Protokoll der Sitzung vom 21.02.2019

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Altersarmut ist keine Schande. Altersarmut in einem der reichsten Länder der Welt ist ein Skandal.

Lebensleistung zu honorieren und Altersarmut zu bekämpfen: Darum geht es bei der aktuellen Debatte über die Grundrente.

Unstrittig ist, dass die gesetzliche Rente die tragende Säule der Alterssicherung in Deutschland und das Vertrauen in die Rente wesentlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land ist.

(Beifall von Dr. Dennis Maelzer [SPD])

Allerdings macht sich jede bzw. jeder Zweite im Land Sorgen um die Absicherung im Rentenalter.

Grundlage für eine gute und auskömmliche Rente bilden gute Löhne und eine nachhaltige Tarifbindung. Aufgabe unserer Solidargemeinschaft ist es deshalb auch, sicherzustellen, dass Arbeit sich lohnt und Menschen nach einem langen Arbeitsleben im Alter ein Auskommen haben, das Respekt vor ihrer Lebensleistung ausdrückt.

(Beifall von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD])

Seit Hubertus Heil Anfang Februar dieses Jahres das Eckpunktepapier vorgestellt hat, dominiert dieses Thema wie kein anderes die politische Debatte in Deutschland.

Mit dem vorgelegten Modell zur Grundrente liegt jetzt ein Vorschlag des Bundesarbeitsministers vor, nach dem jeder, der mindestens 35 Jahre Beiträge gezahlt hat, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, Grundrente bekommen soll. Die Rente wird dann um bis zu 447 Euro erhöht – abhängig von der Höhe der eigenen Beiträge; denn Grundlage der Berechnung sind die in den Grundrentenzeiten erworbenen Entgeltpunkte.

Zur Veranschaulichung ein konkretes Beispiel: Eine Arbeitnehmerin, die 20 Stunden in der Woche zum Mindestlohn arbeitet, hat derzeit einen Monatsverdienst von ca. 800 Euro brutto. Erhält sie ihre Tätigkeit über 35 Jahre aufrecht, hat sie Anspruch auf 280 Euro Rente. Damit ist für diese Frau die Altersarmut vorprogrammiert.

Beschäftigte, die viele Jahre ihres Arbeitslebens zu geringen Löhnen gearbeitet haben oder arbeiten mussten, sollten nicht Gefahr laufen, am Ende Grundsicherung beantragen zu müssen. Vielmehr müssen sie eine ausreichende gesetzliche Rente ohne Bedürftigkeitsprüfung bekommen.

Die zunehmende Altersarmut von heute lässt sich nicht mit Bedürftigkeitsprüfungen von gestern, sondern nur mit einer verlässlichen, von Würde geprägten Grundrente von morgen beantworten.

(Beifall von der SPD)

Die bereits erwähnte Arbeitnehmerin würde mit der vom Bundesarbeitsminister vorgestellten Grundrente den Rentenaufschlag auch dann bekommen, wenn sie mit dem stets zitierten Arzt verheiratet wäre und dadurch auch eine gute Absicherung im Alter hätte.

Offensichtlich scheiden sich an diesem Punkt die Geister. Im Jahr 2019 ist das Bild einer Gesellschaft, in der sich Frauen über Männer definieren, längst nicht mehr zeitgemäß. Wir sind vielmehr der Überzeugung, dass derjenige, der arbeitet, für die eigene Leistung Respekt verdient, ohne auf den Ehepartner oder die Ehepartnerin schauen zu müssen.

(Beifall von der SPD)

Viel zu lange wurden Frauen durch die gesellschaftlichen Verhältnisse benachteiligt. Sie haben häufig nur in Teilzeit arbeiten können und wurden und werden schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Dieser Sachverhalt darf heute nicht dazu führen oder genutzt werden, ihnen die Anerkennung für das Geleistete zu verweigern.

(Beifall von der SPD)

Auch an der Frage der Notwendigkeit einer Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundrente scheiden sich – wie man in den letzten Tagen häufig hören und heute noch lesen konnte – die Geister. In unseren Augen ist es konsequent, auf eine Bedürftigkeitsprüfung zu verzichten.

Wer will, dass von Armut bedrohte Rentnerinnen und Rentner ihr Vertrauen in den sozialen und demokratischen Staat behalten, sollte von einer von Misstrauen geprägten Bedürftigkeitsprüfung absehen.

(Beifall von der SPD)

Sich im Alter vor dem Staat nackt ausziehen zu müssen, um eine Sozialleistung zu erhalten, wird durch dieses Modell der Grundrente endlich beendet.

(Beifall von der SPD)

Kolleginnen und Kollegen, von dem uns vorliegenden Grundrentenmodell wären rund 3 Millionen Menschen betroffen, darunter rund 2 Millionen Frauen. Nach einer Bedürftigkeitsprüfung würden es nur noch 130.000 Personen sein. Da frage ich mich: Was soll daran gerecht sein?

Gerne verweise ich hier auf die Tatsache, dass die CSU-Mütterrente ohne Ansehen des Kontostandes und vor allem ohne Bedürftigkeitsprüfung fließt – an arme Mütter genauso wie an die derzeit so oft zitierte Zahnarztgattin. Warum soll dann ausgerechnet die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ungerecht sein?

