Angela Lück
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Herr Präsident, ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar, dass Sie die Frage noch zulassen. Ich habe auch wirklich überlegt, ob ich mich noch eindrücke, aber diese Frage drängt mich wirklich trotz Ihrer Bitte.
Herr Minister, Sie haben uns gesagt, es habe im Ministerium ein strukturiertes Vorgehen für den Umgang mit Bewerbungen für Schutzausrüstung gegeben. Sie haben Unseriöse von vornherein aussortiert. Auf der anderen Seite hat sich der Ministerpräsident die Finger wund telefoniert und war froh, endlich ein Unternehmen zu finden.
Da stellt sich mir die Frage, wie das übereinander passt: Bei Ihnen laufen ganz viele Bewerbungen auf, und der Ministerpräsident telefoniert sich die Finger wund und findet nur ein einziges Unternehmen, das die Möglichkeit hat, Schutzkleidung zu liefern? Wie kann ich das verstehen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer sich in diesem Jahr vor den Herbstferien beim Hausarzt gegen Grippe impfen lassen wollte, der erlebte eine Überraschung: Der Impfstoff war knapp, es kam zu Lieferengpässen, die auch teilweise noch anhalten. Die Ständige Impfkommission änderte ihre Empfehlung dahingehend, dass zunächst nur besonders gefährdete Menschen gegen Grippe geimpft werden sollten.
Die Pandemie und die Furcht vor Ansteckung haben also bewirkt, dass sehr viel mehr Interesse an Impfschutz besteht als sonst üblich. Wir erleben Eng
pässe, die wir bisher so nicht kannten. Ich rede hier zunächst nur von der Grippeschutzimpfung. Aber wie wird es werden, wenn uns von den beteiligten Unternehmen in Aussicht gestellt wird, dass es bald einen Impfstoff gegen das Coronavirus gibt? Können alle gefährdeten Personen frühzeitig geimpft werden, oder müssen auch sie auf den Impfstoff warten? Wird es zu Unmut oder gar zu Unruhen kommen?
Wir alle leben nun schon einen großen Teil dieses Jahres im Ausnahmezustand. Die Menschen wünschen sich nichts sehnlicher als Normalität und Sicherheit. Für viele bedeutet die Impfung gegen das neue Virus die ersehnte Rettung aus einer ständigen Angst. Mit der Immunisierung sind also sehr hohe Erwartungen und starke Emotionen verbunden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen dieses wichtige Thema auf gar keinen Fall vernachlässigen oder verzögern. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die Infrastruktur rechtzeitig bereitsteht und die Menschen schnell geimpft werden können. Auf Basis der seit Oktober vorliegenden und kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellten Impfstrategie des Bundes muss nun unverzüglich ein Konzept für NRW erarbeitet werden.
Offensichtlich hat unser Antrag, der schon seit vergangener Woche vorliegt, die Landesregierung inspiriert.
Wir haben prompt von Herrn Minister Laumann gehört, dass er an einer Impfstrategie arbeite und bereits die Standorte für die zentralen Impfstellen aussuche und auch die Betriebsärzte, wie es in unserem Antrag steht, mit einbeziehen wird. Aber damit ist es noch nicht getan. Wir brauchen natürlich entsprechende Personalkonzepte für die mobilen geplanten Impfteams. Das ist Aufgabe des Landes. Die Landesregierung hat sich bisher nicht gerade mit Ruhm bekleckert, wenn es um das Management der Krise ging.
Das hat unser Fraktionsvorsitzender Thomas Kutschaty gestern in der Aktuellen Stunde bereits sehr deutlich hervorgehoben.
Wir müssen jetzt sicherstellen, dass wenigstens dieser hoffentlich letzte Akt im Coronadrama sauber über die Bühne geht. Wir brauchen Lagerkapazitäten für die Impfstoffe, die extrem aufwendig gelagert werden müssen. Wir brauchen eine sichere Finanzierung des Impfzubehörs im Landeshaushalt. Denn auch das ist Ländersache.
Herr Minister Laumann, holen Sie sich schnellstens Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, der Medizin und der Pharmazie ins Boot, um die Logistik abzustimmen.
Und vor allem: Nehmen Sie die Menschen im Lande mit! Wir müssen damit rechnen, dass die Menschen ungeduldig werden. Die Ethikkommission erarbeitet zurzeit Regeln zur Verteilung des Serums. Es ist unglaublich wichtig, dass diese Regeln deutlich kommuniziert werden und dass erklärt wird, welche Gruppen bei der Verteilung der Impfstoffe zuerst berücksichtigt werden sollen und warum.
Dann muss es aber auch fluppen, Herr Minister. Denn wir haben alle die Nase gestrichen voll von Corona und erwarten, dass es, sobald die Vakzine zur Verfügung stehen, auch eine professionelle und schnelle Verteilung gibt, natürlich nur für diejenigen, die sich auch impfen lassen wollen. Aber ich sage Ihnen: Das werden sehr, sehr viele sein.
Sehr geehrter Herr Minister, bitte informieren Sie uns – das Parlament, aber auch den Fachausschuss – in Zukunft regelmäßig über den Fortschritt der Maßnahmen! Denn auch die ständigen Erlasse und Verfügungen ohne Parlamentsbeteiligung müssen endlich ein Ende haben, um dieses Land mit der Einführung eines Impfstoffes auch wieder in den demokratischen Regelbetrieb zu bringen.
Deshalb ist unser Antrag gut und richtig. Ich lade Sie alle herzlich ein, ihm zuzustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Schneider, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Nach dem, was Sie vortragen, muss ich Ihnen eine Frage stellen. Ich weiß ja, dass Sie auch in der Krankenpflege gearbeitet haben. Wie wäre das für Sie, Frau Schneider, wenn Sie auf einer Station mit ausgedünntem Personal arbeiten würden und dann Zeitarbeitskolleginnen und -kollegen bekommen würden, die gerne nur von 8 bis maximal 14 Uhr und auf keinen Fall sonntags und nachts arbeiten wollen? Wie würden Sie das für sich empfinden? Denn dann dürfen Sie ja die anderen Zeiten alle abdecken. Wäre das auch noch mit Ihrem FDP-Gedankengut vereinbar?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf die Mehrarbeit zu sprechen kommen, die Sie von den Lehrerinnen und Lehrern erwarten, und darauf, dass sie diese ohne Vergütung verrichten. – Wir wissen, dass das so ist.
Mich würde interessieren: Wie kommen Sie eigentlich darauf, Mehrarbeit zu erwarten, ohne diese zu vergüten? Und würden Sie das eigentlich auch mit sich machen lassen?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, meine Frage von eben ist nicht beantwortet worden, und ich fühle mich überhaupt nicht wahrgenommen. Sie hatte nichts mit der Frage von Herrn Ott zu tun und auch nicht damit, dass Sie Gespräche über die Vergütung von Mehrarbeit für Lehrkräfte führen.
Ich stelle die Frage jetzt noch einmal, und ich meine, dass man sie auch verstehen kann. Ich möchte gerne von Ihnen wissen: Was hat Sie dazu bewogen, Mehrarbeit von Lehrkräften nicht zu vergüten? Würden Sie das mit sich machen lassen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Sträßer, da Sie die Zwischenfrage nicht zugelassen haben, kann ich mir nicht verkneifen, Ihnen diese Kurzintervention angedeihen zu lassen; vor allen Dingen nach Ihrem wirklich sehr lapidar vorgetragenen Grund für eine Ablehnung unseres Antrages.
