Erlauben Sie mir, Herr Präsident, noch einen letzten Satz zum Entschließungsantrag, der uns soeben erreicht hat. Dazu fällt mir der alte Satz von Kongressen der Jungen Liberalen ein: Wäre dieser Antrag Kaffee, dann wäre er durchsichtig. – So dünn, wie das ist, was hier vorliegt, muss ich es nicht mit weiterer Redezeit hier belegen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Kommunen in NRW befinden sich in einer verheerenden finanziellen Situation. Insoweit liegt der Antrag der Grünenfraktion völlig richtig. Richtig ist auch, dass sich politische Weichenstellungen auf Bundes- und Landesebene massiv auf diese Situation ausgewirkt haben.
Die Damen und Herren von den Grünen im Antrag und gerade auch einige Redner sprechen da etwas verschämt von „gestiegenen Soziallasten“, freilich ohne die Ursachen zu benennen. Fragt man bei den kommunalen Spitzenverbänden nach – und das haben wir in den Anhörungen getan –, dann wird zuallererst auf die völlig verkorkste Migrations- und Flüchtlingspolitik hingewiesen, die die Kosten explodieren lässt.
Man könnte also, statt nach mehr Geld zu rufen, auch danach rufen, die Ursachen wirksam zu bekämpfen. Dem Steuerzahler jedenfalls kann es ziemlich egal sein, welche Kassen, die er füllen muss, für Ihre Wohltaten aufkommt.
Noch etwas muss man in dieser Debatte ganz offen ansprechen: Es ist nicht so, dass jede Kommune im Schuldensumpf stecken würde – ganz im Gegenteil. Es gibt eine ganze Reihe von Städten und Gemeinden, die solide gewirtschaftet haben. Die sind in Ihrer Rechnung, Herr Mostofizadeh, jetzt die Blöden; aber das ist auch kein Wunder, denn da haben in der Regel weder die Grünen noch Ihre sozialdemokratischen Freunde das Sagen.
Am anderen Ende der Skala finden wir in der Regel Kommunen, die sich seit Jahrzehnten fest in roter oder rot-grüner Hand befinden, wie etwa Essen, Bochum oder Mülheim an der Ruhr. So ist es auch wenig verwunderlich, dass Sie hier umverteilen möchten. Sie würden gerne die Verantwortung für das eigene politische Versagen abwälzen und in einer großen gemeinsamen Kasse aufgehen lassen.
Das müssten dann die Bürger der Städte mittragen, die Ihre Wohltaten nicht genossen haben, weil deren Gemeinden eben solide gewirtschaftet haben. Das machen wir nicht mit; wir stehen für eine Politik der Verantwortung.
Das heißt aber nicht, dass es grundsätzlich eine schlechte Idee wäre, einen Altschuldenfonds einzurichten – nein, das kann unter gewissen Umständen durchaus Sinn machen. Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase wäre es reizvoll, die Kredite zu günstigen Konditionen zu bündeln und den überschuldeten Kommunen so neue Spielräume zu eröffnen.
Das darf dann aber nicht zu einem „Weiter so“ führen, sondern muss mit grundlegenden Konsolidierungsmaßnahmen verbunden sein. Außerdem muss eine Umverteilung der Schulden ausgeschlossen sein. Wer also Schulden angehäuft hat, darf nicht andere dafür in Haftung nehmen, sondern muss selbst dafür einstehen.
Unser Entschließungsantrag geht genau in diese Richtung. Er zielt auf eine nachhaltige Sanierung der Kommunalfinanzen und nicht auf einen Freibrief für Schuldenkönige. Außerdem muss erst einmal eine grundlegende Ursachenanalyse stattfinden, damit wir nicht dazu verdammt sind, die Fehler von gestern zu wiederholen.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion wird sich einer soliden und nachhaltigen Strategie zur Entlastung der Kommunalfinanzen nicht verweigern. Der von den Grünen vorgeschlagene Weg erscheint uns allerdings zumindest ungeeignet, möglicherweise sogar gefährlich; denn er wird die strukturellen Probleme nicht beheben und vor allem möglicherweise diejenigen belohnen, die unsolide gewirtschaftet haben.
Vielen Dank, Herr Tritschler. – Nun hat für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sie wissen – es ist mehrfach zitiert worden –, dass wir als Landesregierung am 17. Dezember 2018 dem Landtag einen Sachstandsbericht zugeleitet haben zu der Frage: Wie gehen wir als Landesregierung mit der kommunalen Kredithilfe um? Wie wollen wir das ausgestalten?
In dem Bericht können Sie lesen: Die Ministerin für Heimat, Bauen, Kommunales und Gleichstellung wurde gebeten, dem Kabinett im März 2019 einen Sachstandsbericht vorzulegen, der den aktuellen Stand der Verhandlungen auf Bundesebene skizzieren, die Entwicklungen auf dem Kreditmarkt darstellen und einen Vorschlag zur Umsetzung der kommunalen Kredithilfe enthalten wird.
Sie fordern mich also auf, etwas zu tun, von dem wir Ihnen schon zugesichert haben, dass wir es machen. – Das kann man politisch so angehen; aber daraus wird deutlich, dass es dem Grunde nach eine gewisse Unredlichkeit ist.