(Beifall von der SPD)

Ich wiederhole es gerne: Bei der Grundrente geht es nicht um Almosen, sondern um Anerkennung und Respekt für erbrachte Leistungen eines langen Arbeitslebens. Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, sollen nicht zum Amt gehen müssen, um staatliche Hilfe zu beantragen und dort ihre gesamte Einkommens- und Vermögenssituation sowie die ihres Lebenspartners oder ihrer Lebenspartnerin offenzulegen. Zu guter Letzt bekommen sie im Ergebnis nicht mehr Geld vom Staat als jemand, der nie gearbeitet hat. All das führt schon heute dazu, dass viele aus Scham nicht zum Amt gehen und so nicht einmal Grundsicherung beantragen.

Die Einführung der Grundrente wird durch zwei weitere Maßnahmen begleitet werden.

Zum einen ist eine Verbesserung beim Wohngeld vorgesehen. Bereits heute stellen Rentnerhaushalte die Hälfte der Wohngeld beziehenden Haushalte – weil es eben nötig ist. Jeder von uns weiß um die heutige Wohnsituation in unseren Städten und die hohen Mieten. Deshalb sind die Gewährung eines pauschalen Freibetrags von 125 Euro sowie eine regelmäßige Anpassung der Miet- und Einkommensgrenzen beim Wohngeld vorgesehen. Anders als die Rente ist das Wohngeld nämlich bisher nicht dynamisch, sondern statisch.

Zum anderen ist die Einführung eines Freibetrages bei der Grundsicherung vorgesehen. Dieser Freibetrag soll 25 % der individuellen Rente umfassen; das wären aktuell 106 Euro. Einen solchen Freibetrag bei der Grundsicherung soll jeder erhalten, der 35 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Damit liegt das Alterseinkommen dann oberhalb der Grundsicherung. Es muss nämlich einen Unterschied machen, ob man sein Leben lang gearbeitet hat oder nicht. Dieser Unterschied muss sich auch im Geldbeutel bemerkbar machen.

Entgegen vielen Unkenrufen auch aus den Reihen dieses Hauses: Das Konzept von Hubertus Heil verspricht Rentnerinnen und Rentnern nicht das Paradies auf Erden, aber es gibt den Menschen Anerkennung und Würde.

(Beifall von der SPD)

Mit der Grundrente und den flankierenden Maßnahmen wird dafür gesorgt, dass sich die Menschen im Land auf das Kernversprechen des Sozialstaates verlassen können: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter ordentlich abgesichert sein,

(Beifall von der SPD)

und zwar besser als diejenigen, die nur kurzfristig Beiträge gezahlt oder gar keine Beiträge geleistet haben.

Anerkennung der Lebensleistung und wirksamer Schutz vor Altersarmut sind die beiden klaren Ziele des Koalitionsvertrags. Eine Grundrente, die ihren Namen auch verdient, muss diesen Zielen gerecht werden.

Das vorgelegte Rentenkonzept folgt zwei Leitlinien:

Erstens. Es bewahrt den Grundgedanken der Rentenversicherung: Wer mehr einzahlt, bekommt auch mehr.

Zweitens. Armutsrenten sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, bedingt durch Niedriglöhne oder unfreiwillige Teilzeit. Deshalb ist eine Finanzierung der Grundrente aus Steuermitteln richtig und sozial gerecht.

(Beifall von der SPD)

In einem Punkt sehen wir uns mit einem Paradox konfrontiert: Während eine deutliche Mehrheit der Deutschen im ARD-DeutschlandTrend die von der SPD vorgeschlagene Grundrente befürwortet – „67 Prozent finden es richtig, dass Geringverdiener, die mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, eine Grundrente erhalten – und zwar ohne Prüfung ihrer Bedürftigkeit“ –, zeigt sich gerade die Union in der Frage der Grundrente tief gespalten und uneinig.

Während Teile der CDU die Pläne und das Konzept zur Grundrente begrüßen, kritisieren andere Teile

der Union die vorgesehene Finanzierung aus Steuermitteln und die Tatsache, dass es keine Bedürftigkeitsprüfung geben soll.

Diese Uneinigkeit darf jedoch nicht dazu führen, dass eine große, vielleicht einmalige Chance auf eine finanziell bessere Rente und Alterssicherung für Millionen von Menschen durch falsche Eitelkeiten und Panikmache von Union und FDP verspielt wird.

(Beifall von der SPD)

Noch ein Blick auf den ARD-DeutschlandTrend: Auch 57 % der Unionsanhänger halten das vorgelegte Konzept für die richtige Richtung.

Zur FDP: Solange der Arbeitgeber FDP seinen Beschäftigten die ihnen zustehenden Beiträge zur Zusatzrentenversicherung nicht nachzahlt – siehe das unrühmliche Verhalten der FDP-Bundestags

fraktion –, sollte sich die FDP bei der Debatte um die Bedürftigkeitsprüfung nicht zum Moralapostel machen.

(Beifall von der SPD – Marc Herter [SPD]: Sehr richtig! – Gegenruf von Bodo Löttgen [CDU]: Guckt mal lieber in euren Laden, was das angeht! – Gegenruf von Marc Herter [SPD]: Schön, dass die CDU die FDP vertei- digt!)

Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene mit all ihren Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass ein entsprechender Gesetzentwurf zur Einführung der Grundrente bis zur Sommerpause vorgelegt wird und zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.

Kolleginnen und Kollegen, ich wiederhole zum Abschluss meinen Eingangssatz: Altersarmut in einem der reichsten Länder der Welt ist ein Skandal.