Deshalb auch meine Frage in dieser Kurzintervention: Haben Sie sich eigentlich mal ein Bild vor Ort gemacht; in Kitas beispielsweise, wo es durchaus schon länger üblich ist, ein Kinderparlament zu haben? Haben Sie sich mal darüber informiert, wie die Kinder einbezogen werden?
Das ist Grundstock dafür, Kindern Demokratie leibhaftig beizubringen und ihnen die Chance zu geben, ihre Interessen deutlich zu machen und ihre Wünsche zu realisieren; und wenn sie schon nicht realisiert werden, so werden sie doch wenigstens auf- und ernst genommen. Dafür sind solche Kinderparlamente wichtig.
Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn Sie sich ein Bild vor Ort machen würden, weil ich aus Ihrem Redebeitrag nur schließen kann, dass Sie davon überhaupt keine Ahnung haben. – Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Ministerin, wie wird gewährleistet, dass an den Samstagen auch immer genügend und ausreichend Fachlehrerinnen und Fachlehrer zur Verfügung stehen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute über einen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers für ein Bundesgesetz. Zu diesem hatte die Fraktion der Grünen hier im Landtag Ende vergangenen Jahres den vorliegenden Antrag eingebracht. Er wurde aber erst einmal nicht hier im Plenum diskutiert, sondern ging gleich in die Ausschussberatung.
Dieser Antrag mit allen Kritikpunkten der Grünen an dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers war gut und richtig. Die Kritik war damals berechtigt. Das hat sich auch noch einmal an den Ergebnissen unserer Anhörung im Ausschuss gezeigt.
Seither ist jedoch einige Zeit vergangen. Auch in Berlin war man während der Coronakrise natürlich nicht untätig. Der Gesetzentwurf wurde auf intensives Drängen der SPD-Bundestagsfraktion noch einmal
stark überarbeitet. Am 2. Juli dieses Jahres wurde er dann vom Bundestag nach dritter Lesung verabschiedet.
Wenn ich mir das Protokoll der Bundestagssitzung vom 2. Juli 2020 anschaue, dann sehe ich, dass sogar die Oppositionsparteien teilweise in der Debatte eingestehen mussten, dass sich die entscheidenden Kritikpunkte aufgelöst haben. Die Verbände und die SPD-Bundestagsfraktion hatten nämlich vornehmlich kritisiert, dass die Selbstbestimmung des Aufenthalts eingeschränkt werde, was eklatant den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention widerspricht.
Dieser Punkt wurde in der Zwischenzeit geändert. Im Gesetz heißt es nun – ich zitiere –: „Den berechtigten Wünschen der Versicherten ist zu entsprechen.“ Der ursprüngliche Halbsatz „soweit die medizinische und pflegerische Versorgung an diesem Ort tatsächlich und dauerhaft sichergestellt werden kann“ wurde gestrichen.
Sollte der Medizinische Dienst feststellen, dass die Versorgung am gewünschten Ort nicht sichergestellt ist, muss die Krankenkasse mit dem Versicherten eine Zielvereinbarung über geeignete Nachbesserungsmaßnahmen abschließen. Es wird also nicht über die Köpfe der Versicherten hinweg entschieden, sondern die Beteiligten setzen sich an einen Tisch und klären das. Das bedeutet: Alle, die dauerhaft intensivmedizinisch versorgt werden müssen, werden auch zu Hause leben können, wenn sie das wollen.
Mir ist klar, dass es an diesem Gesetz auch immer noch Kritikpunkte gibt. Beispielsweise wurde beanstandet, dass eine jährliche Prüfung der Intensivversorgung durch den MDK stattfinden soll. Das Intervall sei zu kurz.
Aber unter dem Strich muss man feststellen: Durch dieses Gesetz wird in der intensivmedizinischen Versorgung ein großer und wichtiger Schritt hin zu deutlich mehr Qualität und Leistung unternommen.
Wir alle wissen, dass es Handlungsbedarf gab, um Missbrauch zu verhindern. Das ist nun gelungen – zum Wohle der Pflegebedürftigen.
Im Bereich der Atmungsentwöhnung stellt das Gesetz sogar einen regelrechten Paradigmenwechsel dar, der längst notwendig war, um unnötige Beatmungen zu verhindern.
Auch auf dem Gebiet der Rehabilitation bietet das Gesetz eine enorme Verbesserung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere SPDBundestagsfraktion hat es geschafft, die stärksten Kritikpunkte im Sinne der Selbstbestimmung der Betroffenen zu verändern. Das ist für mich auch der entscheidende Faktor.
Für den Rest der Punkte gilt: Wir beobachten das. Im Bund sowie auf der Landesebene behalten wir die
Entwicklungen fest im Blick. Es muss klar sein, dass das Gesetz in der Praxis so erfüllt wird, wie es gemeint ist: als Verbesserung für die Betroffenen und im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention.
Aus unserer Sicht hätte dieser überholte Antrag hier heute nicht mehr behandelt werden müssen. Wir lehnen ihn aber auch nicht ab, da er ja ursprünglich eine durchaus berechtigte Kritik enthielt. Wir werden uns dazu enthalten, ebenso zum Entschließungsantrag. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, welche wertvolle Arbeit tagtäglich in der Pflege geleistet wird, und haben gerade erst noch einmal überdeutlich durch Corona gemerkt, welche
existenzielle Arbeit die Pflegenden wirklich leisten. Aber gegen die allseits und lange bekannten Missstände in der Pflege hilft leider kein Klatschen auf dem Balkon.
Helfen werden Maßnahmen zur Arbeitsentlastung durch mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen mit mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz und natürlich die angemessenere Bezahlung. Für die Durchsetzung ihrer Interessen benötigen Beschäftigte starke Arbeitnehmervertretungen. Auch der Gesetzgeber ist da deutlich gefragt.
Die geplante Pflegekammer ist keine Interessenvertretung für Pflegende und wird deren Erwartungen auch nicht erfüllen. Im Gegenteil: Sie überwacht die Arbeit der in der Pflege Beschäftigten und setzt staatliche Interessen gegenüber dieser Berufsgruppe durch.
Die Pflegekammer will durch Berufsordnungen und die Überwachung der Berufspflichten vor unsachgemäßer Pflege schützen. Verstöße sollen auch sanktioniert werden.
Hinzu kommt: Die Pflegekammer wird mit staatlichen Aufgaben wie der Berufsabschlussprüfung und verpflichtenden Fort- und Weiterbildungen betraut. Dies geschieht zulasten der Mitglieder, weil diese ja durch ihre Mitgliedsbeiträge die Kammer finanzieren.
In der öffentlichen Wahrnehmung mag eine Pflegekammer vielleicht den Eindruck vermitteln, dass der Pflegeberuf durch eine Kammer eine Aufwertung erfährt. Eine perfide Täuschung! Denn Kammern sind Standesvertretungen, in der Hauptsache für Selbstständige, also Selbstverwaltungen. Das ist aber bei abhängig Beschäftigten so nicht vorgesehen. Hier liegt auch einer der entscheidenden Unterschiede zu den anderen Kammern, die es gibt. Pflegekräfte sind eben abhängig Beschäftigte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Einführung der Pflegekammer war von Anfang an durch gravierende Fehler gekennzeichnet. Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode gefordert, eine Urabstimmung durchzuführen. Übrigens war das damals Konsens mit den anderen Parteien hier im Landtag.
