(Stefan Kämmerling [SPD]: Wenn Sie jetzt ab- brechen, dann klatschen wir! – Marc Herter [SPD]: Bis hierhin war alles richtig!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, Sie wissen, dass es in Nordrhein-Westfalen in den Städten und Gemeinden rund 95.000 kommunale Straßenkilometer gibt. Nicht jeder kommunale Straßenkilometer ist in der Vergangenheit einer Verbesserung unterzogen worden, für die ein kommunaler Straßenausbaubeitrag fällig würde, oder wird in der Zukunft angepackt werden.
Nein. – Sie drücken sich bitte gleich wieder ein, Herr Abgeordneter. Ich habe gerade ja erst angefangen.
Ich komme jetzt einmal auf die kommunale Praxis zu sprechen, weil ich glaube, dass sie insbesondere vonseiten der SPD schlichtweg verkannt wird.
Die Räte sind im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten einer Gemeinde zuständig. Das heißt: Die Räte treffen die Entscheidungen für ihre Bürgerschaft und letztendlich auch für das kommunale Vermögen – und kommunale Straßen sind kommunales Vermögen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es heute noch immer Straßen, die beispielsweise in den 50er- oder 60erJahren erstmalig hergestellt worden sind, bei denen es keine Trennung von Fuß- und Radwegen gibt und die nach heutigen Sicherheitsanforderungen sowohl kleinen Kindern als auch älteren Menschen überhaupt nicht gerecht werden. Auch die Straßenbreiten und Querschnitte entsprechen nicht mehr den Anforderungen von Nahmobilität und Mobilitätsverhalten insgesamt.
Als Stadt bzw. als Stadtrat darf man sehr wohl überlegen, inwieweit man bei diesen Straßen zu Verbesserungen – und genau darüber reden wir – kommen kann. Ich habe es immer so erlebt, und zwar in der gesamten Fläche dieses Landes, dass ein Stadtrat sehr wohl sehr intensiv darüber diskutiert, ob man eine KAG-Maßnahme aufsetzt oder nicht und, wenn ja, in welcher Form sie aufgesetzt wird.
In der Tat haben die Abgeordneten von CDU und FDP recht, wenn sie sagen, dass es heute schon Stadträte gibt, die im Zusammenhang mit KAGMaßnahmen die Beiträge der Anlieger in Richtung null absenken – diese Städte gibt es heute schon –, weil die Straßen beispielsweise einen sehr hohen allgemeinen Nutzungsteil aufweisen. Das gilt im Einzelfall zum Beispiel in Innenstädten, bei Sanierungen von Fußgängerstraßen und Vergleichbarem oder
auch, weil die Stadträte wissen, dass ein Teil der an den Straßen lebenden Bevölkerung sich einen Beitrag womöglich gar nicht leisten kann. Dann kann man trotzdem sagen, dass man die Straße im Interesse aller verbessert.
Die Stadträte entscheiden hier im Vertrauen auf die kommunale Selbstverwaltung. Damit gehen sie meiner Ansicht nach sehr vernünftig um.
Es gibt einen Grundsatz, dem die Abgeordneten von CDU, FDP und Grünen zustimmen, indem sie sagen, dass bebaute Grundstücke an gut erschlossenen Straßen teurer sind als an schlecht ausgebauten Straßen. Ich glaube, das ist kein Grundsatz, über den man sich hier streiten muss. Dieser Grundsatz bleibt.
Wir sprechen hier letztendlich über kommunale Straßenvermögen. So, wie der Bund für seine Straßen aufkommt, kommt auch das Land für seine Straßen auf und kommen die Kommunen für ihre Straßen auf. Insofern gibt es ein Zuständigkeitsgefüge, das wir insgesamt achten sollten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie sich den Antrag ansehen, erkennen Sie, dass heute dazu beauftragt werden soll, zu prüfen, ob die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zukünftig selbst über die Erhebung entscheiden.
Es ist schon einigermaßen bemerkenswert, dass Sie zwar auf der einen Seite für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eintreten. Wenn vorgetragen wird, dass der Zins bitte gesenkt werden soll, sagen Sie auf der anderen Seite aber: Wer kompensiert das jetzt für die Kommunen? – Da passt Ihre Argumentation in der Summe nicht zusammen.
Ich stelle hier einen großen Konsens in der Frage von Zahlungsmodalitäten, Raten, Zinssatz und Vergleichbarem fest. Das dürfte im weiteren Verfahren also unkritisch sein.
