Laut den Seiten des Deutschen Bundesamtes kann man davon ausgehen, dass wir im Jahr 2020 bundesweit nur noch Werte von 30 Mikrogramm haben werden. Das ist der zentrale Punkt. Dieses künstlich geschaffene Problem wird sich dann in Luft auflösen.
Dabei rede ich insbesondere von Nahverkehrssituationen und verkehrsintensiven Situationen. Wenn wir also tatsächlich nächstes Jahr etwas erreichen wollen, würde ich Folgendes vorschlagen: Wir machen jetzt Feierabend, ziehen uns alle Blaumänner an und bringen die Messgeräte an vernünftige, neutrale und repräsentative Orte; dann haben wir nämlich nächstes Jahr keine Fahrverbote. – Vielen lieben Dank.
(Beifall von der AfD – Carsten Löcker [SPD]: Das ist mir ganz neu, dass der Landtag Mess- stationen beschließt!)
Vielen Dank, Herr Vogel. – Nun spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach in Vertretung der Umweltministerin Frau Heinen-Esser. Bitte schön, Frau Ministerin Scharrenbach.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat mehrfach deutlich gemacht – wir haben insgesamt schon sechsmal im Plenum über dieses Thema debattiert –, dass die Einhaltung der gesundheitsbezogenen Luftqualitätswerte für uns einen sehr hohen Stellenwert hat.
Der seit acht Jahren EU-weit geltende Stickstoffdioxidgrenzwert wurde im Jahr 2017 immer noch in 27 Städten in Nordrhein-Westfalen überschritten. Wir müssen wohl gemeinsam feststellen, dass die Luftreinhaltestrategien bei den Stickoxiden nicht so gut gegriffen haben wie beim Feinstaub, bei dem der Grenzwert seit dem Jahr 2014 landesweit eingehalten wird.
Woran das liegt, ist mit der Aufdeckung der Abgasmanipulation bei den Pkw-Herstellern offensichtlich geworden; denn Diesel-Pkw stoßen im Realbetrieb um ein Vielfaches mehr an Stickoxiden aus, als nach der EU-Abgasgesetzgebung zulässig ist. Dadurch sind sie die Hauptverursacher von hohen Stickstoffdioxidwerten an den Straßen.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben im guten Glauben diese leider nur vermeintlich emissionsarmen Diesel-Pkw gekauft. Wir dürfen diejenigen nicht alleine lassen, die sich trotz der sehr zu begrüßenden Prämien keinen Umtausch leisten können.
Auch ein Ersatz von Diesel-Pkw durch Benziner kann insbesondere dann nicht im Sinne einer kohärenten Umweltpolitik sein, wenn dadurch im Gegenzug die CO2 -Emissionen wieder ansteigen.
Die Hardwarenachrüstung von Dieselfahrzeugen ist sinnvoll und hilfreich, um die Erreichung der Stickstoffdioxidgrenzwerte im Sinne des Gesundheitsschutzes zu beschleunigen.
Dazu erlauben Sie uns bitte folgendes Rechenbeispiel: Wenn man – sehr zurückhaltend – annimmt, dass die Hälfte aller Euro-5-Diesel-Pkw mit einer Hardware nachgerüstet würde und diese – auch wieder sehr zurückhaltend angenommen – die NOx
Emissionen um 60 % reduzierte, würde allein dadurch an den hochbelasteten Straßen in Köln die NO2-Konzentration um rund 2 Nanogramm pro Kubikmeter zurückgehen.
Zusammen mit einer konsequenten Nachrüstung von ÖPNV-Flotten, Handwerker- und Lieferfahrzeugen sowie Kommunalfahrzeugen ist das ein wichtiger Schlüssel für saubere Luft.
Deshalb hat die Landesregierung am 19. Oktober 2018 im Bundesrat mit unseren Stimmen die Entschließung „Hardwarenachrüstungen statt Fahrverbote“ unterstützt.
Die Entschließung beinhaltet die Bitte an die Bundesregierung, zeitnah die Zulassungsvoraussetzungen für technisch umgerüstete Dieselfahrzeuge zu schaffen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass für die betroffenen Dieselfahrzeuge eine Hardwarenachrüstung erfolgen kann und dafür Sorge zu tragen, dass die Hersteller in die Verantwortung für die Kosten zu nehmen sind.
Selbstverständlich ist die Landesregierung bei diesem Thema auch auf der fachlichen Ebene aktiv; beispielhaft darf ich das Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft.NRW nennen. In einem Expertengespräch, das am 7. November 2018 stattgefunden hat, wurde differenziert über Technologien, Wirksamkeit und die Praktikabilität von Nachrüstlösungen für Dieselfahrzeuge gesprochen.
Sehr geehrter Abgeordneter Klocke, um den NO2Grenzwert schnellstmöglich einzuhalten, ist in den meisten Städten ein ganzes Bündel an Maßnahmen notwendig, das zudem im Jahr 2019 greifen muss.
Die bisher ergangenen Verwaltungsgerichtsurteile haben gezeigt, dass Fahrverbote vor allem dann vermieden werden können, wenn schnellstmöglich Maßnahmen umgesetzt werden, durch die die NO2Belastung deutlich sinkt und die Grenzwerteinhaltung im Jahr 2020 sichergestellt ist.
Ziel ist es, bis zu den Berufungsverfahren die Maßnahmen festgelegt zu haben. Das ist jetzt noch mal eine sehr intensive Arbeit; für die Bezirksregierung ist es ein großer Aufwand, mit den betroffenen Kommunen die Luftreinhaltepläne unter Zeitdruck fortzuschreiben.
Auch für die Städte ist es eine große Herausforderung. Erst vor Kurzem hat auf der Bundesebene ein entsprechender Austausch stattgefunden, auch mit
den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern aus Nordrhein-Westfalen. Gegebenenfalls müssen die Maßnahmen auch mit Stadtratsbeschlüssen hinterlegt sein; anders funktioniert es nicht.
Wir sind uns als Landesregierung sicher, dass all diese Anstrengungen es wert sind, um die Einhaltung der gesundheitsbezogenen Luftqualitätswerte auch für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für die Zukunft und damit für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. – Herzlichen Dank.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4458 an den Verkehrsausschuss – federführend – und zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist dafür? Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen.
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass heute keine Aussprache geführt werden soll. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen vielmehr erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4439 an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation – federführend – und zur Mitberatung an den Wissenschaftsausschuss sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung. Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses hier im Plenum erfolgen. Das nennt man das sogenannte umgekehrte Verfahren, Herr Hovenjürgen.
Jetzt ist die Frage: Wer stimmt diesem umgekehrten Verfahren zu? Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann wird auch umgekehrt verfahren.
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass heute keine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt geführt werden soll. Abschließende Beratung und Abstimmung sollen vielmehr erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.
Die Fraktion der AfD hat beantragt, ihren Änderungsantrag mit zu überweisen. Entsprechend empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4453 an den Wissenschaftsausschuss. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag zur Mitberatung auch an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zu überweisen. Die Federführung soll beim Wissenschaftsausschuss liegen. Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/4569 soll entsprechend überwiesen werden.
Jetzt ist noch die Frage: Hat jemand etwas dagegen? – Nein. Will sich jemand enthalten? – Auch nicht. Dann ist einstimmig so überwiesen, und es wird so verfahren, wie vom Ältestenrat empfohlen und von den Fraktionen vereinbart.