Die SPD hat von Beginn an deutlich gemacht, dass sie sich nach der Entscheidung der Beschäftigten in der Pflege richten wird. Aber die Landesregierung wollte offensichtlich ihr Projekt nicht gefährden und hat deshalb nur rund 1.500 handverlesene Beschäftigte befragt. Als repräsentative Umfrage ist das vielleicht nicht zu kritisieren. Aber den Auswirkungen, die eine Pflegekammer für die Pflegenden hat, wird dieses kleine Meinungsbild nicht gerecht.
Wir bleiben dabei: So geht das nicht. Die Entscheidung über eine Pflegekammer ist zu wichtig, um sie einigen wenigen zu überlassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Sachverständigenanhörung wurde auch deutlich, dass der Ansatz der Befragung – nämlich, den Pflegenden eine Stimme zu geben – völlig irreführend war. Diese Überschrift hat suggeriert, dass die Pflegekammer eine Interessenvertretung der Pflegenden wäre. Das ist sie definitiv nicht.
Wir als SPD-Fraktion haben auch immer gesagt, dass wir beobachten, wie die Pflegekammern in den anderen drei Bundesländern funktionieren. Schauen wir nur nach Niedersachsen. Da kann man nur deutlich sagen: Es funktioniert eben nicht. Die Frustration und vor allen Dingen die Gegenwehr unter den Pflegenden nehmen deutlich zu. Der dortige Landtag hat von der Finanzierung durch Zwangsbeiträge mittlerweile Abstand genommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zudem besteht die Gefahr der Spaltung unter den Beschäftigten. Tagtäglich arbeiten sie zusammen am Patienten auf den Stationen und in den Abteilungen. Pflegehilfskräfte dürfen der Kammer freiwillig beitreten; Pflegefachkräfte werden aber Zwangsmitglieder.
Auch die Finanzierung der Pflegekammer ist nicht hinlänglich geklärt. Orientieren wir uns an den Kosten in Schleswig-Holstein, würde die Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen knapp 30 Millionen Euro kosten. Insofern würden die Anschubfinanzierung von 5 Millionen Euro über drei Jahre und der geplante Beitrag von 5 Euro pro Monat vorne und hinten nicht reichen, weil ungefähr 14 Millionen Euro fehlten. Die Frage ist: Wer zahlt eigentlich diese Differenz?
Bei Betrachtung der bisherigen Diskussionen, der Auswertung der Expertenanhörung und der Erfahrung in den anderen Bundesländern lehnt die SPDFraktion den vorliegenden Gesetzentwurf ab.
Damit die Pflege in NRW eine starke Stimme bekommen kann, lade ich Sie nachdrücklich ein: Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu, und geben Sie uns ein wenig mehr Zeit, um für die Pflege etwas Gutes auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben heute einen Antrag der Regierungsfraktionen vorliegen, der in der Sache richtig und wichtig ist, aber in den Ausführungen doch noch Fragen aufwirft. In entscheidenden Punkten kann ich der Argumentation der Antragsteller durchaus folgen, bei anderen sehe ich indes großen Diskussionsbedarf. Insofern ist es gut und richtig, dass wir diesen Antrag heute an den Fachausschuss überweisen und nicht – wie vorgesehen – gleich direkt abstimmen.
Für die SPD-Fraktion ist dies schon länger ein wichtiges Thema. Deshalb halten wir es gerade jetzt für notwendig, dass nicht nur Blutspendeeinrichtungen, sondern explizit auch Plasmazentren vom Veranstaltungsverbot laut Coronaschutzverordnung ausgenommen werden, um den Spendern Sicherheit zu geben.
In NRW gibt es eine Vielzahl von Plasmazentren, die meisten davon in der Hand von privaten Unternehmen. Diese Unternehmen benötigen das Plasma, wie im Antrag schon ausführlich ausgeführt ist, um hochwertige Medikamente für teils seltene Erkrankungen herzustellen.
Eine neue mögliche Verwendung von Plasma hat sich in den vergangenen Wochen eröffnet. Die Forschung sucht mit Hochdruck nach Mitteln gegen die Coronakrankheit und ist dabei auf das Blutplasma von Rekonvaleszenten gestoßen. Das Plasma derjenigen, die die Krankheit bereits überstanden haben, enthält Antikörper, und man hofft, dass diese Antikörper schwerkranken COVID-19-Patienten helfen können. Es werden auch in einigen Unikliniken in NRW bereits Untersuchungen in diese Richtung gemacht.
Wie wir aus dem „Ärzteblatt“ der vergangenen Woche erfahren, gibt es jedoch kaum Daten zur Therapie von COVID-19-Patienten mit Blutplasma von genesenen Patienten. Demnach gibt es nur 8 abgeschlossene Studien mit nur 32 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Diese Studien sind weder besonders aussagekräftig noch gut vergleichbar.
Im „Ärzteblatt“ heißt es weiter, dass Ärzte für die Plasmatherapie entweder direkt das zellfreie Blutplasma – das Rekonvaleszentenplasma – nutzen oder ein sogenanntes Hyperimmunserum mit einer besonders hohen Konzentration von Antikörpern verwenden, das aus den Plasmaspenden gewonnen wird.
Um dieser Hoffnung auf eine Behandlungsmöglichkeit mehr Nahrung zu geben, ist es meiner Meinung nach vernünftig und völlig richtig, weitere klinische Studien zu unterstützen, wie es im Antrag auch vorgesehen ist.
Vernünftig ist natürlich ebenfalls, möglichst viele genesene COVID-19-Patientinnen und -patienten dazu zu bewegen, Plasma zu spenden, welches dann auch für die Studien genutzt werden kann. Im Antrag wird deshalb eine Informationskampagne des Landes gefordert. Bisher machen die Plasmaspende
zentren und Unikliniken auf ihren Internetseiten gezielt auf die Bedeutung von Rekonvaleszentenplasma aufmerksam.
Im Prinzip ist die konzertierte Aktion ein gutes, nachvollziehbares Vorhaben. Allerdings würden wir gerne darüber reden, wie das genau vonstattengehen soll. Die Entwicklung einer solchen Kampagne benötigt Zeit; das ist ein langwieriges Instrument. Welche Effekte wird diese Kampagne dann noch haben? Und nicht zuletzt: Wie viel soll das Ganze kosten?
Damit komme ich zu meinem Hauptkritikpunkt: In dem Antrag heißt es kurz und knapp, dass die Maßnahmen aus „bereiten Mitteln“ bestritten werden sollen. Wenn jedoch die Mittel bereitstehen bzw. im Haushalt sind, warum bedarf es dann dieses Antrags? Sie sollten vielleicht mehr Geld bereitstellen, wenn wir in NRW wirklich erfolgreich sein wollen.
Welche Mittel sind überhaupt dafür vorgesehen? Wie viel soll die Informationskampagne kosten? Wie viel soll in die Studien investiert werden? Welche Kliniken sollen die geförderten Studien durchführen? Gibt es bereits eine Agentur, die die Durchführung der Kampagne vorsieht?
Darüber hinaus profitieren von einer Informationskampagne zur Plasmaspende nicht nur die Forschungseinrichtungen und die schwerkranken Patienteninnen und Patienten, auch die plasmaverarbeitenden Unternehmen haben davon Vorteile. Werden diese an den Kosten beteiligt?
