ein längst überfälliges Signal für die Altenpflegeausbildung im Allgemeinen und im Besonderen für die Fachseminare, die ein umfangreiches Ausbildungsangebot vorhalten.

Die mit dem vorliegenden Gesetz angestrebte Erhöhung der Schulkostenpauschale stellt außerdem sicher, dass sich die Fachseminare auf die Reform der Pflegeberufe und die Zusammenführung der drei bisher getrennt durchgeführten Ausbildungen zur Alten-, Kranken- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ab 2020 auf eine gemeinsame Ausbildung vorbereiten können.

Die anstehende Umbruchsituation bedeutet für die Fachseminare sicherlich eine Herausforderung. Immerhin werden die herkömmlichen Ausbildungen und die neue gemeinsame Ausbildung der Pflegeberufe für den Übergang noch einige Jahre parallel abgewickelt werden müssen. Insofern ist auch hier die finanzielle Unterstützung durch das Land notwendig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir noch ein Wort zum Änderungsantrag der Grünen, den Haushalt und die Schulkostenpauschale betreffend. Hier fordert die Fraktion Bündnis 90/Die

Grünen allen Ernstes die Erhöhung der Schulkostenpauschale von 280 Euro auf gleich 500 Euro. Dies würde Mehrausgaben von mindestens 17 Millionen Euro bedeuten.

Als ich diesen Antrag gelesen habe, musste ich mich doch wundern. Die Grünen schaffen es hier mal wieder, äußerst großzügig Steuermittel zu verteilen – wohlgemerkt, aus der Opposition heraus. Denn 2014 hatte Rot-Grün, wohlwissend, dass die Fachseminare damit unterfinanziert sind, die 280 Euro gesetzlich festgeschrieben.

Solide Haushaltspolitik geht wirklich anders. Der einstimmige Beschluss des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum vorliegenden Gesetzentwurf zeigt mir, dass auch die anderen Fraktionen dies erkannt haben.

Als NRW-Koalition stehen wir zum Leitbild einer soliden, nachhaltigen und generationsgerechten Haushalts- und Finanzpolitik. Dazu zählt für uns auch, dass unser Sozialstaat nicht schon heute die Gelder der kommenden Generationen ausgeben und mit Steuermitteln sorgfältig umgehen sollte. Deshalb erhöhen wir die Schulkostenpauschale jetzt bis 2026 auf 380 Euro monatlich pro Azubi. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Oellers. – Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Lück das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bestehenden Herausforderungen in der Altenpflege machen es zwingend notwendig, den Pflegeberuf und seine Ausbildung attraktiver zu machen. Im Mittelpunkt steht dabei die Bedeutung der neuen Pflegeausbildung. Ziel ist es, die Pflegeausbildung ab 2020 zu verbessern und die Ausbildung für zukünftige Fachkräfte attraktiver zu machen.

Die SPD-Fraktion im Landtag setzt sich intensiv für bessere Rahmenbedingungen für die Pflege in Nordrhein-Westfalen ein. Wir sind der festen Überzeugung, dass dem Fachkräftemangel in der Pflege durch gute Ausbildung und gute Arbeitsbedingungen entgegengewirkt werden muss.

Eines der größten Probleme hierbei ist, dass die Finanzierung der Altenpflegeschulen bei Weitem nicht ausreichend ist. Diese beträgt, wie gesagt, zurzeit 280 Euro und soll mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auf 380 Euro erhöht werden.

Frau Oellers, trotz des einstimmigen Beschlusses im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales finde ich, dass es der Sache nicht gerecht wird, hier jetzt wieder die parteipolitische Geige zu spielen und Rot

Grün zu beschimpfen, wir hätten das nicht ausreichend finanziert, und eigentlich mache nur SchwarzGelb eine gute Politik.

(Beifall von der SPD)

Ich muss darum heute noch einmal deutlich machen: Wenn es uns gemeinsam darum geht, die Pflege zu stärken und finanziell besserzustellen, muss man sagen: Auskömmlich ist sie mit den 380 Euro immer noch nicht,

(Minister Karl-Josef Laumann: Na, na!)

aber es ist ein Weg dorthin. Wir begrüßen deshalb generell die Erhöhung der Pauschale.

Wichtig ist uns auch, dass gerade vor dem Hintergrund der Umstrukturierung der Pflegeausbildung die Altenpflegeschulen möglichst auskömmlich finanziert werden. Wenn durch das Bundesgesetz zur Reform der Pflegeberufe die drei Ausbildungen in der Pflege zusammengeführt werden sollen, dann ist eine gute Übergangssituation notwendig, die den Schulen viel abverlangt.