Sehr wichtig – das habe ich angesichts der letzten Debatte vor 14 Tagen hier schon geäußert – ist uns
in der Tat, dass wir die Bürgerbeteiligung wesentlich transparenter fahren, als das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Sie wissen, dass es im Rahmen der Kommunalhaushalte eine mittelfristige Finanzplanung gibt. Sie können über fünf Jahre sagen, was eine Gemeinde oder eine Stadt im Zusammenhang mit kommunalen Abgaben plant. Das ist kein Hexenwerk. Aber auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung, auch auf die frühzeitige Klärung der Frage, in welchem Ausbaustandard man etwas tun will, legen wir Wert. Darüber soll sich künftig wesentlich intensiver mit den Bürgerinnen und Bürgern ausgetauscht werden.
Damit darf ich auch zum Schluss kommen. Sehr geehrte Abgeordnete der SPD, wir werden Ihren Gesetzentwurf beraten. Sie kennen aber den Grundsatz: Wenn man Mehrausgaben von Landesseite fordert, muss man einen Deckungsvorschlag unterbreiten. – Noch nicht einmal dieser Deckungsvorschlag ist in Ihrem Gesetzentwurf enthalten. Daran merkt man, wie handwerklich schlecht dieser Gesetzentwurf ist, den Sie hier vorgelegt haben.
Da Sie anscheinend andere Zwecke verfolgen als die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP – durchaus mit einer Konstruktivität seitens Bündnis 90/Die Grünen –, freuen wir uns auf eine seriöse weitere Debatte dieses Themas in allen Facetten. Vielleicht ergibt sich daraus auch ein möglichst breiter Konsens im Landtag Nordrhein-Westfalen, auch über die regierungstragenden Fraktionen hinaus. Denn Interesse an einer Änderung haben ja offenkundig alle. – Herzlichen Dank.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Es ist eine relativ einfache Abstimmung, weil es eine direkte Abstimmung ist. Das heißt, dass wir direkt über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/4300 abstimmen. CDU und FDP haben das so beantragt. Dann wollen wir einmal sehen, wie es ausgeht. Wer stimmt für diesen Antrag? – CDU und FDP in Geschlossenheit sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Wer ist dagegen? – SPD und Grüne
(Zurufe von der SPD: Auszählen! – Christian Dahm [SPD]: Das halbe Kabinett fehlt doch! – Gegenruf von Ministerin Yvonne Gebauer: Herr Wüst sitzt da drüben! Alles gut! – [Das Präsidium bemüht sich, das Abstimmungser- gebnis festzustellen.] – Zurufe von der SPD: Hammelsprung! – Ganz klar Hammelsprung!)
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier oben eine Entscheidung gefällt. Ich finde sie persönlich ausgesprochen spannend. Wir sind uns wirklich einig, dass wir uns nicht über das Abstimmungsergebnis einig sind. Daher werden wir jetzt einen Hammelsprung durchführen.
Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Alle Abgeordneten, die im Saal sind, verlassen ihn jetzt. Anschließend betreten die Abgeordneten den Saal wieder. Mit der Entscheidung, durch welche der drei Türen er den Saal betritt, tut jeder Abgeordnete kund, wie er sich bei dieser Abstimmung verhält. An den drei Türen stehen Zähler. Anschließend addieren wir die jeweiligen Zahlen. Dann haben wir ein klares Ergebnis.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die kleine körperliche Ertüchtigung in Form eines Hammelsprungs. Damit haben wir eine Abstimmung, die uns Klarheit geben wird. Bevor wir das Ergebnis verkünden, müssen wir aber noch die Schriftführerinnen und Schriftführer befragen, wie sie abgestimmt haben. Das passiert öffentlich. Ich muss das auch noch am Schluss erklären.
(Die Schriftführerinnen und Schriftführer und Vizepräsident Oliver Keymis erklären, wie sie abgestimmt haben.)
Das heißt, ich habe hier oben 88 plus 5, macht 93. 94 plus 4 macht 98. Damit haben wir ein Ergebnis, liebe Kolleginnen und Kollegen: 98 Ja-Stimmen, 93 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen. Eindeutig! Vielen Dank.
Jetzt habe ich noch eine Frage. Darf ich die stellen? – Wer von Ihnen hat denn zum ersten Mal einen Hammelsprung miterlebt? – Das war den Tag heute schon wert. Vielen Dank.