Sie merken, dass wir das Thema sehr ernst nehmen. Außerdem ist es uns sehr wichtig, dass die Forschung zur Bekämpfung von COVID-19 unterstützt wird, und zwar auch von der Landesregierung.
Wir begrüßen und unterstützen diesen Vorstoß explizit. Gerne möchten wir aber, bevor dem eventuell zustimmen, …
… die näheren Umstände noch klären. Der Überweisung des Antrags an den Ausschuss stimmen wir deshalb zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, hat der Regierungssprecher in dieser Sache Gespräche mit Kai Diekmann geführt?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich muss noch einmal auf das PRDrehbuch zurückkommen, von dem das Magazin „Capital“ berichtet hat. Danach soll die Kommunikation zur Heinsberg-Studie minutiös geplant worden sein. Darin ist auch von Messages die Rede, die in verschiedenen Phasen gesetzt werden sollen. Da die Kommunikation zur Heinsberg-Studie maßgeblich durch die Staatskanzlei erfolgte, gehe ich davon aus, dass diese Messages mit ihr abgestimmt waren. Mit wem genau wurden die Messages des PR-Konzepts von StoryMachine aufseiten der Landesregierung abgestimmt?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, nun führen ja immer mehr Schulen auch eine Maskenpflicht ein. Meine Frage an Sie ist: Planen Sie auch eine landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske in unseren Schulen?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf die Schutzausrüstung zurückkommen. Nun sind die Lehrerinnen und Lehrer nicht Beschäftigte der Kommunen. Darum frage ich Sie: Was hat das Land vor, um die Lehrerinnen und Lehrer flächendeckend mit Schutzmaßnahmen und mit Hygieneartikeln auszustatten?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, wie werden die Ergebnisse der Coronavirustests erfasst, und werden sie zentralisiert und aufbewahrt? Wie ist der Umgang mit den Ergebnissen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, wie gehen die Hausärzte mit Verdachtsfällen um? Gibt es ein einheitliches Vorgehen im Land? Wie ist die Rückmeldung von den Ärztekammern?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das im Juli 2015 vom Bund verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention rückt erst mal die Prävention in den Lebenswelten wie Kita, Schule, Kommunen, Betriebe und Pflegeeinrichtungen in den Vordergrund. Das gilt auch für die Suchtvorbeugung.
Moderne Prävention findet heute auf lokaler Ebene statt. Neben der sogenannten Verhaltensprävention kann man natürlich auch direkt politisch steuern und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dahin gehend verändern, dass sie einen risikoarmen Alkoholkonsum erleichtern. Viele Experten fordern beispielsweise höhere Steuern auf Alkohol oder Werbebeschränkungen für Alkohol.
Klar ist: Die moderne Präventionsarbeit unterscheidet sich sehr von derjenigen, die man noch in den 90er-Jahren mit erhobenem Zeigefinger gemacht hat.
Der Alkoholkonsum in Deutschland ist seit Jahren insgesamt rückläufig. Das beschreiben sowohl der Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten als auch der Alkoholatlas Deutschland.
Auch der regelmäßige Alkoholkonsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist laut Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Zeitraum von 2001 bis 2015 deutlich rückläufig. Diese Zahlen belegen die Wirksamkeit moderner Suchtvorbeugung.
Hinzu kommt, dass die Landesstelle Sucht NRW sowie die Landschaftsverbände in NRW hervorragende Arbeit in der Koordination der Suchthilfe leisten.
Sie kümmern sich um die Vernetzung, Weiterentwicklung und Steuerung der Angebote in den Kommunen. Sie führen zielgruppenspezifische Präventionsprogramme durch und vernetzen die Akteure der Suchthilfe.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist natürlich nicht alles rosig. Obwohl der Konsum in Deutschland sinkt, trinkt immer noch etwa ein Sechstel der Erwachsenen riskante Mengen an Alkohol. Trotz des insgesamt rückläufigen Alkoholkonsums in der Allgemeinbevölkerung zählt Deutschland zu den Hochkonsumländern.
Wir alle wissen: Die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Schäden des Alkoholkonsums sind immens. Wir als Politiker sind gefordert, das im Auge zu behalten.
Die im Antrag geforderten Maßnahmen sind jedoch redundant und teilweise völlig unverständlich. Ein Beispiel: Wen oder was wollen Sie eigentlich in einem zentralen Register erfassen?
Wir haben seit 2011 die Landesstelle Sucht NRW, die eine hervorragende Arbeit leistet.
Der Antrag ist vage gehalten, nicht fundiert und kommt als publikumswirksamer Schnellschuss daher. Trotzdem stimmen wir der Überweisung zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich beim zuständigen Ministerium für die Beantwortung unserer Großen Anfrage bedanken. Sie hat viel Aufwand und Mühe gemacht und lässt auch an Sorgfalt und Professionalität absolut nichts zu wünschen übrig. Vielen Dank dafür.
Wenn wir dieses Thema allerdings gesundheitspolitisch betrachten, haben wir durchaus berechtigte Kritik an dieser Beantwortung. Wir müssen uns ganz klar vor Augen halten: Diabetes ist eine Volkskrankheit. Wir wissen nicht erst seit der Antwort auf die Große Anfrage, dass in NRW rund 1,6 Millionen Menschen daran erkrankt sind. Das sind fast 10 % der Bevölkerung; die Tendenz ist steigend.
Je älter und je ärmer ein Mensch in NRW ist, desto häufiger ist er statistisch betrachtet an Diabetes erkrankt.
Im Alter von 80 bis 84 Jahren leidet fast jeder dritte Mensch in Nordrhein-Westfalen an Diabetes. Den größten Anstieg der Erkrankungen haben wir bei den 40- bis 44-Jährigen. Hier ist der Anstieg um 61 % in den Jahren von 2008 bis 2017 dokumentiert.
Außerdem spielt die soziale Situation eine Rolle: Je geringer der Sozialstatus, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, einen Diabetes Typ 2 zu entwickeln.
Aber auch regional gibt es Auffälligkeiten. So sind überdurchschnittlich viele erkrankte Menschen in mehreren Ruhrgebietsstädten zu finden, aber nicht nur dort. Das Gleiche gilt für einige wenige Kreise in Nordrhein-Westfalen.
Bei diesem und weiteren Ergebnissen der Großen Anfrage können wir uns also nur darüber wundern, wie wenige politische Konsequenzen daraus gezogen werden.
Herr Laumann, Sie sind da offensichtlich mit wenig Herzblut bei der Sache. Ihre Antwort impliziert, es sei alles gut und wir könnten uns mit einem „Weiter so“ begnügen.
Das reicht uns als SPD nicht aus. Wir brauchen einen Diabetesplan für Nordrhein-Westfalen, der Prävention, Früherkennung und Behandlung in den Mittelpunkt stellt und auch die vermehrte Krankheitslast in den genannten Regionen berücksichtigt.
Es muss ebenso bei der Krankenhausplanung und bei der geplanten Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft ein ganzheitlicher Ansatz für Diabeteserkrankte über die Fachrichtungen hinweg verfolgt und gesichert werden, wie es heute schon für die unterversorgte Pädiatrie gilt.
Wie zum Beispiel die Deutsche Diabetes Gesellschaft fordern wir, dass im Medizinstudium und in der Weiterbildung die Diabetologie viel mehr Bedeutung bekommt – insbesondere in der Kindermedizin.