Wir wissen, dass die alte und die neue Ausbildung für längstens sechs Jahre parallel laufen können. Dabei müssen die Pflegeschulen unterstützt werden. Wir begrüßen deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf und würden ihm heute zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Lück. – Die FDP-Fraktion wird nun von Frau Schneider vertreten.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Altenpflegekräfte in den Heimen und in den ambulanten Diensten leisten eine hervorragende und verantwortungsvolle Arbeit in einem mit hohen Anforderungen und Arbeitsbelastungen verbundenen, aber wunderschönen Beruf.

Fachkräfte werden überall gesucht. Mit der Pflegeberufereform werden künftig die bisher gesonderten Ausbildungen der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zu einer einheitlichen generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst. Damit sollen die Pflegeberufe aufgewertet werden.

Wir sehen jedoch die Gefahr, dass die Reform zulasten der bisherigen Ausbildung in der Altenpflege geht. Gerade kleinere Pflegeheime und ambulante Dienste werden durch zusätzliche Bürokratie belastet. Das fördert die Bereitschaft zur Ausbildung sicher nicht.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Zudem haben die bisherigen Altenpflegeschulen Nachteile gegenüber den Krankenpflegeschulen,

wenn es um ein umfassendes Unterrichtsangebot mit entsprechend qualifizierten Lehrkräften geht.

Wir können auf die Altenpflegeschulen nicht verzichten, um Nachwuchs zu gewinnen; ansonsten wäre ein Abbau von Kapazitäten in der Ausbildung zu befürchten. Das wiederum wäre für die Pflege in ganz Deutschland fatal.

In Nordrhein-Westfalen hat die neue Landesregierung aus Christdemokraten und FDP im April 2018 ein Begleitgremium zur Umsetzung der Pflegeberufereform eingerichtet, an dem neben Verbänden, Hochschulen und Krankenkassen auch die Pflegeschulen beteiligt sind. Dieses Gremium erörtert beispielsweise Vorschläge zur Unterstützung der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeschulen.

Künftig wird es zu mehr Kooperationen der bisherigen Schulen unterschiedlicher Träger kommen. Wir müssen aber verhindern, dass die bisherigen Schulen schließen, bevor sich neue Strukturen etabliert haben, und deshalb die Fachseminare für Altenpflege im Prozess des Umbruchs unterstützen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ein wesentlicher Punkt für die Arbeit der Pflegeschulen ist die Landesbeteiligung an den Schulkosten in der Altenpflegeausbildung. Wir haben von vielen Schulen gehört, dass die Höhe der Schulkostenpauschale von monatlich 280 Euro pro Schulplatz schon lange nicht mehr ausreiche. Anpassungen an Steigerungen bei Personal- und Sachkosten seien ausgeblieben, und qualifiziertes Pflegepersonal in der Altenpflege könne keine der Krankenpflege vergleichbare Vergütung erhalten.

Die vorherige rot-grüne Landesregierung hat zwar 2015 die Landesbeteiligung gesetzlich fixiert, aber weder in diesem Zusammenhang noch in den Jahren davor oder danach eine Erhöhung des Betrags von 280 Euro vorgesehen. Das zeigt deutlich das Versäumnis des früheren grünen Ministeriums.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Ihre Forderungen zu weiteren Erhöhungen der Schulkostenpauschale sind deshalb völlig unglaubwürdig.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf von der SPD)

Die NRW-Koalition hingegen hat dieses Problem erkannt und handelt jetzt. Wir werden mit der Verabschiedung dieses Gesetzes die monatliche Schulkostenpauschale des Landes für die Ausbildung in der Altenpflege von 280 Euro auf 380 Euro je Schulplatz erhöhen. Dazu werden wir mit der Verabschiedung des Landeshaushalts für 2019 den entsprechenden Haushaltsansatz um 22,5 Millionen Euro auf dann insgesamt 85,5 Millionen Euro erhöhen.

Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Pflegeschulen.

Wir können so auch die Voraussetzungen für gute und zukunftsfähige Ausbildungsstrukturen schaffen. Zudem wollen wir den Fachseminaren für Altenpflege im Hinblick auf die Pflegeberufereform vergleichbare Chancen wie den Krankenpflegeschulen beim Wettbewerb um Auszubildende und Lehrkräfte ermöglichen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Künftig wird mit der Pflegeberufereform erstmals auch die Finanzierung aller Pflegeausbildungen sowohl hinsichtlich der Ausbildungsvergütung als auch der Schulkosten bundesweit geregelt. Dazu wird ein neu aufzubauender Ausgleichsfonds zur Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung eingerichtet, an dem neben Krankenhäusern, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und der Pflegeversicherung das Land mit einem Kostenanteil von rund 9 % beteiligt sein wird.

Für 2019 werden dies zunächst 30 Millionen Euro sein. Diese zusätzlichen Mittel neben der Erhöhung der Schulkostenpauschale sind aber erst einmal zu erwirtschaften. Ich wundere mich deshalb schon, dass von den Grünen hier noch weitere zig Millionen Euro gefordert werden.