wollten Sie seinerzeit die Landesregierung beauftragen, die flächendeckende Vorlage kommunaler Gesamtabschlüsse unverzüglich sicherzustellen und dem Landtag regelmäßig über deren Fortkommen zu berichten.
Herzlichen Glückwunsch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, so sieht Prinzipientreue aus! – Jetzt wollen Sie statt regelmäßiger Gesamtabschlüsse eine kreative Buchführung einführen. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen!
Ich hatte das Vergnügen, als Vorsitzender des Ausschusses in die begeisterten Augen der Sachverständigen blicken zu dürfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es einmal vorsichtig: Der Jubel wollte bei keinem – noch nicht einmal bei den von den regierungstragenden Fraktionen benannten Sachverständigen – auch nur ansatzweise ausbrechen.
Im Gegenteil: Sie haben da ganz gehörig eins hinter die Ohren bekommen. Zum Beispiel hat Frau Professor Dr. Golombiewski auf die Folgen bei – ich sage mal – völligem Verzicht auf Gesamtabschlüsse für Städte mit erheblichen Ausgliederungen hingewiesen.
Ich hatte direkt zu Anfang gesagt: Ja, wir können darüber reden. – Allerdings glaube ich, dass man hier mit handwerklich sauberen Regeln und nicht mit Murks ans Werk gehen muss. Was Sie da vorlegen, eröffnet zum Beispiel die spannende Frage: Was machen wir, wenn eine Kommune irgendwann wieder zu einem Gesamtabschluss zurückkehren will? Wie sieht das dann aus? Muss sie eine neue Eröffnungsbilanz erstellen? – Ich kann Ihnen nur sagen: Kurz
Apropos Sachverständige: Wenn kleine Mängel oder kleine technische Fehler in einem Antrag stecken, hilft oft ein Änderungsantrag. Der von Ihnen eingebrachte Änderungsantrag kann bei einem solchen Gesetzesvorhaben aber wirklich überhaupt nichts mehr bewirken. Ich kann Ihnen nur sagen: Wer Gestaltungsmöglichkeiten ins Spiel bringt, gibt den Kommunen Steine statt Brot. Ich würde an Ihrer Stelle mal darüber nachdenken, ob nicht die von Ihnen durchgeführten Änderungen im GFG dazu geeignet sind, die angespannte Finanzsituation vieler Kommunen noch weiter anzuspannen.
Globaler Minderaufwand: Da haben die Sachverständigen – und darunter war zum Beispiel die Kämmerin des Landschaftsverbands Rheinland, die den Kolleginnen und Kollegen der FDP nicht ganz unbekannt ist – gnadenlos gesagt, dass dies die Gefahr birgt – ich zitiere Herrn Schulte, den Kämmerer aus Hemer –, Defizite zu kaschieren und die Finanzverantwortung von der Politik auf die Verwaltung zu verlagern. Wollen Sie das wirklich?
Apropos „wirklich“: Das Wirklichkeitsprinzip ist auch so eine Erfindung. Wir haben das Vorsichtsprinzip, und das haben wir aus gutem Grund.
Alle Sachverständigen, die sich dazu geäußert haben, sagten: Die Vergleiche zwischen Privatwirtschaft und Kommunen haben wir damals ganz bewusst haben wollen, und zwar übereinstimmend und insbesondere seitens der Vertreterinnen und Vertretern der FDP gefordert.
Wenn jetzt mit dem Wirklichkeitsprinzip die Obergrenze quasi aufgegeben wird, dann darf man, wie Herr Hoppe-Biermeyer gesagt hat, Aufwendungen und Instandhaltung auch mitbewerten. Das gibt zwar nicht mehr Geld, aber den von Ihnen so erhofften Gestaltungsspielraum.
Das ist für einen Sozialdemokraten wirklich ein feiner Augenblick. Sie tragen die Grundsätze des HGB, des ehrlichen Kaufmanns, normalerweise wie eine Monstranz vor sich her. In politischen Ränkespielen jedoch sind Sie offensichtlich dazu bereit, diese Grundsätze innerhalb kurzer Zeit über Bord zu werfen. Das machen wir nicht mit.
Ganz schließlich will ich, Herr Präsident, auf einen entscheidenden Mangel hinweisen. Absolut innovativ ist die neue kommunale Haushaltsverordnung. Das Einzige, das daran neu ist, ist die Bezeichnung. Alle Sachverständigen sind zum Abschluss gefragt worden, welchen Wunsch sie denn hätten. Ich zitiere auch hier aus der Anhörung:
„... für eine Neufassung der Gemeindeordnung und bringen Sie sie mit der kommunalen Haushaltsverordnung in Einklang.“
Sie haben sich stattdessen zum Weitermurksen entschieden. Ich glaube, das nützt unseren Kommunen nicht. Deshalb stehen wir für eine Zustimmung nicht zur Verfügung. – Ich bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit.
Und natürlich bei dem großzügigen Präsidium. Stimmt’s, Herr Körfges? – So, der nächste Redner ist für die FDPFraktion Herr Kollege Höne.
Herr großzügiger Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor uns liegt das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen kommunalen Finanzmanagements. Es greift sowohl Anpassungsnotwendigkeiten aus dem letzten Zwischenbericht zum NKF auf als auch weitere aktuelle Handlungsnotwendigkeiten. Ich möchte kurz auf fünf Aspekte eingehen.
Erster Aspekt: In zahlreichen Städten – egal, ob in Ballungszentren, ländlich, groß oder klein – ist festzustellen, dass Investitionen in Unterhaltung und in die Erhaltung in den letzten Jahren gestreckt worden sind bzw. über viele Jahre im Zeitverlauf stets unterhalb der jeweiligen Abschreibungen lagen. Das Ergebnis ist ein steter Substanzverzehr.
Das ist keine generationengerechte Politik, und man muss sich fragen: Was kann man tun? Was sind die Ursachen? Ist nicht ein Handeln notwendig?
Das gerade schon angesprochene Wirklichkeitsprinzip ist keine Erfindung dieser NRW-Koalition. Mit die
sen Federn wollen wir uns gar nicht schmücken, sondern das gibt es durchaus auch in anderen Bundesländern.
Des Weiteren gehen Sie auf Fragen der Bilanzierung ein. Ich habe mich schon im Ausschuss dazu geäußert, darum werde ich das hier eher im Stakkato vortragen.
Das HGB ist mitnichten ein Regelwerk, das international unzählige Male kopiert wurde, vielmehr unterscheidet sich die internationale Rechnungslegung doch sehr deutlich vom HGB.
Ich bin sehr froh, dass wir im deutschen Bilanzrecht in Bezug auf das HGB eher nach dem Vorsichtsprinzip unterwegs sind, weil dort Dinge wie der Gläubigerschutz im Mittelpunkt stehen.
Herr Kollege Hübner, ich frage mich gerade, ob Sie zum Beginn der Weihnachtsfeier der SPD dabei waren und da auch alle gestört und dazwischengerufen haben und darum wieder in den Plenarsaal abgeschoben worden sind.