Wir brauchen an jeder Uni auch Lehrstühle für Diabetologie. Gerade im ländlichen Raum sind Diabetologen schwer zu erreichen.
Hinzu kommt, dass die Vergütung dieser Fachärzte deren Arbeit nicht gerecht wird. Sie ist nämlich zu gering und bietet daher auch keinen Anreiz für junge Mediziner.
Aber man muss auch die interdisziplinäre und intersektorale Zusammenarbeit weiter stärken und ausbauen. Ganz dringend müssen die beratenden Berufe in der Diabetologie gestärkt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die effektive Behandlung des Diabetes ist wichtig. Aber das zweite Standbein heißt Prävention. Diabetes ist auch ein hoher volkswirtschaftlicher Kostenfaktor, aber durch wirksame Präventionsmaßnahmen können viele Folgeerkrankungen verhindert und damit auch die Krankheitslast für die Betroffenen reduziert werden.
Bereits in Schulen und Kitas muss der Fokus vermehrt auf gesunde Ernährung und Ernährungsbildung gelegt werden. Hier verweise ich gerne noch einmal auf unseren Antrag zur gesunden Schul- und Kitaernährung.
Die Gefahren, die Präventionsmöglichkeiten und die Behandlungsstrategien müssen mehr öffentliche Aufmerksamkeit bekommen. In vielen Bereichen sind die Kenntnisse über die Krankheit Diabetes viel zu gering. Sogar bei Medizinern ist das Wissen teilweise sehr eingeschränkt.
Der Lobby der Zuckerindustrie müssen Grenzen gesetzt werden. Wir denken beispielsweise an verpflichtende Kennzeichnung für Lebensmittel oder auch an eine höhere Besteuerung von Softgetränken.
Bei meinen Gesprächen in der letzten Woche mit Akteurinnen und Expertinnen und Experten wurde eines ganz klar: Die Akteure sind über das Fazit der Großen Anfrage sehr enttäuscht. Dieser tückischen
Krankheit wird einfach viel zu wenig Beachtung geschenkt. Es wird Zeit, dass die Landesregierung endlich die Zügel in die Hand nimmt
und die Landschaft so strukturiert, dass eine landesweite koordinierte breite Vorsorge- und Gesundheitsversorgung realisiert wird.
Wir werden das weiter einfordern. Darauf können Sie sich verlassen. – Vielen Dank.
Herr Minister, vielen Dank dafür, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Insbesondere bezogen auf den Antrag, den die Große Koalition in Berlin gerne stellen will, frage ich Sie: Ist Ihnen bekannt, dass dieser Antrag zwei Passagen enthält – darin geht es um Lebensmittel für Kinder, die so bezeichnet und vermarktet werden und die dem von der WHO erstellten europäischen Nährwertprofil entsprechen müssen, sowie um die Reduzierung von Zucker in Getränken –, die derzeit vom Landwirtschaftsministerium in Berlin blockiert werden, sodass dieser Antrag bis jetzt nicht zustande gekommen ist? Es gibt schon einen Entwurf. Eigentlich werden lediglich diese beiden Teile blockiert, die aber wichtig sind, wenn wir diesbezüglich auf nationaler Ebene etwas erreichen wollen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich habe eine Frage zur Nutzung von Dienst- und Privathandys. Gibt es in Ihrem Geschäftsbereich Regelungen dazu, ob Diensthandys auch privat genutzt werden oder wie Privathandys auch dienstlich genutzt werden? Ist das überhaupt bei Ihnen geregelt?
Vielen Dank, Herr Schmitz, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben sehr deutlich ausgeführt, dass sich die NRWKoalition das Thema „Digitalisierung in der Pflege“ auf die Fahne geschrieben hat und da sehr viel machen möchte.
Mich würden nun Ihre praktischen Ansätze interessieren. Wir haben eben gehört, dass überhaupt erst 3 % der Praxen in NRW in der Lage sind, digitale Angebote zu machen. Wie werden Sie das anpacken? Wie werden Sie die weiteren Praxen befähigen, digitale Angebote zu entwickeln, um eine bessere Versorgung herstellen zu können?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schwerstkranke Menschen sollen überall gut versorgt sein und begleitet werden, egal wo sie die letzte Phase ihres Lebens verbringen – ob zu Hause, im Pflegeheim, im Hospiz oder auch im Krankenhaus.
Ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize, die hauptsächlich auf ehrenamtlichem Engagement beruhen, leisten einen wesentlichen Beitrag zur würdevollen Begleitung und Unterstützung Sterbender und ihrer Angehörigen. Sterbende Menschen und ihre Familien brauchen Gewissheit, dass sie in der letzten Lebensphase nicht allein sind, sondern rundum qualifiziert versorgt und begleitet werden.
Seit Dezember 2016 gilt in Deutschland das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. Damit haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf ambulante oder stationäre Palliativversorgung. Die Behandlung und Begleitung von Menschen, deren Leben aufgrund einer nicht heilbaren und fortschreitenden Erkrankung vorzeitig dem Ende entgegen geht, hat in unserer heutigen Gesellschaft einen sehr hohen Stellenwert.
Es wird unter uns kaum jemanden geben, der nicht im Familien- oder Freundeskreis schon ein solches Schicksal miterlebt hat. Wie hilflos fühlt man sich angesichts des Leids und des Unabwendbaren. Für die Erkrankten, aber auch für deren Angehörige ist es eine unglaubliche Last, die zu tragen kaum möglich erscheint. Auf sie kommen Ängste und oft auch Schmerzen zu. Viele haben den Wunsch, im eigenen Zuhause zu bleiben.
Ein Segen sind dann die qualifizierten Hilfen und die liebevolle Begleitung der Palliativ- und Hospizfachleute. Ob zur Schmerzlinderung, zur Pflege oder zur Bewältigung emotionaler und sozialer Belastungen – wir brauchen in Nordrhein-Westfalen eine flächendeckende Palliativ- und Hospizversorgung.
Und damit kommen wir auch schon zum vorliegenden Antrag. Die Antragsteller schreiben, NordrheinWestfalen verfüge nahezu flächendeckend über eine Palliativ- und Hospizversorgung. Das kann man guten Gewissens so nicht behaupten. Wenn wir uns in den Zentren umschauen, mag das sicherlich stimmen. Aber was machen Sie, wenn Sie in Ostwestfalen-Lippe, im Sauerland oder auch im weiteren Münsterland wohnen und schnell eine nahe und verlässliche Versorgung benötigen?
Dann kann es sein, dass Sie sehr weit fahren müssen oder letztendlich Abstriche bei der Versorgung machen müssen. Insofern ist offensichtlich, dass hier doch noch ein großer Handlungsbedarf besteht. Das sieht man allein schon daran, dass die regierungstragenden Fraktionen diesen Antrag eingebracht haben, und sie stellen es am Ende ja auch selber fest.
Wenn wir allerdings darüber reden, dass Handlungsbedarf besteht, müssen wir auch darüber reden, was genau wir der Landesregierung ins Pflichtenheft schreiben wollen. Wir müssen im Ausschuss darüber diskutieren, wie wir den Antrag an die Regierung konkretisieren können; denn bisher kommt der Antrag wenig konkret daher.
Für den Ausbau und die Weiterentwicklung von Strukturen für flächendeckende Angebote und innovative Konzepte benötigt man aber nicht nur einen guten Willen und wohlfeile Worte, sondern vor allem eines: finanzielle Unterstützung.