Sie fordern uns auf, die finanzielle Beteiligung des Bundes zu berücksichtigen. Auch da haben wir immer wieder offengelegt, dass wir sehr aktiv in der Unterarbeitsgruppe „Kommunale Altschulden“ der Kommission „Gleichwertige Lebensbedingungen“ sind.
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse, die wir dort möglicherweise erzielen werden, werden wir miteinander abpassen, wie wir das, was von der Bundesebene kommt, dann mit den Initiativen des Landes verschranken können.
Diese Haltung wird übrigens vom Bündnis „Für die Würde unserer Städte“ ausdrücklich unterstützt. Das hätten Sie durchaus auch zitieren können. Ein entsprechendes Schreiben des Bündnisses liegt vor.
Die Punkte, die in dem Busch-Papier als Handlungsalternativen bezeichnet sind, sind – ich formuliere es freundlich – Punkte, auf die jeder, der sich mit dem Thema „Kommunale Kredithilfe, Zinsänderungsrisiko, Altschulden“ auseinandersetzt, hätte kommen können.
Über diese Punkte, Herr Mostofizadeh – das wird Sie nicht wundern; immer ruhig bleiben – debattieren wir genauso. Ich habe nur bisher – Sie haben, hoffe ich, Verständnis dafür – davon Abstand genommen, öffentlich über einzelne Handlungsalternativen zu spekulieren oder zu schwadronieren, weil das nichts bringt. Wenn wir eine Lösung vorlegen, dann muss es eine wasserdichte Lösung sein. Da darf es nicht heißen: Was heißt dieses oder was heißt jenes?
Denn letztlich ist auch klar, dass, wenn wir als Landesregierung Ihnen eine entsprechende Vorlage vorbereiten, damit auf der anderen Seite auch eine Änderung im kommunalen Haushaltsrecht im Hinblick auf die Frage nach der zukünftigen Verschuldungsfähigkeit verbunden sein wird.
Sie überlegen, als Lösung die Liquiditätskredite zu nehmen, wo kein Vermögen entgegensteht. Wir haben aber bereits mehrfach betont, dass es genau um diese Kredite geht.
Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, ist das keine Erfindung Ihrerseits, sondern hier wird permanent vorgetragen, über welche Art von Krediten wir uns im Zusammenhang mit einer kommunalen Kredithilfe respektive Zinsänderungshilfe eigentlich miteinander austauschen.
Nun zu der Frage – und dafür möchte ich werben –, was man mit dem bisher Aufgelaufenen macht. Sie wissen beispielsweise aus dem Kommunalfinanzbericht 2017, dass die Kommunen sehr wohl die aktuelle gute wirtschaftliche Lage genutzt haben, um Liquiditätskredite zurückzuführen. Das Rückführen von Liquiditätskrediten hat sich im Jahr 2018 fortgesetzt; das ist ungeheuer positiv.
Wir – Landesregierung und kommunale Ebene – sind gemeinsam sehr klar in der Haltung, dass kommunale Liquiditätsspielräume genutzt werden sollen, um Schulden abzubauen, einen eigenen Beitrag zu leisten und damit entsprechend auch die Ursache anzugehen, denn wir bräuchten nicht über Zinsänderungsrisiken miteinander zu streiten, wenn es die Ursache nicht gäbe.
Deswegen sprechen wir über beide Entwicklungen und darüber, welche Möglichkeiten es gibt. Das ist aber die Betrachtung nach hinten. Die spannende Betrachtung, die wir nach vorne vorzunehmen haben, ist aber, wie wir Sorge dafür tragen sollen, dass das nicht wieder aufwächst.
Diese Debatte führen wir in der Unterarbeitsgruppe Altschulden sehr dezidiert. Die Landesregierung hat übrigens auch im Bundesrat eine entsprechende Initiative zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht, in der wir sehr deutlich – auch vor dem Hintergrund der Erstattung des Bundes für Kosten der Unterkunft – vorgeschlagen haben, die bisherige im Grundgesetz verankerte Grenze von 50 % Erstattungsleistung des Bundes auf 75 % anzuheben. Ob der Bund das nutzt, ist etwas anderes.
Wir werden in dieser Frage mit der Bundesebene nicht einig, aber das ist eine der Schlüsselantworten, die gefunden werden müssen, denn viele Belastungen, gerade Sozialbelastungen, resultieren aus den diversen Sozialgesetzbüchern des Bundes, die nicht auskömmlich gegenfinanziert sind.
Gestatten Sie mir noch einen Hinweis: Es wird ja häufig formuliert, es gebe Kommunen, die unsolide gewirtschaftet hätten.
(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU] – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ihr regiert doch! Macht denen Beine!)
Es kommt immer wieder der Vorwurf auf, die Kommunen hätten unsolide gewirtschaftet. Ich empfehle – das ist aber nur eine Empfehlung, wenn Sie mir das gestatten –:
Erstens. Entscheidungen über Haushalte treffen direkt demokratisch gewählte Räte. Ein Parlament tut gut daran, Entscheidungen zu respektieren, die demokratisch gewählte Räte mit Mehrheit treffen.
Und das Zweite ist: Es gibt ernsthaft Städte, die strukturell wirtschaftlich so benachteiligt sind, dass es fast egal ist, was sie entscheiden, weil sie diese sozial bedingten Lasten nicht ausgleichen können.
(Beifall von Michael Hübner [SPD] – Stefan Kämmerling [SPD]: Und denen hilft man nicht mit der Finanzkraft eines KHG!)