Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, 75. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Geburtstag feiern heute – und man kann sagen, aller guten Dinge sind drei – von der Fraktion der FDP Rainer Matheisen,
Vor Eintritt in die Tagesordnung weise ich darauf hin, dass die Fraktionen von CDU und FDP mit Schreiben vom gestrigen Tag beantragt haben, vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung zu beschließen, diese um einen Tagesordnungspunkt 4 zu ergänzen. Gegenstand des neuen Tagesordnungspunkts soll die dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ in der Drucksache 17/6726 – Neudruck – sein. Die Aussprache soll im Redezeitmodell Block I erfolgen.
Nach meinen Informationen gibt es eine Verständigung der Fraktionen, diesem Antrag zu entsprechen. – Dagegen sehe ich keinen Widerspruch. Dann haben wir die Tagesordnung entsprechend ergänzt.
Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7917 Drucksache 17/7987
Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, Frau Dr. Ricarda Brandts, und die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Frau Margarete Gräfin von Schwerin, sowie die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs herzlich begrüßen.
Mit Schreiben vom 16. September 2019 hat der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass die amtierende Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Frau Margarete Gräfin von Schwerin, mit Ablauf des 31. Dezember 2019 in den Ruhestand treten werde. Gleichzeitig scheide ihr Stellvertreter, Herr Peter Lichtenberg, als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs aus.
Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen werden der Präsident, der Vizepräsident, die weiteren Mitglieder sowie ihre Stellvertreter vom Landtag in geheimer Wahl ohne Aussprache mit Zweidrittelmehrheit auf die Dauer von zehn Jahren gewählt. Für jedes Mitglied ist ein bestimmter Vertreter zu wählen.
Mit Drucksache 17/7987 liegt Ihnen ein Wahlvorschlag vor, der zur Wahl als ordentliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land NordrheinWestfalen Herrn Dr. Dirk Gilberg und als dessen Stellvertreter Herrn Peter Clemen vorsieht.
Mit Drucksache 17/7917 liegt Ihnen zudem ein Wahlvorschlag vor, der die Wahl des ordentlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Herrn Professor Dr. Andreas Heusch zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs vorsieht.
Eine Aussprache ist nach dem Gesetz ausgeschlossen, sodass wir unmittelbar zur geheimen Wahl kommen. Wenn Sie keinen Widerspruch erheben, sollen die Wahlen als verbundene Einzelwahlen im Rahmen eines Wahlgangs durchgeführt werden. – Ich sehe, hiergegen gibt es keine Bedenken. Dann verfahren wir so.
Zu dem Wahlverfahren gebe ich noch folgende Hinweise: Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt an den hierfür vorgesehenen Tischen. Nach Aufruf Ihres Namens erhalten Sie dort zwei verschiedenfarbige Stimmzettel, auf denen Sie insgesamt drei Wahlentscheidungen zu treffen haben. Sie können jeweils mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen.
Für die Stimmabgabe benutzen Sie bitte die hinten links und rechts aufgestellten Wahlkabinen, die so platziert worden sind, dass die Durchführung einer geheimen Wahl sichergestellt ist. Bitte legen Sie die beiden Stimmzettel in einen Briefumschlag und werfen Sie diesen in eine der beiden Wahlurnen.
Beim Ausfüllen des Stimmzettels bitte ich Sie, nur die in den Wahlkabinen ausliegenden Dokumentenstifte
zu benutzen. Eine anderweitige Kennzeichnung mit Tinte, Kugelschreiber oder Farbstift gewährleistet die Geheimhaltung der Wahl nicht, da in einem solchen Fall die Stimmabgabe dem Wahlberechtigten zugeordnet werden könnte. Derartig gekennzeichnete Stimmzettel müssen deshalb als ungültig gewertet werden.
Dann bitte ich die eingeteilten Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Positionen an den Tischen zur Ausgabe der Wahlunterlagen und an den Wahlkabinen sowie an den Wahlurnen einzunehmen, damit wir mit der geheimen Wahl beginnen können.
Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist abgeschlossen. Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Stimme abzugeben.
Nachdem auch die Schriftführerinnen und Schriftführer gewählt haben, frage ich: Haben alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? – Das ist offenbar der Fall.
Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Während dieser Zeit ist die Sitzung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbrochen. Da die Auszählung nicht so lange dauern wird, möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen empfehlen, im Plenarsaal oder zumindest in erreichbarer Nähe zu bleiben.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Wir kommen a) zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl des ordentlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Herrn Dr. Dirk Gilberg: Gültige Stimmen gab es 176, ungültige Stimmen 0. Von den gültigen Stimmen entfielen 157 auf „Ja“, 12 auf „Nein“, Enthaltungen: 7.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach dem vorliegenden Ergebnis entfallen auf Herrn Dr. Dirk Gilberg mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle
ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest. Damit ist Herr Dr. Dirk Gilberg zum ordentlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen gewählt.
Wir kommen b) zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Herrn Peter Clemen: Gültige Stimmen gab es 174, ungültige Stimmen 0. Von den gültigen Stimmen entfielen 157 auf „Ja“, 10 auf „Nein“, Enthaltungen: 7.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach dem vorliegenden Ergebnis entfallen auf Herrn Peter Clemen mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest. Damit ist Herr Peter Clemen zum Stellvertreter von Herrn Dr. Dirk Gilberg gewählt.
Wir kommen c) zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs Herrn Professor Dr. Andreas Heusch: Gültige Stimmen gab es 176, ungültige Stimmen 0. Von den gültigen Stimmen entfielen 157 auf „Ja“, 9 auf „Nein“, Enthaltungen: 10.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach dem vorliegenden Ergebnis entfallen auf Herrn Professor Dr. Andreas Heusch mehr als zwei Drittel der Stimmen. Dies stelle ich ausdrücklich gemäß Art. 44 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 46 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung fest. Damit ist Herr Professor Dr. Andreas Heusch zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen gewählt.