Außerdem dürfen wir die vielen Tausend Menschen, die sich ehrenamtlich in diesem Bereich einbringen, nicht instrumentalisieren; wir dürfen uns aber auch nicht hinter ihnen verstecken. Ihnen muss ihre selbst gewählte Aufgabe so leicht wie möglich gemacht werden. Wir können dieses Engagement nicht hoch genug schätzen.
Wie Sie sehen, haben wir da noch einiges zu besprechen. Deshalb stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss auch gerne zu. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, warum sind Sie zu der Einschätzung gekommen, dass die Unternehmen Wriggle Roadcaster und der Turing-Bus der Open Knowledge Foundation für diesen Auftrag nicht in Betracht kommen sollten?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, da wir beide noch gar nicht diskutiert haben, wollte ich das jetzt gern nachholen.
Ich habe eine Frage: Mit welchem datenschutzrechtlichen Ergebnis wurde im Vorhinein geprüft, wie die Einsetzung dieser WhatsApp-Gruppe zu bewerten ist?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Ursachen für ungewollte Kinderlosigkeit sind vielfältig. Es kann jeder und jede davon betroffen sein. Es gibt vielfältige medizinische Ursachen; aber auch Umwelteinflüsse oder seelische Ursachen sind häufig der Grund.
Oft üben emotionale Belastungen und das seelische Befinden direkt Einfluss auf die Fruchtbarkeit aus. Darüber hinaus spielen auch äußere Faktoren wie Stress, ungesunde Lebensweise oder körperliche Belastungen eine Rolle. Eine sozialwissenschaftliche Studie des Bundesfamilienministeriums fand im Jahre 2015 heraus, dass von allen kinderlosen Frauen und Männern im Alter zwischen 20 und 50 Jahren 25 % ungewollt kinderlos sind. Sie wollen oft schon seit vielen Jahren ein eigenes Kind, konnten diesen Wunsch aber nicht erfüllt bekommen.
Ein Aspekt, den man ebenfalls berücksichtigen muss, ist das Alter. Bei Frauen wird es mit zunehmendem Alter schwieriger, schwanger zu werden. Das durchschnittliche Alter, in dem Frauen das erste Kind gebären, verschiebt sich schon seit Jahren nach oben. Auf dem Gebiet der früheren Bundesrepublik lag in den 1960er-Jahren das Alter bei den Frauen, die ihr erstes Kind bekamen, bei knapp 25 Jahren. Gesamtdeutsch ist das Alter heute auf 30 Jahre angestiegen. Frauen, die das erste Kind bekommen, sind bei uns durchschnittlich 30 Jahre und älter. Auch dies ist ein Grund, weshalb ein Kinderwunsch oft unerfüllt bleibt.
Typischerweise schieben vor allem Frauen und Männer mit hoher Schulbildung, langer Ausbildungszeit und Studium, beruflich geforderter hoher Mobilität und Flexibilität sowie beruflichen Karriereambitionen ihren Kinderwunsch immer weiter nach hinten. Ein Kind ist für sie eine Option, ein aufgeschobener Wunsch und auch ein fester Lebensplan, der irgendwann ab dem 30. Lebensjahr realisiert werden soll.
Berücksichtigen wir dann noch die Unsicherheiten, die ein Kind für die Lebensumstände der Eltern mit sich bringt – dazu zählen leider immer noch fehlende Betreuungsmöglichkeiten, materielle Belastungen oder persönliche Einschränkungen –, ist es nicht verwunderlich, wenn sich viele Menschen erst später im Leben für eine Familiengründung entscheiden.
Welche Ursachen der ungewollten Kinderlosigkeit auch zugrunde liegen – sie ist eine extreme Belastung für das Paar. In dieser Situation bietet die medizinische Kinderwunschbehandlung eine große Hoffnung auf Abhilfe. Wir wissen aber auch, wie kostspielig diese Behandlungen sind, selbst wenn die Behandelten die Ansprüche erfüllen, die die Krankenversicherungen stellen. Da kommen ruckzuck schon mal 10.000 Euro ins Spiel, und das kann sich kaum jemand leisten.
Seit 2012 stellt das Bundesfamilienministerium finanzielle Hilfe für Kinderwunschbehandlungen bereit. Voraussetzung ist, dass sich die Bundesländer mit
einem eigenen Landesförderprogramm entsprechend beteiligen. Sieben Bundesländer machen dies bereits. Erfreulicherweise gelten diese Fördermöglichkeiten seit 2016 auch für unverheiratete Paare, wenn auch leider nicht in voller Höhe.
In ihrem aktuellen Koalitionsvertrag kündigt die Bundesregierung an, ungewollt kinderlose Paare noch besser zu unterstützen und dabei die Maßnahmen der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ unter Beibehaltung der bestehenden Förderkriterien fortzuführen.
Darum ist es gut – wir werden diesen Antrag mit beschließen –, dass auch Nordrhein-Westfalen ein Bundesland wird, das sich dieser Förderung des Bundes anschließt, damit die Menschen bei uns im Land bessere Voraussetzungen vorfinden, einen Kinderwunsch erfüllt zu bekommen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Regionen in Nordrhein-Westfalen leiden unter einem zunehmenden Ärztemangel. Das ist bereits seit einiger Zeit kein Geheimnis mehr. Die Landesregierungen der vergangenen Jahre sowie die ärztliche Selbstverwaltung suchten bereits seit Längerem nach Lösungen, diesem Mangel entgegenzuwirken.
Bemerkenswert ist vor allem, dass es nicht ausschließlich auf dem Land an Ärztinnen und Ärzten mangelt, sondern auch in größeren Zentren. In meiner Heimat in Ostwestfalen-Lippe beispielsweise gibt es auch in der Stadt Bielefeld Schwierigkeiten, in bestimmten Stadtteilen Hausarztpraxen zu besetzen. Nicht nur Hausärztinnen und Hausärzte fehlen, auch die fachärztliche Versorgung ist nicht immer gewährleistet. Ich denke, dass wir uns einig sind, dass die medizinische Versorgung in NRW in den Städten ebenso wie auf dem Land gewährleistet sein muss, sodass alle Menschen ein hohes Niveau an medizinischer Versorgung erreichen können.
Gleichzeitig muss Gesundheit aber auch bezahlbar bleiben und die medizinische Hilfe für jeden erreichbar sein. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass die finanziellen Rahmenbedingungen von Krankenhäusern in NRW weiter verbessert und die Investitionen in die Substanz der Krankenhäuser deutlich erhöht werden muss.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung liest sich zunächst ganz gut und bietet eine einfache und wohlfeile Lösung für das Problem an. Leider kann er jedoch nur auf den ersten Blick überzeugen; denn die vorgeschlagene Lösung entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein Placebo, der dazu noch rechtlich auf ziemlich dünnem Eis daherkommt.
Eine frühe Festlegung der Abiturientinnen und Abiturienten, sich nach dem Studium zu einer hausärztlichen Tätigkeit in einer unterversorgten ländlichen Region zu verpflichten, ist sowohl in rechtlicher als auch in sozialer Hinsicht ein problematisches Zugangskriterium für junge Studierende. Niemand weiß mit Anfang 20, wie sich die persönliche und berufliche Situation nach Abschluss des Medizinstudiums darstellt.
Wir wissen doch alle auch aus unseren eigenen Lebensläufen, dass sich persönliche Ziele und Lebensumstände noch maßgeblich verändern können, zum Beispiel aufgrund einer Familiengründung oder auch einer beruflichen Umorientierung. Wer kann schon sagen, ob alle Träume und Pläne, die man kurz nach dem Abitur hat, mit der Beendigung des Studiums noch Bestand haben?
Viel wichtiger als eine starre Quote ist es daher, dass das Studium der Allgemeinmedizin und der Beruf des Allgemeinmediziners insgesamt attraktiver gestaltet werden. Dazu haben wir auch in der Anhörung von den Sachverständigen einige Vorschläge gehört.
Hochschulen kommt bei der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten eine hohe Verantwortung zu. Vor dem Hintergrund des demografischen und digitalen Wandels werden künftig neue Anforderungen an die Medizin der Zukunft gestellt. Wir finden es deshalb falsch, sich auf ein nicht berechenbares Instrument wie dieses Gesetz zu verlassen und andere Maßnahmen dabei außer Acht zu lassen.
Für einen sehr wichtigen Aspekt gibt es meines Wissens im aktuellen Haushalt gar keinen Ansatz, nämlich für die Förderung der Telemedizin. Sie ist ein Instrument, das es zu nutzen gilt, um Ärztinnen und Ärzte in ihrer Tätigkeit zu unterstützen und zu entlasten. Telemedizin kann dabei helfen, die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern.
Die Potenziale der Digitalisierung im Gesundheitswesen müssen daher konsequent besser genutzt werden. Deshalb muss die Telematikinfrastruktur weiter ausgebaut werden und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten eingeführt werden. Zudem muss NRW in Zeiten der Digitalisierung als Standort der Gesundheitswirtschaft nachhaltig und zukunftsorientiert gestärkt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt deshalb wichtige Gründe, weshalb wir uns mit dem Vorschlag der Landesregierung zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung nicht anfreunden können. Er ist zu wenig durchdacht. Er ist lebensfern. Er ist zu kurz gesprungen, zu einseitig und nicht rechtssicher.
Das Gesetz ist ein Pflästerchen, welches eine große Problematik überdeckt, sie aber nicht beseitigt. Die SPD lehnt dieses Gesetz ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur aktuellen Debatte über die Möglichkeiten und Maßnahmen für eine Modernisierung und Aufwertung der Pflege gehört in NordrheinWestfalen auch die Diskussion um den Aufbau einer
Interessenvertretung für Pflegende, einer Pflegekammer oder eines Pflegerings.
Das wäre einer von vielen möglichen Schritten, um die Arbeit in der Pflege aufzuwerten und ihr den Stellenwert zuzubilligen, der ihr gebührt. Die rund 200.000 Beschäftigten in der Pflege in NordrheinWestfalen leisten nämlich Schwerstarbeit.
In deutschen Krankenhäusern muss eine Pflegekraft 10,3 Patientinnen und Patienten versorgen. Damit bilden wir ganz deutlich das Schlusslicht in Europa. In Polen sind es zum Beispiel nur 9,3 und in der Schweiz sogar nur 5,5 Patientinnen und Patienten pro Pflegekraft.
Pflegefachkräfte haben im Arbeitsalltag mit vielen Belastungen zu kämpfen: Schichtdienst, unregelmäßige Arbeitszeiten, zu kurze Erholungs- und Regenerationszeiten sowie Termin- und Leistungsdruck. Die Arbeit in der Pflege geschieht oft am Rande der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit und macht häufig krank.
Uns fehlen viele Fachkräfte, unter anderem deshalb, weil die Arbeitsbedingungen verbessert werden müssen. Deshalb ist es wichtig, viele Maßnahmen zu diskutieren, mithilfe derer spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte erreicht werden können.
Die Regierungsfraktionen in Nordrhein-Westfalen haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, eine Interessenvertretung der Pflegenden zu errichten, wenn die Pflegenden das wollen. Und genau darum geht es.
Um dies festzustellen, hat das Ministerium im Oktober dieses Jahres eine Befragung durchführen lassen. Dabei wurden aber nur rund 1.500 Pflegekräfte befragt; nur diese konnten an der Stichprobe teilnehmen. Unserer Ansicht nach ist dieses von der Landesregierung gewählte Erhebungsverfahren intransparent, nicht repräsentativ und deswegen kein geeignetes Instrument. Es bleibt völlig unklar, wie und nach welchem Verfahren die Pflegenden für die Stichprobe ermittelt wurden und wie die Befragung in der Praxis durchgeführt wurde.
Wir haben im Frühjahr 2017 – also im letzten Jahr – mehrheitlich einen Entschließungsantrag verabschiedet, der ganz deutlich besagt, dass es zur Beteiligung und Befragung der Beschäftigten in der Pflege eine Urabstimmung geben soll. Diesen Beschluss des Parlaments mahne ich heute an.
Wir wollen den Beschäftigten eine starke Stimme geben und sie zu Beteiligten in eigener Sache machen. Es geht nicht an, dass eine starke Interessenvertretung gefordert wird und wir dann nur einen Bruchteil der Betroffenen darüber entscheiden lassen. Wenn wir es ernst damit meinen, dass die Leistungen der Beschäftigten in der Pflege aufgewertet werden sol
len, dann müssen wir ihnen auch die Möglichkeit geben, sich an der Abstimmung über die Pflegekammer zu beteiligen.
Dafür gibt es drei offensichtlich gute Gründe.
Erstens: die Erfahrungen in anderen Bundesländern, zum Beispiel Schleswig-Holstein. Auch dort wurde eine stichprobenartige Befragung durchgeführt. Diese hat dann zwar zur Errichtung einer Pflegekammer geführt, aber nicht zu deren Akzeptanz unter den Beschäftigten.
Zweitens. Wir sollten konsequent jede einzelne fachliche Meinung berücksichtigen und uns keine Expertise entgehen lassen. Dies ist bei einer bloßen Stichprobe nicht gewährleistet.
Drittens. Ich erwähnte es schon: Wenn wir in einer derart entscheidenden Frage für den kompletten Berufszweig über die Köpfe der Mehrheit der Betroffenen hinweg entscheiden, dann ist das Anliegen, ihnen eine starke Stimme zu geben, von vornherein unglaubwürdig.
Die SPD ist die Partei, die den Menschen zuhört.
Und auch in diesem Fall möchten wir hören, was jeder und jede Einzelne zu diesem Thema denkt. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, den Weg der Entscheidungsfindung zu korrigieren und alle mit ins Boot zu nehmen. Wir fordern eine Urabstimmung über die Einführung einer Pflegekammer.
Ich möchte Sie herzlich dazu einladen, sich unserer Auffassung anzuschließen, allen Betroffenen eine Stimme zu geben. Lassen Sie uns dieses Thema im Ausschuss besprechen, damit die Pflege in Nordrhein-Westfalen wirklich eine starke Stimme hat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie diese Frage zulassen. – Natürlich kann ich Ihre Bedenken im Zusammenhang mit dem Datenschutz verstehen, wenn es darum geht, wie man die Pflegenden erreichen kann. Ich glaube aber, dass es dem Ministerium möglich wäre, auch über die Widerstände von Arbeitgebern hinweg an die Gruppen der Pflegenden zu kommen, wenn man das wirklich will. Ob das immer über die Privatadresse sein muss oder ob es nicht auch über den Arbeitgeber gehen kann, das sei dahingestellt.
Derzeit läuft das Verfahren so, dass von einem wissenschaftlichen Institut 1.500 Pflegende auserwählt wurden – wie auch immer – und befragt werden. Wäre es da nicht zumindest ein Zeichen an die Pflege, wenn wir sagen: „Wir wollen Ihre Meinung wissen. Wenn Sie uns Ihre Meinung mitteilen wollen, dann geben Sie uns Möglichkeiten, diese Meinung in unsere Entscheidungsfindung einzubeziehen“?
Es geht um einen Aufruf an die Pflege, der wir mitteilen wollen: Bitte schön, das Ministerium ist an Ihrer Meinung, an Ihrer Einschätzung zur Pflegekammer oder zum Pflegering interessiert. Machen Sie mit. Wir rufen jeden auf, der in der Pflege tätig ist, sich daran zu beteiligen.
Besteht nicht die Möglichkeit, bei diesem jetzt schon fortgeschrittenen Unterfangen noch eine Kehrtwende zu machen, um der Pflege wirklich eine stärkere Stimme zu geben?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bestehenden Herausforderungen in der Altenpflege machen es zwingend notwendig, den Pflegeberuf und seine Ausbildung attraktiver zu machen. Im Mittelpunkt steht dabei die Bedeutung der neuen Pflegeausbildung. Ziel ist es, die Pflegeausbildung ab 2020 zu verbessern und die Ausbildung für zukünftige Fachkräfte attraktiver zu machen.
Die SPD-Fraktion im Landtag setzt sich intensiv für bessere Rahmenbedingungen für die Pflege in Nordrhein-Westfalen ein. Wir sind der festen Überzeugung, dass dem Fachkräftemangel in der Pflege durch gute Ausbildung und gute Arbeitsbedingungen entgegengewirkt werden muss.
Eines der größten Probleme hierbei ist, dass die Finanzierung der Altenpflegeschulen bei Weitem nicht ausreichend ist. Diese beträgt, wie gesagt, zurzeit 280 Euro und soll mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auf 380 Euro erhöht werden.
Frau Oellers, trotz des einstimmigen Beschlusses im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales finde ich, dass es der Sache nicht gerecht wird, hier jetzt wieder die parteipolitische Geige zu spielen und Rot
Grün zu beschimpfen, wir hätten das nicht ausreichend finanziert, und eigentlich mache nur SchwarzGelb eine gute Politik.
Ich muss darum heute noch einmal deutlich machen: Wenn es uns gemeinsam darum geht, die Pflege zu stärken und finanziell besserzustellen, muss man sagen: Auskömmlich ist sie mit den 380 Euro immer noch nicht,
aber es ist ein Weg dorthin. Wir begrüßen deshalb generell die Erhöhung der Pauschale.
Wichtig ist uns auch, dass gerade vor dem Hintergrund der Umstrukturierung der Pflegeausbildung die Altenpflegeschulen möglichst auskömmlich finanziert werden. Wenn durch das Bundesgesetz zur Reform der Pflegeberufe die drei Ausbildungen in der Pflege zusammengeführt werden sollen, dann ist eine gute Übergangssituation notwendig, die den Schulen viel abverlangt.
Wir wissen, dass die alte und die neue Ausbildung für längstens sechs Jahre parallel laufen können. Dabei müssen die Pflegeschulen unterstützt werden. Wir begrüßen deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf und würden ihm heute zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Lesen dieses Antrags kamen mir gleich mehrere Fragen in den Sinn: Wieso interessiert sich eigentlich die sogenannte Alternative für Deutschland seit Neuestem für Schwangerschaftsabbrüche? Wieso stehen unter diesem Antrag eigentlich nur Männernamen? Wollten die Kolleginnen so einen fadenscheinigen Antrag nicht mit unterschreiben oder wurden sie erst gar nicht gefragt?
Besonders pikant ist: Wieso fragt die sogenannte AfD in einer Kleinen Anfrage – Sie erwähnten sie bereits, Herr Dr. Vincentz –, die fast wortgleich mit diesem Antrag hier heute ist, explizit nach Schwangerschaftsabbrüchen von Asylbewerberinnen? Sollte da wieder einmal das übliche Thema gegeigt werden? – Nur, dass das diesmal wirklich nicht passt. Die Antwort darauf kann ich Ihnen auch gleich geben: In meinen Augen ist die AfD eine rückwärtsgewandte, marktradikale, frauen- und fremdenfeindliche und nicht zuletzt rassistische Partei,
die versucht, ihre altbackenen und vergifteten Themen hier durch die Hintertür zu platzieren.
Um den genannten Antrag geht es natürlich nur vordergründig. Auch wenn Sie Ihr Petitum noch einmal deutlich gemacht haben, Herr Dr. Vincentz, war es nicht glaubwürdig. Es geht hier um mehr Transparenz und eine Verbesserung der Statistiken – wer es glaubt. Eigentlich zielt der Antrag darauf ab, eine überflüssige Diskussion über das Thema Schwangerschaftsabbrüche einzuleiten.
Ziel ist es natürlich, die Rechte der betroffenen Frauen und ihre Selbstbestimmung einzuschränken. Was für ein platter und geistloser Versuch! Die Selbstbestimmung von Frauen ist ein hohes Gut, welches über lange Zeit für viele Frauen ein großes Thema war und wofür sie mutig gekämpft haben.
Wir Frauen sind es ein für alle Mal leid, dass Männer über unsere Körper, unsere Gesundheit und unser Leben bestimmen und reden,
als seien wir nur stumme Objekte, die es zu verwalten gilt.
Wir schauen hier auf Jahrhunderte der Auseinandersetzung, die uns an den heutigen Punkt gebracht haben, an dem wir Frauen zwar auf dem Papier endlich gleiche Rechte haben, was aber immer noch nicht die Realität ist –
selbst wenn die Möglichkeiten zur Abtreibung in unserem Lande, verständlicherweise sehr eingeschränkt und unter strengen Auflagen, gegeben sind. Dafür haben Generationen von Frauen und Politikerinnen gestritten, zuletzt nach der Wende, als es darum ging, die Regeln von Ost und West aneinander anzupassen. Aber dieses Fass, diesen Diskurs wollen und können wir nicht wieder aufmachen – schon gar nicht mit Ihnen.
Was Ihre Rechnung mit den Fallzahlen betrifft, Herr Dr. Vincentz: Sosehr Sie es auch bedauern mögen, NRW ist nun einmal das größte Bundesland, und da ist es kaum verwunderlich, dass bei uns die meisten Schwangerschaftsabbrüche stattfinden.
Die Abweichungen in der Statistik, die Sie anprangern, werden in der Kleinen Anfrage erklärt. Das haben Sie in Ihrem Antrag wohlweislich nicht erwähnt. Wir werden es nicht zulassen, dass Frauen durch Abtreibungen wieder kriminalisiert werden. Wir werden es nicht zulassen, dass Frauen in eine ungewollte Schwangerschaft gezwungen werden, nur weil sie den Arzt nicht bezahlen können.
Es gibt hier keinen Skandal, und es gibt hier nichts zu besprechen. Der Antrag ist daher fachlich und politisch abzulehnen. Ich bedaure, dass dieser Antrag in den Arbeits- und Gesundheitsausschuss überwiesen werden soll. Er ist es eigentlich nicht wert, dass sich weitere Gremien dieses Parlaments mit ihm befassen. Ich beuge mich allerdings der Tradition des Hohen Hauses und werde dieser Überweisung zustimmen. – Vielen Dank.